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   BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11   

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BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11 (https://dejure.org/2011,70714)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2011 - 1 C 15.11 (https://dejure.org/2011,70714)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 1 C 15.11 (https://dejure.org/2011,70714)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § ... 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, § 23 Abs. 2, § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 60 Abs. 1 Satz 2, § 101 Abs. 1 Satz 2, §§ 102 und 103; HumHAG § 1 Abs. 1; EMRK Art. 8; GFK Art. 33 Abs. 1; Richtlinie 2008/115/EG Art. 20 Abs. 1
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; jüdischer Emigrant; Sowjetunion; Kontingentflüchtling; maßgeblicher Zeitpunkt; Rechtsstellung; Statuserwerb; Refoulement-Verbot; Auslandsaufenthalt; Ausreise; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, § 23 Abs. 2
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; Ausbildungsabschnitt; Auslandsaufenthalt; Auslandsstudium; Ausreise; Kontingentflüchtling; Rechtsstellung; Refoulement-Verbot; Sowjetunion; Statuserwerb; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 Nr 6 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004, § 23 Abs 1 AufenthG 2004, § 58 Abs 1 AufenthG 2004, § 59 Abs 1 AufenthG 2004
    Jüdischer Emigrant; Kontingentflüchtling; Erlöschen des Aufenthaltstitels durch Auslandsaufenthalte; Auslandsstudium

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG bei Auslandsaufenthalten; Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für einen russischen Staatsangehörigen mit jüdischer Volkszugehörigkeit

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § ... 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, § 23 Abs. 2, § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 60 Abs. 1 Satz 2, § 101 Abs. 1 Satz 2, §§ 102 und 103 AufenthG, § 1 Abs. 1 HumHAG, Art. 8 EMRK, Art. 33 Abs. 1, Richtlinie 2008/115/EG Art. 20 Abs. 1 GFK
    Aufenthaltsrecht: Vollständiges Hochschulstudium im Ausland führt zum Erlöschen des Aufenthaltstitels | Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; Jüdischer Emigrant; Sowjetunion; Kontingentflüchtling; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § ... 51 Abs. 1 Nr. 6, AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7, AufenthG§ 23 Abs. 2, AufenthG § 58 Abs. 1, AufenthG § 59 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 101 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 102, AufenthG § 103, HumHAG § 1 Abs. 1, EMRK Art. 8, GFK Art. 33 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 20 Abs. 1
    Abschiebungsandrohung, Abschiebungsschutz, Abschiebungsverbot, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aufenthaltsbeendigung, Aufnahme, Aufnahmezusage, jüdischer Emigrant, Kontingentflüchtling, Juden, Sowjetunion, ehemalige Sowjetunion, Kontingentflüchtling, maßgeblicher ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § ... 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, § 23 Abs. 2, § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 60 Abs. 1 Satz 2, § 101 Abs. 1 Satz 2, §§ 102 und 103 AufenthG, § 1 Abs. 1 HumHAG, Art. 8 EMRK, Art. 33 Abs. 1, Richtlinie 2008/115/EG Art. 20 Abs. 1 GFK
    Aufenthaltsrecht: Vollständiges Hochschulstudium im Ausland führt zum Erlöschen des Aufenthaltstitels | Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage; Jüdischer Emigrant; Sowjetunion; Kontingentflüchtling; ...

  • rewis.io

    Jüdischer Emigrant; Kontingentflüchtling; Erlöschen des Aufenthaltstitels durch Auslandsaufenthalte; Auslandsstudium

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG bei Auslandsaufenthalten; Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für einen russischen Staatsangehörigen mit jüdischer Volkszugehörigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslandsstudium unter Überschreiten eingeräumter Rückkehrfrist führt zum Erlöschen der unbefristet erteilten Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 338
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Änderungen der Rechtslage nach diesem Zeitpunkt sind zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht sie - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - ebenfalls zu berücksichtigen hätte (vgl. Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - InfAuslR 2012, 261, Rn. 13 - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen).

    Dies hat der Senat in seinen den Beteiligten bekannten Urteilen vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - (a.a.O. Rn. 17 ff.) und vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 12.11 (Rn. 12) - näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.

    Die in dieser Einwirkung auf einen noch fortdauernden und damit nicht abgeschlossenen Sachverhalt liegende unechte Rückwirkung ist nicht zu beanstanden, da sie u.a. der Beseitigung der aus der entsprechenden Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes sich ergebenden Rechtsunsicherheit diente (Urteile vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 17 ff., und vom 4. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 13 f.).

    Ob der Status entsprechend § 1 HumHAG dem Kläger das in Art. 33 Abs. 1 GFK enthaltene Refoulement-Verbot zunächst vermittelt hat, kann demgegenüber offenbleiben, weil sein Status mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes umfassend und abschließend neu geregelt worden ist (Urteil vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 26 ff.).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Dies hat der Senat in seinen den Beteiligten bekannten Urteilen vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - (a.a.O. Rn. 17 ff.) und vom 4. Oktober 2012 - BVerwG 1 C 12.11 (Rn. 12) - näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.

    Die in dieser Einwirkung auf einen noch fortdauernden und damit nicht abgeschlossenen Sachverhalt liegende unechte Rückwirkung ist nicht zu beanstanden, da sie u.a. der Beseitigung der aus der entsprechenden Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes sich ergebenden Rechtsunsicherheit diente (Urteile vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 17 ff., und vom 4. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 13 f.).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Eine solche Handhabung ist rechtlich nicht zu beanstanden und dient der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens (vgl. Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 ).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte können danach etwa Urlaubsreisen oder beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer anzusehen sein, ebenso Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung, die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagern ( Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 21; Beschluss vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - 11 B 14.10 - OVGE BE 31, 156; abweichend zum Schulaufenthalt VGH München, Beschluss vom 2. November 2010 - 10 B 09.1771).
  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte können danach etwa Urlaubsreisen oder beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer anzusehen sein, ebenso Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung, die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagern ( Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 21; Beschluss vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - 11 B 14.10 - OVGE BE 31, 156; abweichend zum Schulaufenthalt VGH München, Beschluss vom 2. November 2010 - 10 B 09.1771).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 14.10

    Niederlassungserlaubnis; mindestens fünfjähriger Besitz einer

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte können danach etwa Urlaubsreisen oder beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer anzusehen sein, ebenso Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung, die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagern ( Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 21; Beschluss vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - 11 B 14.10 - OVGE BE 31, 156; abweichend zum Schulaufenthalt VGH München, Beschluss vom 2. November 2010 - 10 B 09.1771).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Die Frage, ob die Abschiebungsandrohung an der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 - Rückführungsrichtlinie (ABl EU Nr. L 348 vom 24. Dezember 2008 S. 98) zu messen ist, kann offenbleiben (vgl. dazu Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - juris Rn. 45 - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen).
  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 10 B 09.1771

    Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen ermessensfehlerhaft; kein Erlöschen der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11
    Als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte können danach etwa Urlaubsreisen oder beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer anzusehen sein, ebenso Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung, die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte, nicht aber die Ausbildung insgesamt ins Ausland verlagern ( Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 21; Beschluss vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - 11 B 14.10 - OVGE BE 31, 156; abweichend zum Schulaufenthalt VGH München, Beschluss vom 2. November 2010 - 10 B 09.1771).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Jedenfalls erlischt der Aufenthaltstitel nach dieser Vorschrift, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (siehe insgesamt BVerwG, Urteil vom 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; Beschluss vom 30.12.1988 - BVerwG 1 B 135.88 - InfAuslR 1989, 114 mwN; OVG BB, Urteil vom 28.09.2010 - 11 B 14.10 - juris Rn. 19 ff.; GK-AufenthG, § 51 Rn. 46 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2020 - 13 ME 348/19

    Abwesenheit; Abwesenheitshöchstdauer; Anwesenheit; Aufenthalt;

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass bei der Beurteilung, ob der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist, neben der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts alle objektiven Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, während es auf den inneren (subjektiven) Willen des Ausländers - insbesondere auf seine Planung der späteren Rückkehr nach Deutschland - nicht allein ankommen kann; gänzlich unerheblich ist er aber nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2012 - BVerwG 1 C 15.11 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 -, juris Rn. 43).

    Als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte können danach etwa Urlaubsreisen oder beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2012, a.a.O.), ebenso Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen (nicht jedoch in Dauerpflegefällen, vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1988, a.a.O., Rn. 8; Sächsisches OVG, Urt. v. 18.9.2014 - 3 A 554/13 -, juris Rn. 30), zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung , die nur zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte ins Ausland verlagern (nicht jedoch die Ausbildung insgesamt, vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2012, a.a.O., Rn. 16 f., und VG Hamburg, Urt. v. 20.11.2012, a.a.O., Rn. 19 (vollständiges Studium im Heimatstaat); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.12.2012 - 2 M 175/12 -, juris Rn. 2, 5 (vollständiger Schulbesuch bis zum Abitur im Ausland)).

