Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42312
OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14 (https://dejure.org/2014,42312)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 (https://dejure.org/2014,42312)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Dezember 2014 - 2 B 409/14 (https://dejure.org/2014,42312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,42312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Regionalverbands zur Überlassung eines Festsaals zum Zweck der Durchführung eines Neujahrsempfangs an ein Mitglied; Hinnahme einer gewissen, sich aus dem Status als fraktionsloses Mitglied der Regionalversammlung ergebenden Ungleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Regionalverbands zur Überlassung eines Festsaals zum Zweck der Durchführung eines Neujahrsempfangs an ein Mitglied; Hinnahme einer gewissen, sich aus dem Status als fraktionsloses Mitglied der Regionalversammlung ergebenden Ungleichbehandlung

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Regionalverbands zur Überlassung eines Festsaals zum Zweck der Durchführung eines Neujahrsempfangs an ein Mitglied; Hinnahme einer gewissen, sich aus dem Status als fraktionsloses Mitglied der Regionalversammlung ergebenden Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14

    Überlassung eines kommunalen Saales zur Durchführung eines Neujahrsempfangs an

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - hat das Verwaltungsgericht die Anträge zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14
    So hat das Bundesverfassungsgericht für ein fraktionsloses Mitglied des Deutschen Bundestages etwa entschieden, dass diesem keine Zuwendungen zustehen, die denjenigen in einer Fraktion vergleichbar sind.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 13.6.1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188) Das Bundesverfassungsgericht ist dabei davon ausgegangen, dass Fraktionen in gewissem Grade die parlamentarische Arbeit steuern und erleichtern, indem sie insbesondere eine Arbeitsteilung unter ihren Mitgliedern organisieren, gemeinsam Initiativen vorbereiten und aufeinander abstimmen sowie eine umfassende Information der Fraktionsmitglieder unterstützen.
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246

    Überlassung von Büroräumen an Stadtratsmitglieder; Einzelstadtrat, der nicht in

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14
    Unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze muss der Antragsteller eine gewisse Ungleichbehandlung, die aus seinem Status als fraktionsloses Mitglied der Regionalversammlung resultiert, grundsätzlich hinnehmen, solange nicht eine missbräuchliche Schlechterstellung und wesentliche Erschwerung seiner Arbeit damit verbunden sind.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 12.10.2014 - 4 ZB 10.1246 -, juris) Da hierfür weder etwas vorgetragen noch ersichtlich ist, ist die Verwaltungspraxis des Antragsgegners, bei der Überlassung der im Antrag erwähnten Räumlichkeiten zwischen den Fraktionen der Regionalversammlung und den fraktionslosen Mitgliedern der Regionalversammlung zu unterscheiden, grundsätzlich nicht zu beanstanden.
  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    1.) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.12.2014, Az.: 2 B 409/14,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - und der Beschluss des Verwaltungsge- richts des Saarlandes vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 60 Abs. 1 SVerf), auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf) und auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 12 Abs. 1 SVerf).

    Die dagegen erhobene sofortige Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsge- richt des Saarlandes mit Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - zurückge- wiesen.

  • OVG Saarland, 17.09.2015 - 2 C 29/15

    Zuschüsse an Fraktionen kommunaler Vertretungskörperschaften

    Der Antragsteller beschäftigt sich darin vordringlich mit einzelnen Positionen der Rechenschaftsberichte der Fraktionen für das zweite Halbjahr 2014 und stellt die zweckentsprechende Verwendung der Mittel aus den Fraktionszuschüssen in Abrede, reklamiert - bereits thematisch außerhalb des Schriftsatznachlasses - eine ergänzende über die Kosten gegenzurechnende Berücksichtung des Wertes der kostenlosen Überlassung von Räumen des Saarbrücker Schlosses für von den Fraktionen in der Regionalversammlung durchgeführte Neujahrsempfänge(vgl. dazu die seinen Antrag auf Überlassung eines Raumes an ihn für eine entsprechende Veranstaltung (§ 123 Abs. 1 VwGO) zurückweisenden Beschlüsse des Senats vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 -, NVwZ-RR 2015, 312, und vom 5.1.2015 - 2 B 1/15 -, KommJur 215, 140, in denen jeweils der Fraktionsstatus als taugliches Differenzierungskriterium angesehen wurde; auch gegen diese Entscheidungen hat der Antragsteller Verfassungsbeschwerden (Az. Lv 12/14 -) erhoben, über die - soweit es den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes angeht - ersichtlich noch nicht abschließend entschieden ist) und stellt abschließend zusammenfassend fest, es sei daran "festzuhalten", dass die Mittelverteilung in der Regionalversammlung "jedenfalls mit rechtlichen Maßstäben nicht einmal mehr ansatzweise nachvollziehbar sei" sowie dass die Fraktionen "dermaßen überprivilegiert" seien, dass sie offensichtlich nicht mehr wüssten, was sie mit den ihnen zustehenden Finanzmitteln Sinnvolles anfangen sollten, so dass sich "schon regelrecht an Realsatire grenzende Resultate" wie etwa "Rückstellungen für 20 Stühle für insgesamt 5.000,- EUR bei einer Zwei-Mann-Fraktion" ergäben.

    Unter dem letztgenannten Aspekt kommt ihnen neben arbeitsökonomischen Gesichtspunkten insbesondere die Aufgabe zu, parteipolitische Vorstellungen durch Vorabstimmung unter ihren Mitgliedern zu kanalisieren, in die Arbeit des Gremiums einzubringen und umzusetzen.(vgl. hierzu etwa Gros in Lehné/Weirich, KSVG, Loseblatt, Rn 5.1 zu § 30) Die Fraktionen in kommunalen Vertretungskörperschaften erfüllen damit im Grundsatz die gleichen Funktionen wie diejenigen in den Landtagen und im Deutschen Bundestag.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 -, NVwZ-RR 2015, 312, betreffend die bevorzugte Berücksichtigung von Fraktionen in der Regionalversammlung des Antragsgegners bei einer Vergabe von Räumlichkeiten für Neujahrsempfänge) Insoweit handelt es sich bei ihnen um notwendige Einrichtungen des kommunalen Verfassungsrechts mit entsprechend öffentlich-rechtlichem Status.

  • OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15

    Anhörungsrüge wegen Gehörsverstoß in einer Beschwerdeentscheidung

    Die Gehörsrüge des Antragstellers zu 2) gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Dezember 2014 - 2 B 409/14 - wird zurückgewiesen.

    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde hat der Senat mit dem vom Antragsteller im Wege der vorliegenden Anhörungsrüge angegriffenen Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - zurückgewiesen.

  • VG München, 21.10.2021 - M 12 K 20.3792

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Denn der Kläger kommt mit der Wehrdienstleistung einer staatsbürgerlichen Pflicht nach, die auch bei Führung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft im Heimatland zu einer entsprechenden Trennung der Familienangehörigen führen kann (vgl. BVerwG, B.v. 29.12.2014 - 2 B 409/14 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht