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   BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15   

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BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15 (https://dejure.org/2015,29841)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15 (https://dejure.org/2015,29841)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 (https://dejure.org/2015,29841)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 6 Abs 1 WBO
    Neubescheidung während eines laufenden Konkurrentenstreits

  • Wolters Kluwer

    Neue Auswahlentscheidung während eines laufenden Konkurrentenstreits um einen höherwertigen militärischen Dienstposten

  • doev.de PDF

    Neubescheidung während eines laufenden Konkurrentenstreits

  • rewis.io

    Neubescheidung während eines laufenden Konkurrentenstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; WBO § 6 Abs. 1
    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Neubescheidung; Beschwerdefrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neubescheidung während eines laufenden Konkurrentenstreits

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 60
  • DÖV 2016, 88
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 18.15

    Besetzung des Dienstpostens "Dezernatsleiter" mit einem Bewerber i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - hat die weitere Beschwerde des Antragstellers daraufhin als Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gewertet und ihn mit seiner Stellungnahme vom 28. April 2015 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 18.15).

    Den dagegen gerichteten Antrag des Antragstellers auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2015 hat das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - mit seiner Stellungnahme vom 4. Mai 2015 dem Senat zum Verfahren BVerwG 1 WB 18.15 vorgelegt.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - 384/14 und 503/15 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 18.15 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Sachlich zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht des Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 18.15.

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Etwas anderes gilt (nur) dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 30).

    Als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, bedurfte die Auswahlentscheidung des Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 35 m.w.N.) nicht einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 7 Abs. 2 WBO).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Darin liegt keine unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes, weil die Beschwerde auch ohne Begründung wirksam eingelegt werden kann und mit ihr - im Fall des späteren Misserfolgs oder der Rücknahme - keine Kostenrisiken verbunden sind (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - Rn. 31 m.w.N.).

    Im Übrigen vollzieht sich diese Abwägung im Kernbereich des dem Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement zustehenden Beurteilungsspielraums, der einer inhaltlichen gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (zu Inhalt und Grenzen der gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Auswahlentscheidungen für militärische Dienstposten z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - Rn. 46 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 WB 38.08 - Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18.10 - Rn. 20 und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - Rn. 27).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    In Verfahren, die die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf Grund eines Antrages für ein bestimmtes Auswahljahr betrafen, hat der Senat zwar entschieden, dass nach einer - im vorgerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren erfolgten - Ersetzung des mit der Beschwerde angefochtenen Ablehnungsbescheids durch einen neuen Ablehnungsbescheid der betroffene Soldat keinen erneuten Rechtsbehelf einlegen muss, weil seinem Verpflichtungsbegehren auf Zulassung zu der angestrebten Laufbahn zu einem bestimmten Stichtag in einem bestimmten Auswahljahr noch nicht entsprochen worden ist; die gegen den ersten Ablehnungsbescheid eingelegte Beschwerde richtet sich dann auch gegen den Ersetzungsbescheid (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 22 ff. und vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - Rn. 23).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - bedeutet dies, dass der Soldat von der endgültig getroffenen Auswahlentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21 und vom 12. August 2014 - 1 WB 51.13 - Rn. 17).
  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 5.15

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    In Verfahren, die die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf Grund eines Antrages für ein bestimmtes Auswahljahr betrafen, hat der Senat zwar entschieden, dass nach einer - im vorgerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren erfolgten - Ersetzung des mit der Beschwerde angefochtenen Ablehnungsbescheids durch einen neuen Ablehnungsbescheid der betroffene Soldat keinen erneuten Rechtsbehelf einlegen muss, weil seinem Verpflichtungsbegehren auf Zulassung zu der angestrebten Laufbahn zu einem bestimmten Stichtag in einem bestimmten Auswahljahr noch nicht entsprochen worden ist; die gegen den ersten Ablehnungsbescheid eingelegte Beschwerde richtet sich dann auch gegen den Ersetzungsbescheid (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 22 ff. und vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - Rn. 23).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15

    Auswahlverfahren; Fortsetzung nach Fehlerbehebung; Bewerberkreis.

    Wird während eines laufenden Konkurrentenstreits um einen höherwertigen militärischen Dienstposten die angefochtene Auswahlentscheidung aufgehoben und eine neue Auswahlentscheidung getroffen, erstreckt sich der gegen die erste Auswahlentscheidung eingelegte Rechtsbehelf nicht auf die zweite Auswahlentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 = NZWehrr 2016, 31, jeweils LS und Rn. 32 f.).

    Dies bedeutet auch, dass ggf. ein neues Bewerberfeld und das jeweils aktuelle Beurteilungsbild der zu betrachtenden Bewerber für die neue Auswahlentscheidung in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 = NZWehrr 2016, 31, jeweils Rn. 33).

  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 3.16

    Konkurrentenstreit; Feststellungsinteresse; Beginn der Beschwerdefrist

    a) Er ist bereits deshalb unbegründet, weil die Antragstellerin nicht fristgerecht Beschwerde eingelegt hat und die Auswahlentscheidung vom ... damit bestandskräftig geworden ist (vgl. zum gesamten Folgenden BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 35 ff.).

    Die angefochtene Auswahlentscheidung bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr; vgl. Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 39 m.w.N.).

  • VG Cottbus, 28.05.2020 - 6 K 1241/17
    Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 26 f.; Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 -, NVwZ 1984, 434; Beschluss vom 15. Juli 1994 - 4 B 109.94 -, juris; Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7/07 -, zit. nach juris; Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 -, BVerwGE 152, 275; Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 -, BeckRS 2015, 54221).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WDS-VR 3.16

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; Kostenerstattungsanspruch des

    a) Es kann offen bleiben, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits deshalb keinen Erfolg haben kann, weil der Antragsteller nicht fristgerecht Beschwerde eingelegt hat und die Auswahlentscheidung vom 29. Juli 2015 damit bestandskräftig geworden ist (vgl. zum gesamten Folgenden BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 35 ff. sowie zuletzt vom 28. September 2016 - 1 WB 3.16 - Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 23.17

    Besetzung des Dienstpostens mit einem Bewerber durch Auswahlverfahren i.R.e.

    Das bedeutet auch, dass gegebenenfalls ein neues Bewerberfeld und das jeweils aktuelle Beurteilungsbild der zu betrachtenden Bewerber für die neue Auswahlentscheidung in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 33 und vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 84 Rn. 18).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde;

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 35 m.w.N.), das heißt, wenn er tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat.
  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 31.15

    Verspätete Beschwerde gegen Versetzung

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 12.09.2022 - B 3 E 22.833

    Zurückstellung, Schulpflicht, Erfolgsprognose, Aufnahme in die Schule

    Ein derartiges Rechtsschutzziel widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und kommt daher nur ausnahmsweise aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre (BVerwG, B.v. 6.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 21).
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