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   BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10, 2 C 82.10, 2 C 82.10   

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https://dejure.org/2012,28527
BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10, 2 C 82.10, 2 C 82.10 (https://dejure.org/2012,28527)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2012 - 2 C 82.10, 2 C 82.10, 2 C 82.10 (https://dejure.org/2012,28527)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2012 - 2 C 82.10, 2 C 82.10, 2 C 82.10 (https://dejure.org/2012,28527)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; BBesG §§ 6 Abs. 1, 72a; NBG §§ 54, 56, 80 a. F.
    Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Dienstpflicht; Lehrer; Ermäßigungsstunden; Pflichtstundenzahl; Unterrichtsstunden; Versetzung in den Ruhestand

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5
    Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; Dienstpflicht; Dienstunfähigkeit; Ermäßigungsstunden; Lehrer; Pflichtstundenzahl; Unterrichtsstunden; Versetzung in den Ruhestand; begrenzte Dienstfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26aaF BRRG, Art 33 Abs 5 GG, § 56 BG ND vom 03.10.2005, § 54 BG ND vom 03.10.2005, § 80 Abs 1 BG ND vom 03.10.2005
    Arbeitszeit der Lehrer; begrenzte Dienstfähigkeit; Pflichtstundenzahl; Ermäßigungsstunden

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begrenzte Dienstfähigkeit - Reduzierung der Wochenstunden eines Lehrers auf 19,5 Stunden

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfähigkeit eines Beamten als Voraussetzung für die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

  • rewis.io

    Arbeitszeit der Lehrer; begrenzte Dienstfähigkeit; Pflichtstundenzahl; Ermäßigungsstunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBG a.F. § 56 Abs. 1; ArbZVO § 3 Abs. 1 S. 1 -Lehr
    Dienstunfähigkeit eines Beamten als Voraussetzung für die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichtstunden - Begrenzte Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeitregelung für Lehrer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterrichtsverpflichtung für Lehrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 928
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 und vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 m.w.N.).

    Andererseits kann der aus einem fortgeschrittenem Alter oder einer Schwerbehinderung folgenden Belastung Rechnung getragen werden, weil die Betroffenen hier bei typisierender Betrachtung mehr Zeit und Aufwand für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung benötigen (Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 , vom 25. Oktober 2007 - 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 Rn. 9, Beschluss vom 29. Juni 2012 - BVerwG 2 B 12.11 -).

    Anknüpfungspunkt der Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte ist daher generell nicht die tatsächlich aufgewendete, sondern die normativ festgesetzte Regelzeit (Urteil vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 12 f.).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 16.06

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer; Ausschluss der Lehrer in

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Andererseits kann der aus einem fortgeschrittenem Alter oder einer Schwerbehinderung folgenden Belastung Rechnung getragen werden, weil die Betroffenen hier bei typisierender Betrachtung mehr Zeit und Aufwand für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung benötigen (Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 , vom 25. Oktober 2007 - 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 Rn. 9, Beschluss vom 29. Juni 2012 - BVerwG 2 B 12.11 -).

    Dies ist auch in Ansehung der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht zu beanstanden (Urteile vom 25. Oktober 2007 - 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 und vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 C 17.09 - Buchholz 232.2 § 3 AZV Nr. 1).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 und vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 m.w.N.).

    Die allgemein angeordnete regelmäßige Arbeitszeit ist daher ein Orientierungsrahmen, den der Normgeber bei der Festlegung der Unterrichtsverpflichtung im Blick haben muss, um die Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte nicht von der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung loszulösen (vgl. Urteil vom 23. September 2004 a.a.O. S. 66 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10

    Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Maßgeblicher Teil der Arbeitszeit von Lehrern, der angesichts seiner Bedeutung und der hieran anknüpfenden Rechtsfolgen einer normativen Regelung bedarf (Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 2 C 23.10 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen), ist daher die Festsetzung der Pflichtstundenzahl für die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung.

    Wird nur der Umfang der verbleibenden Unterrichtsverpflichtung festgesetzt, ist aus dem Verhältnis zu der im Zeitpunkt des Bescheids geltenden Pflichtstundenzahl eine Quote zu bilden (vgl. Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 2 C 23.10 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Maßstab ist dabei das dem Beamten zuletzt übertragene Amt im abstrakt-funktionellen Sinn, so dass die Versetzung in den Ruhestand voraussetzt, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (§ 55 Abs. 4 NBG a.F.; Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 Rn. 14 f.).

    Die Leistungsfähigkeit des Klägers reicht damit nicht mehr zur Erfüllung der Dienstpflichten des ihm übertragenen Amtes im abstrakt-funktionellen Sinne aus (vgl. Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 Rn. 14 f.).

  • BVerwG, 29.06.2012 - 2 B 12.11

    Rüge fehlenderVerlängerung der Geltungsdauer der ursprgl. in § 26a Abs. 5 BRRG

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Andererseits kann der aus einem fortgeschrittenem Alter oder einer Schwerbehinderung folgenden Belastung Rechnung getragen werden, weil die Betroffenen hier bei typisierender Betrachtung mehr Zeit und Aufwand für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung benötigen (Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 , vom 25. Oktober 2007 - 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 Rn. 9, Beschluss vom 29. Juni 2012 - BVerwG 2 B 12.11 -).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09

    Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Dies ist auch in Ansehung der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht zu beanstanden (Urteile vom 25. Oktober 2007 - 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 und vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 C 17.09 - Buchholz 232.2 § 3 AZV Nr. 1).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Nach dem Wortlaut des § 56 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - in der maßgeblichen Fassung im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. zur Ruhestandsversetzung Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 22 S. 4 f.) vom 13. Oktober 2005 (Nds. GVBl S. 296) setzt die begrenzte Dienstfähigkeit Dienstunfähigkeit voraus.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Die Vorschrift ermöglicht daher auch eine Ausgestaltung der Arbeitszeitregelung für bestimmte Gruppen von Beamten, wie etwa Lehrkräfte (Urteile vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
    Die Vorschrift ermöglicht daher auch eine Ausgestaltung der Arbeitszeitregelung für bestimmte Gruppen von Beamten, wie etwa Lehrkräfte (Urteile vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Kann der Beamte den Anforderungen seines Amtes und denjenigen einer anderweitigen Verwendung nicht mehr voll entsprechen, unter Beibehaltung des übertragenen Amtes aber seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, ist er für begrenzt dienstfähig zu erklären (§ 45 Abs. 1 BBG; hierzu auch Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3 = NVwZ-RR 2012, 928, jeweils Rn. 11).

    Dienstunfähigkeit setzt damit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (stRspr; vgl. Urteile vom 23. September 2004 a.a.O. S. 55, vom 30. August 2012 a.a.O. Rn. 11 und vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 19).

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15

    Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

    Begrenzt dienstfähige Beamte befinden sich in einem "Teilzeitstatus besonderer Art" (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 -, juris, Rn. 11): Sie sind aktive Beamte, die auch dann Besoldung und keine Versorgungsbezüge erhalten, wenn das fiktive Ruhegehalt als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 16.14

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstunden;

    Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 und vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Kann der Beamte den Anforderungen seines Amtes und denjenigen einer anderweitigen Verwendung nicht mehr voll entsprechen, unter Beibehaltung des übertragenen Amtes aber seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, soll er für begrenzt dienstfähig erklärt werden (Art. 56a BayBG a.F.; hierzu auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3 Rn. 11 und vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 26).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Solches kann neben einem vollen Lehrdeputat, zu dessen Bewältigung durchschnittlich die regelmäßige Arbeitszeit aufgewendet werden muss (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3 Rn. 15), in zumutbarer Weise nicht erwartet werden.
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    a) Die Feststellung einer begrenzten Dienstfähigkeit setzt die Dienstunfähigkeit des Beamten voraus (§ 27 BeamtStG, § 45 Abs. 1 Satz 1 BBG, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3 Rn. 11).
  • AG Erfurt, 19.09.2013 - 2 C 46/12

    Eigentümerversammlung darf nicht über die Einlegung eines Rechtsmittels in einem

    Beschluss über die Einleitung der Berufung im Verfahren 2 C 82/10.

    In der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 12.10.2012 beschloss die Eigentümergemeinschaft unter TOP 2 mehrheitlich, dass gegen das Urteil des Amtsgerichts Erfurt im Verfahren 2 C 82/10 Berufung eingelegt werden soll.

    Die Kläger sind der Auffassung, da die Eigentümergemeinschaft überhaupt nicht Partei des Rechtsstreits 2 C 82/10 war, stünde der Eigentümergemeinschaft auch keine Beschlusskompetenz bezüglich der Frage, ob Berufung eingelegt wird oder nicht, zu.

    Beschluss über die Einleitung der Berufung im Verfahren 2 C 82/10.

    Da die Eigentümergemeinschaft unstreitig nicht Partei des Rechtsstreits 2 C 82/10 war, sondern lediglich einzelne Eigentümer der Eigentümergemeinschaft sich in dem Verfahren gegenübergestanden haben, kann die Eigentümergemeinschaft als solche auch nicht darüber befinden, ob in dem genannten Verfahren die Berufung eingelegt werden soll oder nicht.

