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   OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10   

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OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10 (https://dejure.org/2011,2170)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.01.2011 - 1 ME 146/10 (https://dejure.org/2011,2170)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Januar 2011 - 1 ME 146/10 (https://dejure.org/2011,2170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Baurecht: Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 6 VwGO; § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1990; § 22 Abs. 1 BImSchG
    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

  • rechtsportal.de

    Wohnen gegen Kinderkrippe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarverträglichkeit einer Kindergrippe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnen oder Kinderkrippe?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarrecht: Lärm durch Kindertagesstätte ist als sozial-adäquat hinzunehmen! (IMR 2011, 119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 185
  • DVBl 2011, 182
  • DÖV 2011, 285
  • BauR 2011, 727
  • BauR 2011, 787
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    In diesem Zusammenhang kommt den Wertungen, die der Gesetzgeber in der Baunutzungsverordnung getroffen hat, eine besondere Bedeutung zu (vgl. dazu jüngst auch BVerwG, Urt. v. 16.9.2010 - 4 C 7.10 -, Juris).

    Das ist jedoch wegen der vom Baunutzungsverordnungs-Gesetzgeber gewollten Nebeneinander von Wohnen und Garagen im Prinzip hinzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 27.3.2007 - 1 ME 102/07 -, NdsVBl. 2007, 199 sowie v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, DVBl. 2009, 1530; s. auch Beschl. v. 4.1.2010 - 1 LA 304/07 -, V.n.b.; vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 16.9.2010 - 4 C 7.10 -, JURIS).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) muss der Nachbar bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann.
  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Die Nachbarverträglichkeit von Kindertagesstätten - die Kinderkrippe für Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 bzw. 4 Jahren stellt einen Unterfall der Kindertagesstätte dar - beurteilt sich vielmehr nach einer wertenden Betrachtung der Situation, in die die in ihrer Nutzung konkurrierenden Grundstücke gestellt sind; Orientierungswerte spielen dabei eher eine untergeordnete Rolle (vgl. zum Nachstehenden: Rojahn, ZfBR 2010, 752; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008 - 2 BS 171/08 -, BauR 2009, 203 sowie v. 2.7.2009 - 2 BS 72/09 -, BauR 2010, 56 - diese betreffen ein und dieselbe Kindertagesstätte mit unterschiedlich starken Gruppen - OLG Celle, Beschl. v. 27.6.1997 - 4 U 47/94 -, MDR 1997, 1023 = NdsRpfl.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Maßgeblich sind danach insbesondere der durch den An- und Abfahrtsverkehr verursachte Lärm, derjenige, den die bestimmungsgemäße Nutzung einer Kindertagesstätte verursacht, die Tageszeiten, zu denen das geschieht, sowie die Frage, ob diese Nutzung als sozial-adäquat und mit der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des in Rede stehenden Gebiets zu vereinbaren anzusehen ist (vgl. zu den vorstehenden Gesichtspunkten BVerwG, Urt. v. 30.4.1992 - 7 C 25.91 -, BVerwGE 90, 163 = DVBl. 1992, 1234 = UPR 1992, 381 = BRS 54 Nr. 188).
  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Die Nachbarverträglichkeit von Kindertagesstätten - die Kinderkrippe für Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 bzw. 4 Jahren stellt einen Unterfall der Kindertagesstätte dar - beurteilt sich vielmehr nach einer wertenden Betrachtung der Situation, in die die in ihrer Nutzung konkurrierenden Grundstücke gestellt sind; Orientierungswerte spielen dabei eher eine untergeordnete Rolle (vgl. zum Nachstehenden: Rojahn, ZfBR 2010, 752; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008 - 2 BS 171/08 -, BauR 2009, 203 sowie v. 2.7.2009 - 2 BS 72/09 -, BauR 2010, 56 - diese betreffen ein und dieselbe Kindertagesstätte mit unterschiedlich starken Gruppen - OLG Celle, Beschl. v. 27.6.1997 - 4 U 47/94 -, MDR 1997, 1023 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1996 - 6 L 5539/94

