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   VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12   

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VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12 (https://dejure.org/2012,18415)
VG Hannover, Entscheidung vom 17.07.2012 - 6 B 3873/12 (https://dejure.org/2012,18415)
VG Hannover, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 6 B 3873/12 (https://dejure.org/2012,18415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufhebung einer Grundschule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 2 Abs 1 GG; Art 6 Abs 2 GG; Art 7 Abs 1 GG; § 85 Abs 1 KomVerfG ND; § 106 SchulG ND; Art 4 Abs 2 Verf ND; Art 4 Abs 1 Verf ND; § 6 SchulOrgV ND; § 4 SchulOrgV ND; § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Grundschule; Aufhebung; Schülerzahlen; Schulaufhebung; Progose; Gutachten; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 889
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Unter Berücksichtigung der so begrenzten Reichweite des elterlichen Elternerziehungsrechts und des Rechts auf Bildung hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ausgehend von der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 31.01.1964 - BVerwG VII C 65.62 - BVerwGE 18, 40 ff., DVBl. 1969 S. 930; Beschl. vom 23.10.1978 - BVerwG 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979 S. 352) den rechtlichen Rahmen ermittelt, in dem Schulaufhebungen im Klagewege von den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten gerichtlich überprüft werden können.
  • BVerwG, 06.12.1968 - VII C 4.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Unter Berücksichtigung der so begrenzten Reichweite des elterlichen Elternerziehungsrechts und des Rechts auf Bildung hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ausgehend von der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 31.01.1964 - BVerwG VII C 65.62 - BVerwGE 18, 40 ff., DVBl. 1969 S. 930; Beschl. vom 23.10.1978 - BVerwG 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979 S. 352) den rechtlichen Rahmen ermittelt, in dem Schulaufhebungen im Klagewege von den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten gerichtlich überprüft werden können.
  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Unter Berücksichtigung der so begrenzten Reichweite des elterlichen Elternerziehungsrechts und des Rechts auf Bildung hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ausgehend von der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 31.01.1964 - BVerwG VII C 65.62 - BVerwGE 18, 40 ff., DVBl. 1969 S. 930; Beschl. vom 23.10.1978 - BVerwG 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979 S. 352) den rechtlichen Rahmen ermittelt, in dem Schulaufhebungen im Klagewege von den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten gerichtlich überprüft werden können.
  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Das bedeutet, dass sich der Schulträger dabei auch der gutachterlichen Einschätzung eines Beratungsunternehmens bedienen und von diesem diejenigen Elemente für die Vorhersage der Entwicklung der Schülerzahlen erarbeiten lassen kann, welche einen sachlich nachvollziehbaren Bezug zu der voraussichtlichen Größe der Grundschule und ihrer Jahrgänge im Mindestprognosezeitraum aufweisen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 07.01.1992 - BVerwG 6 B 32.91 -, DVBl. 1992 S. 1025 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag erfordert eine unmittelbare

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Hierzu hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Juni 2011 - 2 MN 31/11 - (Nds. Rpfl. 2011 S. 278 ff.) grundlegend ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2012 - 2 MN 244/11

    Vorgaben der Mindestzügigkeit und des Prognosezeitraums für die Schülerzahlen von

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 4 und 6 SchOrgVO mit höherrangigem Recht bestehen nach Auffassung der Kammer (Urteil vom 17.04.2012 - 6 A 701/11 -), die insoweit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.02.2012 - 2 MN 244/11 -, JURIS) folgt, nicht.
  • OVG Saarland, 11.08.1989 - 1 W 137/89

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Das gilt auch für die Ausführung von Beschlüssen der Kommunalvertretung zu den als Selbstverwaltungsaufgabe zu treffenden schulorganisatorischen Entscheidungen einer Schulträgerin (VGH Mannheim, Beschluss vom 9.8.1990 - 9 S 1716/90 - NVwZ-RR 1991 S. 73; OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.8.1989 - 1 W 137/89 -, JURIS L.S.).
  • VG Hannover, 17.04.2012 - 6 A 701/11

    Streit um Genehmigung von Integrierten Gesamtschulen im Landkreis Schaumburg

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 4 und 6 SchOrgVO mit höherrangigem Recht bestehen nach Auffassung der Kammer (Urteil vom 17.04.2012 - 6 A 701/11 -), die insoweit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.02.2012 - 2 MN 244/11 -, JURIS) folgt, nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90

    Anfechtung eines Gemeinderatsbeschlusses zur Zusammenlegung von Gymnasien

    Auszug aus VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12
    Das gilt auch für die Ausführung von Beschlüssen der Kommunalvertretung zu den als Selbstverwaltungsaufgabe zu treffenden schulorganisatorischen Entscheidungen einer Schulträgerin (VGH Mannheim, Beschluss vom 9.8.1990 - 9 S 1716/90 - NVwZ-RR 1991 S. 73; OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.8.1989 - 1 W 137/89 -, JURIS L.S.).
  • VG Hannover, 02.09.2015 - 6 B 3598/15

    Aufhebung; Rechtsschutzbedürfnis; Schülerzahl; Schulorganisationsmaßnahme;

    Durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 4 und 6 SchOrgVO mit höherrangigem Recht bestehen nach Auffassung der Kammer (Beschluss vom 17.07.2012 - 6 B 3873/12 - juris Rn. 44; Urteil vom 17.04.2012 - 6 A 701/11 -) nicht.

    Der Gesetzgeber hat es mit der Novellierung des § 106 NSchG durch Art. 11 des Gesetzes vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S. 366) ausschließlich dem Schulträger überlassen, eine zuverlässige Methode der Entwicklungsprognose zu entwickeln, was ihm zugleich die Möglichkeit bietet, die Besonderheiten der Schülerströme in seinem Gebietsbereich zu beachten und diese in die Vorhersage einzubeziehen (Beschluss der Kammer vom 17.07.2012 - 6 B 3873/12 - juris Rn. 52).

    Die Kammer hat dazu im Beschluss vom 17.07.2012 (6 B 3873/12 - juris Rn. 45 - 47) ausgeführt:.

  • VG Oldenburg, 09.02.2015 - 5 A 1579/14

    Aufhebung einer Schule; schulorganisatorische Maßnahme

    Insbesondere müssen unzumutbare Beeinträchtigungen, welche eine Schulaufhebung für die Betroffenen hat, zwingend in die Erwägungen, ob die negative Entwicklung der Schülerzahlen die Schulaufhebung im Sinne von § 106 Abs. 1 NSchG tatsächlich "erfordert", eingestellt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 2 MN 31/11 - 4. Leitsatz, NdsRpfl. 2011, 278; VG Hannover, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 6 B 3873/12 -, NVwZ-RR 2012, 889).
  • VG Oldenburg, 14.07.2014 - 5 B 2130/14

    Auswahl einer zu schließenden Schule unter mehreren Möglichkeiten

    Insbesondere müssen unzumutbare Beeinträchtigungen, welche eine Schulaufhebung für die Betroffenen hat, zwingend in die Erwägungen, ob die negative Entwicklung der Schülerzahlen die Schulaufhebung im Sinne von § 106 Abs. 1 NSchG tatsächlich "erfordert", eingestellt werden (VG Hannover, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 6 B 3873/12 -, NVwZ-RR 2012, 889).
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