Rechtsprechung
BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
SGB X § 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2, Abs. 4, § 50 Abs. 1 Satz 1; BAföG § 1
Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger Bewilligungsbescheid; Aufhebung; Aufhebungstatbestand; Erstattung; Erstattungstatbestand; Erstattung erbrachter Leistungen; Erstattungsanspruch; Treugut; treuhänderische Bindung; Treuhandabrede; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SGB X § 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2, Abs. 4, § 50 Abs. 1 Satz 1
Aufhebung; Aufhebungstatbestand; Bewilligungsbescheid; Ermessen; Ermessensentscheidung; Erstattung; Erstattung erbrachter Leistungen; Erstattungsanspruch; Erstattungstatbestand; Nachrang der staatlichen Ausbildungsförderung; Nachranggrundsatz; Rechtsmissbrauch; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 4 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10
Rückforderung von Ausbildungsförderung; intendiertes Ermessen - Wolters Kluwer
Vorzeichnung der Ermessensbetätigung der Ämter für Ausbildungsförderung hinsichtlich einer Entscheidung für die Rücknahme des Bewilligungsbescheides
- rewis.io
Rückforderung von Ausbildungsförderung; intendiertes Ermessen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorzeichnung der Ermessensbetätigung der Ämter für Ausbildungsförderung hinsichtlich einer Entscheidung für die Rücknahme des Bewilligungsbescheides
- datenbank.nwb.de
Rückforderung von Ausbildungsförderung; intendiertes Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BAföG-Rückforderung als Ermessensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 02.12.2005 - 13 K 1917/04
- OVG Sachsen, 09.02.2012 - 1 A 532/10
- BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 689
- FamRZ 2013, 1127
- DÖV 2013, 699
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Ob die Unentgeltlichkeit der Übertragung genügt, um diese ohne Weiteres als Rechtsmissbrauch zu werten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 6 Rn. 47).Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
Die Nichtangabe des Wertpapierdepots war für die Fehlerhaftigkeit der Bewilligungsbescheide auch kausal (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O. Rn. 40).
Die Jahresfrist beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 3.09 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Insbesondere rechtfertigt die durch Gesetz vom 2. Dezember 2004 (BGBl I S. 3127) lediglich klarstellende Einfügung des § 41 Abs. 4 BAföG nicht den Umkehrschluss, die Erkenntnisse aus einem bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Datenabgleich unterlägen einem Verwertungsverbot (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O.).
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86
Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
a) Die auf § 45 Abs. 1 und 4 SGB X gestützte Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Bewilligungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit steht im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26; s.a. BSG…, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 3/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 5).Durch diese Streichung und den ausdrücklichen Hinweis auf die §§ 44 bis 50 SGB X in § 20 Abs. 1 Satz 1 BAföG wurde klargestellt, dass die Aufhebung der Bewilligungsbescheide und die Erstattung der Förderungsleistungen in den von § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB X nicht erfassten Fällen fortan dem Regelungsregime des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unterstehen und somit an die dort normierten Voraussetzungen und Grundsätze gebunden sind (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - a.a.O. bzw. S. 12 und - BVerwG 5 C 16.86 - a.a.O. S. 25).
In den Fällen des § 45 Abs. 1 und 4 SGB X ("darf") steht die Rücknahme stets im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26).
Nichts anderes folgt aus den Urteilen des Senats vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 und 5 C 16.86 - (…jeweils a.a.O.).
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
a) Die auf § 45 Abs. 1 und 4 SGB X gestützte Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Bewilligungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit steht im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26; s.a. BSG…, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 3/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 5).Durch diese Streichung und den ausdrücklichen Hinweis auf die §§ 44 bis 50 SGB X in § 20 Abs. 1 Satz 1 BAföG wurde klargestellt, dass die Aufhebung der Bewilligungsbescheide und die Erstattung der Förderungsleistungen in den von § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB X nicht erfassten Fällen fortan dem Regelungsregime des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unterstehen und somit an die dort normierten Voraussetzungen und Grundsätze gebunden sind (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - a.a.O. bzw. S. 12 und - BVerwG 5 C 16.86 - a.a.O. S. 25).
