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   BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10   

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BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10 (https://dejure.org/2011,7922)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2011 - 1 WB 59.10 (https://dejure.org/2011,7922)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 (https://dejure.org/2011,7922)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; VwVfG § 43 Abs. 1 Satz 1; Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vom 17. Januar 2007 (ZDv 20/6)
    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Sonderbeurteilung; Wirksamkeit und Verwertbarkeit von dienstlichen Beurteilungen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Sonderbeurteilung; Wirksamkeit und Verwertbarkeit von dienstlichen Beurteilungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 43 Abs 1 S 1 VwVfG
    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Sonderbeurteilung; Wirksamkeit und Verwertbarkeit von dienstlichen Beurteilungen

  • Wolters Kluwer

    Eine sechs Jahre alte Beurteilung ist als Grundlage für eine Auswahlentscheidung für die Besetzung eines militärischen Dienstpostens aufgrund mangelnder Aktualität ungeeignet; Geeignetheit einer einer sechs Jahre alten Beurteilung als Grundlage für eine ...

  • rewis.io

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Sonderbeurteilung; Wirksamkeit und Verwertbarkeit von dienstlichen Beurteilungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Sonderbeurteilung; Wirksamkeit und Verwertbarkeit von dienstlichen Beurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geeignetheit einer einer sechs Jahre alten Beurteilung als Grundlage für eine Auswahlentscheidung für die Besetzung eines militärischen Dienstpostens; Vergleichbarkeit einer aufgrund Nichtvorliegens einer aktuellen planmäßigen Beurteilung erstellten Sonderbeurteilung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung im Auswahlverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 32
  • DVBl 2011, 1112
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 22).

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 ).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu insb. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55 ).

    Für das Auswahlverfahren folgt hieraus, dass zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber ein inhaltlicher Vergleich von planmäßigen Beurteilungen nur zulässig ist, wenn er sich im Wesentlichen auf die gleichen Beurteilungszeiträume und die gleichen Beurteilungsstichtage erstreckt (vgl. Beschluss vom 25. März 2010 a.a.O. ).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zu Auswahlentscheidungen zwischen mehreren soldatischen Bewerbern haben dann, wenn - wie hier - mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 ; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann im Rahmen sachgerechter Erwägungen auch sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 m.w.N.; vgl. für das Beamten- und Richterrecht Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris Rn. 46 m.w.N. ).
  • BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 21.10

    Notwendige Beiladung gem. § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 22).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrundeliegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 = NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Gleiches gilt, wenn sich die für die Dienstpostenbesetzung zuständige Stelle der Bundeswehr in einer Ausschreibung oder in ständiger Verwaltungspraxis darauf festgelegt hat, dass eine bestimmte Verwendung - unabhängig von ihrer besoldungsrechtlichen Dotierung - als förderlich anzusehen und deshalb bei einer diesbezüglichen Auswahlentscheidung ein Eignungs- und Leistungsvergleich nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG durchzuführen ist (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - BVerwGE 136, 36 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54 ).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Eine dienstliche Beurteilung wird gegenüber dem beurteilten Soldaten - entsprechend § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG - in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm eröffnet wird (Beschluss vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 4 S. 9; ebenso für das Beamten- und Richterrecht Schnellenbach a.a.O. Rn. 322).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    In der Rechtsprechung wird überwiegend angenommen, dass eine Regel- bzw. planmäßige Beurteilung jedenfalls während des folgenden Dreijahreszeitraums für eine Auswahlentscheidung (oder für deren Vorbereitung) hinreichende Aktualität besitzt und behält; dies muss nach Auffassung des Senats uneingeschränkt jedenfalls dann gelten, wenn während dieses Dreijahreszeitraums in der Verwendung des betroffenen Soldaten nicht so einschneidende Änderungen eingetreten sind, dass sie zum Gegenstand einer Sonderbeurteilung gemacht werden müssten (Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 6 S. 17; vgl. für das Beamten- und Richterrecht Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Stand November 2010, Rn. 230 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10
    Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche, den ausgewählten Konkurrenten betreffende Versetzungsverfügung angreift, sondern sein Rechtsschutzbegehren - sachgerecht - auf die Auswahlentscheidung konzentriert und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (vgl. insb. Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 20 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    b) Wie das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen haben, ist eine Regelbeurteilung grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 22, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 23 f. und Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 S. 110 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 1 B 219/12 - LS 1 und Rn. 32 ff; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 4 S 585/16 - juris Rn. 5; s.a. den Überblick bei Bodanowitz; in: Schnellenbach/Ders., Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Teil B IV, Stand 9/2018, Rn. 230 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 3 SG Nr. 50> und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Rn. 22 NVwZ-RR 2012, 32>).

    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann im Rahmen sachgerechter Erwägungen auch sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    b) Wie das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen haben, ist eine Regelbeurteilung grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 22, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 23 und Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 S. 110 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 1 B 219/12 - LS 1 und Rn. 32 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 4 S 585/16 - juris Rn. 5; s.a. den Überblick bei Bodanowitz; in: Schnellenbach/Ders., Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Teil B IV, Stand 9/2018, Rn. 230 m.w.N.).
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