Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 28.08.2014

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14   

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BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14 (https://dejure.org/2014,30408)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2014 - 8 B 30.14 (https://dejure.org/2014,30408)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2014 - 8 B 30.14 (https://dejure.org/2014,30408)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 43 Abs. 1, § 47 Abs. 1, 5; TVG § 5; GVG §§ 17 a, 17 b Abs. 2
    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt; Feststellungsklage; Sonderzuweisung; Arbeitsgerichtsbarkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 43 Abs. 1, § 47 Abs. 1, 5
    Allgemeinverbindlicherklärung; Arbeitsgerichtsbarkeit; Feststellungsklage; Gerichtsbarkeitsklausel; Rechtsetzungsakt; Sonderzuweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 GVG, § 17a GVG, § 17b Abs 2 GVG, § 43 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 1 VwGO
    Gerichtsbarkeitsklausel des § 47 Abs. 1 VwGO findet keine Anwendung auf Feststellungsklagen

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Gerichtsbarkeitsklausel auf Klagen zur Feststellung der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch Normen nach § 43 Abs. 1 VwGO; Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs i.R.d. Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke für das Baugewerbe

  • rewis.io

    Gerichtsbarkeitsklausel des § 47 Abs. 1 VwGO findet keine Anwendung auf Feststellungsklagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt; Feststellungsklage; Sonderzuweisung; Arbeitsgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Gerichtsbarkeitsklausel auf Klagen zur Feststellung der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch Normen nach § 43 Abs. 1 VwGO ; Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs i.R.d. Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke für das Baugewerbe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsstreit über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 69
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    Die Gerichtsbarkeitsklausel nach § 47 Abs. 1 VwGO findet keine Anwendung auf Klagen zur Feststellung der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch Normen nach § 43 Abs. 1 VwGO (im Anschluss an Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 32 ff.).

    Da Klagen auf Feststellung der Verletzung eigener subjektiv-öffentlicher Rechte durch eine Allgemeinverbindlicherklärung nach § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 30 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 149 Rn. 30) weder verfassungsrechtlicher Art sind noch bis zum Erlass des Art. 2 Nr. 1b des Tarifautonomiestärkungsgesetzes eine Sonderzuweisung an die Arbeitsgerichtsbarkeit bestand (vgl. Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 238; Düwell, NZA-Beilage 2/2011 S. 80 ), war bei Rechtshängigkeit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben.

    Davon ist das Bundesverwaltungsgericht schon bisher unausgesprochen ausgegangen (vgl. Urteile vom 3. November 1988 a.a.O. S. 359 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 77 ff.).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    Da Klagen auf Feststellung der Verletzung eigener subjektiv-öffentlicher Rechte durch eine Allgemeinverbindlicherklärung nach § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 30 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 149 Rn. 30) weder verfassungsrechtlicher Art sind noch bis zum Erlass des Art. 2 Nr. 1b des Tarifautonomiestärkungsgesetzes eine Sonderzuweisung an die Arbeitsgerichtsbarkeit bestand (vgl. Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 238; Düwell, NZA-Beilage 2/2011 S. 80 ), war bei Rechtshängigkeit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben.

    Davon ist das Bundesverwaltungsgericht schon bisher unausgesprochen ausgegangen (vgl. Urteile vom 3. November 1988 a.a.O. S. 359 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 77 ff.).

  • Drs-Bund, 05.12.1957 - BT-Drs III/55
    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    Damit soll verhindert werden, dass Gerichte anderer Gerichtszweige für Streitigkeiten präjudiziert werden, zu deren Entscheidung im Einzelfall sie sonst ausschließlich zuständig sind (BTDrucks 3/55 S. 33; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 47 Rn. 17; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 47 Rn. 32).

    Nur letztere begründet das Bedürfnis, zur Vermeidung einer dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der einzelnen Gerichtszweige zuwider laufenden Überordnung der Oberverwaltungsgerichte diejenigen Rechtsvorschriften aus der Kontrollbefugnis nach § 47 Abs. 1 VwGO auszunehmen, deren Anwendung der Überprüfung durch Gerichte anderer Gerichtszweige obliegt (vgl. BTDrucks 3/55 S. 33).

