Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3791
VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 (https://dejure.org/2013,3791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 (https://dejure.org/2013,3791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 10 CS 12.2679 (https://dejure.org/2013,3791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreise eines Ausländers mit einem von einem anderen Schengen-Staat erteilten Schengen-Visum in das Bundesgebiet bei Geltung des § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Ablehnung einer nach der Einreise beantragten Aufenthaltserlaubnis; Vereinbarkeit des Visumserfordernisses des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreise eines Ausländers mit einem von einem anderen Schengen-Staat erteilten Schengen-Visum in das Bundesgebiet bei Geltung des § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Ablehnung einer nach der Einreise beantragten Aufenthaltserlaubnis; Vereinbarkeit des Visumserfordernisses des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einreise mit Schengen-Visum löst keine "Fortgeltungsfiktion" aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)

  • VG Stuttgart, 19.10.2017 - 9 K 6090/15

    Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung für Inhaber eines

    22 Auch das durch einen anderen Mitgliedstaat erteilte Schengen-Visum stellt einen Aufenthaltstitel im Sinne des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG dar, sodass sich in dieser Konstellation die Fiktionswirkung allenfalls nach § 81 Abs. 4 und nicht nach § 81 Abs. 3 AufenthG richten könnte (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2014, - OVG 3 S 4.14 -, Rn. 5, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2013, - 13 ME 190/13 -, Rn. 1, 4 ff.).

    23 Zu § 81 Abs. 4 AufenthG alter Fassung war weitgehend anerkannt, dass vom Begriff Aufenthaltstitel auch durch einen anderen Mitgliedstaat erteilte Schengen-Visa erfasst sein sollten (VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, Rn. 2, 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2014, - OVG 3 S 4.14 -, Rn. 5, juris; VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; OVG Münster, Beschluss vom 16.01.2008, - 19 B 1624/07 -, Rn. 2, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.10.2011, - 11 ME 315/11 -, Rn. 2, 5, juris).

    Allgemein spricht nicht nur der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit dafür, Schengen-Visa anderer Staaten als von dem Begriff des Aufenthaltstitels des § 4 Abs. 1 S. 1 AufenthG umfasst zu sehen (so auch VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084, Rn. 8 ff.; Maor, in BeckOK Ausländerrecht, § 4 AufenthG, Rn. 14; Zeitler, in: HTK-AuslR, § 4 AufenthG, zu Abs. 1, 06/2017, Nr. 2; a.A. Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, § 81 Rn. 77).

    Das AufenthG enthält keine Aussage zu den ausstellenden Behörden und damit auch keine ausdrückliche Beschränkung auf deutsche ausstellende Behörden (VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; Maor, in: BeckOK Ausländerrecht, § 4 AufenthG, Rn. 14).

    Aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts und der Sonderregelung des § 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG ist § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG in dieser Konstellation auch nicht analog anwendbar (mit abweichender Begründung so auch VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17

    Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem

    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 2014 (11 S 1009/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris; NiedersOVG, Beschluss vom 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 -, juris) ohne weitere vertiefte Problematisierung der Fragestellung ebenfalls dieser Auffassung gefolgt war, hält er hieran nicht mehr fest.

    Allerdings bleibt eine Ungereimtheit, auf die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris, Rn. 13) hinweist.

  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.1072

    Pakistanische Staatsangehörige; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Keine

    Dies bestätigt auch Art. 13 Abs. 1 RL 2003/86/EG, nachdem der Mitgliedstaat die Einreise des Familienangehörigen genehmigt, sobald dem Antrag auf Familienzusammenführung stattgegeben wurde (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 47).

    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 33).

    In Fällen wie dem vorliegenden soll die vorherige Durchführung des Visumverfahrens gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern (BayVGH, B.v. 21.2.2013 a.a.O. Rn. 35).

    Auch nach Art. 8 EMRK ist letztlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, die die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 39 f.).

    Weil die Klägerin bereits mangels Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen keinen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 1 AufenthG hat, kann dahingestellt bleiben, ob sie bei der Beantragung des italienischen Schengen-Visums falsche Angaben gemacht und mit ihrer Einreise in die Bundesrepublik einen Ausweisungsgrund verwirklicht hat (s. dazu BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679 - juris Rn. 21 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7822
OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12 (https://dejure.org/2013,7822)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2013 - 1 K 6.12 (https://dejure.org/2013,7822)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2013 - 1 K 6.12 (https://dejure.org/2013,7822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 1 VwGO
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten auswärtiger Rechtsanwälte (hier: in einem Verfahren die Parteienfinanzierung betreffend)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 1 VwGO
    Kostenfestsetzung; Beschwerde; hier erfolgreich; Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten; besondere Fachkenntnisse; hier im Recht der Parteienfinanzierung; entsprechende Fragen von solcher Schwierigkeit; die Hinzuziehung ratsam ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3388
  • NVwZ-RR 2013, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 M 15.1062

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der

    Ein anderer Grund, der die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen kann, ist ein bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1783 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 15 C 13.1504 - juris Rn. 10: "Hausanwalt"; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - juris Rn. 4; VGHBW, B.v. 19.6.2000 - 6 S 931/99 - juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 13.2.2009 - 2 E 101/08 - juris Rn. 4: Vertrauensverhältnis aus der "Vertretung in vielen anderen Verfahren"; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 69; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 162 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 15 C 13.1504

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; Erstattung der Kosten für einen auswärtigen

    Da die sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO ergebenden strengen Maßstäbe bei der Mandatierung von Rechtsanwälten am dritten Ort (vgl. etwa BGH, B.v. 13.9.2011 - VI ZB 42/10 - NJW 2011, 3521 = juris Rn. 6) nicht ohne weiteres auf die Auslegung der hiervon abweichenden Regelung in § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO übertragen werden können (vgl. Neumann in Sodan/Ziekow, 3. Auflage 2010, § 162 Rn. 66a m.w.N.; s. auch BVerwG, B.v. 11.9.2007 - 9 KSt 5/07 - BayVBl 2008, 157 = juris Rn. 3), begegnet es keinen Bedenken, dass die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess auch dann für erstattungsfähig angesehen werden, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder der Rechtsanwalt gewissermaßen als "Hausanwalt" des Verfahrensbeteiligten tätig ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.9.2007 a.a.O. = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 24.2.2010 - 11 C 10.81 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - NVwZ-RR 2013, 782 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1783 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 20.01.2020 - W 3 M 18.32375

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Asylverfahren

    Ein anderer Grund, der die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes rechtfertigen kann, ist ein bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 M 15.1062 - juris Rn. 11; B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1173 - juris Rn. 3; B.v. 14.8.2014 - 15 C 13.1504 - juris Rn. 10: "Hausanwalt"; OVG Berlin-Bbg., B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 17.07.2017 - W 3 M 15.30112

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Ein anderer Grund, der die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen kann, ist ein bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 M 15.1062 - juris Rn. 11; B.v. 10.10.2011 - 20 C 11.1783 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 15 C 13.1504 - juris Rn. 10: "Hausanwalt"; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.4.2013 - OVG 1 K 6.12 - juris Rn. 4; VGHBW, B.v. 19.6.2000 - 6 S 931/99 - juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 13.2.2009 - 2 E 101/08 - juris Rn. 4: Vertrauensverhältnis aus der "Vertretung in vielen anderen Verfahren"; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 69; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 162 Rn. 9).
  • VG Cottbus, 26.08.2013 - 6 KE 17/13

    Wasseranschlussbeitrag

    Hiernach sind ausnahmsweise - unbeschadet des das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten - auch die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dieser über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss, oder wenn zu dem betreffenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und dies seine Beauftragung im Einzelfall rechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2010 - OVG 1 K 15.10 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks; Beschluss vom 8. April 2013 - 1 K 6.12 -, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7126
VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 (https://dejure.org/2013,7126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 2, StAG § 11 S. 1 Nr. 1
    Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz, freiheitliche demokratische Grundordnung, Muslime, Schiiten, IVB, Islamische Vereinigung in Bayern e.V., Moschee, Moscheebesuche, Verfassungsfeindliche Bestrebungen, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 782
  • DVBl 2013, 798
  • DÖV 2013, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

    Auskünfte der Verfassungsschutzbehörden und das Zeugnis eines Zeugen vom Hörensagen können grundsätzlich verwertet werden, nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81- juris Rn 85 ff.; BVerwG, B. v. 5. März 2002 - 1 B 194/01 - juris Rn 4; BGH, B. v. 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06 - juris Rn 2 f.; BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 39 ff.; VGH BW, U. v. 29. September 2010 - 11 S 597/10 - juris Rn 49, U. v. 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - juris Rn 50; OVG HH, U. v. 7. April 2006 - 3 Bf 442/03 - juris Rn 9) aufgrund ihres minderen Beweiswertes und zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch nur, wenn noch andere Indizien für die zu beweisenden Tatsachen sprechen.

    Dazu zählt ebenso die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BayVGH, U. v. 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - juris Rn 13) wie die mehrjährige kontinuierliche Teilnahme an Veranstaltungen (BayVGH, B. v. 13. Oktober 2005 - 5 ZB 04.1781 - juris Rn 7 f.: 25 Veranstaltungen von 1993 bis 2000).

  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Zumal unabhängig davon ein Zeugnis vom Hörensagen nur begrenzt zuverlässig ist, so dass die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen, der vorliegend bereits nicht konkret benannt wurde, regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden kann, wenn es für das Vorliegen der entsprechenden Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, B.v. 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris; BayVGH, U.v. 27.2.2013 - 5 B 11.2417 - DVBl. 2013, 798).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    Mit § 11 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, Urt. v. 27.02.2013 - 5 B 11.2418 -, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08 -, ).
  • VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18

    Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsrecht

    Das Vorliegen eines solchen Ausschlussgrundes für die Einbürgerung unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34).

    Auch für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist die Einbürgerungsbehörde darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34; VGH BW, Urteil vom 29. September 2010 - 11 S 597/10 -, juris Rn. 42; Berlit, in: GK-StAR, StAG § 11 Rn. 15).

  • VG Berlin, 10.05.2021 - 4 K 380.20
    Es fehlt in einem solchen Fall daher hier an Aktivitäten, die für sich genommen oder in ihrer Gesamtschau nach ihrem Inhalt und ihrem Gewicht für die genannte Annahme ausreichen (so in einer ähnlichen Konstellation auch: VGH München, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 - BeckRS 2013, 49688).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht