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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14   

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https://dejure.org/2015,35310
OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14 (https://dejure.org/2015,35310)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2015 - 10 S 24.14 (https://dejure.org/2015,35310)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2015 - 10 S 24.14 (https://dejure.org/2015,35310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 58 Abs 1 VwVfG, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 12 Abs 1 BauNVO, § 12 Abs 2 BauNVO
    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Baugenehmigung; Tiefgarage; Vorbescheid; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Zustimmung; Eingriff in Rechte Dritter; Stellplätze, durch zugelassene Nutzungen verursachter Bedarf; Wohngebiet; Abgrenzung zu einem öffentlichen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 58 Abs 1 VwVfG, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 12 Abs 1 BauNVO, § 12 Abs 2 BauNVO, § 86 Abs 1 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Baugenehmigung; Tiefgarage; Vorbescheid; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Zustimmung; Eingriff in Rechte Dritter; Stellplätze, durch zugelassene Nutzungen verursachter Bedarf; Wohngebiet; Abgrenzung zu einem öffentlichen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VwVfG § 58 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 12 Abs. 1, 2
    Keine Zustimmung eines Nachbarn zu dem den Bauvorbescheid darstellenden Vergleichsvertrag ohne rechtswidrigen Eingriff in seine Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer müssen Tiefgarage des Nachbarn nicht zustimmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    In reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind nach § 12 Abs. 2 BauNVO Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig, wobei diese Vorschrift auch bei Anwendung von § 34 Abs. 2 BauGB herangezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 4 C 11.05 -, BVerwGE 127, 231, Rn. 11).

    Nur unter besonderen Umständen sind sie nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO bzw. des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenden Rücksichtnahmegebots unzumutbar (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 4 C 11.05 -, BVerwGE 127, 231, Rn. 16; Beschluss vom 20. März 2003 - BVerwG 4 B 59.02 -, NVwZ 2003, 1516, juris Rn. 6).

  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Es geht dabei entsprechend einer in der Literatur und Rechtsprechung verbreiteten Auffassung davon aus, dass es für den Eingriff in die Rechte Dritter i.S.v. § 58 Abs. 1 VwVfG nicht bereits genüge, dass der Drittbetroffene klagebefugt i.S.v. § 42 Abs. 2 VwGO wäre (so aber Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 58 Rn. 14), sondern dass der Eingriff tatsächlich vorliegen müsse, also ohne Zustimmung ein tatsächlich rechtswidriger Eingriff in Rechte Dritter vorliegen müsse (so u.a. Mann/Sennekamp/Uechtritz, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 58 Rn. 20; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl., § 58 VwVfG Rn. 16; vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 6. Mai 2015 - 2 Bf 2/12 -, juris Rn 69), was hier nicht der Fall sei (vgl. näher EA S. 8 f.).

    Vielmehr muss der Eingriff entsprechend dem Wortlaut der Norm ("der in Rechte eines Dritten eingreift"), der nicht auf die Möglichkeit des Eingriffes oder die Geltendmachung abstellt, tatsächlich vorliegen (Hamburgisches OVG, Urteil vom 6. Mai 2015 - 2 Bf 2/12 -, juris Rn. 69).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Nur unter besonderen Umständen sind sie nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO bzw. des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenden Rücksichtnahmegebots unzumutbar (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 4 C 11.05 -, BVerwGE 127, 231, Rn. 16; Beschluss vom 20. März 2003 - BVerwG 4 B 59.02 -, NVwZ 2003, 1516, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 7 A 1155/99

    Betrieb einer gewerblichen Großgarage im allgemeinen Wohngebiet)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Der Begriff des Bedarfs in § 12 Abs. 2 BauNVO ist dabei gebietsbezogen zu verstehen und meint daher nicht nur den Bedarf, der durch die bauliche Nutzung des Vorhabensgrundstücks hervorgerufen wird (OVG NW, Urteil vom 18. Mai 2000 - 7 A 1155/99 -, NVwZ-RR 2001, 646, juris Rn. 8), weshalb es, anders als die Antragsteller meinen, nicht erforderlich war, den Bedarf der Mieter des Vorhabengrundstücks durch eine Befragung zu ermitteln.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Die Antragsteller machen als Dritte geltend, dass sie durch die Nutzung der genehmigten Tiefgaragen in ihren Rechten verletzt seien, weshalb das Rechtsschutzbedürfnis auch nach Errichtung des Baukörpers weiter besteht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 10 S 1.07 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Zur Bewahrung des gebietstypischen Immissionsniveaus sollen in den Baugebieten, die in § 12 Abs. 2 BauNVO genannt sind, die mit dem Kraftfahrzeugverkehr unvermeidlich einhergehenden Störungen auf das Maß begrenzt werden, das sich aus dem Bedarf der im Gebiet zugelassenen Nutzungen ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2010 - BVerwG 4 C 7.10 -, NVwZ 2011, 436, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 3 C 23.10

    Ärztliche Stelle; Bestimmung durch Vereinbarung; Beleihungsakt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von den Antragstellern angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Übertragung eines Beleihungsverhältnisses durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 3 C 23.10 -, NVwZ 2011, 1020, juris Rn. 17).
  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.625

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Soweit die Antragsteller unter Berufung auf eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Beschluss vom 27. März 2013 - M 8 SN 13.625 -, ZWE 2015, 234, juris Rn. 73) dem entgegenhalten, die Erklärung im Schriftsatz der Beigeladenen im Verfahren sei rechtlich unverbindlich, es sei vielmehr nötig, dass in der Baugenehmigung selbst der Kreis der berechtigten Benutzer definiert werde, um die Einhaltung der Vorgaben des § 12 Abs. 2 BauNVO sicherzustellen und insbesondere eine Nutzung zur Befriedigung eines gebietsfremden Bedarfs auszuschließen, sowie dass eine Befragung der Mieter zum Stellplatzbedarf nicht stattgefunden habe, legen sie bei summarischer Prüfung nicht hinreichend dar, dass sie aus der drittschützenden Norm des § 12 Abs. 2 BauNVO einen Abwehranspruch gegen die Errichtung und Nutzung der Tiefgaragen mit 203 Pkw-Stellplätzen unter den geplanten Wohngebäuden haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14

    Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 S 24.14
    Ohne Erfolg wenden sich die Antragsteller gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass in diesem Einzelfall bei summarischer Prüfung durch die Nutzung der Tiefgaragen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Antragsteller zu erwarten seien und damit ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (vgl. zu dessen Inhalt näher OVG Bln-Bbg, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 36 m.w.N.) nicht vorliege.
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    bb) Nach inzwischen einhelliger Meinung reicht es für einen Eingriff in Rechte Dritter im Sinne von § 58 Abs. 1 VwVfG nicht aus, dass die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO besteht, sondern es muss in der Sache ein rechtswidriger Eingriff in Rechte des Dritten vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2016, 325 Rn. 7; OVG Lüneburg, NJOZ 2013, 1223, 1226; Thiele in Pautsch/Hoffmann, VwVfG, § 58 Rn. 11; HK-VerwR/Fehling, 4. Aufl., § 58 VwVfG Rn. 16; nunmehr auch Stelkens/Bonk/Sachs/Bonk/Neumann/Siegel, VwVfG, 9. Aufl., § 58 Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 10 S 15.16

    Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für ein vorläufiges Rechtschutzverfahren

    Grundsätzlich gilt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zwar der Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO, die Prüfungsdichte ist aber wegen der Eilbedürftigkeit eingeschränkt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. November 2015 - OVG 10 S 24.14 -, NVwZ-RR 2016, 325, juris Rn. 19 m.w.N.).
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