    Je weiter sich die Aufenthaltsdauer im Ausland über die Zeiten hinaus ausdehnt, die mit den o.g. begrenzten Aufenthaltszwecken typischerweise verbunden sind, desto eher liegt die Annahme eines nicht nur vorübergehenden Grundes im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG nahe (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2012, a.a.O., Rn. 16).

  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

    vgl. ähnlich zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2007 - 18 B 2764/06 -, juris, Rn. 8 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 43.

    vgl. auch ähnlich zu einem vollständigen Vollzeitstudium: BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 43.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, juris, Rn. 16; BayVGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - 10 ZB 14.345 - , juris, Rn. 9 und vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 - juris, Rn. 43; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 13 ME 348/19 -, juris, Rn. 10; VG Aachen, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 8 K 1767/15 -, n.v., S. 3 des Abdrucks.

  • OVG Hamburg, 05.02.2021 - 6 Bs 136/20

    Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG 2004; Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1

    Dabei erlischt der Aufenthaltstitel jedenfalls, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (BVerwG, Urt. v. 11.12.2012, 1 C 15.11, NVwZ-RR 2013, 338, juris Rn. 16).

    Je weiter sich die Aufenthaltsdauer im Ausland über die Zeiten hinaus ausdehnt, die mit einem typischerweise nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt - z.B. einem Urlaub, der Erledigung von Geschäften, der Durchführung einer Heilbehandlung - verbunden sind, desto eher liegt die Annahme eines nicht nur vorübergehenden Grundes im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG nahe (BVerwG, Urt. v. 11.12.2012, 1 C 15.11, NVwZ-RR 2013, 338, juris Rn. 16).

    Auf die Frage, ob er stets dennoch eine dauerhafte Rückkehr nach Deutschland geplant hat, kann es angesichts des Gewichts der geschilderten objektiven Umstände nicht ankommen (vgl. ähnlich: BVerwG, Urt. v. 11.12.2012, 1 C 15.11, NVwZ-RR 2013, 338, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Grundsätzlich können Aufenthalte zur Ableistung der Wehrpflicht oder der Absolvierung von zeitlich begrenzten Ausbildungsabschnitten während der Schul- oder Berufsausbildung als ihrer Natur nach vorübergehende Gründe für Auslandsaufenthalte anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2012 - 1 C 15/11 - NVwZ-RR 2013, 338; BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 10 ZB 11.2156 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 19 A 1390/18

    Staatsangehörigkeitsausweis Geburtsorterwerb Vaterschaftsanerkennung Gewöhnlicher

    BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85, juris, Rn. 12, vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris, Rn. 12 f., vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris, Rn. 10, und vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199, juris, Rn. 12; Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, juris, Rn. 9 ff., vgl. auch EuGH-Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5.18 -, juris, Rn. 47 f. (zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AsylG), Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 338, juris, Rn. 16 (zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG); OVG NRW, Urteil vom 1. August 2013 - 19 A 2380/12 -, juris, Rn. 12 m. w. N., vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2021 - 19 A 3718/19 -, juris, Rn. 8 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a VwVfG); Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 5 C 16.664 -, juris, NVwZ-RR 2017, 308, Rn. 8.
  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 10 B 16.165

    Erlöschen eine Niederlassungserlaubnis

    Bei der Beurteilung, ob er aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausgereist ist, sind nach ständiger Rechtsprechung neben der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts alle objektiven Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, während es auf den inneren Willen des Ausländers - insbesondere auf seine Planung der späteren Rückkehr nach Deutschland - nicht allein ankommen kann (vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B. v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; VGH BW, U. v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m. w. N.).
  • VG Ansbach, 13.10.2022 - AN 11 K 21.01182

    Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Ausreise aus einem seiner Natur

    Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind danach lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen, wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung für zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8; B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; sowie B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls erlischt der Aufenthaltstitel nach dieser Vorschrift, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15/11 - juris Rn. 16).

