Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - 10 N 22.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2900
OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - 10 N 22.14 (https://dejure.org/2016,2900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2016 - 10 N 22.14 (https://dejure.org/2016,2900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 10 N 22.14 (https://dejure.org/2016,2900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 2 S 1 Nr 2 BauO BB, § 26 Abs 7 BauO BB, § 65 Abs 1 BauO BB
    Baugenehmigung für Umbau; Brandwand; Gebäude an der Grundstücksgrenze infolge Grundstücksteilung; rechtliche Sicherung; beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 26 Abs 2 S 1 Nr 2 BauO BB, § 26 Abs 7 BauO BB, § 65 Abs 1 BauO BB
    Zulassungsantrag; Baugenehmigung für Umbau; Änderung einer Gebäudeaußenwand; Brandwand; Öffnungen; Gebäude an der Grundstücksgrenze infolge Grundstücksteilung; Abweichung; rechtliche Sicherung; beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebot zur Herstellung von Brandwänden gilt auch für nachträgliche Änderungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sebastianconrad.de (Kurzinformation)

    Brandwände müssen auch bei einer nachträglichen Änderung bestehender Gebäude hergestellt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 26.09.1995 - 2 R 23/94

    Teilung eines Grundstücks; Abstandsvorschriften; Teilungsgenehmigung; Sachliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - 10 N 22.14
    Für die Anwendung des § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BbgBO ist es daher auch ohne Bedeutung, ob die Grenzständigkeit oder Grenznähe der Gebäudeabschlusswand schon bei Errichtung des Gebäudes bestand oder erst aufgrund nachträglicher Grundstücksteilung eingetreten ist und daher erst die Teilung einen Rechtsverstoß verursacht (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation etwa SaarlOVG, Urteil vom 26. September 1995 - 2 R 23/94 -, juris Rn. 43 f.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - 10 N 22.14
    Denn es ist nicht geeignet, einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 10 B 6.11

    Nachbarklage auf ordnungsbehördliches Einschreiten; Brandschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - 10 N 22.14
    Das Brandschutzkonzept des Gesetzgebers geht dabei davon aus, dass ab einem Abstand zwischen zwei Gebäuden von 5 m ein ausreichender Schutz vor einer Brandübertragung von Gebäude zu Gebäude gegeben ist (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 6. Dezember 2011 - OVG 10 B 6.11 -, BRS 79 Nr. 205, juris Rn. 38; Böhme, a.a.O., Rn. 9).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18

    Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche;

    bb) Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht weiter davon aus, dass die in § 30 BauO Berlin enthaltene Regelung über Brandwände als Gebäudeabschlusswände der Ausbreitung von Bränden vorbeugen soll und deshalb nachbarschützende Wirkung hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2011 - OVG 10 B 6.11, juris Rn. 36 mwN), und dass nach den dort näher geregelten Voraussetzungen das Gebäude der Beklagten seit der Grundstücksteilung eine (eigene) Gebäudeabschlusswand als Brandwand aufweisen müsste, eine solche jedoch fehlt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 19 K 224.16, juris Rn. 61 ff.; eingehend zu der Parallelvorschrift des § 26 Abs. 2 Nr. 2 BauO Brdb. in der bis zum 30. Juni 2016 geltenden Fassung OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2016, 407 Rn. 4 mwN).

    Brandschutzvorschriften wie § 30 BauO Berlin legen fest, in welchen Fällen aufgrund brandschutztechnischer Erfahrungen Brandwände anzuordnen und wie diese auszubilden sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2016, 407 Rn. 4 mwN).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 2 S 50.17

    Wege zur zuverlässigen Verhinderung einer Brandübertragung; Anforderungen an die

    Den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Dezember 2011 - OVG 10 B 6.11 - juris Rdn. 38, 40 und Beschluss vom 17. Februar 2016 - OVG 10 N 22.14 -, juris Rdn. 4) und das Urteil des VG Düsseldorf vom 4. April 2011 (- 25 K 4917/10 -, juris Rdn. 35, 37) liegt der Ansatz zugrunde, dass sich das Brandwanderfordernis grundsätzlich für solche Gebäudeabschlusswände ergibt, die weniger als 2, 50 m von der Grundstücksgrenze entfernt sind.
  • VG Berlin, 18.12.2018 - 19 K 224.16

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Auch dürfte der Umstand, dass erst die Grundstücksteilung zum Konflikt mit § 30 BauO Bln führte, für sich genommen keine hinreichende räumliche Atypik begründen, die eine Erleichterung im erteilten Sinne zuließe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2016 - OVG 10 N 22.14 -, juris Rn. 4 m.w.N.).".

    Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die vergleichbare Regelung in § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BbgBO in der bis zum 30. Juni 2016 gültigen Fassung (jetzt mit gewissen Modifikationen normiert in: § 30 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO) mit Beschluss vom 27. Februar 2016 - 17.2.2016 - OVG 10 N 22/14 - festgehalten (NVwZ-RR 2016, 407 ):.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht