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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14   

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https://dejure.org/2015,11334
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14 (https://dejure.org/2015,11334)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2015 - 6 A 2112/14 (https://dejure.org/2015,11334)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 6 A 2112/14 (https://dejure.org/2015,11334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beförderung Auswahlentscheidung Eignung Disziplinarverfahren Hinweispflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beförderung; Auswahlentscheidung; Eignung ; Disziplinarverfahren; Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermittlung der Eignung eines Bewerbers um das Amt eines Sozialoberamtsrates

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Ermittlung der Eignung eines Bewerbers um das Amt eines Sozialoberamtsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 19 K 1235/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 826
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14
    vgl. hierzu: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. August 2009 - 3 L 41/08 -, juris Rn. 16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 6 B 1314/11

    Maßgeblichkkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14
    vgl. zur fehlenden Berücksichtigung von missbräuchlich eingeleiteten Disziplinarverfahren: OVG NRW, Beschlüsse vom 12. November 2012 - 6 B 1055/12 -, juris Rn. 4, und 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris Rn. 6 ff., mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 6 B 1185/11

    Herausnahme aus einem für eine Beförderung in Betracht kommenden Bewerberkreis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2011 - 6 B 1185/11 -, juris Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2012 - 6 B 1055/12

    Beschwerde eines Justizvollzugshauptsekretärs in einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14
    vgl. zur fehlenden Berücksichtigung von missbräuchlich eingeleiteten Disziplinarverfahren: OVG NRW, Beschlüsse vom 12. November 2012 - 6 B 1055/12 -, juris Rn. 4, und 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris Rn. 6 ff., mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08

    Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 B 30.08 -, juris Rn. 14.
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 1/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Dass schon durch die Mitteilung, Maßnahmen der Dienstaufsicht würden ins Auge gefasst, "Vorwirkungen" auf die Unabhängigkeit vorliegen können, weil der Richter sein Verhalten entsprechend einrichten könnte, genügt für sich nicht (vgl. zu Vorwirkungen als Maßnahme auch BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 23).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 18; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).
  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17 mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).

    Sie stellt deshalb eine Maßnahme der Dienstaufsicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - RiZ (R) 2/04, BGHZ 162, 333, 337 f., mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 17).

    Ob sie im Übrigen rechtmäßig ist, ist im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht zu entscheiden (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

    Dagegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 16 f., mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 21).

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 15 mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 22).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ (R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 18; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 4/13, juris Rn. 18, jeweils mwN; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).

    Entscheidend ist allein, ob der Antragsteller bei objektiver Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 15) davon ausgehen durfte, es liege eine an ihn gerichtete Weisung durch seine Dienstvorgesetzte vor.

    Im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG ist die beanstandete Formulierung in der dienstlichen Beurteilung ausschließlich daraufhin zu überprüfen, ob sie den Antragsteller in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

  • BGH, 29.06.2023 - RiZ(R) 1/22

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängikeit durch eine Maßnahme der

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15; Urteil vom 16. Mai 2023 - RiZ(R) 1/19, juris Rn. 21).

    Sie stellen deshalb Maßnahmen der Dienstaufsicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2005 - RiZ(R) 2/04, BGHZ 162, 333, 337 f. m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 17).

    Ob sie im Übrigen rechtmäßig sind, ist im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht zu entscheiden (s. bereits unter 1. b), vgl. auch BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

    Dagegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 16 f., m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 21; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 21).

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 15 m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 22; Urteil vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 22).

    Im Ergebnis zu Recht ist der Dienstgerichtshof davon ausgegangen, dass im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG der sich aus § 26 DRiG ergebende Prüfungsmaßstab (allein) maßgeblich ist und dieser nicht durch § 5 Abs. 5 Satz 3 LRiStAG modifiziert wird; vielmehr stellt die Vorschrift lediglich eine Ausgestaltung der sich bereits aus Art. 97 Abs. 1 GG, § 26 Abs. 1 und 2 DRiG ergebenden Maßgaben dar (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 22).

    Die tatrichterliche Würdigung einer Äußerung oder Erklärung, auch in einer Beurteilung, ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff, der für die Auslegung von Bedeutung sein kann, außer Betracht gelassen wurde, oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ(R) 2/12, NVwZ-RR 2014, 202 Rn. 18; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13, juris Rn. 18, jeweils m.w.N.; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 25).

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 3/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Eine Prüfung verletzt die richterliche Unabhängigkeit daher erst dann, wenn sie einen unzulässigen Erledigungsdruck ausübt oder auf eine direkte oder indirekte Weisung oder psychische Einflussnahme hinausläuft, wie der Richter künftig verfahren oder entscheiden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1990 - RiZ (R) 1/90, BGHZ 112, 189, 193; Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 23).

    Maßgebend ist dabei der objektive Eindruck, den die Maßnahme erweckt (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 23).

  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich mit anderen Worten in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Personen in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826).

    In diesem Bereich hat sich der Dienstherr des Richters jeder Einflussnahme zu enthalten (BGH, Urteile vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13 -, juris, Rn. 16 f.; sowie vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826, m.w.N.).

    (1) Nicht zulässig sind neben direkten Weisungen und Missbilligungen das Ersuchen um Meldung des Veranlassten (BGH, Urteile vom 3. Januar 1969 - RiZ (R) 6/68 -, BGHZ 51, 280; sowie vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826), der Versuch, den Richter in einer seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Weise auf eine bestimmte Art der Bearbeitung festzulegen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90 -, juris), die herabsetzende Bewertung der Verhandlungsführung eines Richters (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, BGHZ 90, 41), die Bemerkung in einer richterlichen Beurteilung: "Betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemüht er sich um eine positive, problemfreie Zusammenarbeit mit Vorgesetzten" (BGH, Urteil vom 30. März 1987 - RiZ (R) 5/86 -, juris) sowie der Vorhalt, die Verhandlungsführung des Richters könnte "etwas straffer" sein, wenn damit zugleich der Gesamteindruck einer "Anweisung zur Gestaltung von mündlichen Verhandlungen" entstehe (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, BGHZ 181, 268 ff.).

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfantrags (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15; vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 13; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).

    Ob sie im Übrigen rechtmäßig ist, ist nicht im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG zu entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16 juris Rn. 20; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 19).

  • BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 4/20

    Richter darf in Urteil keine eigenen politischen Auffassungen bekunden (hier:

    Dagegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäfts oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 30. Oktober 2017 - RiZ(R) 1/17, DRiZ 2018, 184 Rn. 18; vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 21; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 21).
  • BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (st.Rspr.; BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 20, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

  • BGH, 14.10.2021 - RiZ(R) 2/20

    Anforderungen an die Regelbeurteilung eines Richters am Arbeitsgerichts

  • BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 3/20

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht in Form eines Vorhalts wegen

  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(R) 1/20

    Anlassbeurteilung ohne Streichung einer Textpassage zu einer Erkrankung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2019 - 6 A 1135/17

    Anspruch eines Sozialamtsrats a.D. auf Gewährung von Schadensersatz wegen

  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 2/19
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 5/19

    Erfolgloser Antrag eines Richters gegen die Weisung der Unterlassung bestimmter

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