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    So hindert etwa eine bereits getroffene verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtsverletzung durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung die Arbeitsgerichte nicht, im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Tarifvertrag die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung erneut inzident zu prüfen und ihrer Entscheidung ein abweichendes Ergebnis zugrunde zu legen (vgl. Düwell a.a.O. S. 83; BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - NZA 2009, 1436 ff. und Urteil vom 26. September 2012 - 4 AZR 5/11 - juris Rn. 14).
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 5/11

    Entgeltansprüche nach dem TV Mindestlohn Briefdienstleistungen - Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    So hindert etwa eine bereits getroffene verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtsverletzung durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung die Arbeitsgerichte nicht, im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Tarifvertrag die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung erneut inzident zu prüfen und ihrer Entscheidung ein abweichendes Ergebnis zugrunde zu legen (vgl. Düwell a.a.O. S. 83; BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - NZA 2009, 1436 ff. und Urteil vom 26. September 2012 - 4 AZR 5/11 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    Es handelt sich somit um einen dem öffentlichen Recht zugehörenden "staatlichen Hoheitsakt" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 ).
  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    Das Beschwerdegericht hat daher über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens nach § 17a Abs. 4 Satz 3 und 4 GVG selbst eine Kostenentscheidung zu treffen (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1993 - BVerwG 1 DB 34.92 - BVerwGE 103, 26 ; Zimmermann, in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl. 2008, Band 3, § 17b GVG Rn. 10; anderer Ansicht Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 41 Rn. 45).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    Ein Oberverwaltungsgericht ist nur dann i.S.d. § 47 Abs. 1 VwGO "im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit" zur Kontrolle von untergesetzlichen Rechtsvorschriften berufen, wenn sich aus der Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift Rechtsstreitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 = Buchholz 451.22 § 3 AbfG Nr. 1 S. 9).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14
    Die Regelung des Art. 2 Nr. 1b des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist hier jedenfalls gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG unbeachtlich, weil sie bei Rechtshängigkeit des vorliegenden Rechtsstreits am 7. Februar 2012 (§ 90 Abs. 1 VwGO) noch nicht in Kraft getreten war; eine abweichende gesetzliche Regelung wurde nicht getroffen (Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 = Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 4 S. 11).
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Das BVerwG hat am 15. September 2014 (8 B 30/14 - NVwZ-RR 2015, 69 [BVerwG 15.09.2014 - BVerwG 8 B 30.14] ) entschieden, dass es im Grundsatz für Klagen der vorliegenden Art sachlich zuständig wäre.
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 12 ZB 19.1222

    Zulässigerklärung einer Kündigung während der Elternzeit

    § 18 BEEG verfolgt den Zweck, mit einem grundsätzlich absoluten Kündigungsschutz einen größtmöglichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers während der Dauer der Elternzeit zu gewährleisten (BayVGH, B.v. 7.10.2015 - 12 ZB 15.239 - BeckRS 2015, 53812; B.v. 8.10.2014 - 12 ZB 13.1087 - BeckRS 2014, 57419; VGH Kassel, B.v. 6.10.2009 - 10 A 1990/08.Z - BeckRS 2012, 55457 Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 19.6.2012 - Au 3 K 12.266 - BeckRS 2012, 54890 Rn. 35 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an

    Ein Oberverwaltungsgericht ist "im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit" zur Kontrolle von untergesetzlichen Rechtsvorschriften berufen, wenn sich aus der Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift Rechtsstreitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 5 CN 1.12 -, juris Rn. 8, und Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 -, juris Rn. 21, und vom 15. September 2014 - 8 B 30.14 -, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).

    Damit soll verhindert werden, dass Gerichte anderer Gerichtszweige für Streitigkeiten präjudiziert werden, zu deren Entscheidung im Einzelfall sie sonst ausschließlich zuständig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013, a. a. O. Rn. 10 f.; Beschluss vom 15. September 2014, a. a. O.).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.08.2014 - 2 A 223/14, (2 A 269/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31860
OVG Saarland, 28.08.2014 - 2 A 223/14, (2 A 269/12) (https://dejure.org/2014,31860)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.08.2014 - 2 A 223/14, (2 A 269/12) (https://dejure.org/2014,31860)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. August 2014 - 2 A 223/14, (2 A 269/12) (https://dejure.org/2014,31860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Ausländer als Vater deutscher Kinder