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12

    Möglichkeiten zur anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten vor der

    Die als rechtlich schwierig und grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, ob sich das Tatbestandsmerkmal der Dienstunfähigkeit und das Rechtsinstitut der begrenzten Dienstfähigkeit ausschließen, ist zweifelsfrei anhand des Gesetztextes zu beantworten und überdies in der Rechtsprechung geklärt: Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit setzt die Dienstunfähigkeit des Beamten - bezogen auf die vollzeitige Ausübung seines statusrechtlichen Amtes - voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.8.2012 - BVerwG 2 C 82.10 -, juris Ls. 1 und Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 61 PV 1.15

    Mitwirkung; Personalrat; verbeamtete Lehrerin; Feststellung begrenzter

    Es handelt sich insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 2 C 82.10 -, juris Rn. 11) um einen Teilzeitstatus der besonderen Art (s. auch BT-Drs. 16/4027 zu § 28 BeamtStG des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung; besondere statusrechtliche Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses), keineswegs um eine teilweise Versetzung in den Ruhestand, ungeachtet dessen, dass selbst die Annahme einer teilweisen Versetzung in den Ruhestand mangels vergleichbarer Interessenlage keine personalvertretungsrechtliche Gleichbehandlung gegenüber der vollständigen Versetzung in den (vorzeitigen) Ruhestand rechtfertigen würde.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

    Durch die Regelstundenzahl bzw. Pflichtstundenregelung konkretisiert der Verordnungsgeber das Verhältnis der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers zu seiner übrigen Arbeitszeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.2005 - BVerwG 2 B 25.05 -, juris Rn. 6), wobei die allgemein festgelegte Wochenarbeitszeit den Orientierungsrahmen bildet, den der Verordnungsgeber bei der Festlegung der Unterrichtsverpflichtung im Blick haben muss, um die Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte nicht von der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung loszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.8.2012, a. a. O., Rn. 14; Hess. VGH, Urteil vom 8.8.2000, a. a. O., Rn. 37).

    Die Gewährung altersbedingter Unterrichtsermäßigung stellt keine Kürzung der Arbeitszeit älterer Lehrkräfte dar, so dass sich deren Dienstbezüge auch nicht entsprechend verkürzen (vgl. § 16 Abs. 1 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes - NBesG -); die Altersermäßigung reduziert vielmehr für den betreffenden Personenkreis - bei gleichbleibender Gesamtarbeitszeit - das Unterrichtspensum, weil die Erteilung von Unterricht diejenige Aufgabe aus dem Aufgabenkreis von Lehrkräften darstellt, deren Erfüllung gerade die älteren Lehrkräfte körperlich und geistig am intensivsten beansprucht und belastet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2005, a. a. O., Rn. 23; Urteil vom 30.8.2012 - BVerwG 2 C 82.10 -, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2016 - 4 S 1579/14

    Hinausschieben der Altersermäßigung bei Lehrern

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

  • VG Magdeburg, 05.03.2013 - 5 A 16/12

    Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit einer Schulleiterin

  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 B 15.534

    Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

  • VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 2 S 13.1786

    Landesbeamtenrecht; Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit; Herabsetzung der

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 5 LA 127/20

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Suchpflicht; vollschichtige Tätigkeit

  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

  • VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1785

    Recht der Landesbeamten; Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit;

  • VG Ansbach, 21.07.2020 - AN 1 K 18.02267

    Rechtmäßige Versetzung in den Ruhestand

  • VGH Bayern, 15.07.2014 - 3 CS 14.436

    Beamtenrecht; Förderlehrer (BesGr. A 10); Begrenzte Dienstfähigkeit; Verringerung

  • VG Minden, 26.03.2015 - 4 K 237/14

    Rechtmäßigkeit der erneuten Zurruhesetzung eines auf Lebenszeit verbeamteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 6 A 1536/20

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Amtsärztliches Gutachten; Befangenheit des Amtsarztes;

  • VG Meiningen, 11.08.2016 - 1 E 415/15

    Zu den Anforderungen an die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 6 A 2057/11

    Antrag auf Zulassung der Berufung einer Lehrkraft auf Verpflichtung des beklagten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 1 K 132/20

    Anhebung des Beginns der altersbedingten Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung

  • VG Arnsberg, 21.04.2021 - 2 K 1787/18
  • VG Düsseldorf, 27.09.2016 - 2 K 1873/15

    Rechtmäßigkeit der Abordnung eines verbeamteten Lehrers unter Berücksichtigung

  • VG Düsseldorf, 22.02.2019 - 2 K 2417/18

    Zurruhesetzung

  • VG Düsseldorf, 07.06.2016 - 2 K 1403/15

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines schwerbehinderten Beamten auf Lebenszeit in

  • VG Karlsruhe, 02.10.2013 - 5 K 3322/11

    Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung in allen Lebensbereichen - Grad der

  • VG Magdeburg, 07.03.2022 - 5 A 65/21

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

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