Rechtsprechung
VGH Hessen, 17.09.2013 - 2 B 1963/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
NPD kann in Wiesbaden plakatieren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
NPD kann in Wiesbaden plakatieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Stellung einer Sicherheitsleistung anstatt Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann Anspruch auf Genehmigung zur Aufstellung von Wahlplakaten begründen - Fehlende Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung darf nicht zum Verzicht auf Wahlsichtwerbung ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer …
Auszug aus VGH Hessen, 17.09.2013 - 2 B 1963/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es einen gleichsam aus Art. 3 GG und § 5 des Parteiengesetzes abgeleiteten, für den Regelfall geltenden Anspruch einer nicht verbotenen Partei, der darauf gerichtet ist, Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen (BVerwGE 47, 293).
- VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
Fluglärminitiative Mainz e.V. scheitert mit ihrer Klage gegen die von der Stadt …
Auch das Aufstellen von Wahlplakaten im öffentlichen Straßenraum ist als erlaubnispflichtige Sondernutzung anzusehen, wenn auch die Bedeutung von Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen ergibt, dass das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien dergestalt eingeschränkt ist, dass jedenfalls für den Regelfall ein Anspruch auf Erlaubnis besteht (Hess. VGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 2 B 1963/13, NVwZ-RR 2014, 86 [OVG Sachsen-Anhalt 26.09.2013 - 2 L 202/11] ). - VG Trier, 09.05.2014 - 6 L 811/14
Anspruch von Parteien und Kandidaten auf Wahlsichtwerbung; Zuständigkeit für …
Daraus folgt, dass ihnen im Regelfall - in gewissen Grenzen - ein Anspruch auf die benötigte Sondernutzungserlaubnis zusteht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280; OVG MV, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 M 127/11 -, juris; Hess VGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 B 1963/13 -, NVwZ-RR 2014, 86).Er kann zwar aus bestimmten Gründen eingeschränkt werden und besteht auch nur insoweit, als die Werbung für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei notwendig und angemessen ist (vgl. z.B. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 1974, a.a.O.; OVG MV…, Beschluss vom 24. August 2011, a.a.O.; Hess VGH, Beschluss vom 17. September 2013, a.a.O.).