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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12   

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https://dejure.org/2013,33768
BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12 (https://dejure.org/2013,33768)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12 (https://dejure.org/2013,33768)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - RiZ(R) 2/12 (https://dejure.org/2013,33768)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 1 S 1 DRiG, § 137 Abs 2 VwGO
    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Revisionsgerichtliche Überprüfung der Feststellung und Würdigung des Inhalts einer dienstlichen Beurteilung durch die Tatsachengerichte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der dienstlichen Beurteilung eines Richters

  • rewis.io

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Revisionsgerichtliche Überprüfung der Feststellung und Würdigung des Inhalts einer dienstlichen Beurteilung durch die Tatsachengerichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der dienstlichen Beurteilung eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die dienstliche Beurteilung eines Richters - und das Dienstgericht für Richter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 202
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Dementsprechend ist auch die Verhandlungsführung einer Dienstaufsicht weitgehend entzogen (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 21).

    d) Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17; Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 20).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 23; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10, BVerwGE 138, 371 Rn. 15).

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 15; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01, NJW-RR 2003, 492, 493; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359, 360 f.).

    c) Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtsuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 mwN).

    d) Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17; Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 20).

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Zwar ist der Dienstvorgesetzte im Rahmen dienstaufsichtlicher Maßnahmen berechtigt, auf eine offensichtlich und zweifelsfrei bestehende Rechtslage hinzuweisen (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 31) oder den Richter zur unverzögerten Erledigung von Rechtsstreitigkeiten anzuhalten, solange damit kein unzulässiger Erledigungsdruck ausgeübt wird (BGH, Urteil vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 18).

    Allerdings darf kein unzulässiger Einfluss auf die Reihenfolge der Bearbeitung der Amtsgeschäfte genommen werden (BGH, Urteil vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 18), solange diese nicht durch gesetzliche Regelungen ohne jeden richterlichen Entscheidungsspielraum vorgegeben ist.

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Die Terminierung des einzelnen Rechtsstreits und damit die Frage, wann welches Verfahren durch den Richter erledigt wird, gehört zum Kernbereich der richterlichen Tätigkeit und unterliegt dem Schutz vor Eingriffen im Rahmen der Dienstaufsicht (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 31 f.).

    Zwar ist der Dienstvorgesetzte im Rahmen dienstaufsichtlicher Maßnahmen berechtigt, auf eine offensichtlich und zweifelsfrei bestehende Rechtslage hinzuweisen (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 31) oder den Richter zur unverzögerten Erledigung von Rechtsstreitigkeiten anzuhalten, solange damit kein unzulässiger Erledigungsdruck ausgeübt wird (BGH, Urteil vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 18).

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 23; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10, BVerwGE 138, 371 Rn. 15).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 15; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01, NJW-RR 2003, 492, 493; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359, 360 f.).

    Dies ist zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359, 361) und wird vom Antragsteller auch nicht angegriffen.

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    So kann etwa der Vorhalt unangemessen langer Urteilsabsetzungsfristen eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein (BGH, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353; Urteil vom 22. März 1985 - RiZ(R) 2/84, DRiZ 1985, 394, 395; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 45 f.).
  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 15; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01, NJW-RR 2003, 492, 493; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359, 360 f.).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Sofern keine durchgreifenden Verfahrensrügen erhoben werden, ist das Revisionsgericht grundsätzlich an die im Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115, 123 mwN).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 23; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10, BVerwGE 138, 371 Rn. 15).
  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • BGH, 22.03.1985 - RiZ(R) 2/84
  • DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH - Dienstgericht des Bundes - unterliegt daher die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, um die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, a. a. O., juris Rn. 16; vom 16.09.1987, a. a. O., juris Rn. 15; vom 14.10.2013 - RiZ (R) 2/12, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 12 B 24.15

