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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 L 7.11   

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https://dejure.org/2011,22086
OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 L 7.11 (https://dejure.org/2011,22086)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2011 - 2 L 7.11 (https://dejure.org/2011,22086)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2011 - 2 L 7.11 (https://dejure.org/2011,22086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 94 VwGO, § 146 VwGO, § 173 VwGO, § 251 ZPO, § 61 Abs 1 Nr 3 BauO BE
    Beschwerde; Anordnung des Ruhens des Verfahrens; Ruhensanordnung; Antrag der Beteiligten; Einverständniserklärung eines Beteiligten; Zweckmäßigkeit; Ermessen (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die ablehnende Ermessensentscheidung eines Gerichts zur Anordnung des Ruhens des Verfahrens i.R.d. Erteilung einer gesonderten Baugenehmigung für Spielhallen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die ablehnende Ermessensentscheidung eines Gerichts zur Anordnung des Ruhens des Verfahrens i.R.d. Erteilung einer gesonderten Baugenehmigung für Spielhallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 624
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 21.07.2010 - 19 K 251.09

    Gewerberecht, Baurecht: Entscheidung über ein Baugenehmigungsgesuch für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 L 7.11
    Die beantragte Anordnung des Ruhens des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Senats im Berufungsverfahren OVG 2 B 16.10 ist aus einem sonstigen wichtigen Grund zweckmäßig, denn es ist zu erwarten, dass in dem Berufungsverfahren, welches das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. Juli 2010 - VG 19 K 251.09 - betrifft, die auch für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage geklärt wird, ob die Regelung des § 61 Abs. 1 Nr. 3 BauO Bln der Erteilung einer gesonderten Baugenehmigung für Spielhallen, deren Betrieb einer Erlaubnis nach § 33 i GewO bedarf, entgegensteht.
  • VGH Bayern, 26.07.2004 - 22 C 04.1198
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 L 7.11
    Die Versagung einer beantragten Aussetzung oder Anordnung des Ruhens des Verfahrens ist keine prozessleitende Verfügung im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO, gegen die eine Beschwerde ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 22 C 04.1198 -, juris; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18

    Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche;

    Den Parteien muss lediglich Zeit eingeräumt werden, damit sie das Ruhen des Verfahrens gemäß § 251 ZPO beantragen können; weil eine dahingehende Anordnung wegen der schwebenden Vergleichsverhandlungen auch bei Entscheidungsreife zweckmäßig im Sinne dieser Norm wäre (vgl. Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 16. Aufl., § 251 Rn. 3; HK-ZPO/Wöstmann, 8. Aufl., § 251 Rn. 3; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 227 Rn. 4), müsste das Gericht einem solchen einvernehmlichen Antrag entsprechen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2011, 624).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 P 2/19

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei nicht abgeschlossenem

    Die Zweckmäßigkeit der Ruhensanordnung stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.03.2011 - OVG 2 L 7.11 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung gem § 160a Abs 5 SGG -

    Das Gericht "hat" das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn es zweckmäßig und übereinstimmend beantragt worden ist, sodass es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt (OVG Berlin-Brandenburg vom 8.3.2011 - OVG 2 L 7.11 - juris RdNr 7) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2022 - L 37 SF 266/19

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Das Gericht "hat" das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn es zweckmäßig und übereinstimmend beantragt worden ist, sodass es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2011 - OVG 2 L 7.11 - juris Rn. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2022 - L 37 SF 284/19

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Das Gericht "hat" das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn es zweckmäßig und übereinstimmend beantragt worden ist, sodass es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2011 - OVG 2 L 7.11 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 05.11.2019 - 2 E 99/19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Ruhensanordnung; Zweckmäßigkeit; Ermessen

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 251 ZPO steht der Erlass einer Ruhensanordnung - wie die Verwendung des Begriffs "zweckmäßig" im Gesetzestext indiziert - im Ermessen des Gerichts (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 94 Rn. 1 unter Verweis auf BFH, Beschl. v. 20. März 2009 - III B 219/08 -, juris; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 28. Januar 2011 - 4 OB 9/11 - und OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 8. März 2011 - OVG 2 L 7.11 -, beide juris).4 Die vorliegend zu prüfende Aufhebung des Ruhensbeschlusses von Amts wegen stellt sich als actus contrarius zur Anordnung des Ruhens dar.
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