    Abwehranspruch gegen Bolzplatz im Wohngebiet;; Bolzplatz; Abwehranspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 5.88 -, BRS 52 Nr. 47 = NJW 1992, 1779; Beschl. v. 3.3.1992 - 4 B 70.91 -, BRS 54 Nr. 43 = NVwZ 1992, 884) sind Kinderspielplätze nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. insbes. Urt. v. 26.3.1996 - 6 L 5539/94 -, OVGE 46, 371; vgl. auch Senatsbeschl. v. 3.2.2004 - 1 LA 31/03 -, V.n.b.) auf die unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung angewiesen und stellen sogar in einem reinen Wohngebiet deren nicht nur sinnvolle, sondern auch städtebaurechtlich zulässige Ergänzung dar.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 1 ME 192/09

    Zumutbarkeit der Lärmbelästigung durch ein Parkhaus im Blockinnenbereich eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Das ist jedoch wegen der vom Baunutzungsverordnungs-Gesetzgeber gewollten Nebeneinander von Wohnen und Garagen im Prinzip hinzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 27.3.2007 - 1 ME 102/07 -, NdsVBl. 2007, 199 sowie v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, DVBl. 2009, 1530; s. auch Beschl. v. 4.1.2010 - 1 LA 304/07 -, V.n.b.; vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 16.9.2010 - 4 C 7.10 -, JURIS).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Nun ist zwar zu berücksichtigen, dass bei Nutzungsarten, die mehreren der in den §§ 2 bis 9 BauNVO geregelten Baugebieten zugewiesen sind, ihre "Gebietsverträglichkeit" zu prüfen ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, ZfBR 2008, 379 = BauR 2008, 954 = UPR 2008, 265 = NVwZ 2008, 768).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1992 - 2 S 3215/91

    Qualifizierung der in VwGO § 80 Abs 6 S 1 und S 2 Nr 1 genannten Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Entgegen zuweilen vertretener Annahme (vgl. BW VGH, Beschl. v. 9.3.1992 - 2 S 3215/91 -, ESVGH 42, 241 = BWVBl. 1992, 374; zustimmend Bader, VwGO, Kommentar, 4. Aufl. 2007, § 80 Rdn. 125 sowie Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl. 2009, § 80 Rdn. 185) wird ein Eilantrag auch nicht "zulässig", wenn während des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO eintreten.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93

    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) muss der Nachbar bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10

    Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz

  • OVG Hamburg, 02.07.2009 - 2 Bs 72/09

    Kita Reventlowstraße bleibt weiter vorläufig geschlossen

  • BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von sog. Bolzplätzen neben reinen Wohngebieten

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2007 - 1 ME 102/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze des § 46 Abs. 1 S. 2 Niedersächsische Bauordnung

  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Auf Grund dessen ist der von den Kindertagesstätten ausgehende Lärm als typische Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens von den Bewohnern von Wohngebieten nach der Wertung des Baunutzungsverordnungs-Gesetzgebers "nun einmal" hinzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 5/88 - zur Zulässigkeit von Kinderspielplätzen; NiedersächsOVG, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -; VG Ansbach, Urteil vom 17.02.2011 - AN 18 K 10.02389 -).

    Konflikte um Kinderlärm können daher im Grundsatz - und anders als im Falle von Verkehrs-, Industrie- und Gewerbelärm - nicht durch das Ziel der räumlichen Trennung von Lärmquellen und Wohngebieten aufgelöst werden, so dass die analoge Heranziehung der TA Lärm als Maßstab für die Beurteilung von Kinderlärm auch aus diesem übergeordneten Gesichtspunkt ausscheidet (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 ME 146/10 - VG Augsburg, Urteil vom 26.04.2004 - Au 8 K 02.1167 - Rojahn, a. a. O.).

    Kann somit im Ergebnis bei Lärmbelästigungen, die von Kindertagesstätten ausgehen, nicht auf die in Technischen Regelwerken wie der TA Lärm für die einzelnen Baugebiete festgelegten Immissionsrichtwerte abgestellt werden, weil diese keine brauchbare Orientierungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Kinderlärm bieten, bedarf es vorliegend - entgegen der Auffassung der Antragstellerseite - auch keiner Lärmmessungen bzw. -prognosen (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 27.04.1990, a. a. O.; NiedersächsOVG, Beschluss vom 03.01.2011, a. a. O.; VG Augsburg, Urteil vom 26.04.2004 - Au 8 K 02.1167).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2019 - 1 MB 1/19

    Kindertagesstätte in einem faktischen reinen Wohngebiet;

    Aus diesen Wertungen ergibt sich, dass mit Kindertagesstätten verbundene Auswirkungen, wie Kinderlärm oder Verkehrsimmissionen durch das Bringen und Abholen von Kindern, von den Nachbarn regelmäßig hinzunehmen sind (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 30.11.2009 - 2 CS 09.1979 -Rn. 31 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, Rn. 12 bei juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Diese Regelungen stellen besondere gesetzliche Ausprägungen eines Rechtsgrundsatzes dar, wonach bei der Beurteilung von Immissionen Elemente wie Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeiner Akzeptanz zu berücksichtigenden sind (speziell bei Kindertagesstätten NdsOVG, B.v. 3.1.2011 - 1 ME 146/10 - NVwZ-RR 2011, 185 = juris Rn. 12; allgemein vgl. z.B. BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254 = juris Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.7.2019 - 15 ZB 17.2529 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 24.7.2019 - 22 ZB 19.132 - juris Rn. 13).

    Unabhängig von der Streitfrage, ob § 22 Abs. 1a BImSchG für den im Zusammenhang mit einer Kindestagesstätte entstehenden Verkehrslärm gilt oder nicht (zum Streitstand vgl. OVG Schleswig-Holstein, B.v. 1.2.2019 - 1 MB 1.19 - juris Rn. 17) ergibt sich aber aus der gesetzlichen Wertung aus § 3 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO, wonach Kindergärten in der hier vorliegenden Größenordnung sogar in allgemeinen Wohngebieten generell und in reinen Wohngebieten (falls nicht die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO vorliegen) zumindest ausnahmsweise bauplanungsrechtlich zulässig sind, dass mit Kindertagesstätten verbundene Auswirkungen und damit auch Verkehrsimmissionen durch das Bringen und Abholen von Kindern von den Nachbarn regelmäßig hinzunehmen sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2009 - 2 CS 09.1979 - juris Rn. 31; NdsOVG, B.v. 3.1.2011 - 1 ME 146/10 - NVwZ-RR 2011, 185 = juris Rn. 12; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 1.2.2019 - 1 MB 1.19 - juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

    17 Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des für Bausachen zuständigen 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in dem Fall, dass ein Dritter die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt, gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 6 VwGO nur dann zulässig, wenn der Dritte zuvor einen Aussetzungsantrag bei der zuständigen Behörde gestellt und die Bescheidung dieses Antrags abgewartet hat, bevor er gerichtlichen Rechtsschutz sucht, oder wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO zum Zeitpunkt des Eingangs des Eilantrags bei Gericht vorliegen (siehe nur Nds. OVG, Beschl. v. 27.8.2010 - 1 ME 146/10 -, NVwZ-RR 2011, 185 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Das heißt, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 VwGO insgesamt erfüllt sein müssen, wenn bei Gericht ein Eilantrag gestellt wird (ständige Senatsrechtsprechung: Beschluss des Senats vom 3. Januar 2011 - 1 ME 146/10 -, BRS 78 Nr. 174 = BauR 2011, 787; Beschluss vom 8. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschluss vom 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188).
  • VG Hannover, 02.06.2021 - 12 B 3771/21

    Aussetzungsantrag

    Soweit der Antragsteller vor diesem Hintergrund die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des von ihm unter dem 14. Mai 2021 erhobenen Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen mit Bescheid vom 11. Mai 2021 erteilte Baugenehmigung sowie die Anordnung einstweiliger Sicherungsmaßnahmen nach § 80a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 VwGO begehren sollte (vgl. § 122 Abs. 1, § 88 VwGO), ist der Antrag ebenfalls unzulässig, weil der Antragsteller nicht nach § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO vor Eilantragstellung bei der Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Nds. OVG, Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Sofern sich der Nachbar - wie hier - ausschließlich gegen die mit der Nutzung des Vorhabens verbundenen Einwirkungen bzw. Folgen (hier in Gestalt von Lärm- und Staubimmissionen) wendet, droht "Vollstreckung" im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO allerdings erst dann, wenn die Aufnahme dieser Nutzung bevorsteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 18 ff.).

