Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.2010 - 3 B 46.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8636
BVerwG, 07.09.2010 - 3 B 46.10 (https://dejure.org/2010,8636)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2010 - 3 B 46.10 (https://dejure.org/2010,8636)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2010 - 3 B 46.10 (https://dejure.org/2010,8636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwKostG § 11 Abs. 1; AMG § 33 Abs. 2 und 3; AMGKostV 2004 § 5
    Zulassung eines Arzneimittels, Gebührenschuld; Entstehen; Grund und Höhe; Zeitpunkt, Antrag; Amtshandlung

  • openjur.de

    Zulassung eines Arzneimittels, Gebührenschuld; Entstehen; Grund und Höhe; Zeitpunkt, Antrag; Amtshandlung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwKostG § 11 Abs. 1
    Amtshandlung; Entstehen; Grund und Höhe; Zeitpunkt, Antrag; Zulassung eines Arzneimittels, Gebührenschuld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 VwKostG, § 33 Abs 2 AMG 1976, § 33 Abs 3 AMG 1976, § 5 AMGKostV
    Höhe der Gebührenschuld für die Zulassung eines Arzneimittels

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der Gebühr für eine antragsgebundene Amtshandlung nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen Gebührenvorschriften

  • rewis.io

    Höhe der Gebührenschuld für die Zulassung eines Arzneimittels

  • ra.de
  • rewis.io

    Höhe der Gebührenschuld für die Zulassung eines Arzneimittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Höhe der Gebühr für eine antragsgebundene Amtshandlung nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen Gebührenvorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 3
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2010 - 3 B 46.10
    Die Rechtssache weist keinen außergewöhnlich hohen Schwierigkeitsgrad auf, der die Wahl der Entscheidungsform ermessensfehlerhaft erscheinen lässt (vgl. zu dieser Voraussetzung für eine Verfahrensrüge Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    § 11 Abs. 1 VwKostG bestimmt - soweit hier von Interesse -, dass die Gebührenschuld bei antragsgebundenen Amtshandlungen mit dem Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde entsteht; dies dient insbesondere der Vorhersehbarkeit der Kosten für den Antragsteller (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - Buchholz 401.85 VwKostG Nr. 11 Rn. 5) und legt zugleich die Antragstellung als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt fest.
  • BVerwG, 04.06.2019 - 1 B 48.19

    Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten

    Ebenso wenig lässt die Beschwerdebegründung erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger in einer mündlichen Verhandlung hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).

    Die Beschwerdebegründung lässt auch insoweit nicht erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger zu den maßgeblichen Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung noch hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).

  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 38.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem

    Zudem lässt die Beschwerde nicht erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger in einer mündlichen Verhandlung noch hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).

    Zudem lässt die Beschwerde auch insoweit nicht erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger zu den maßgeblichen Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung noch hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).

  • BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 9.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem

    Zudem lässt die Beschwerde nicht erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger in einer mündlichen Verhandlung noch hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).

    Zudem lässt die Beschwerde nicht erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger zu den maßgeblichen Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung noch hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).

  • VG Berlin, 10.07.2014 - 2 K 232.13

    Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gebührenerhebung

    Hieraus folgt, dass bei antragsgebundenen Amtshandlungen für die Gebührenfestsetzung auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtsgrundlagen abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - BVerwG 3 B 46.10 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.04.2019 - 1 B 24.19
    Zudem lässt die Beschwerde nicht erkennen, welche neuen Aspekte die Kläger zu den maßgeblichen Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung noch hätten beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden

    Zudem lässt die Beschwerde nicht erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger zu den maßgeblichen Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung noch hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 11.12.2019 - 1 B 79.19

    Ermessensfehler bei der Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nach §

    Im Übrigen lässt die Beschwerde nicht erkennen, dass und welche weiteren flüchtlingsrelevanten Aspekte der Kläger in einer mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 14.19

    Syrische Wehrdienstentzieher - und die Gruppenverfolgung

    Zudem lässt die Beschwerde nicht erkennen, welche neuen Aspekte die Kläger zu den maßgeblichen Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung noch hätten beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 B 16.19
    Zudem lässt die Beschwerde nicht erkennen, welche neuen Aspekte der Kläger zu den maßgeblichen Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung noch hätte beitragen können, die infolge der Entscheidung im Beschlusswege ungehört geblieben sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2010 - 3 B 46.10 - NVwZ-RR 2011, 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 39.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden

  • BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem

  • BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 36.19

    Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten

  • BVerwG, 16.04.2019 - 1 B 15.19

    Charakterisierung von den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden

  • BVerwG, 08.09.2010 - 3 B 49.10

    Bestimmung der Höhe einer antragsgebundenen Gebührenschuld nach der im Zeitpunkt

  • BVerwG, 08.09.2010 - 3 B 47.10

    Bestimmung der Gebühr für Zulassung von Arzneimitteln nach der zum Zeitpunkt der

  • BVerwG, 08.09.2010 - 3 B 48.10

    Differenzierung nach Grund und Höhe einer Gebühr für die Zulassung eines

  • BVerwG, 16.04.2019 - 1 B 22.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln;

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LB 171/18

    Amtshandlung; antragsgebunden; Antragstellung; Beendigung; Bestimmtheit;

  • VG Berlin, 25.06.2014 - 2 K 195.13

    Gebührerhebung für die Gewährung von Informationen -hier verneint-;

  • VG Berlin, 10.07.2014 - 2 K 232.14

    Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gebührenerhebung

  • VG Aachen, 03.02.2014 - 7 K 629/11

    Klauentiergülle; Verbringen; zollgleiche Abgabe; Äquivalenzprinzip

  • VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13

    Behandlung mehrerer Informationsgesuche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2166
OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10.OVG (https://dejure.org/2010,2166)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.08.2010 - 10 A 10076/10.OVG (https://dejure.org/2010,2166)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10.OVG (https://dejure.org/2010,2166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 5 InfFrG RP, § 9 Abs 1 Nr 3 InfFrG RP
    Landeszentrale für Medien und Kommunikation unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz; Information über ein Gutachten zur Verfolgbarkeit von Internet-Anbietern von Erotik

  • Telemedicus

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten

  • Telemedicus

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten

  • JurPC

    Zur Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit im Falle der Gewährung des Informationszugangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendung des § 2 Abs. 5 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) zur Herausnahme der Landeszentrale für Medien und Kommunikation aus dem Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes; Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch Herausgabe ...

  • info-it-recht.de

    Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherung durch Informationszugang (hier: Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten)

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Sicherheitsaspekte

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Sicherheitsaspekte - Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Gutachten zum Jugendschutz im Internet bleibt geheim

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfolgbarkeit von Jugendschutzverstößen im Internet

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Sicherheitsaspekte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Behörde muss Gutachten zum Internet-Jugendschutz nicht herausgeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jugendschutz: Herausgabe von Gutachten über Erotikanbieter im Internet darf verweigert werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gutachten zum Jugendschutz im Internet bleibt geheim - Herausgabe des Gutachtens darf zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit abgelehnt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 3 (Ls.)
  • MMR 2011, 210
  • DVBl 2010, 1455
  • K&R 2010, 756
  • DÖV 2010, 985
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10
    Die Landesmedienanstalten dürften zwar auch Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sein (so Petersen, Medienrecht, 4. Aufl. 2008, S. 251, offengelassen von BVerfGE 97, 298, 314 und BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1999 - 6 C 19/98 -, DVBl 2000, 120, 122), weil ihnen durch Gesetz die Aufgabe übertragen worden ist, der Verwirklichung der Rundfunkfreiheit zu dienen, soweit ihnen wertende und gestaltende Entscheidungen mit Programmbezug obliegen.
  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10
    Die Landesmedienanstalten dürften zwar auch Grundrechtsträger des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sein (so Petersen, Medienrecht, 4. Aufl. 2008, S. 251, offengelassen von BVerfGE 97, 298, 314 und BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1999 - 6 C 19/98 -, DVBl 2000, 120, 122), weil ihnen durch Gesetz die Aufgabe übertragen worden ist, der Verwirklichung der Rundfunkfreiheit zu dienen, soweit ihnen wertende und gestaltende Entscheidungen mit Programmbezug obliegen.
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10
    Werden - wie hier - materiell-rechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, liegt es zwar regelmäßig auf der Hand, dass sich nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund gegeben ist, weil sich dieser unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 20 F 1/10, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - 8 A 1943/13

    Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller

    So wohl auch Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2007, § 6 Rn. 717, 720; für das insoweit wortgleiche rheinland-pfälzische Recht OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 -, LKRZ 2010, 460, juris, Rn. 41 ff.

