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   BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09   

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BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09 (https://dejure.org/2010,1752)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 7 C 22.09 (https://dejure.org/2010,1752)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 7 C 22.09 (https://dejure.org/2010,1752)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 140 und 4; WRV Art. 137 Abs. 3 und 5
    Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft; Abstammung; Freiwilligkeit; Willensbekundung; Zuzug; Anmeldeschein; Parochialrecht

  • openjur.de

    Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft; Abstammung; Freiwilligkeit; Willensbekundung; Zuzug; Anmeldeschein; Parochialrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 140 und 4
    Abstammung; Abstammung; Anmeldeschein; Anmeldeschein; Freiwilligkeit; Freiwilligkeit; Kindstaufe; Mitgliedschaft; Mitgliedschaft; Organisation; Parochialrecht; Parochialrecht; Religionsgemeinschaft; Religionsgemeinschaft; Schutzpflicht; Selbstbestimmungsrecht; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 137 Abs 3 S 1 WRV, Art 4 GG, § 3 Abs 1 Nr 11 MeldeG HE
    Keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde ohne eindeutige Willensbekundung; religionsgemeinschaftliches Recht und staatliche Schutzpflicht; (Neu-)Begründung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und Parochialrecht

  • Wolters Kluwer

    Eindeutige Bezeichnung der Religionsgemeinschaft als notwendige Angabe i.R.e. Heranziehung eines Anmeldescheins als Beleg für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft

  • rewis.io

    Keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde ohne eindeutige Willensbekundung; religionsgemeinschaftliches Recht und staatliche Schutzpflicht; (Neu-)Begründung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und Parochialrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde ohne eindeutige Willensbekundung; religionsgemeinschaftliches Recht und staatliche Schutzpflicht; (Neu-)Begründung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und Parochialrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eindeutige Bezeichnung der Religionsgemeinschaft als notwendige Angabe i.R.e. Heranziehung eines Anmeldescheins als Beleg für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde ohne eindeutige Willensbekundung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Religionszugehörigkeit per Meldeschein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Mitgliedschaft in Glaubensgemeinde durch Wohnsitzwechsel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde ohne eindeutige Willensbekundung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.9.2010)

    Mitgliedschaft in jüdischer Gemeinde erst nach Beitritt // Automatische Mitgliedschaft in Frankfurt verworfen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 90
  • DVBl 2011, 180
  • DÖV 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Vielmehr fordern die grundrechtlichen Gewährleistungen der negativen Bekenntnisfreiheit und der negativen Vereinigungsfreiheit im religiösen Bereich sowie das objektive Prinzip der staatlichen Neutralität die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft; eine Vereinnahmung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen kann durch das staatliche Recht nicht anerkannt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 ; Urteil vom 14. Dezember 1965 - 1 BvR 413, 416/60 - BVerfGE 19, 206 ; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - BFHE 210, 573 ).

    Die Begründung der Mitgliedschaft durch Abstammung findet in der Zurechnung des Elternwillens bei der Kindstaufe (BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 ) keine Parallele (so aber etwa Kapischke, ZevKR 50, 112 ).

    Das Bekenntnis bestimmt zwar die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 ); der Übergang vom vor- bzw. außerrechtlichen Bekenntnis zur rechtlich relevanten Eingliederung in die Religionsgemeinschaft muss aber wegen des Rechts auf negative Vereinigungsfreiheit im religiösen Bereich vom Willen getragen sein.

    Die erforderliche Willensbekundung kann sich demnach aus den verschiedensten Äußerungen und Handlungen ergeben, sofern diese nur dem Erfordernis nach eindeutigen und nachprüfbaren Tatbeständen als Grundlage der Rechts- und Pflichtenstellung des Betroffenen genügt (siehe BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 ).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Damit ist jedoch noch keine Aussage darüber getroffen, in welchem Umfang und insbesondere gegenüber welchen Personen hoheitliche Befugnisse verliehen werden (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - BVerfGE 102, 370 ).

    Beim Parochialrecht betrifft dies angesichts der negativen Bekenntnisfreiheit allein die Mitglieder der korporierten Religionsgemeinschaft (vgl. Magen, a.a.O., S. 94; BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - BVerfGE 102, 370 ), die sich so in Ausübung ihrer Organisationsgewalt in bestimmter Weise örtlich strukturiert und rechtlich selbstständige Untergliederungen bildet (vgl. hierzu Beschluss vom 8. Januar 2009 - BVerwG 7 B 42.08 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 77).

