Rechtsprechung
BGH, 30.06.2016 - III ZR 316/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- IWW
§ 97 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 839 Abs. 3 BGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 839 Abs 3 BGB, Art 34 GG
Amtshaftungsanspruch eines Landesbeamten gegen seinen Dienstherrn: "Mobbing" durch Umsetzung auf Referentenstelle mit angeblich nicht amtsangemessener Beschäftigung; Anspruchsausschluss wegen vorwerfbaren Nichtgebrauchs eines Rechtsmittels - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit von § 839 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Amtshaftungsansprüche wegen amtspflichtwidrigen "Mobbings"; Anspruchsausschluss wegen vorwerfbaren Nichtgebrauchs eines Rechtsmittels
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit von § 839 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) auf Amtshaftungsansprüche wegen amtspflichtwidrigen "Mobbings"; Anspruchsausschluss wegen vorwerfbaren Nichtgebrauchs eines Rechtsmittels
- rechtsportal.de
Anwendbarkeit von § 839 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) auf Amtshaftungsansprüche wegen amtspflichtwidrigen "Mobbings"; Anspruchsausschluss wegen vorwerfbaren Nichtgebrauchs eines Rechtsmittels
- datenbank.nwb.de
Amtshaftungsanspruch eines Landesbeamten gegen seinen Dienstherrn: "Mobbing" durch Umsetzung auf Referentenstelle mit angeblich nicht amtsangemessener Beschäftigung; Anspruchsausschluss wegen vorwerfbaren Nichtgebrauchs eines Rechtsmittels
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Amtshaftung wegen Mobbings - und die nicht genutzten Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 02.05.2014 - 12 O 357/12
- OLG Brandenburg, 08.09.2015 - 2 U 28/14
- BGH, 30.06.2016 - III ZR 316/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 917
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Analoge Anwendbarkeit von § 839a BGB auf Sachverständigengutachten; Grob …
Ein Rechtsmittel muss möglich, zumutbar und erfolgversprechend sein, damit sein Nichtgebrauch zu einem Anspruchsverlust führt; liegen diese Voraussetzungen aus der begründeten Sicht des Geschädigten nicht vor, so stellt sich der Nichtgebrauch des Behelfs nicht als schuldhaft dar (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - III ZR 182/08, BeckRS 2009, 6398 Rn. 2 und vom 30. Juni 2016 - III ZR 316/15, NVwZ-RR 2016, 917 Rn. 2;… Dörr aaO § 839 Rn. 704). - OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 28/17
Amtshaftung des Universitätsklinikums des Saarlandes: Entschädigungsanspruch …
Anerkanntermaßen ist diese Vorschrift auch auf Amtshaftungsansprüche wegen amtspflichtwidrigen „Mobbings“ anwendbar (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - III ZR 316/15, NVwZ-RR 2016, 917; OLG Brandenburg, MDR 2016, 86).Soweit er sich in diesem Zusammenhang persönlich diskriminiert oder angefeindet sah, hätte ihm, wie bereits dargelegt, auch Primärrechtsschutz gegenüber dem jeweiligen Schädiger offen gestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - III ZR 316/15, NVwZ-RR 2016, 917; OLG Brandenburg, MDR 2016, 86).
- VGH Bayern, 29.03.2019 - 3 ZB 16.1749
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing-Fälle
Auch der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. Juni 2016 (III ZR 316/15 - NVwZ-RR 2016, 917) klargestellt, dass § 839 Abs. 3 BGB (Anspruchsausschluss wegen vorwerfbaren Nichtgebrauchs eines Rechtsmittels) grundsätzlich auch auf Amtshaftungsansprüche wegen amtspflichtwidrigen Mobbings anwendbar ist. - BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 17.17
Schadensersatzbegehren eines Ruhestandsbeamten wegen einer Verletzung der …
Nach dem Rechtsgedanken aus § 839 Abs. 3 BGB ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen, wenn der Kläger es unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. zur Anwendbarkeit auf Fälle behaupteten Mobbings BVerwG…, Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 6 f. sowie BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - III ZR 316/15 - NVwZ-RR 2016, 917 Rn. 2 f.).
Rechtsprechung
BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
LDG BW §§ 2, 10 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 38 Abs. 1 und 2; BDG § ... 23 Abs. 1, §§ 56, 57 Abs. 1, § 78; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1; AGVwGO BW §§ 21, 22; WRV Art. 76, 104 Abs. 1, Art. 128 Abs. 3, Art. 129 Abs. 2 und 3; PreußVerf 1920 Art. 79, 80; RBG 1873 §§ 84, 89 Abs. 1 und 2, §§ 90, 91 Abs. 1 und 2, § 103; PrDiszG 1852 §§ 24, 29, 35 Abs. 1, §§ 41, 47, 64 Nr. 2, § 78; PrBDStO 1932 § 27 Abs. 2, §§ 32, 39 Abs. 1, §§ 43, 49; PrALR 1794 §§ 98, 99, 100, 101
Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer Dienstvorgesetzter; Höchstmaßnahme; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verwaltungsakt; Disziplinarverfügung; Beschränkung; disziplinarrechtlich relevanter Lebenssachverhalt; hergebrachte Grundsätze des ... - Bundesverwaltungsgericht
LDG BW §§ 2, 10 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 38 Abs. 1 und 2
Beamter; Beschränkung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfügung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Höchstmaßnahme; Lebenszeitprinzip; Richtervorbehalt; Verwaltungsakt; disziplinarrechtlich relevanter Lebenssachverhalt; hergebrachte Grundsätze ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 S 1 VwGOAG BW 2008, § 21 S 3 VwGOAG BW 2008, § 22 S 1 VwGOAG BW 2008, § 100 ALR PR, § 98 ALR PR
Disziplinare Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt verfassungskonform
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch einen Verwaltungsakt; Ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens auf einzelne Handlungen
- doev.de
Disziplinare Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt
- rewis.io
- rechtsportal.de
Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer Dienstvorgesetzter; Höchstmaßnahme; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verwaltungsakt; Disziplinarverfügung; Beschränkung; disziplinarrechtlich relevanter Lebenssachverhalt; hergebrachte Grundsätze des ...
- rechtsportal.de
GG Art. 33 Abs. 5 ; LDG BW § 38 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch einen Verwaltungsakt; Ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens auf einzelne Handlungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Disziplinare Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt nach dem Landesrecht in Baden-Württemberg verfassungskonform
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Disziplinare Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - durch Verwaltungsakt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Disziplinare Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt nach dem Landesrecht in Baden-Württemberg verfassungskonform
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 155, 6
- NVwZ-RR 2016, 917
- VBlBW 2017, 20
- DÖV 2016, 1053
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
Die dort zur Entscheidung über die Entfernung von Beamten aus dem Beamtenverhältnis berufenen Stellen (Provinzialbehörden, Disziplinarhof, Staatsministerium, Appellationsgericht, Präsident der Bezirksregierung, Bezirksausschuss, Plenum des Oberverwaltungsgerichts, Oberverwaltungsgericht, Vorsitzender des Vorstands der Versicherungsanstalt; siehe zu alledem die hier angegriffene Entscheidung, BVerwGE 155, 6 ) wiesen zwar eine gewisse organisatorische Eigenständigkeit auf.bb) Auch zu Zeiten der Weimarer Republik brachten weder die Preußische Verfassung von 1920 (PrGS S. 543) noch die beamtenrechtlichen Gesetzesänderungen von 1922 (PrGS S. 208 ff.) insoweit relevante Neuerungen (siehe insoweit die Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichts in der hier angegriffenen Entscheidung, BVerwGE 155, 6 ).
Erst mit der Beamtendienststrafordnung vom 27. Januar 1932 (PrGS S. 59; im Folgenden: BDStO) - und damit weit nach der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Errichtung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts im Jahr 1875 - führte Preußen nach intensiver parlamentarischer Vorarbeit mit den Dienststrafkammern und dem Dienststrafhof eine unabhängige Disziplinargerichtsbarkeit für die im preußischen Dienst stehenden Landes- und Kommunalbeamten ein (siehe insoweit die Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichts in der hier angegriffenen Entscheidung, BVerwGE 155, 6 ).
aa) Seit dem Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873 (RGBl S. 61; im Folgenden: Reichsbeamtengesetz), waren in erster Instanz Disziplinarkammern und in der Berufungsinstanz der Disziplinarhof zur Entscheidung über die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in einem förmlichen Disziplinarverfahren berufen (für weitere Einzelheiten siehe insoweit die Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichts in der hier angegriffenen Entscheidung, BVerwGE 155, 6 ).
In der Folgezeit kam es bis zum Ende der Weimarer Republik zwar wiederholt zu Gesetzesinitiativen, die auf die Etablierung einer unabhängigen Disziplinargerichtsbarkeit abzielten (siehe insoweit die Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichts in der hier angegriffenen Entscheidung, BVerwGE 155, 6 ).
Das war dem Landesgesetzgeber auch bewusst, denn er hatte bei der Neuordnung des Landesdisziplinarrechts die in der Literatur formulierten verfassungsrechtlichen Einwände deutlich im Blick (…vgl. LTDrucks 14/2996, S. 108 ff.; vgl. zu den verfassungsrechtlichen Bedenken auch BVerwGE 155, 6 ).
- BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16
Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen …
a) Die von der Beschwerde erhobene Rüge, das angefochtene Urteil weiche von demjenigen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - (BVerwGE 155, 6) ab, greift nicht durch.Die Beschwerde zitiert umfangreich (S. 5 bis 17 der Beschwerdebegründung) Passagen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - (BVerwGE 155, 6), verkennt aber, dass der Senat in dem genannten Urteil gerade nicht den (von der Beschwerde angenommenen) Rechtssatz aufgestellt hat, eine vom Dienstvorgesetzten durch Disziplinarverfügung ausgesprochene Entlassung aus dem Beamtenverhältnis sei ohne Mitwirkung einer anderen (höheren) Behörde verfassungswidrig.
Bei den in dem vorbezeichneten Senatsurteil dargestellten Regelungen im traditionsbildenden Zeitraum über die Beteiligung anderer Stellen bei der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme handele es sich nicht um einen Grundsatz, der zum Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums gehöre, sondern um eine Detailregelung (BVerwG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 63); die im traditionsbildenden Zeitraum mit der Beteiligung anderer Stellen bezweckte Absicherung des Lebenszeitprinzips werde heute mit dem umfassenden nachgelagerten gerichtlichen Rechtsschutz im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hinreichend gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 63).
Damit weicht das mit der Beschwerde angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs auch nicht von dem Urteil des Senats vom 21. April 2016 - 2 C 13.15 - (…BVerwGE 155, 35 Rn. 10) ab, das für die hier relevante Frage der zuständigen Disziplinarbehörde allein auf die Leitentscheidung vom selben Tag - 2 C 4.15 - Bezug nimmt.
- BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15
Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …
Dies hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 2 C 4.15 (…Rn. 11 und 32 ff.) entschieden.
- BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18
Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der …
Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gebühren aus den analog anzuwendenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f.). - BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16
Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere …
Dies ist der Fall, wenn feststeht, dass bereits einzelne Handlungen die verhängte Maßnahme unzweifelhaft tragen (BVerwG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 76). - VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - DL 13 S 2084/16
Disziplinarrecht; Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen rechtskräftiger …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Revisionsurteil zum vorliegenden Verfahren unter Hinweis auf sein Grundsatzurteil vom selben Tag (Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 4.15 -, BVerwGE 155, 6) festgestellt, dass die in § 38 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 2 Buchst. a), Nr. 3, § 31 LDG geregelte Zuständigkeit des Dienstvorgesetzten (als untere Disziplinarbehörde) mit Zustimmung der Ernennungsbehörde (als höhere Disziplinarbehörde) zur Verhängung der Höchstmaßnahme durch Verwaltungsakt nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und insbesondere mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist. - BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer …
Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gebühren aus den analog anzuwendenden Be-stimmungen des Landesrechts erhoben werden (BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f.). - VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