    Zu einer derartigen (umgekehrten) Gleichsetzung vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 -, ZIP 2015, 496, juris, Rn. 16 ff.; Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2007, § 6 Rn. 762; siehe auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 -, LKRZ 2010, 460, juris, Rn. 43.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    vgl. zum Hintergrund dieser Regelung OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 -, juris Rn. 34.
  • VG Neustadt, 28.02.2018 - 5 L 1378/17

    Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation: Eilanträge

    Die Antragsgegnerin ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, der die Medienaufsicht über den privaten Rundfunk in Rheinland-Pfalz nach dem Prinzip der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung durch die Organe der Anstalt und der hieraus resultierenden Staatsferne obliegt (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 15 A 3909/18

    Anforderungen an eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit hinsichtlich

    Hiervon ausgehend hat das Verwaltungsgericht - im Anschluss an das sich auf das hier streitbefangene Gutachten beziehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 -, juris - überzeugend ausgeführt, dass die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) - etwa dessen § 4, § 5; § 14 Abs. 1, § 20, § 24 Abs. 4 - und damit zugleich auch die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung durch die Beklagte im Sinne von § 6 Satz 1 a) IFG NRW konkret beeinträchtigt würden, wenn das Gutachten dem Kläger im begehrten Umfang zugänglich gemacht würde.

    Die Kritik des Zulassungsantrags am Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 -, juris, weckt keine Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils.

  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Der Vortrag muss vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte auf nachvollziehbare Weise erkennen lassen, weswegen die Offenlegung der Informationen gerade im vorliegenden Einzelfall Wettbewerbsnachteile besorgen lässt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10.OVG -, LKRZ 2010, 460; VG Köln, Urteil vom 27. Januar 2011 - 6 K 4165/09 -, ZUM 2012, 523, in dem es um einen dem Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen vorrangigen Anspruch aus § 4 Abs. 1 des Landespressegesetzes von Nordrhein-Westfalen ging, der allerdings wie § 4 Abs. 1 LIFG grundsätzlich voraussetzungslos und umfassend besteht).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2020 - 29 K 13336/17

    Richtlinie Anonymisierung Neutralisierung Gerichtsentscheidungen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 15 A 3909/18 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 6. Mai 2015 - 8 A 1943/13 -, juris Rn. 71; Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2007, § 6 Rn. 762; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 -, juris Rn. 43 (in Bezug auf § 9 Abs. 1 Nr. 3 Landesinformationsgesetz Rheinland-Pfalz).
  • VG Aachen, 12.09.2018 - 8 K 1252/09

    Akteneinsicht; Information; Zugang; Informationszugang; öffentliche Sicherheit;

    Zur von der Beklagten benannten Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10 - sei festzuhalten, dass in diesem Verfahren ein Rechtsanwalt geklagt habe, der selbst und unmittelbar von keinerlei Maßnahmen betroffen gewesen sei und dessen Firma - anders als im Fall des Klägers - auch in dem Gutachten nicht erwähnt werde.

    Die Kammer folgt im Wesentlichen dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. August 2010 bezüglich des hier streitgegenständlichen Gutachtens, Aktenzeichen 10 A 10076/10, LKRZ 2010, 460, ZUM-RD 2010, 709, MMR 2011, 210, wobei zunächst vorauszuschicken ist, dass die Ausschlussregelung des § 6 Satz 1 a) IFG NRW gegenüber der rheinland-pfälzischen Ausschlussregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 3 IFG Rh-Pf weitergehend ist.

  • VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10
    Seine anschließende Verpflichtungsklage hatte ebenfalls keinen Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 16. Dezember 2009 - 4 K 694/09.NW - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10.OVG -, beide: Juris).

    Bei dem streitbefangenen Rechtsgutachten handelt es sich in diesem Sinne um die Mitteilung einer öffentlichen Stelle, nämlich der LMK, die nicht zu den in § 2 Abs. 1 IFG Bln genannten informationspflichtigen Stellen zählt, weil sie der Aufsicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz untersteht (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. August 2010 - 10 A 10076/10.OVG -, Seite 8 des Urteilsabdrucks).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht