Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 06.04.2011

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10   

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OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10 (https://dejure.org/2011,8171)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.02.2011 - 1 A 327/10 (https://dejure.org/2011,8171)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 1 A 327/10 (https://dejure.org/2011,8171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet bei Erlaubniserteilung zum Aufenthalt von der zuständigen Ausländerbehörde; Prüfungskompetenz der Einbürgerungsbehörde bzgl. der Rechtmäßigkeit eines von der Ausländerbehörde erteilten Aufenthaltstitels; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 35 Abs. 1
    Einbürgerung, Einbürgerungsbehörde, intendiertes Ermessen, Ermessen, Rücknahme, Rücknahmeermessen, Fehlverhalten, vorwerfbares Fehlverhalten, Aufenthaltsdauer, Staatsangehörigkeitsgesetz, Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, fehlerhafte Angaben, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet bei Erlaubniserteilung zum Aufenthalt von der zuständigen Ausländerbehörde; Prüfungskompetenz der Einbürgerungsbehörde bzgl. der Rechtmäßigkeit eines von der Ausländerbehörde erteilten Aufenthaltstitels; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 654
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    Durch die Schaffung der spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage des § 35 StAG ist dem in der Rechtsprechung - zuletzt seitens des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24 ff.) - in mehrfacher Hinsicht aufgezeigten konkreten Regelungsbedarf Rechnung getragen worden, indem der Gesetzgeber die aus Sicht der Rechtsprechung aufgeworfenen Fragen einer verbindlichen Regelung zugeführt hat.

    Hätte der Gesetzgeber eine dem Eingebürgerten günstige Ermessensentscheidung nur bei Vorliegen einer besonderen Härte der vorbezeichneten Art zulassen und damit eine gemessen an der zu der Rücknahme nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.) - sehr restriktive Regelung schaffen wollen, so wäre zu erwarten, dass diese Absicht in Anlehnung an die Formulierung des § 8 Abs. 2 StAG im Gesetzeswortlaut, zumindest aber in der Gesetzesbegründung, ihren eindeutigen Niederschlag gefunden hat, was nicht festzustellen ist.

    (BVerfG, Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    (EuGH, Urteil vom 2.3.2010 - C-135/08 -, juris) Bezogen auf die vorliegende Konstellation, die sich dadurch auszeichnet, dass der Kläger Anhaltspunkte für das eventuelle Bestehen einer türkischen Staatsangehörigkeit verschwiegen und dadurch erreicht hat, dass er unmittelbar, also ohne vorherige Befassung der türkischen Behörden mit seiner Angelegenheit zwecks Ausstellung eines Negativattestes beziehungsweise Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, eingebürgert wurde, bedeutet dies, dass das Fehlverhalten des Klägers mit dem ihm nach dem Sach- und Streitstand konkret zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen ist.

    (EuGH, Urteil vom 2.3.2010, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.8.2010 - 19 A 1412/09 -, InfAuslR 2011, 31 ff.; anders VG Stuttgart, Urteil vom 1.3.2010, juris) Die Klärung der Identität sei nach der gesetzlichen Systematik ausschließlich dem Aufenthaltsrecht zugeordnet.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.8.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    In der nachfolgenden Revisionsentscheidung, in der es auf diese Frage ebenfalls nicht ankam, hat das Bundesverwaltungsgericht dennoch festgestellt, dass es die Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dazu, dass die Zeitdauer des Aufenthalts des Klägers in Deutschland und der zwischen der Einbürgerung und deren Rücknahme verstrichene Zeitraum als maßgebliche Abwägungsgesichtspunkte bei der Ausübung des Ermessens einzustellen seien, im rechtlichen Ansatz teile (BVerwG, Urteil vom 14.2.2008 - 5 C 4/07 -, BVerwGE 130, 209 ff.) , insoweit also von seiner früheren Rechtsprechung Abstand genommen.
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    Hierin liegt ein durchgreifender Ermessensfehler, der zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen muss, zumal das Bundesverwaltungsgericht in einem ganz neuen Urteil vom 11.11.2010 (BVerwG, Urteil vom 11.11.2010 - 5 C 12/10 -, juris) , dessen Begründung erst nach der mündlichen Verhandlung vor dem Senat veröffentlicht worden ist, bekräftigt hat, dass im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange alle nach Lage der Dinge maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen seien.
  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Dauer des Aufenthalts in Deutschland in Fällen eines erschlichenen Aufenthaltsrechts im Rahmen der Ermessensausübung nicht zu berücksichtigt werden braucht (BVerwG, Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6/03 -, BVerwGE 119, 17 ff.) , ist überholt.
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    (BVerwG, Urteil vom 3.6.2003 - 1 C 19/02 -, BVerwGE 118, 216 ff.) Nicht anders sieht dies der Gerichtshof der Europäischen Union, der verlangt, dass unter anderem die Schwere des von dem Betroffenen begangenen Verstoßes in das Rücknahmeermessen einzustellen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    Unter dem Eindruck der bereits zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.2006 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 -, juris) im Oktober 2006 die Auffassung vertreten, dass eine unzureichende Gewichtung der Dauer des Aufenthalts in Deutschland im Rahmen der Abwägung - im dortigen Fall 13 ½ Jahre - zur Ermessensfehlerhaftigkeit der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung führen dürfte, dies aber letztlich mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen.
  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 901/09

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Täuschung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    Die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. September 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 901/09 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Einbürgerung, verfassungsfeindliche

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
    Seine Behauptung, er habe das Ausfüllen des Formulars infolge unzureichender Kenntnisse der deutschen Schriftsprache seinem ältesten Kind überlassen, zielt offenbar darauf ab, den Eindruck zu vermitteln, er habe nicht vorsätzlich, sondern allenfalls grob fahrlässig, was zur Erfüllung des Tatbestands des § 35 Abs. 1 StAG nicht ausreichen würde (ebenso bereits die neuere Rechtsprechung zu § 48 VwVfG: BVerwG, Beschluss vom 13.6.2007 - 5 B 132/07 - HessVGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6.12.2007 - 2 M 303/07 -, jeweils juris) , unvollständige Angaben gemacht.
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

  • VGH Hessen, 18.01.2007 - 11 UE 111/06

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und

    Für die Auffassung, dass etwa nur eine den Fällen des § 8 Abs. 2 StAG vergleichbare Härte ein Absehen von der Rücknahme rechtfertigen kann, bietet das StAG keine Grundlage (vgl. ausführlich OVG Saarlouis, Urt. v. 24.2.2011 - 1 A 327/10, NVwZ-RR 2011, 654, 657 f.; VG Wiesbaden, Urt. v. 15.6.2015 - 6 K 168/15, NVwZ-RR 2015, 915, 916).

    Bei der Identifizierung der schutzwürdigen privaten Belange ist insbesondere die Dauer des rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet in das Ermessen einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.2008 - 5 C 4/07, NVwZ 2008, 685, 686; vgl. auch OVG Saarlouis, Urt. v. 24.2.2011 - 1 A 327/10, NVwZ-RR 2011, 654, 659 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 9.8.2007 - 13 S 2885/06, juris Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.10.2006 - 5 B 15.03, juris Rn. 27).

    Die Berücksichtigung der Gesamtdauer des Aufenthalts als ein je nach zeitlichem Umfang und Begleitumständen mehr oder minder gewichtiger privater Belang trägt daher dazu bei, die privaten Belange und das öffentliche Interesse an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände einzelfallbezogen in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu setzen (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 24.2.2011 - 1 A 327/10, NVwZ-RR 2011, 654, 659 f.).