    Verlässt ein Ausländer das Bundesgebiet nicht nur für einen Teil einer Ausbildung, sondern für die gesamte Ausbildung, verlässt er das Bundesgebiet jedoch nicht nur vorübergehend (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15/11 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345

    Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels

    Ob der Kläger sein so verstandenes Klageziel effektiv und umfassend allein durch Anfechtung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. VwGO) der ausdrücklichen, in einem förmlichen Bescheid (auch im Tenor) erfolgten behördlichen Feststellung des Erlöschens des Aufenthaltstitels, der ungeachtet des schon kraft Gesetzes (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG) eintretenden Erlöschens nach dem hier maßgeblichen Empfängerhorizont Regelungswirkung zukommt und die daher als feststellender Verwaltungsakt im Sinne von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG anzusehen ist (vgl. dazu Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar AufenthG, Stand: Juli 2014, II - § 51 Rn. 20; allgemein zu feststellenden Verwaltungsakten: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 35 Rn. 24 ff.), erreichen kann, oder daneben mit der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) eine positive gerichtliche Feststellung des Fortbestehens seines unbefristeten Aufenthaltstitels beanspruchen kann (zum Verhältnis von Anfechtungs- und Feststellungsklage in Bezug auf feststellende Verwaltungsakte vgl. Möstl in BeckOK VwGO, § 43 Rn. 14 sowie Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 2014, § 43 Rn. 47 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.12.2011 - 1 C 15.11 - juris Rn. 18), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entscheidend auf den Zweck der Ausreise und des Aufenthalts des Klägers in der Türkei abgestellt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 8 ff.; U.v. 25.7.2011 - 19 B 10.2547 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.) und zutreffend anhand objektiver Umstände bestimmt, dass es sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Grund gehandelt hat.

  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen (BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris).

    Jedenfalls erlischt der Aufenthaltstitel nach dieser Vorschrift, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 14.10.2016 - 5 C 16.664

    Auswirkungen eines Studiums auf den gewöhnlichen Aufenthalt

  • OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf rückwirkende Feststellung der

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 10 CE 16.1398

    Einstweilige Anordnung bei noch zu klärenden Sachfragen

  • VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.636

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; ernstliche Zweifel; Erlöschen der bisherigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2020 - 2 L 33/19

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

  • VG München, 10.04.2019 - M 9 K 18.6091

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 13 A 412/12

    Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen Staates in dessen

  • VG Augsburg, 23.05.2019 - Au 6 E 19.549

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis eines kosovarischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - 19 A 1814/16

    Begründung des dauernden Aufenthalts im Herkunftsgebiet durch einen

  • VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22

    Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines

  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis, Ausreise zu einem nicht nur

  • VG Köln, 24.05.2016 - 12 K 5655/14

    Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Aachen, 08.07.2020 - 4 K 3454/19

    Ausbildungsduldung; Passersatzpapierantrag; Identität

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 13 A 2819/11

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen eines Antrags auf

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht

  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 11 K 18.01701

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens einer

  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • VG München, 07.04.2016 - M 12 K 15.3847

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Ausreise aus einem nicht nur

  • VG München, 07.09.2020 - M 24 K 19.5196

    Auslandsaufenthalt wegen Entziehung der strafrechtlichen Ahndung nicht nur

  • VG München, 08.05.2018 - M 12 K 18.1107

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • VG Düsseldorf, 22.02.2021 - 2 K 6701/20
  • VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 3 A 554/13

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen einer

  • VG Aachen, 03.03.2017 - 4 K 66/15

    Daueraufenthaltsrecht-EU; Bestehen; Ablauf der Umsetzungsfrist;

  • VG Bayreuth, 01.03.2017 - B 4 E 16.898

    Erloschenes Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen nach mehrjährigem

  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941

    Erfolgloser Eilantrag auf Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung des

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 19 C 21.307

    Keine erneute Aufnahmezusage als jüdischer Zuwanderer nach Dauerrückkehr in das

  • VG München, 28.11.2013 - M 12 K 13.3122

    Aufenthaltstitel; Erlöschen; Ausreise aus nicht nur vorübergehendem Grund;

  • OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis infolge Auslandsaufenthalts

  • VG Düsseldorf, 09.12.2020 - 2 L 774/20

    Abschiebungsandrohung Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis Ausreise aus nicht

  • OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 361/21

    Erlöschen des Aufenthaltstitels; Ausreise; Zusicherung; Lebensmittelpunkt

  • VG München, 24.05.2018 - M 12 K 17.1760

    Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - 6 N 64.14

    Ukraine; Niederlassungserlaubnis; Feststellung des Nichterlöschens; Antrag auf

  • VG Bayreuth, 01.03.2018 - B 4 E 16.898

    Erfolgloser Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen

  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438

    Erlöschen, Aufenthaltserlaubnis, Ausreise, Natur, Grund, Begründung,

  • VG Würzburg, 20.02.2015 - W 7 S 14.1361

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; nicht nur vorübergehende Ausreise;

  • VG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 10 K 347/15
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