  • BFH, 06.10.1993 - I R 28/93

    1. Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft bestimmt sich nach

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Mit der "Zugehörigkeit zur jüdischen Religion" nimmt die Satzung nach den in Übereinstimmung mit den Einlassungen der Beklagten getroffenen Feststellungen - entsprechend der jüdischen Tradition - auf die Abstammung von einer jüdischen Mutter Bezug (vgl. hierzu auch BFH, Urteil vom 6. Oktober 1993 - I R 28/93 - BFHE 172, 570 ); eine - willensgetragene - Konversion steht hier nicht in Rede.

    b) Den Charakter einer Beitrittserklärung muss die Willensbekundung nicht haben (so auch BFH, Urteile vom 6. Oktober 1993 - I R 28/93 - BFHE 172, 570 und vom 28. Januar 2004 - I R 63/02 - KirchE 45, 76 ).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96

    Zeugen Jehovas I

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Nach dem Parochialrecht, das als ungeschriebene Befugnis nach dem Herkommen mit dem Körperschaftsstatus verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 11.96 - BVerwGE 105, 117 ), kann eine Religionsgemeinschaft bestimmen, dass alle Angehörigen des jeweiligen Bekenntnisses ipso iure als Mitglieder der örtlich zuständigen Gemeinde in Anspruch genommen werden.
  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Denn auch wenn "mosaisch" als Synonym für "jüdisch" zu verstehen sein sollte, lässt der Hinweis auf eine "mosaische" Religionszugehörigkeit angesichts der allgemeinkundigen und dem Senat aus anderen Verfahren bekannten (vgl. Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 7 C 7.01 - BVerwGE 116, 86 ) Tendenz zur Pluralisierung und Rekonfessionalisierung des Judentums (vgl. Weber, LKV 2006, 9 ) die Zuordnung zur konkreten jüdischen Gemeinde nicht zu.
  • BFH, 28.01.2004 - I R 63/02

    Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    b) Den Charakter einer Beitrittserklärung muss die Willensbekundung nicht haben (so auch BFH, Urteile vom 6. Oktober 1993 - I R 28/93 - BFHE 172, 570 und vom 28. Januar 2004 - I R 63/02 - KirchE 45, 76 ).
  • BVerwG, 08.01.2009 - 7 B 42.08

    Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts;

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Beim Parochialrecht betrifft dies angesichts der negativen Bekenntnisfreiheit allein die Mitglieder der korporierten Religionsgemeinschaft (vgl. Magen, a.a.O., S. 94; BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - BVerfGE 102, 370 ), die sich so in Ausübung ihrer Organisationsgewalt in bestimmter Weise örtlich strukturiert und rechtlich selbstständige Untergliederungen bildet (vgl. hierzu Beschluss vom 8. Januar 2009 - BVerwG 7 B 42.08 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 77).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Insbesondere genügt sie hinsichtlich der erhobenen Sachrügen mit der Bezugnahme auf das Beschwerdevorbringen dem Begründungserfordernis des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 ).
  • BVerwG, 09.07.1965 - VII C 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Zwar ist das "votum negativum" nicht als eine besondere Art des Austritts einzuordnen, der an einer gegebenenfalls zuvor begründeten (Zwangs-)Mitgliedschaft für die Vergangenheit nichts zu ändern vermag und deshalb den Anforderungen an die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft nicht genügt (a.A. noch BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1965 - BVerwG 7 C 16.62 - BVerwGE 21, 330 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09
    Es geht hier zwar nicht um die unmittelbare Einwirkung der Religionsgemeinschaft als eines außerhalb der staatlichen Organisation stehenden Dritten auf grundrechtliche Schutzgüter, der die staatlichen Organe entgegentreten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 ).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 124/97

    Steuerpflichtige Kirchenzugehörigkeit

  • BFH, 03.08.2005 - I R 85/03

    Kirchensteuerpflicht bei Glaubensübertritt - Bindung des BFH an die

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 C 2.15

    Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft mit Wirkung für das staatliche

    Die Vorinstanzen haben die Feststellungsklagen abgewiesen; das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen durch Revisionsurteil vom 23. September 2010 - 7 C 22.09 - (Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79) stattgegeben.

    Das bedeutet für die erneute Entscheidung über die Revisionen der Kläger: Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Tenor des Kammerbeschlusses vom 17. Dezember 2014 - 2 BvR 278/11 - (NVwZ 2015, 517) festgestellt, dass das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - 7 C 22.09 - (Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79) die Beklagte in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 140 GG und Art. 137 Abs. 3 WRV verletzt.