In den Fällen des § 45 Abs. 1 und 4 SGB X ("darf") steht die Rücknahme stets im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26).
Nichts anderes folgt aus den Urteilen des Senats vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 und 5 C 16.86 - (…jeweils a.a.O.).
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10
Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
a) Das Oberverwaltungsgericht hat seiner erneuten Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Treuhandabreden im Rahmen der ausbildungsförderungsrechtlichen Vermögensregelungen ausdrücklich die vom Senat aufgestellten Rechtsgrundsätze (…vgl. Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21 = Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 4 jeweils Rn. 13 f. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 f.) zugrunde gelegt.Aus diesem Grund stellt sich eine unentgeltliche Vermögenszuwendung an Dritte ausbildungsförderungsrechtlich grundsätzlich als Rechtsmissbrauch dar (vgl. Urteile vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 S. 4 ff. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 …und Beschluss vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08
Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution; …
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 16.05
Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Beweislast im …
- BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88
Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
a) Die auf § 45 Abs. 1 und 4 SGB X gestützte Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Bewilligungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit steht im Ermessen der Ämter für Ausbildungsförderung (vgl. Urteile vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 = Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 27 S. 13 und - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 26; s.a. BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 3/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 5). - BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342 = Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 16 S. 20 und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - Buchholz 436.36 § 50 Nr. 5 S. 4; s.a. BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - juris Rn. 21). - BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88
BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler - …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Die Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung des öffentlichen Interesses an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände mit dem privaten Interesse des Auszubildenden an der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - BVerwGE 88, 342 = Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 16 S. 20 und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 68.86 - Buchholz 436.36 § 50 Nr. 5 S. 4; s.a. BSG…, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - juris Rn. 21). - BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12
Dies wiegt um so schwerer, als § 48 Abs. 2 VwVfG, dem § 45 Abs. 2 SGB X weitgehend entspricht, in Satz 4 ausdrücklich bestimmt, dass der Verwaltungsakt in den Fällen des fehlenden Vertrauensschutzes nach § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wird, weshalb § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG auch als ermessenslenkende Norm anzusehen ist (vgl. Urteile vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 25 S. 3 und vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 1 S. 13). - BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
- BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick …
- BVerwG, 26.04.2011 - 7 B 34.11
Zulässigkeit des Austausches der Begründung eines belastenden Verwaltungsakts …
- BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
- BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80
Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …
- BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges …
- BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines …
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
- BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …
- BVerwG, 26.06.2007 - 4 BN 24.07
Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bauleitplanverfahren auf nachfolgendes …
- BVerwG, 02.08.2007 - 8 B 23.07
Bestehen einer richterlichen Hinweispflicht hinsichtlich der Rechtsauffassung des …
- BVerwG, 22.12.2010 - 5 B 8.10
Anforderungen an die Darlegung einer im Revisionsverfahren klärungsfähigen …
- BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11
Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen; …
- BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder …
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …
- BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …
Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht auf Vertrauensschutz berufen kann (Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 29).Der von der Beklagten angeführte haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (…Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - juris Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 40), so dass der formelhafte Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag.
- VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921
Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung …
Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris Rn. 3 f.;… B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris Rn. 6 f.).Der Frage eines maßgeblich beteiligten Bediensteten des Amts für Ausbildungsförderung steht es gleich, wenn in einem Vordruck oder Antragsformular erkennbar eine bestimmte Frage aufgeworfen wird, welche dann wahrheitswidrig beantwortet wird (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 22).
Grund hierfür ist, dass in den Antragsformularen nicht ausdrücklich nach (unentgeltlichen) Vermögensverfügungen gefragt worden ist, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Antragstellung gestanden haben (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 23).