    Gericht als informationspflichtige Stelle bezüglich Richterdaten; Zugang zu den

    Der Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit verbietet jede Einflussnahme direkter oder indirekter Art, wie der Richter künftig verfahren oder entscheiden soll (vgl. zu dienstlichen Beurteilungen: BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ (R) 2/12 - MDR 2015, 305, juris Rn. 15 ff.); dazu gehört auch die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, wem ein direkter telefonischer oder elektronischer Außenkontakt durch Mitteilung der Kontaktdaten ermöglicht wird.
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ (R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 15 mwN).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ (R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 18; Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 23; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10, BVerwGE 138, 371 Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13

    Beurteilung; Richter; Voreingenommenheit

    Nicht nur in dem oben genannten Verfahren haben die Dienstgerichte Passagen in Beurteilungen beanstandet, weil diese geeignet sind, die richterliche Unabhängigkeit des Klägers zu beeinträchtigen (zur Beurteilung v. 8. Februar 2006: LG Leipzig, Urt. v. 3. Juli 2008 - 66 DG 6/07 - nachfolgend BGH, Urt. v. 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 - zur Beurteilung v. 5. Juli 2000: LG Leipzig, Urt. v. 3. April 2012 - 66 DG 20/09 - nachfolgend BGH, Urt. v. 11. Juli 2013 - RiZ (R) 2/12 -).

    Zum Teil wird auch hier festgestellt, dass der Beurteiler es an der gebotenen Sachlichkeit habe fehlen lassen (BGH, Urt. v. 11. Juli 2013 - RiZ (R) 2/12 - Rn. 20).

  • VG München, 09.01.2024 - M 5 E 23.576

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilungen,

    Denn der Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit - die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, U.v. 14.10.2013 - RiZ (R) 2/12 - NVwZ-RR 2014, 202, juris Rn. 16) - werden durch die Koordination der Entscheidungen im Spruchkörper nicht berührt.
  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ (R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 18; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 18, jeweils mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).
  • VG München, 12.12.2023 - M 5 E 23.575

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung,

    Denn der Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit - die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (BGH, U.v. 14.10.2013 - RiZ (R) 2/12 - NVwZ-RR 2014, 202, juris Rn. 16) - werden durch die Koordination der Entscheidungen im Spruchkörper nicht berührt.
  • BGH, 29.06.2023 - RiZ(R) 1/22

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängikeit durch eine Maßnahme der

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ(R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 18; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 18, jeweils m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2013 - 6 B 1033/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28406
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2013 - 6 B 1033/13 (https://dejure.org/2013,28406)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.10.2013 - 6 B 1033/13 (https://dejure.org/2013,28406)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 6 B 1033/13 (https://dejure.org/2013,28406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erledigung Einseitige Erledigungserklärung Erledigungsrechtsstreit Streitgegenstand Konkurrentenstreit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erledigung; Einseitige Erledigungserklärung; Erledigungsrechtsstreit; Streitgegenstand; Konkurrentenstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Erledigung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Konkurrentenstreitverfahren; Beförderung eines Konkurrenten auf eine andere Stelle

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Erledigung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Konkurrentenstreitverfahren; Beförderung eines Konkurrenten auf eine andere Stelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 1 L 181/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2013 - 6 B 1033/13

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 11.12.2023 - M 5 E 23.621

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

    Die Überprüfung dieser Entscheidung stellt einen neuen Streitgegenstand dar (OVG NW, B.v. 15.10.2013 - 6 B 1033/13 - IÖD 2014, 10, juris Rn. 6).
  • SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 33/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Voraussetzungen an den Antrag auf Genehmigung der

    Hier hatte sich die Ablehnung der Genehmigung der Anstellung von Dr. A und Dr. B auf sonstige Weise erledigt, weil die Klägerin nicht mehr an der Anstellung der beiden Ärzte festgehalten hat und somit die Grundlage für die Auswahlentscheidung hinsichtlich der beiden Ärzte entfallen ist (zur Erledigung eines Konkurrentenstreits vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.10.2013 - 6 B 1033/13, Rn 5, zitiert nach juris).
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