Disziplinarklageverfahren; konsensuale Berichterstatterentscheidung; Verhalten …
Im Hinblick auf die vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig gewesenen Revisionsverfahren 2 C 4.15 und 2 C 13.15 hat das Berufungsverfahren vom 19.04.2016 bis zum 30.01.2017 geruht. - BVerwG, 05.06.2015 - 2 B 48.14
Revisionszulassung; Besoldungsverlust bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst …
Im Revisionsverfahren wird außerdem die Frage von Bedeutung sein, ob die ausschließliche Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive nach § 38 LDG BW auch bei der Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist (vgl. den Beschluss über die Zulassung der Revision wegen dieser Frage: BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 2 B 4.14 -, nunmehr Revisionsverfahren 2 C 4.15). - BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18
Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den …
Somit beruhen die Tatsachenfeststellungen des Urteils - wie bereits im Rahmen des § 57 Abs. 1 BDG geklärt ist - nicht auf der besonderen Richtigkeitsgewähr einer prozessualen Überprüfung und tatrichterlichen Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 68 f.). - VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
Zurückstufung eines Beamten bei einem schweren Dienstvergehen
- VG Trier, 29.08.2017 - 3 K 3674/17
Disziplinarklage
Rechtsprechung
VGH Bayern, 01.07.2016 - 3 ZB 13.611 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4; BeamtStG § 45; AzV § 2, § 9
Kurzfristig "dienstfrei" für Beamten - Landesanwaltschaft Bayern
§ 45 BeamtStG, § 2, 9 AzV
Beamtenrecht: Keine Anrechnung kurzfristig ausgefallener Dienstzeiten auf die Arbeitszeit | Wechselschichtdienst; Unvorhergesehener Dienstausfall; Kurzfristige Änderung des Dienstplans; Arbeitszeitgutschrift; Saldierung der Arbeitszeiten
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 45 BeamtStG, § 2, 9 AzV
Beamtenrecht: Keine Anrechnung kurzfristig ausgefallener Dienstzeiten auf die Arbeitszeit | Wechselschichtdienst; Unvorhergesehener Dienstausfall; Kurzfristige Änderung des Dienstplans; Arbeitszeitgutschrift; Saldierung der Arbeitszeiten - rewis.io
- rechtsportal.de
Konkretisieren der Dienstpflicht des Beamten mittels innerdienstlicher Weisung des Dienstherrn durch den Dienstplan; Kurzfristige Änderung des Dienstplans bei unvorhergesehenem Arbeitsausfall hinsichtlich "dienstfrei" für den Beamten
- rechtsportal.de
Konkretisieren der Dienstpflicht des Beamten mittels innerdienstlicher Weisung des Dienstherrn durch den Dienstplan; Kurzfristige Änderung des Dienstplans bei unvorhergesehenem Arbeitsausfall hinsichtlich "dienstfrei" für den Beamten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Konkretisieren der Dienstpflicht des Beamten mittels innerdienstlicher Weisung des Dienstherrn durch den Dienstplan; Kurzfristige Änderung des Dienstplans bei unvorhergesehenem Arbeitsausfall hinsichtlich "dienstfrei" für den Beamten
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 45 BeamtStG, § 2, 9 AzV
Beamtenrecht: Keine Anrechnung kurzfristig ausgefallener Dienstzeiten auf die Arbeitszeit | Wechselschichtdienst; Unvorhergesehener Dienstausfall; Kurzfristige Änderung des Dienstplans; Arbeitszeitgutschrift; Saldierung der Arbeitszeiten
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.02.2013 - RN 1 K 12.1536
- VGH Bayern, 01.07.2016 - 3 ZB 13.611
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 917
Wird zitiert von ... (2)
- VG Minden, 12.11.2018 - 12 K 3474/18 vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 2 B 2/12 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteile vom 24. April 1980 - II C 26.77 - juris Rn. 23 und vom 1. April 2004 - 2 C 14.13 - juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01. Juli 2016 - 3 ZB 13.611 -, juris Rn. 4.
vgl. zu ähnlichen Arbeitszeitmodellen Bayerischer VGH, Beschluss vom 01. Juli 2016 - 3 ZB 13.611 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 2 B 2/12 -, juris Rn. 9.
- VG Bayreuth, 28.08.2018 - B 5 E 18.494
Neues Schichtdienstmodell eines Kriminaldauerdienstes
Deshalb besteht kein Anspruch auf Aufstellung eines bestimmten Dienstplans (BayVGH, B.v. 1.7.2016 - 3 ZB 13.611 - juris Rn. 12;… BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 2 C 14/03 - juris Rn. 17; OVG NW, U.v. 11.8.2006 - 1 A 2650/05 - juris).