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (…vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 24 m.w.N.; siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 24).
Die Nichtangabe des Guthabenbetrags von EUR 62.000,-- war für die Fehlerhaftigkeit der Bewilligungsbescheide auch kausal (…vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 40; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 25).
Der Beklagte durfte auch die aus dem Datenabgleich erlangten Informationen verwerten und zum Anlass nehmen, den Kläger zu ergänzenden Angaben zu seinem Kapitalvermögen aufzufordern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 27).
Eine Begrenzung des Entscheidungsspielraums der Ämter für Ausbildungsförderung im Sinne eines intendierten Ermessens in Richtung einer Rücknahme lässt sich weder unmittelbar aus § 45 SGB X noch aus dem Bundesausbildungsförderungsrecht und seinen fachspezifischen Wertungen ableiten (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 29-38).
Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - im Widerspruchsverfahren nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. BVerwG, B.v. 26.4.2011 - 7 B 34.11; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 39).
Daher ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte von dem Gedanken hat leiten lassen, das Interesse des Klägers, die zu Unrecht erhaltenen Mittel zu behalten, habe hinter das öffentliche Interesse an einer rechtmäßigen und effizienten Vergabe der nur beschränkt vorhandenen Förderungsmittel zurückzutreten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 40).
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
Inobhutnahme; Inobhutnahme als Verwaltungsakt; Rücknahme; Rücknahmetatbestand; …
Dies gilt auch, wenn eine Berufung auf Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X ausscheidet (vgl. Urteil vom 14. März 2013 - BVerwG 5 C 10.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen = juris Rn. 29 m.w.N.).Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - durch die Widerspruchsbehörde nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. zuletzt Urteil vom 14. März 2013 a.a.O. Rn. 39 m.w.N.).
Letzteres schließt die Einbeziehung fiskalischer Interessen nicht aus (vgl. zuletzt Urteil vom 14. März 2013 a.a.O. Rn. 40 m.w.N.).
- VG Augsburg, 23.03.2016 - Au 3 K 15.1900
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nichtangabe eines …
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (…vgl. BVerwG, U. v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 24 m. w. N.; siehe zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 24).Die Nichtangabe des Fondsdepots war für die Fehlerhaftigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheids auch kausal (…vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U. v. 30.6.2010 - 5 C 2.10 - juris Rn. 40; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 25).
Der Beklagte durfte auch die aus dem Datenabgleich erlangten Informationen verwerten und zum Anlass nehmen, den Kläger zu ergänzenden Angaben zu seinem Kapitalvermögen aufzufordern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 27).
Eine Begrenzung des Entscheidungsspielraums der Ämter für Ausbildungsförderung im Sinne eines intendierten Ermessens in Richtung einer Rücknahme lässt sich weder unmittelbar aus § 45 SGB X noch aus dem Bundesausbildungsförderungsrecht und seinen fachspezifischen Wertungen ableiten (siehe zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 29-38).
Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - im Widerspruchsverfahren nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. BVerwG, B. v. 26.4.2011 - 7 B 34.11; U. v. 25.2.2010 - 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 39).
Daher ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte von dem Gedanken hat leiten lassen, das Interesse des Klägers zu 1., die zu Unrecht erhaltenen Mittel zu behalten, habe hinter das öffentliche Interesse an einer rechtmäßigen und effizienten Vergabe der nur beschränkt vorhandenen Förderungsmittel zurückzutreten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 - juris Rn. 40).
- OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
Mietkaution; Sparvertrag; wirtschaftliche Verfügungsmacht; Wohngeld; Zinsen; …
Dass sie dem öffentlichen Interesse den Vorzug gegeben hat, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.3.2013 - 5 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 40). - OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15
Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge
Insoweit besteht durch die gesetzliche Wertung des Wegfalls des Wohngeldanspruchs nach § 28 Abs. 3 WoGG eine Besonderheit gegenüber der unmittelbaren Anwendung des § 45 SGB X. Bei der Frage der Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist das Rücknahmeermessen auch in Fällen des nicht zu berücksichtigenden Vertrauens nicht in irgendeiner Weise intendiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, juris Rn. 30 ff.). - VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1364
Ausbildungsförderung, Rücknahme, Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher das erkennende Gericht folgt, ist eine Vermögensübertragung unabhängig von ihrer bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit ausbildungsförderungsrechtlich wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich, wenn sie im Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck steht (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - NJW 1983, 2829, 2830; U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).Der Gesetzeszweck der Vermögensanrechnung liegt darin, den in § 1 BAföG verankerten Nachrang der staatlichen Ausbildungsförderung durchzusetzen (BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).
Entsprechend ist es gerechtfertigt und im Einzelfall auch geboten, auch auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Antragstellung und Vermögensübertragung abzustellen (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).
Dies ist für die Frage des Rechtsmissbrauchs der Vermögensübertragung unerheblich (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 19).
Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, weil er schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, U.v.14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 24).
Eine Begrenzung des Entscheidungsspielraums der Ämter für Ausbildungsförderung im Sinne eines sogenannten intendierten Ermessens besteht hierbei nicht (BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 29 ff.).
- BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag; …
Die Würdigung des klägerischen Tatsachenvortrags durch das Oberverwaltungsgericht ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt (vgl. Urteil vom 14. März 2013 - BVerwG 5 C 10.12 - NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 14). - VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912
Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …
Denn ein solcher Zusammenhang spricht in gewichtiger Weise für einen Rechtsmissbrauch (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689; BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 12 C 13.2468 - juris; B.v. 30.1.2012 - 12 C 11.114 - juris).Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689).
Er hat sich gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB I am Zweck der Ermächtigung orientiert und das Interesse des Klägers an der Beständigkeit der rechtswidrigen Bewilligung mit dem öffentlichen Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und an einem sparsamen Umgang mit staatlichen Haushaltsmitteln abgewogen (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689; U.v. 19.2.2009 - BVerwG 8 C 4.08 - LKV 2009, 270).
Der Beklagte durfte auch die aus dem Datenabgleich erlangten Informationen verwerten und zum Anlass nehmen, den Kläger zu ergänzenden Angaben zu seinem Kapitalvermögen aufzufordern (vgl. § 41 Abs. 4 BAföG; BVerwG, U.v. 14.3.2013 - 5 C 10/12 - NVwZ-RR 2013, 689).
- VG Trier, 08.12.2021 - 8 K 2827/21
Corona-Soforthilfe
Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht auf Vertrauensschutz berufen kann (BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, juris, Rn. 29).Der haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (…BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 -, juris, Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, juris, Rn. 40), so dass auch ein formelhafter Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 9. November 2020 - 6 A 10440/20.OVG - Urteil vom 10. Dezember 2019 - 6 A 10517/19.OVG -, juris, Rn. 31).
- VG Ansbach, 11.10.2021 - AN 2 K 21.00699
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Rechtsmissbräuchliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10517/19
Ermessensausübung im Rahmen der Rückforderung von Förderungsmitteln
- VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.345
Neuberechnung von Leistungen der Ausbildungsförderung und Rückzahlungspflicht
- VG Ansbach, 28.11.2022 - AN 2 K 22.00377
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Rechtmissbräuchliche …
- VG Ansbach, 21.05.2019 - AN 2 K 16.02262
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 A 1581/23
Windenergie Immissionsschutzrecht Genehmigungsbehörde militärischer Luftverkehr …
- VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 21.01652
Rückforderung von Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche …
- OVG Hamburg, 07.12.2022 - 5 Bf 207/21
1. Eine Unkenntnis beruht i.S.d. § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Alt. 2 VwVfG auf grober …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
Kindertageseinrichtung; Rückforderung überzahlter Betriebskostenabschläge; …
- VG Berlin, 27.08.2013 - 21 K 464.11
Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X; Unwirksamkeit eines …
- OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14
Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung; …
- OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17
Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der …
- VG Ansbach, 10.11.2016 - AN 2 K 15.02519
Vermögensanrechnung infolge rechtsmissbräuchlicher Übertragung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 15 A 2349/14
Regelung der Anschlusspflicht und Benutzungspflicht von Fettabscheideranlagen in …
- VG Oldenburg, 19.02.2019 - 7 A 4277/18
Abschalteinrichtung; Betriebsuntersagung; KfZ; Rückrufaktion; Software-Update; …
- VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher …
- BVerwG, 26.06.2020 - 5 C 1.20
Versäumung der Frist für die Geltendmachung einer Conterganrente; Ausschlussfrist …
- VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
BAföG; rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides
- VG München, 06.12.2017 - M 18 K 16.2363
Rücknahme einer rechtswidrigen Inobhutnahme
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - L 3 R 517/15
Voraussetzungen einer rückwirkenden Anrechnung von Einkommen aus einem …
- VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
Spendung von Honoraren an Auftraggeber; Zweckwidrige Verwendung von Mitteln; …
- VG Ansbach, 16.01.2023 - AN 2 K 22.01122
Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung, Frage der Heilung einer …
- VG Ansbach, 13.07.2020 - AN 2 K 19.02244
Rückforderung von Ausbildungsförderung mangels Beweis einer Treuhandabrede
- VG Leipzig, 28.05.2018 - 7 K 1294/16
- VG Hamburg, 13.06.2023 - 16 K 1847/22
Erfolglose Klage gegen die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe wegen von …
- VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 2 K 19.01639
Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung, Darlehen, Frage der Heilung einer …
- VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14
Angehörigendarlehen; Ausbildungsförderung; Vermögen; Darlehen zwischen …
- OVG Sachsen, 17.06.2013 - 1 A 497/12
Ausbildungsförderung, Vermögen, verdecktes Treuhandverhältnis
- VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Grobe Fahrlässigkeit
- VG Frankfurt/Oder, 20.06.2017 - 6 K 1374/14
Rückwirkende Rückforderung von überzahltem Wohngeld wegen fehlerhaften Angaben …
- VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch …
- VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16
Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei …
- VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 14.01547
Intendierte Ermessensentscheidung nach § 47 Abs. 2 SGB X i.V.m. § 9 AFBG
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21
Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten …
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 R 1054/21
Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung einer großen Witwenrente aus der …
- SG Neuruppin, 06.02.2023 - S 26 AS 36/22
- OVG Sachsen, 02.10.2019 - 3 A 637/19
Wohngeld; Rechtswidrigkeit; anfängliche Unwirksamkeit; Kostenfreiheit; Bezug von …
- SG Neuruppin, 28.02.2023 - S 26 AS 38/22
- VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG Köln, 09.09.2021 - 19 L 1226/21
- VGH Bayern, 02.06.2020 - 12 ZB 19.1378
Erfolgloser Nichtzulassungsantrag gegen Rückforderung von …
- VG München, 19.09.2013 - M 15 K 12.1704
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- OVG Sachsen, 08.08.2013 - 4 A 281/12
Mitwirkung, Einnahmen, Vermögen, Wohngeld
- SG Neuruppin, 02.02.2023 - S 26 AS 32/22
- SG Neuruppin, 03.02.2023 - S 26 AS 34/22
- SG Neuruppin, 03.02.2023 - S 26 AS 37/22
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 6 M 88.16
Ausräumung der Indizwirkung für einen Rechtsmissbrauch bei einer zeitnah zur …
- OVG Sachsen, 23.01.2014 - 1 A 550/12
Ausbildungsförderung, Vermögen, rechtsmissbräuchliches Verhalten, Beweislast
- VG Köln, 01.02.2016 - 16 K 3190/15
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Subventionsleistungen …
- OVG Sachsen, 18.08.2016 - 1 A 368/16
Ausbildungsförderung; Vermögen; Vermögenszurechnung; Vermögensverschiebung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - 15 E 42/21
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Fehlen der erforderlichen …
- SG Aachen, 01.09.2020 - S 11 BK 10/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 195/17
- SG Aachen, 22.07.2014 - S 11 BK 28/13
Ermessen der Behörde hinsichtlich Rücknahme der Bewilligung eines Kinderzuschlags
- VG Gelsenkirchen, 13.09.2023 - 15 K 6/22
Förderungshöchstdauer, Verlängerung, Behinderung, besonderer Gleichheitssatz, …
- VG München, 01.08.2019 - M 15 K 18.709
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung
- VG Cottbus, 25.08.2016 - 5 K 879/14
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Rückforderung von Leistungen nach dem …
Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 01.03.2013 - AN 2 E 12.10204
- VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 689
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 13.07.2012 - 7 N 11.2996
Gebührensatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) für …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105
Art. 4 Abs. 1 Satz 4 BayHZG und § 59 Satz 2 HZV verlangen jedoch nicht, dass dieser Zwischenschritt der Kapazitätsermittlung durch Erlass einer eigenständigen Rechtsnorm geschehen müsste (BayVGH, B.v. 20.10.2009 - 7 CE 09.10565 - juris Rn. 11 f., vgl. auch BayVGH, U.v. 13.7.2012 - 7 N 11.2996 - juris Rn. 24 für die "Festsetzung" der Höhe der Studiengebühren für Gaststudierende).Sowohl für die direkte Ermächtigung der Hochschulen zum Satzungserlass durch den Gesetzgeber als auch für die Ermächtigung des Verordnungsgebers, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Hochschulen Regelungen in staatlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise durch Satzung treffen können, bedarf es einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage (BayVGH, U.v. 13.7.2012 - 7 N 11.2996 - juris Rn. 20, 24).
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 7 CE 09.10565
Humanmedizin Würzburg (Sommersemester 2009); Curricularwert; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105
9 b) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Festsetzung von Curricularwerten durch Satzung weder nach bayerischem Landesrecht noch verfassungsrechtlich geboten (BayVGH, B.v. 20.10.2009 - 7 CE 09.10565 - juris Rn. 9 ff., B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764 - juris Rn. 20 f.).Art. 4 Abs. 1 Satz 4 BayHZG und § 59 Satz 2 HZV verlangen jedoch nicht, dass dieser Zwischenschritt der Kapazitätsermittlung durch Erlass einer eigenständigen Rechtsnorm geschehen müsste (BayVGH, B.v. 20.10.2009 - 7 CE 09.10565 - juris Rn. 11 f., vgl. auch BayVGH, U.v. 13.7.2012 - 7 N 11.2996 - juris Rn. 24 für die "Festsetzung" der Höhe der Studiengebühren für Gaststudierende).
- VGH Bayern, 30.09.2010 - 7 CE 10.10381
Universität Würzburg; Psychologie; Bachelorstudiengang; Sommersemester 2010; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105
Der den Hochschulen bei Beachtung dieser Vorgaben verbleibende Spielraum bei der Festsetzung des Curricularwerts (vgl. auch Art. 4 Abs. 1 Satz 6 Halbs. 2 BayHZG) beruht auf der Umstrukturierung des Hochschulsystems in den letzten Jahren (insbesondere der Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse), in deren Verlauf den einzelnen Hochschulen und Fakultäten eine größere Autonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge und damit auch bei der Bestimmung der jeweiligen Betreuungsintensität eingeräumt wurde (BayVGH, B.v. 30.9.2010 - 7 CE 10.10381 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 12.04.2012 - 7 CE 11.10764
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012); Aufnahmekapazität in höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105
9 b) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Festsetzung von Curricularwerten durch Satzung weder nach bayerischem Landesrecht noch verfassungsrechtlich geboten (BayVGH, B.v. 20.10.2009 - 7 CE 09.10565 - juris Rn. 9 ff., B.v. 12.4.2012 - 7 CE 11.10764 - juris Rn. 20 f.). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105
Anlass zu einem weiter gehenden gesetzgeberischen Eingreifen besteht erst dann, wenn dieser Prozess nicht funktioniert (BVerfGE, B.v. 3.6.1980 - 1 BvR 967.78 u.a. - BVerfGE 54, 173/194).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13
Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …
Außerdem verwendet der Landesgesetzgeber in § 5 Abs. 4 Satz 6 HZG den Begriff der "Festsetzung" in deutlichem Gegensatz zum Begriff der "Festlegung" grundsätzlich im Zusammenhang mit einer rechtsförmlichen Bestimmung von Normwerten oder Bandbreiten ("...Festsetzung den Hochschulen durch Satzung", "...setzt das Wissenschaftsministerium die Normwerte oder Bandbreiten fest"; anders etwa BayVGH, Beschluss vom 28.05.2013 - 7 CE 13.10105 -, bei Juris zu § 59 HZV-Bayern). - VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12
Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an …
Außerdem verwendet der Landesgesetzgeber in § 5 Abs. 4 Satz 6 HZG den Begriff der "Festsetzung" in deutlichem Gegensatz zum Begriff der "Festlegung" grundsätzlich im Zusammenhang mit einer rechtsförmlichen Bestimmung von Normwerten oder Bandbreiten ("...Festsetzung den Hochschulen durch Satzung", "...setzt das Wissenschaftsministerium die Normwerte oder Bandbreiten fest"; anders etwa BayVGH, Beschluss vom 28.05.2013 - 7 CE 13.10105 -, bei Juris zu § 59 HZV-Bayern). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
Hochschulzulassung - Anerkennung eines Dienstleistungsexports - Bandbreite von …
Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist es nicht geboten, einen Dienstleistungsexport an nicht zugeordnete Studiengänge nur anzuerkennen, wenn für die aufnehmenden Studiengänge ein Curricularnormwert bzw. Curricularwert durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes festgesetzt worden ist (vgl. OVG A-Stadt, Beschl. v. 15.10.2013 - 3 Nc 158/12 -, juris;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.06.2013 - NC 9 S 675/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 28.05.2013 - 7 CE 13.10105 -, juris).
- VG Würzburg, 16.12.2020 - W 7 E 20.20048
Kapazitätsberechnung für den Vorklinischen Teil des Medizinstudiums
Eine gesetzliche Verpflichtung, den studiengangspezifischen Ausbildungsaufwand für Dienstleistungsexporte normativ festzusetzen, besteht nicht (mit ausführlicher Begründung: BayVGH, B.v. 28.5.2013 - 7 CE 13.10105 - juris; B.v. 26.10.09 - 7 CE 09.10565 u.a.). - VG München, 21.08.2023 - M 3 E Y 22.10037
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang, Psychologie zum …
(5) Eine gesetzliche Verpflichtung, den studiengangspezifischen Ausbildungsaufwand für Dienstleistungsexporte normativ festzusetzen, besteht nicht (mit ausführlicher Begründung: BayVGH, B.v. 28.5.2013 - 7 CE 13.10105 - juris; B.v. 26.10.09 - 7 CE 09.10565 u.a.). - VG Würzburg, 28.06.2018 - W 7 E 18.20006
Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Eine gesetzliche Verpflichtung, den studiengangspezifischen Ausbildungsaufwand für Dienstleistungsexporte normativ festzusetzen, besteht nicht (mit ausführlicher Begründung: BayVGH, B.v. 28.5.2013 - 7 CE 13.10105 - juris; B.v. 26.10.09 - 7 CE 09.10565 u.a.). - VG München, 12.09.2016 - M 3 E 16.1007
Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium (Bachelorstudiengang …
Zwar verbleibt den Hochschulen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der - infolge der Umstrukturierung des Ausbildungssystems - zu konzipierenden Bachelor- und Masterstudiengänge ebenso wie bei der Bestimmung der Betreuungsintensität jedes Studiengangs ein Spielraum, solange die festgesetzten Normwerte eine erschöpfende Auslastung der Hochschulen gewährleisten (BayVGH, B. v. 28.5.2013 - 7 CE 13.10105 - juris Rn 17); auch hat ein Studienbewerber keinen Anspruch darauf, dass die Hochschule die Betreuungsrelation in der Weise zu Grunde legt, dass eine maximale Kapazität erreicht wird. - VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4182
Keine außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaft
Zwar verbleibt den Hochschulen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der - infolge der Umstrukturierung des Ausbildungssystems - zu konzipierenden Bachelor- und Masterstudiengänge ebenso wie bei der Bestimmung der Betreuungsintensität jedes Studiengangs ein Spielraum, solange die festgesetzten Normwerte eine erschöpfende Auslastung der Hochschulen gewährleisten (BayVGH, B. v. 28.5.2013 - 7 CE 13.10105 - juris Rn. 17); auch hat ein Studienbewerber keinen Anspruch darauf, dass die Hochschule die Betreuungsrelation in der Weise zugrunde legt, dass eine maximale Kapazität erreicht wird. - VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4356
Antrag auf vorläufige Studiumszulassung außerhalb der festgesetzten …
Zwar verbleibt den Hochschulen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der - infolge der Umstrukturierung des Ausbildungssystems - zu konzipierenden Bachelor- und Masterstudiengänge ebenso wie bei der Bestimmung der Betreuungsintensität jedes Studiengangs ein Spielraum, solange die festgesetzten Normwerte eine erschöpfende Auslastung der Hochschulen gewährleisten (BayVGH, B. v. 28.5.2013 - 7 CE 13.10105 - juris Rn. 17); auch hat ein Studienbewerber keinen Anspruch darauf, dass die Hochschule die Betreuungsrelation in der Weise zugrunde legt, dass eine maximale Kapazität erreicht wird. - VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.3784
Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität
Zwar verbleibt den Hochschulen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der - infolge der Umstrukturierung des Ausbildungssystems - zu konzipierenden Bachelor- und Masterstudiengänge ebenso wie bei der Bestimmung der Betreuungsintensität jedes Studiengangs ein Spielraum, solange die festgesetzten Normwerte eine erschöpfende Auslastung der Hochschulen gewährleisten (BayVGH, B. v. 28.5.2013 - 7 CE 13.10105 - juris Rn. 17); auch hat ein Studienbewerber keinen Anspruch darauf, dass die Hochschule die Betreuungsrelation in der Weise zugrunde legt, dass eine maximale Kapazität erreicht wird. - VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4100
Hochschulzulassungsanspruch; Deputatsverminderungen
- VG München, 15.03.2016 - M 3 E 15.4075
Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaftslehre
- VG Ansbach, 17.02.2014 - AN 2 E 13.10640
Zulassung zum Studiengang Psychologie Master (MSc) Universität Erlangen-Nürnberg …
- VG Würzburg, 16.12.2020 - W 7 E 20.20038
Wintersemester 2020/2021, Medizin Vorklinik
- VG Würzburg, 20.02.2019 - W 7 E 18.20050
Ablehnung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin wegen Auslastung des …
- VG Würzburg, 30.01.2020 - W 7 E 19.20092
Keine Aufnahmekapazität der Universität für Zulassung zum Studium der Psychologie
- VG Würzburg, 26.02.2018 - W 7 E 17.20120
Studienplatzklage im Fach Humanmedizin an der JMU