  • VG Wiesbaden, 15.06.2015 - 6 K 168/15

    Fall einer fehlerhaften Rücknahme einer Einbürgerung bei vermuteter

    Selbst im Falle der Annahme einer durch arglistige Täuschung erlangten Einbürgerung erfordert die Entscheidung über eine Rücknahme derselben gemäß § 35 StAG eine - den Umständen des Falles entsprechende - Ermessensbetätigung, wobei das Gesetz insoweit gerade nicht - wie der Beklagte - von einem intendierten Ermessen ausgeht (ausführlich dazu OVG Saarland, Urteil v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 -, Rn. 50 ff. - nach [...]).

    Dies macht deutlich, dass auch nach den Vorstellungen des Gesetzgebers - ungeachtet der Nichtgewährung von Vertrauensschutz - alle etwaigen den konkreten Einzelfall prägenden Belange des Betroffenen zu ermitteln und im Rahmen der Abwägung entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen sind (ebenso OVG Saarland, Urteil v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 - nach [...]).

    Indes kann das Nichtbestehen eines Einbürgerungsanspruchs zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung über die angefochtene Rücknahme unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zur Folge haben, dass eine den rechtlichen Anforderungen nicht genügende und damit rechtswidrige Rücknahme rechtmäßig wird (OVG Saarland, Urteil v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 -).

  • VG Wiesbaden, 22.06.2015 - 6 K 168/15

    Fall einer fehlerhaften Rücknahme einer Einbürgerung bei vermuteter

    Selbst im Falle der Annahme einer durch arglistige Täuschung erlangten Einbürgerung erfordert die Entscheidung über eine Rücknahme derselben gemäß § 35 StAG eine - den Umständen des Falles entsprechende - Ermessensbetätigung, wobei das Gesetz insoweit gerade nicht - wie der Beklagte - von einem intendierten Ermessen ausgeht (ausführlich dazu OVG Saarland, Urteil v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 -, Rn. 50 ff. - nach Juris).

    Dies macht deutlich, dass auch nach den Vorstellungen des Gesetzgebers - ungeachtet der Nichtgewährung von Vertrauensschutz - alle etwaigen den konkreten Einzelfall prägenden Belange des Betroffenen zu ermitteln und im Rahmen der Abwägung entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen sind (ebenso OVG Saarland, Urteil v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 - nach Juris).

    Indes kann das Nichtbestehen eines Einbürgerungsanspruchs zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung über die angefochtene Rücknahme unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zur Folge haben, dass eine den rechtlichen Anforderungen nicht genügende und damit rechtswidrige Rücknahme rechtmäßig wird (OVG Saarland, Urteil v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 -).

  • VG Hannover, 09.11.2021 - 10 A 1119/19

    Klagen zum Staatsangehörigkeitsrecht - Klägern werden Verbindungen zur

    Für die Auffassung, dass etwa nur eine den Fällen des § 8 Abs. 2 StAG vergleichbare Härte ein Absehen von der Rücknahme rechtfertigen kann, bietet das StAG keine Grundlage (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 24. Februar 2011, - 1 A 327/10 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 15. Juni 2015, - 6 K 168/15 -, juris).

    Bei der Identifizierung der schutzwürdigen privaten Belange ist insbesondere die Dauer des rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet in das Ermessen einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008, - 5 C 4.07 -, juris; vgl. auch OVG Saarlouis, Urteil vom 24. Februar 2011, - 1 A 327/10 -, juris).

  • VG Saarlouis, 29.09.2016 - 2 L 1039/16

    Einbürgerung - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Rücknahme der Einbürgerung

    dazu: OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.2.2011 - 1 A 327/10-, NVwZ-RR 2011, 654, dokumentiert in juris.

    so die Kammer in ihrem Urteil vom 14.9.2010 - 2 K 901/09 -, nachfolgend: Urteil des OVG des Saarlandes vom 24.2.2011 - 1 A 327/10 -, beide dokumentiert in juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2022 - 11 S 1023/20

    Rücknahme seiner Einbürgerung; Ermessensausfall in Bezug auf den Verlust der

    Sie ist nicht im Sinne eines intendierten Ermessens vorgegeben (in diesem Sinne auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.02.2011 - 1 A 327/10 - juris Rn. 50 f.; VG München, Urteil vom 11.04.2018 - M 25 K 17.2045 - juris Rn. 53; VG Hamburg, Beschluss vom 22.02.2016 - 19 E 6426/15 - juris Rn. 40; VG Wiesbaden, Urteil vom 22.06.2015 - 6 K 168/15.WI - juris Rn. 25).
  • VG Mainz, 09.02.2018 - 4 L 1411/17

    Rücknahme einer Einbürgerung; einstweiliger Rechtsschutz; tatsächliche

    Im Hinblick auf diese Tatsachen erscheint demnach eine Täuschungshandlung bzw. ein vorsätzliches Verschweigen von wesentlichen Angaben bzw. eine Kausalität im Sinne eines Erwirkens der Einbürgerung (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 24.2.2011 - 1 A 327/10 -, juris Rn. 37; OVG NRW, Urteil vom 17.3.2016 - 19 A 2330/11 -, juris Rn. 77) zweifelhaft.
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 BV 12.2314

    Macht ein Ausländer vor den Ausländerbehörden falsche Angaben, die zur Rücknahme

    Die Rechtsprechung über die Tatbestandswirkung von Aufenthaltstiteln (vgl. OVG Saarl, U.v. 24.2.2011 - 1 A 327/10 - NVwZ-RR 2011, 654/656 m.w.N.) mag verhindern, dass eine Einbürgerungsbehörde Aufenthaltstitel anzweifelt, die die zuständige Ausländerbehörde für wirksam hält und nicht zurücknimmt.
  • VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2043/11

    Zur Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung bzw. unrichtiger

    Selbst im Falle der Annahme einer durch arglistige Täuschung erlangten Einbürgerung erfordert die Entscheidung über eine Rücknahme derselben gemäß § 35 StAG eine - den Umständen des Falles entsprechende - Ermessensbetätigung, wobei das Gesetz insoweit nicht von einem intendierten Ermessen ausgeht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 -, zit. n. =NVwZ-RR 2011, 654).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7253
VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09 (https://dejure.org/2011,7253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.04.2011 - 1 A 2532/09 (https://dejure.org/2011,7253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. April 2011 - 1 A 2532/09 (https://dejure.org/2011,7253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 S 1 Halbs 2 BeamtVG, § 14 Abs 1 S 1 Halbs 3 BeamtVG, § 85 Abs 4 S 2 BeamtVG
    Festsetzung der Versorgungsbezüge ohne Versorgungsabschlag

  • Wolters Kluwer

    Mit Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2002/73/EG hat ein Ruhestandsbeamter einen Anspruch auf Neufestsetzung seines Ruhegehalts ohne den Versorgungsabschlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 654
  • DÖV 2011, 739
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Allerdings habe weder die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - noch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 - zu einer Änderung der Rechtslage geführt.

    Allerdings ist eine rung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 HVwVfG weder durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - (juris) noch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 (DokB Ausgabe B 2005, 327 ff. = DÖD 2006, 171 ff.) eingetreten.

    "Der Gesetzgeber hat es also trotz der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 23.10.2003 (Az.: C-4/02 und D-5/02 - nach Juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 (Az.: 2 C 14/04 - nach Juris) bei der Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG vom 23.09.2002 unterlassen, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsätze 1 und 3 BeamtVG a. F. i. V. m. § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG zu streichen.

    Im Übrigen ist der Inhalt dieser Regelungen durch das Urteil des EuGH vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 6.04 - vor Ablauf der Umsetzungsfrist noch weiter konkretisiert worden.

  • EuGH, 23.02.1994 - C-236/92

    Comitato di coordinamento per la difesa della Cava u.a. / Regione Lombardia u.a.

