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   OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16   

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https://dejure.org/2016,38898
OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16 (https://dejure.org/2016,38898)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.11.2016 - 1 F 12/16 (https://dejure.org/2016,38898)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. November 2016 - 1 F 12/16 (https://dejure.org/2016,38898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 87a Abs. 1, § 165
    Erinnerung, ; auswärtiger Rechtsanwalt; Fahrtkosten; Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16
    Eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO inhaltlich entsprechende Einschränkung des Inhalts, dass Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts nur erstattungsfähig sind, wenn dessen Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig war, gibt es nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. September 2007 - 9 KSt 5.07 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2016, NVwZ-RR 2016, 520).

    In Anwendung des daraus abgeleiteten Grundsatzes der Kostenminimierung sind Reisekosten eines Rechtsanwalts regelmäßig ohne nähere Prüfung erstattungsfähig, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohn- oder Geschäftssitz seines Mandanten oder zumindest in dessen Nähe hat; ansonsten bedarf es auch im Verwaltungsprozess der Darlegung "guter Gründe" dafür, weshalb der konkrete auswärtige Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung betraut wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. September 2007 a. a. O; SächsOVG, Beschl. v. 13. Februar 2009 - 2 E 101/08 -, juris Rn. 3; W.- R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 162 Rn. 11 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber wollte die Beteiligten im Verwaltungsprozess bei der Wahl eines Rechtsanwalts ihres Vertrauens freier stellen als die Parteien im Zivilprozess (so ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 11. September 2007 a. a. O. Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2016 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 13.02.2009 - 2 E 101/08

    auswärtiger Rechtsanwalt; auswärtiger Prozessbevollmächtigter; Erledigungsgebühr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16
    In Anwendung des daraus abgeleiteten Grundsatzes der Kostenminimierung sind Reisekosten eines Rechtsanwalts regelmäßig ohne nähere Prüfung erstattungsfähig, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohn- oder Geschäftssitz seines Mandanten oder zumindest in dessen Nähe hat; ansonsten bedarf es auch im Verwaltungsprozess der Darlegung "guter Gründe" dafür, weshalb der konkrete auswärtige Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung betraut wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. September 2007 a. a. O; SächsOVG, Beschl. v. 13. Februar 2009 - 2 E 101/08 -, juris Rn. 3; W.- R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 162 Rn. 11 m. w. N.).
  • OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16
    Soweit der als Schutzvorschrift für die in einem Gerichtsbezirk niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwälte verstandenen Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz ZPO entnommen wird, dass in Fällen einer nicht dargelegten Notwendigkeit der Zuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts dessen Reisekosten lediglich bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Sitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sein sollen (so OLG Celle, Beschl. v. 22. Juni 2015, NJW 2015, 2670), ist dies auf den Verwaltungsprozess mangels entsprechender Schutzvorschrift nicht übertragbar.
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16
    1 Die nach § 165 i. V. m. § 151 VwGO zulässige Erinnerung der Antragsteller, über die der Senat in der bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung vorgesehenen Normenkontrollbesetzung mit fünf Berufsrichtern (§ 24 Abs. 2 SächsJG) entscheidet, weil die Beendigung des zugrunde liegenden Normenkontrollverfahrens durch Antragsrücknahme nach der mündlichen Verhandlung vom 14. April 2016 und damit außerhalb des "vorbereitenden Verfahrens" i. S. v. § 87a Abs. 1 VwGO erfolgte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Dezember 2004 - 9 KSt 6.04 -, juris Rn. 3), ist unbegründet.
  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16
    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 3. August 2016 - 1 C 4/14 - wird zurückgewiesen.
  • VG Würzburg, 11.07.2017 - W 8 M 17.30937

    Übernachtungskosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Ergänzend ist anzumerken, dass die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten als auswärtigen Rechtsanwalt dem Grunde nach erstattungsfähig sind, weil er wegen der Vorbefassung und der früheren Vertretung der Kläger "gute Gründe" für die Beauftragung des Bevollmächtigten bestanden (vgl. 6 OVG, B.v. 3.11.2016 - 1 F 12/16 - NVwZ-RR 2017, 311; BayVGH, B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - BayVBl 2016, 63; vgl. auch schon VG Würzburg, B.v. 29.8.2014 - W 6 M 14.736 jeweils m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 27.01.2017 - 3 E 299/16

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Vielmehr sind diejenigen Reisekosten erstattungsfähig, die bei einer (fiktiven) Anreise des Prozessbevollmächtigten von dem am weitesten vom Gerichtssitz entfernten Ort des Gerichtsbezirks entstanden wären (vgl. (BayVGH, Beschl. v. 14. August 2014 - 15 C 13.1504 -, juris Rz. 10 a.E.; SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2016 - 1 F 12/16 -, juris Rz. 4).
  • VG Aachen, 03.03.2023 - 10 K 454/21
    vgl. hierzu etwa auch Sächs. OVG, Beschluss vom 3. November 2016 - 1 F 12/16 -, juris, Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 14. August 2014 - 15 C 13.1504 -, juris, Rn. 10 a. E.; VG Magdeburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 3 E 299/16 -, juris, Rn. 5 ff.; VG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 13 O 43/17 -, juris, Rn. 5.
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