    Denn zur Aufnahme der Nutzung der genehmigten Halle muss das Gebäude erst einmal errichtet werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, juris Rn. 9).

    Neben dem von dem Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 80 Abs. 6 VwGO verfolgten Ziel der Entlastung der Verwaltungsgerichte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.1997 - 6 M 6987/96 -, juris Rn. 1, und Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, juris Rn. 10) entspricht es bei dieser Sachlage den Interessen aller Beteiligten, in dem vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsverfahren gegebenenfalls "nachzulegen" und so die Chancen in einem sich später möglicherweise anschließenden gerichtlichen Aussetzungsverfahren zu erhöhen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 20 unter Verweis auf Nds. OVG, Beschl. v. 31.03.2010 - 1 ME 47/10 -, V.n.b.).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung;

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des für Bausachen zuständigen 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in dem Fall, dass ein Dritter die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt, gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 6 VwGO nur dann zulässig, wenn der Dritte zuvor einen Aussetzungsantrag bei der zuständigen Behörde gestellt und die Bescheidung dieses Antrags abgewartet hat, bevor er gerichtlichen Rechtsschutz sucht, oder wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO zum Zeitpunkt des Eingangs des Eilantrags bei Gericht vorliegen (siehe nur Nds. OVG, Beschl. v. 27.8.2010 - 1 ME 146/10 -, NVwZ-RR 2011, 185 m. w. N.).
  • VG München, 26.03.2012 - M 8 K 11.2330

    Nachbarklage; Kinderkrippe mit 48 Plätzen im reinen Wohngebiet;

    Darüber hinausgehend unterlagen auch in der Vergangenheit Anlagen für soziale Zwecke im Hinblick auf ihr Immissionsverhalten auch nicht sonstigen Verordnungen oder gesetzeskonkretisierenden Verwaltungsvorschriften (vgl. OVG Lüneburg Beschl. v. 3.1.2011, Az: 1 ME 146/10, NVwZ-RR 2011, 185, RdNrn. 11 ff. - juris; VG München Urt. v. 26.7.2011, Az: M 1 K 11.2366, RdNr. 26 - juris).

    Bereits aufgrund der Wertung des Verordnungsgebers der Baunutzungsverordnung ist davon auszugehen, dass die mit Kindertagesstätten als soziale Einrichtungen mehr oder minder notwendig verbundenen Auswirkungen wie An- und Abfahrtsverkehr von den Bewohnern des entsprechenden Gebiets hinzunehmen sind (vgl. OVG Lüneburg Beschl. v. 3.1.2011, Az: 1 ME 146/10, NVwZ-RR 2011, 185, RdNr. 13 - juris).

  • VG München, 26.03.2012 - M 8 K 11.2300

    Nachbarklage; Kinderkrippe mit 48 Plätzen im reinen Wohngebiet;

    Darüber hinausgehend unterlagen auch in der Vergangenheit Anlagen für soziale Zwecke im Hinblick auf ihr Immissionsverhalten auch nicht sonstigen Verordnungen oder gesetzeskonkretisierenden Verwaltungsvorschriften (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 3.1.2011, Az: 1 ME 146/10, NVwZ-RR 2011, 185, RdNrn. 11 ff. - juris; VG München Urteil vom 26.7.2011, Az: M 1 K 11.2366, RdNr. 26 - juris).

    Bereits aufgrund der Wertung des Verordnungsgebers der Baunutzungsverordnung ist davon auszugehen, dass die mit Kindertagesstätten als soziale Einrichtungen mehr oder minder notwendig verbundenen Auswirkungen wie An- und Abfahrtsverkehr von den Bewohnern des entsprechenden Gebiets hinzunehmen sind (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 3.1.2011, Az: 1 ME 146/10, NVwZ-RR 2011, 185, RdNr. 13 - juris).

  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

    Zur Entbehrlichkeit eines Aussetzungsantrages an die Behörde hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 3.1.2011 (- 1 ME 146/10- ) ausgeführt:.

    Zur Nachbarverträglichkeit einer Kindertagesstätte hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 3.1.2011 (- 1 ME 146/10- ) ausgeführt:.

  • VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015

    Nachbarrechtsstreit; Kindertagesstätte; Reines Wohngebiet

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 207/10

    Möglichkeit einer Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB bei Änderungen von

  • VG München, 11.03.2013 - M 8 K 12.794

    Nachbarklage; reines Wohngebiet; Kinderkrippe und Kindergarten mit 98 Kindern;

  • VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2366

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kinderhort

  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

  • VG Lüneburg, 14.06.2017 - 3 B 15/17

    Erschließungsbeiträge, vorläufiger Rechtsschutz

  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 9 K 12.01753

    Baurecht

  • VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.4999

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für den Neubau eines Gebäudes mit einer

  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

  • VG Würzburg, 17.10.2019 - W 5 K 19.241

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Erweiterung einer heilpädagogischen Einrichtung

  • VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 9 K 15.00157

    Rücksichtnahme, Verkehrsimmissionen, Erdrückende Wirkung, Seniorenwohnheim,

  • VG Hannover, 27.05.2021 - 12 B 3638/21

    Außenbewirtschaftung; Freibad; Freiluftgaststätte; Freizeitlärm-Richtlinie;

  • VG München, 02.07.2012 - M 8 K 11.2932

    Baunachbarstreit; Vorbescheid; Kindertagesstätte; Veranstaltungsgebäude; nähere

  • VG Göttingen, 10.12.2015 - 2 B 171/15

    Anlieferung; behördliches Aussetzungsverfahren; forstwirtschaftlicher Betrieb;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 5 MR 12/21

    Immissionsschutz - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

  • AGH Baden-Württemberg, 17.03.2014 - AGH 31/13

    Zahlungsaufforderung einer Rechtsanwaltskammer: Anspruch auf Unzulässigerklärung

  • VG München, 17.02.2012 - M 8 SN 12.543

    Nachbarklage gegen Kinderkrippe; ausnahmsweise Zulässigkeit der Art der Nutzung;

  • VG München, 02.07.2012 - M 8 K 11.2217

    Baunachbarstreit; Vorbescheid; Kindertagesstätte; Veranstaltungsgebäude; nähere

  • VG München, 05.03.2012 - M 8 K 11.3229

    Baunachbarklage; Bindungswirkung eines Vorbescheids; Kindergarten im Reinen

  • VG München, 17.02.2012 - M 8 SN 12.541

    Nachbarklage gegen Kinderkrippe; ausnahmsweise Zulässigkeit der Art der Nutzung;

  • VG München, 05.09.2011 - M 8 SN 11.3228

    Nachbareilantrag; Bindungswirkung eines Vorbescheids; Kindergarten im Reinen

  • VG Würzburg, 28.06.2011 - W 5 S 11.424

    Kindergarten; Lärmimmissionen; verkehrliche Auswirkungen

  • VG Hannover, 27.05.2021 - 12 B 3640/21

    Außenbewirtschaftung; Freibad; Freiluftgaststätte; Freizeitlärm-Richtlinie;

  • VG Saarlouis, 18.01.2012 - 5 K 499/11

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen privaten Bolzplatz

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.883

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.881

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem

  • VG Schleswig, 22.06.2020 - 4 B 21/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung - Antrag auf

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.885

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.886

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem

  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.884

    Baunachbarklage; Immissionsrichtwerte; Schutzniveau bei Gemengelage mit hohem

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