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; AUSSETZUNG; FAMILIENGERICHT; INTEGRATION; KINDER; LEBENSUNTERHALT; MINDERJÄHRIGE; NACHZUG; PRIVATLEBEN; SEXUELLER MISSBRAUCH; STRAFTÄTER; UMGANGSRECHT

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Ausländer als Vater deutscher Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltsrecht für ausländischen Vater minderjähriger deutscher Kinder bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs und ausgesetzem Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltsrecht für ausländischen Vater minderjähriger deutscher Kinder bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs und ausgesetzem Umgangsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 144/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausübung der Personensorge

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2014 - 2 A 223/14
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. November 2011 - 10 K 144/11 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. November 2011 - 10 K 144/11 - den Beklagten zu verpflichten, ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

    Die vom Senat zugelassene(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.2012 - 2 A 9/12 -) und auch ansonsten keinen Bedenken hinsichtlich ihrer Zulässigkeit unterliegende Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.11.2011 - 10 K 144/11 -, mit dem - soweit hier von Belang - ihre Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an sie abgewiesen wurde, ist unbegründet.

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 2 B 396/13

    Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2014 - 2 A 223/14
    Von einem in den Schutzbereich der Vorschrift fallenden "Privatleben", dem über die Annahme eines rechtlichen Ausreisehindernisses im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG Rechnung zu tragen wäre, kann selbst bei einem in Deutschland geborenen und hier aufgewachsenen Ausländer allenfalls ausgegangen werden, wenn im Einzelfall eine abgeschlossene "gelungene" Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland, die auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Grundvoraussetzung für die Annahme eines rechtlichen Ausreisehindernisses auf dieser Grundlage ist, festgestellt werden kann.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2013 - 2 B 396/13 -, SKZ 2014, 44, Leitsatz Nr. 50) Nicht ausreichend ist hingegen, dass sich der Ausländer oder die Ausländerin über einen längeren Zeitraum im Inland aufgehalten und dass er oder sie sich unter Einzelaspekten mehr oder minder erfolgreich um eine Integration bemüht hat.
  • VG Berlin, 09.09.2019 - 19 K 447.17

    Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher strafrechtlicher Verurteilungen;

    Von einer "gelungen" sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse kann bei ihm keine Rede sein (vgl. für diesen Maßstab etwa OVG Saarland, Urteil vom 28. August 2014 - OVG 2 A 223/14, <2 A 269/12> -, juris Rn. 32).
  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 2 B 222/19

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus

    Eine Aufenthaltsbeendigung kann deswegen nur dann einen konventionswidrigen Eingriff in das "Privatleben" darstellen, wenn der Ausländer aufgrund seines (längeren) Aufenthalts über so "starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte" zum "Aufnahmestaat" verfügt, dass er aufgrund der Gesamtentwicklung "faktisch zu einem Inländer" geworden ist, dem ein Leben in dem Staat seiner Herkunft, zu dem er keinen Bezug (mehr) hat, schlechterdings nicht zugemutet werden kann.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.2.2013 - 2 A 288/12 -, SKZ 2013, 175, Leitsatz Nr. 44, Urteil des 2. Senats vom 28.8.2014 - 2 A 223/14 -, SKZ 2015, 36, Leitsatz Nr. 52) Nicht ausreichend ist dagegen, dass sich der Ausländer oder die Ausländerin über einen langen Zeitraum im Inland aufgehalten und dass er oder sie sich unter Einzelaspekten mehr oder minder erfolgreich um eine Integration bemüht hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.10.2013 - 2 B 396/13 -, SKZ 2014, 44, Leitsatz Nr. 50,) Allenfalls ein solches Bemühen kann dem Vortrag des Antragstellers entnommen werden, wenngleich - ungeachtet der vergleichsweise kurzen Zeit seines Aufenthalts in Deutschland - positive Ansätze in dieser Richtung festzustellen sind.
  • VG Berlin, 10.11.2015 - 19 K 294.14

    Ausweisungsverfügung sowie Befristung der Sperrwirkungen

    Von einer "gelungenen" sozialen und wirtschaftlichen Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse (vgl. zuletzt etwa OVG Saarland, Urteil vom 28. August 2014 - OVG 2 A 223/14, <2 A 269/12> -, juris Rn. 32) kann schon angesichts der strafrechtlichen Biografie des Klägers keine Rede sein.
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