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   VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13   

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https://dejure.org/2014,3439
VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13 (https://dejure.org/2014,3439)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2014 - 3 S 1992/13 (https://dejure.org/2014,3439)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 3 S 1992/13 (https://dejure.org/2014,3439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung einer möglicherweise zunächst rechtswidrigen Baugenehmigung während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens durch die nachträgliche Erteilung einer Befreiung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 Abs 2 BauGB, § 68 VwGO
    Zulässigkeit der Änderung einer Baugenehmigung durch Befreiungserteilung im Verwaltungsprozess; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens gegen Befreiungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; VwGO § 114 S. 2
    Änderung einer möglicherweise zunächst rechtswidrigen Baugenehmigung während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens durch die nachträgliche Erteilung einer Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 548
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13
    Macht die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist die Rechtmäßigkeit der Befreiung ohne besonderes Vorverfahren im anhängigen Prozess zusammen mit der Baugenehmigung zu prüfen (im Anschluss an BVerwG Urt. v. 17.2.1971 - IV C 2.68 - NJW 1971, 1147; Beschl. v. 12.9.1979 - 4 B 182.79 - BRS 35 Nr. 201).

    Macht die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist die Rechtmäßigkeit der Befreiung ohne besonderes Vorverfahren im anhängigen Prozess zusammen mit der Baugenehmigung zu prüfen (BVerwG Urt. v. 17.2.1971 - IV C 2.68 - NJW 1971, 1147; Beschl. v. 12.9.1979 - 4 B 182.79 - BRS 35 Nr. 201).

  • BVerwG, 12.09.1979 - 4 B 182.79

    Nachträgliche Erteilung einer Befreiung von einer baurechtlichen Vorschrift -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13
    Macht die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist die Rechtmäßigkeit der Befreiung ohne besonderes Vorverfahren im anhängigen Prozess zusammen mit der Baugenehmigung zu prüfen (im Anschluss an BVerwG Urt. v. 17.2.1971 - IV C 2.68 - NJW 1971, 1147; Beschl. v. 12.9.1979 - 4 B 182.79 - BRS 35 Nr. 201).

    Macht die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist die Rechtmäßigkeit der Befreiung ohne besonderes Vorverfahren im anhängigen Prozess zusammen mit der Baugenehmigung zu prüfen (BVerwG Urt. v. 17.2.1971 - IV C 2.68 - NJW 1971, 1147; Beschl. v. 12.9.1979 - 4 B 182.79 - BRS 35 Nr. 201).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13
    Ziel der Vorschrift ist es, die Heilung eine defizitären Ermessensentscheidung aus verfahrensökonomischen Gründen durch nachgeschobene Erwägungen der Behörde zu ermöglichen, um zu vermeiden, dass die Entscheidung vom Gericht aufgehoben und durch eine neue behördliche Entscheidung ersetzt wird, die dann in einem weiteren gerichtlichen Verfahren überprüft werden muss (BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253).

    § 114 Satz 2 VwGO schließt es deshalb nicht aus, im Rechtsstreit um die Ausweisung eines Ausländers eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst nach Klageerhebung ergibt (BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1987 - 3 S 261/87

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Nutzungsverbots bei ungenehmigtem Betrieb eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13
    Mit diesen Ausführungen setzt sich das Verwaltungsgericht in Widerspruch zu der im Beschluss des Senats vom 16.2.1987 - 3 S 261/87 - (VBlBW 1987, 342) geäußerten Auffassung.
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13
    In Fällen, in denen das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden, findet § 114 Satz 2 VwGO dementsprechend nach ständiger Rechtsprechung keine Anwendung (BVerwG, Urt. v. 5.9.2006 - 1 C 20.05 - NVwZ 2007, 470; Beschl. v. 14.1.1999 - 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13
    Etwas anders gilt jedoch dann, wenn die Nachbarn weder von dem Vorhaben selbst noch von dessen zu erwartenden Folgewirkungen nennenswert beeinträchtigt werden können (BVerwG, Urt. v. 9.6.1978 - 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13
    In Fällen, in denen das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden, findet § 114 Satz 2 VwGO dementsprechend nach ständiger Rechtsprechung keine Anwendung (BVerwG, Urt. v. 5.9.2006 - 1 C 20.05 - NVwZ 2007, 470; Beschl. v. 14.1.1999 - 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Daher kann ihre Rechtmäßigkeit ohne besonderes Vorverfahren im anhängigen Prozess zusammen mit der Baugenehmigung überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1971 - IV C 2.68 - juris Rn. 34 f.; Beschluss vom 12.9.1979 - 4 B 182/79 - juris Rn. 2 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.2014 - 3 S 1992/13 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

    Etwas anders gilt jedoch dann, wenn die Nachbarn weder von dem Vorhaben selbst noch von dessen zu erwartenden Folgewirkungen nennenswert beeinträchtigt werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014 - 3 S 1992/13 - NVwZ-RR 2014, 548 ).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses

    Diese Rechtsänderung rechtfertigt den Schluss, dass ein Antrag stets ausdrücklich zu stellen ist und es nach hamburgischem Landesrecht insbesondere keinen konkludenten Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag (mehr) gibt (vgl. hierzu bereits VG Hamburg, Urt. v. 23.11.2023, 6 K 2971/21, juris Rn. 59 f.; entsprechend für das bayerische Landesrecht VGH München, Beschl. v. 13.8.2020, 15 CS 20.1512, juris Rn. 48; VG München, Urt. v. 8.11.2017, M 9 K 16.4678, juris Rn. 43; für das sächsische Landesrecht OVG Bautzen, Urt. v. 11.3.2021, 1 A 565/17, juris Rn. 37; für das niedersächsische Landesrecht OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2021, 1 LB 78/19, juris Rn. 57; nicht ohne weiteres übertragbar auf die Rechtslage in Hamburg daher VGH Mannheim, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.9.2020, OVG 2 B 11.17, juris Rn. 56).

    Die Vorschrift erfasst daher nicht die Fälle, in denen sich wegen der Zeitpunktverschiebung aufgrund während des gerichtlichen Verfahrens neu eingetretener Umstände erstmals die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, 1 C 14.10, juris Rn. 9 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 26 ff.; OVG Magdeburg, Urt. v. 18.2.2015, 2 L 22/13, juris Rn. 68).

    Dementsprechend bestehen in der Rechtsprechung auch keine Bedenken dagegen, dass die Baugenehmigungsbehörde im Falle einer Nachbarklage erst während des gerichtlichen Verfahrens eine (nachträglich als erforderlich erkannte) Befreiungsentscheidung trifft und diese - ohne Durchführung eines Vorverfahrens - in das gerichtliche Verfahren einbezogen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1971, IV C 2.68, juris Rn. 33 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 25; VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2020, 9 K 9673/17, juris Rn. 30, 33; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 31 Rn. 45a).

  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 6 K 2971/21

    Wintergarten als Nebenanlage und Befreiung vom Bebauungsplan

    Diese Rechtsänderung könnte den Schluss rechtfertigen, dass ein Antrag stets ausdrücklich gestellt werden muss und es nach Hamburgischen Landesrecht insbesondere einen konkludenten Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag nicht (mehr) gibt (vgl. entsprechend für das bayerische Landesrecht BayVGH, Beschl. v. 13.8.2020, 15 CS 20.1512, juris Rn. 48; VG München, Urt. v. 8.11.2017, M 9 K 16.4678, juris Rn. 43; für das sächsische Landesrecht OVG Sachsen, Urt. v. 11.3.2021, 1 A 565/17, juris Rn. 37; nicht ohne weiteres übertragbar auf die Rechtslage in Hamburg daher wohl VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.9.2020, OVG 2 B 11.17, juris Rn. 56).

    Im Falle der Prüfung und Bescheidung dieses Befreiungsantrags durch die Beklagte könnte die Entscheidung dann möglicherweise in das laufende Gerichtsverfahren einbezogen werden, ohne dass es vorher noch der Durchführung eines Vorverfahrens bedürfte (vgl. für die Einbeziehung einer nachträglich erteilten Befreiung in eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung BVerwG, Urt. v. 17.2.1971, IV C 2.68, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 25; VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2020, 9 K 9673/17, juris Rn. 30, 33; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 31 Rn. 45a).

    Auf die Frage, ob die für die Befreiung notwendige Ermessensentscheidung überhaupt erstmals im gerichtlichen Verfahren getroffen werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, 1 C 14.10, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.2.2014, 3 S 1992/13, juris Rn. 26 ff.), dürfe es dann nicht mehr ankommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 5 S 2179/13

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung wegen Zweifeln an einwandfreier Abwasser-

    Abgesehen davon, dass der Widerspruchsbescheid, mag er sich auch erstmals näher mit den Anforderungen des § 33 LBO a.F. befasst haben, den Regelungsgegenstand der Baugenehmigung unberührt gelassen haben dürfte, führte auch eine solche nachträgliche Änderung der Baugenehmigung dazu, dass diese nicht mehr defizitär wäre und insoweit nicht mehr von ihnen beanstandet werden könnte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.02.2014 - 3 S 1992/13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte;

    Denn ein Vorverfahren ist aus Gründen der Prozessökonomie dann entbehrlich, wenn - wie hier - der ursprüngliche Verwaltungsakt, der in einem Vorverfahren bereits überprüft worden ist, während des Prozesses geändert und der geänderte Bescheid im Wege der Klageänderung zulässigerweise in den anhängigen Prozess einbezogen wird (BVerwG, Urteil vom 23.3.1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 2 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.2014 - 3 S 1992/13 - juris Rn. 24; Rennert in VwGO, 14. Auflage, § 68 Rn. 34 m.w.N., Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage, § 68 Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 12.02.2016 - 6 K 121/16

    Nachbarstreitigkeit; vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Nachbarn weder von dem Vorhaben selbst noch von dessen zu erwartenden Folgewirkungen nennenswert beeinträchtigt werden können (vgl. wiederum VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2015 - 8 S 492/15 -, NVwZ-RR 2015, S. 637 unter Verweis VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014 - 3 S 1992/13 -, NVwZ-RR 2014, 548 ).
  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/20
    Diese Einbeziehung macht die Durchführung eines (weiteren) Vorverfahrens aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.2014 - 3 S 1992/13 - NVwZ-RR 2014, 548).
  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/19
    Diese Einbeziehung macht die Durchführung eines (weiteren) Vorverfahrens aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.2014 - 3 S 1992/13 - NVwZ-RR 2014, 548).
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