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   BVerfG, 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11   

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https://dejure.org/2012,42368
BVerfG, 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11 (https://dejure.org/2012,42368)
BVerfG, Entscheidung vom 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11 (https://dejure.org/2012,42368)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Dezember 2012 - 1 BvR 2620/11 (https://dejure.org/2012,42368)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 22 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 42 Abs 1 S 2 GemO BW
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch vertretungsberechtigtes Organ eingelegt werden - hier: Zeichnung der Verfassungsbeschwerde einer baden-württembergischen Stadt durch Stadtrechtsdirektor anstelle des Oberbürgermeisters - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 22 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 42 Abs 1 S 2 GemO BW
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch vertretungsberechtigtes Organ eingelegt werden - hier: Zeichnung der Verfassungsbeschwerde einer baden-württembergischen Stadt durch Stadtrechtsdirektor anstelle des Oberbürgermeisters - ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch vertretungsberechtigtes Organ eingelegt werden - hier: Zeichnung der Verfassungsbeschwerde einer baden-württembergischen Stadt durch Stadtrechtsdirektor anstelle des Oberbürgermeisters - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch vertretungsberechtigtes Organ eingelegt werden - hier: Zeichnung der Verfassungsbeschwerde einer baden-württembergischen Stadt durch Stadtrechtsdirektor anstelle des Oberbürgermeisters - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 1667/00

    Keine Zulassung eines Verbandsgeschäftsführers als Beistand vor dem BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11
    Der außerordentliche Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde verlangt grundsätzlich, dass der Beschwerdeführer selbst handelt, bei juristischen Personen also der gesetzliche Vertreter (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001 - 2 BvR 1667/00 -, juris; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 174 [Stand: März 2010]; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.2001 - 2 BvR 1898/01

    Mangels wirksamer Vollmacht unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11
    Auch das Tätigwerden als Beistand erfordert zudem eine auf das konkrete Verfahren bezogene Vollmacht im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2001 - 2 BvR 1898/01 -, juris Rn. 2; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 22 Rn. 11 [Stand: Januar 1987]).
  • OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12

    Betreibensaufforderung, Mitwirkungspflichten, Anerkennung von ausländischen

    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012, NVwZ-RR 2013, 249 m. w. N.; Beschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris Rn. 17).

    Solche Anhaltspunkte können sich aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, aber auch aus dem sonstigen fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers ergeben (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 2000, NVwZ 2000, 1297).

    Dies ist dann der Fall, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.).

    19 Da der Kläger innerhalb der Frist des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO keinerlei Reaktion zeigte, anstatt substantiiert darzutun, dass und warum sein Rechtsschutzbedürfnis trotz der vom Verwaltungsgericht mit der Betreibensaufforderung zu Recht aufgezeigten Zweifel nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.), lagen auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens im Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist vor.

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    Die Verwendung des Zusatzes "i. A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende - jedenfalls im Anwaltsprozess - damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse v. 20.6.2012 - IV ZB 18/11 , NJW-RR 2012, 1269, Rz. 8; v. 27.5.1993 - III ZB 9/93 , NJW 1993, 2056, Rz. 8 bei juris und v. 5.11.1987 - V ZR 139/87 , NJW 1988, 210, Rz. 3 bei juris; alle m.w.N.; vgl. auch BAG, Urteil v. 26.7.1967 - 4 AZR 172/66 , DB 1967, 1904, Rz. 7 bei juris, und Beschluss v. 22.7.1987 - 2 AZB 12/87 , Rz. 8 bei juris; BVerfG, Beschluss v. 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11 , NVwZ-RR 2013, 249 [249 f.]; vgl. ferner auch - zur Einlegung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/ Bier , Verwaltungsgerichtsordnung, 28. EL 2015, § 139 Rz. 18).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 309/15

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Prozesshandlungen, die durch einen nicht wirksam bevollmächtigten Vertreter vorgenommen wurden, sind unwirksam (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2012 - 1 BvR 2620/11 - Lechner/Zuck, BVerfGG, § 22, Rn. 11 ).
  • BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 2778/13

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes auf

    Es war auch bei der zuletzt vorgelegten Vollmacht nicht zweifelsfrei erkennbar, dass die Vollmacht für das hier zu führende Verfahren erteilt worden war, das nicht nur allgemein für eine Verfassungsbeschwerde, sondern konkret bezeichnet werden muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2014 - 2 BvR 2446/14 - und vom 4. Dezember 2014 - 2 BvR 1052/13 - ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2012 - 1 BvR 2620/11 -).
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