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können sich die Einzelnen in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, von dem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf die Bestimmung berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. insb. EuGH, Urteil vom 23.02.1994 - Rs C-236/92, NVwZ 1994 S. 885; EuGH, Slg. 1982, 53 = NJW 1982, 499 - Becker; EuGH, Slg. 1989, 1839 = NVwZ 1990, 649 = EuZW 1990, 296 L = NJW 1990, 3071 L - Fratelli Costanzo).

    Eine Gemeinschaftsbestimmung ist unbedingt, wenn sie eine Verpflichtung begründet, die weder an eine Bedingung geknüpft ist noch zu ihrer Erfüllung und Wirksamkeit einer Maßnahme der Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedsstaaten bedarf (vgl. EuGH, Urteil vom 23.02.1994 - Rs C-236/92, NVwZ 1994 S. 885; EuGH, Slg. 1968, 215 = NJW 1968, 2208 L - Molkerei-Zentrale Westfalen/Lippe).

    Eine Bestimmung ist außerdem hinreichend genau, um von einem einzelnen herangezogen und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie unzweideutig eine Verpflichtung begründet (vgl. EuGH, Urteil vom 23.02.1994 - Rs C-236/92, NVwZ 1994 S. 885; EuGH, Slg. 1986, 723 = NJW 1986, 2178 - Marshall, EuGH, Slg. 1986, 3855 - Federatie Nederlandse Vakbeweging).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Allerdings ist eine rung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 HVwVfG weder durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - (juris) noch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 (DokB Ausgabe B 2005, 327 ff. = DÖD 2006, 171 ff.) eingetreten.

    Unter Beachtung dieser Rechtsprechung des EuGH hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 6.04 - entschieden, dass aufgrund des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots der Versorgungsabschlag für Zeiten ab dem 17. Mai 1990 bei der Anwendung der degressiven Ruhegehaltstabelle auf teilzeitbeschäftigte Beamte entfällt.

    Im Übrigen ist der Inhalt dieser Regelungen durch das Urteil des EuGH vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 6.04 - vor Ablauf der Umsetzungsfrist noch weiter konkretisiert worden.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 - habe eine schon lange vorher vollzogene Änderung der allgemeinen Rechtsauffassung markiert.

    Allerdings habe weder die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 - noch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 - zu einer Änderung der Rechtslage geführt.

    "Der Gesetzgeber hat es also trotz der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 23.10.2003 (Az.: C-4/02 und D-5/02 - nach Juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2005 (Az.: 2 C 14/04 - nach Juris) bei der Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG vom 23.09.2002 unterlassen, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsätze 1 und 3 BeamtVG a. F. i. V. m. § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG zu streichen.

  • VG Wiesbaden, 09.09.2008 - 6 K 47/08

    Ruhegehaltskürzung gemäß §§ 14, 85 Abs 4 S 2 BeamtVG bei ehemals

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Mit Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen hat ein Ruhestandsbeamter einen Anspruch auf Neufestsetzung seines Ruhegehalts ohne den Versorgungsabschlag gemäß § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 1, 2. und 3. Halbsatz BeamtVG a. F. (wie VG Wiesbaden, Urteil vom 9. September 2008 - 6 K 47/08.WI - juris).

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. September 2008, berichtigt durch Beschluss vom 12. September 2008 - 6 K 47/08.WI - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. September 2008, berichtigt durch Beschluss vom 12. September 2008 - 6 K 47/08.WI -, die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können sich die Einzelnen in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, von dem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf die Bestimmung berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. insb. EuGH, Urteil vom 23.02.1994 - Rs C-236/92, NVwZ 1994 S. 885; EuGH, Slg. 1982, 53 = NJW 1982, 499 - Becker; EuGH, Slg. 1989, 1839 = NVwZ 1990, 649 = EuZW 1990, 296 L = NJW 1990, 3071 L - Fratelli Costanzo).
  • EuGH, 04.12.1986 - 71/85

    Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Eine Bestimmung ist außerdem hinreichend genau, um von einem einzelnen herangezogen und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie unzweideutig eine Verpflichtung begründet (vgl. EuGH, Urteil vom 23.02.1994 - Rs C-236/92, NVwZ 1994 S. 885; EuGH, Slg. 1986, 723 = NJW 1986, 2178 - Marshall, EuGH, Slg. 1986, 3855 - Federatie Nederlandse Vakbeweging).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können sich die Einzelnen in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, von dem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf die Bestimmung berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. insb. EuGH, Urteil vom 23.02.1994 - Rs C-236/92, NVwZ 1994 S. 885; EuGH, Slg. 1982, 53 = NJW 1982, 499 - Becker; EuGH, Slg. 1989, 1839 = NVwZ 1990, 649 = EuZW 1990, 296 L = NJW 1990, 3071 L - Fratelli Costanzo).
  • VGH Hessen, 30.11.2006 - 10 TG 2531/06
    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Die Vorgabe der Richtlinie beinhaltet insoweit auch keinen Gestaltungsspielraum für den nationalen Gesetzgeber und bedarf keiner gestalterischen inhaltlichen Maßnahmen (zu Richtlinien, die dem nationalen Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum belassen, siehe VGH Kassel, Beschluss vom 30.11.2006, Az. 10 TG 2531/06, NVwZ 2007, S. 348 ff.).
  • VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 350/06

    Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2532/09
    Dies wäre auch mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht zu vereinbaren (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 6. März 2003 - 5 A 191/06 - juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 4. September 2007 - 3 K 350/06 - juris).
  • VG Magdeburg, 06.03.2007 - 5 A 191/06
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93

    Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 59.11

    Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltfähigkeit von Teilbeschäftigungszeiten; degressive

    Die auf den Zeitpunkt des Erlasses der Norm zurückwirkende Nichtigerklärung bewirkt keine nachträgliche Änderung der Rechtslage im Sinne von Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG, sondern stellt diese fest (Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; VGH Kassel, Urteil vom 6. April 2011 - 1 A 2532/09 - ZBR 2012, 47; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Oktober 2011 - 4 S 1790/10 - Rn. 28 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 4 S 1790/10

    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens allein wegen Nichtigerklärung

    Es stellt keine Änderung der Rechtslage dar, wenn eine Rechtsnorm durch ein Bundes- oder Landesverfassungsgericht oder ein Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt wird (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 51 RdNr. 30; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 51 RdNr. 102; BVerwG, Beschluss vom 04.10.1993 - 6 B 35.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319; Hessischer VGH, Urteil vom 06.04.2011 - 1 A 2532/09 -, Juris; a.A. VG Hannover, Urteil vom 25.02.2009 - 2 A 1395/06 -, und VG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2009 - 9 K 79/08.F -, jeweils Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2013 - 9 K 3713/11

    Versorgungsabschlag 1980

    13 § 14 Abs. 1 S. 1 BeamtVG 1980 steht auch nicht in Widerspruch zu (höherrangigem) Unionsrecht, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt von vornherein keine Verpflichtung des Beklagten besteht, das Verfahren gemäß §§ 51 Abs. 5 i. V. m. 48 Abs. 1 VwVfG wieder aufzugreifen (vgl. zur Ermessensbindung im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens bei Verstößen gegen Unionsrecht BVerwG, B. v. 06.03.2013, 2 B 26/12 - juris Rdn. 6; BVerwG, B. v. 12.12.2012, 2 B 90/11 - juris Rdn. 15; OVG Hamburg, U. v. 28.02.2013, 1 Bf 10/12 - juris Rdn. 33 ff.; VGH Kassel, U. v. 06.04.2011, 1 A 2532/09 - juris Rdn. 26 ff.; VG Wiesbaden, U. v. 09.09.2008, 6 K 47/08 - juris Rdn. 46).
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