  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 C 7.12

    Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Mitgliedschaft;

    Knüpft die staatliche Rechtsordnung - wie in § 1 Abs. 1 KiStG - an die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft Rechtsfolgen, richtet sich die Frage der Mitgliedschaft nach dem religionsgemeinschaftlichen Recht (Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79 Rn. 12).

    Eine Vereinnahmung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen kann durch das staatliche Recht nicht anerkannt werden (Urteil vom 23. September 2010 a.a.O. Rn. 12).

    Seinen Schutzpflichten ist er dabei dadurch nachgekommen, dass er anders als den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft den Austritt aus ihr durch staatliche Gesetze geregelt hat, die die negative Religionsfreiheit wahren sollen (Urteil vom 23. September 2010 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen

    Das Bundesverwaltungsgericht gab den dagegen gerichteten Revisionen der Beschwerdeführer mit Urteil vom 23. September 2010 (- 7 C 22/09 -, juris) statt und stellte fest, dass für das staatliche Recht von einer Mitgliedschaft der Beschwerdeführer bei der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Zeitraum vom 8. November 2002 bis zum 31. Oktober 2003 nicht ausgegangen werden könne.

    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat seinem Beschluss vom 17. Dezember 2014 die vom Bundesverwaltungsgericht im ersten Revisionsurteil vom 23. September 2010 (a.a.O., Rn. 6) referierten tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zugrunde gelegt, soweit sie vom Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil nicht in Zweifel gezogen worden waren.

    Ebenso hätte das Bundesverwaltungsgericht etwaige Einwände der Beschwerdeführer gegen die Wirksamkeit von § 3 der Satzung und die zur Handhabung dieser Bestimmung durch die jüdische Gemeinde vom Verwaltungsgerichtshof getroffenen Feststellungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010, a.a.O., Rn. 6) prüfen können.

  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 137 Absatz 3 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Reichsverfassung).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10

    Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 7 C 22.09 -, NVwZ-RR 2011, 90, 91 (Rn. 18); a. A. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 2 C 23.01 -, BVerwGE 117, 145, 147.

    vgl. Morlok, in: Dreier (Hrsg.), GG, Bd. 3, 2. Aufl. 2008, Art. 137 WRV Rn. 86 f., 92, sowie BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 7 C 22.09 -, NVwZ-RR 2011, 90, 91 (Rn. 18).

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 20.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Soweit es bei der Anwendung einer staatlichen Rechtsnorm darauf ankommt, ob eine bestimmte Person aufgrund der selbstgesetzten Kriterien der Religionsgemeinschaft deren Mitglied geworden ist, ist diese Frage im Streitfalle durch staatliche Behörden und Gerichte zumindest im Ansatz nachprüfbar (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 79; BFH, Urteil vom 3. August 2005 - I R 85/03 - NVwZ-RR 2007, 59).
  • BFH, 09.05.2012 - I B 146/11

    Evangelische Kirchensteuerpflicht durch Taufe

    Unsubstantiiert ist ferner die Rüge, die Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbsatz FGO), weil das FG "faktisch" vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. September 2010  7 C 22/09 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2011, 90) abgewichen sei.

    Im Übrigen hat das FG selbst ausgeführt, dass das Urteil des BVerwG in NVwZ-RR 2011, 90 einen Sachverhalt betreffe, bei dem nach innerkirchlichem Recht die Religionsmitgliedschaft allein durch Abstammung und Wohnsitz begründet werde, im Streitfall hingegen über die --verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende-- Religionszugehörigkeit in der evangelischen Kirche aufgrund der Taufe des Klägers zu entscheiden sei.

  • FG Münster, 25.11.2011 - 4 K 597/10

    Erhebung von Kirchensteuer bei Mitgliedschaft in der polnischen

    Die römisch-katholische Kirche versteht sich als die unter päpstlicher Oberhoheit geeinte weltweite bekenntnisgleiche Gemeinschaft aller römisch-katholisch getauften oder konvertierten Gläubigen (vgl. BVerwG-Urteil vom 23.9.2010 7 C 22/09, NVwZ-RR 2011, 90).
  • VG Minden, 27.09.2013 - 2 L 595/13

    Keine Überprüfung von innerkirchlichen Angelegenheiten durch die staatlichen

  • FG München, 17.12.2014 - 1 K 1107/11

    Kirchensteuerpflicht gegenüber der römisch-katholischen Kirche setzt wirksame

  • VGH Hessen, 02.03.2017 - 5 A 1843/16

    Kirchensteuer

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