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   BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17   

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BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17 (https://dejure.org/2017,30638)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 1 C 10.17 (https://dejure.org/2017,30638)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 1 C 10.17 (https://dejure.org/2017,30638)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 31 Abs. 3 Satz 1, § 34a Abs. 1 Satz 1 oder 4, § 35
    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992, § 34a Abs 1 S 4 AsylVfG 1992, § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 35 AsylVfG 1992, § 60 Abs 7 AufenthG
    Durchentscheiden bei fehlendem Ausspruch zu Abschiebungsverboten

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung als Folge einer fehlenden oder unzureichenden Entscheidung über den nationalen Abschiebungsschutz; Anforderung für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren umfassende Überprüfung; Anfechtung einer ...

  • doev.de PDF

    Durchentscheiden bei fehlendem Ausspruch zu Abschiebungsverboten

  • rewis.io

    Durchentscheiden bei fehlendem Ausspruch zu Abschiebungsverboten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung als Folge einer fehlenden oder unzureichenden Entscheidung über den nationalen Abschiebungsschutz; Anforderung für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren umfassende Überprüfung; Anfechtung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Durchentscheiden bei fehlendem Ausspruch zu Abschiebungsverboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchentscheiden bei fehlendem Ausspruch zu Abschiebungsverboten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung bzw. -drohung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 887
  • DÖV 2017, 923
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
    Eine Abschiebungsanordnung bzw. -drohung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 oder 4, § 35 AsylG ist nicht allein deswegen rechtswidrig, weil in dem Bescheid die gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG vorgesehene Feststellung zu nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG fehlt (wie BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 -).

    2.4 Für die Anfechtung einer Abschiebungsanordnung oder -drohung nach §§ 34a, 35 AsylG verbleibt es mithin bei dem Grundsatz (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), dass ein Verwaltungsakt der gerichtlichen Aufhebung unterliegt, soweit er rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, und die Gerichte nach § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 VwGO verpflichtet sind, die Sache spruchreif zu machen, d.h. zu überprüfen, ob und inwieweit der angefochtene Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt und deshalb aufzuheben ist (s.a. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2017 - 1 C 9.16 - Asylmagazin 2017, 239).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
    In den Fällen einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, in die die wegen der Einreise aus einem sicheren Drittstaat erfolgte Unzulässigkeitsentscheidung umzudeuten gewesen wäre (s. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - juris), hat nach § 35 AsylG ohnehin nur eine Abschiebungsandrohung zu ergehen.

    Nicht zu vertiefen ist daher auch, ob sich in Fällen wie dem vorliegenden, in denen eine objektiv rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung in Rechtskraft erwachsen ist, für die aber eine Umdeutung in eine rechtmäßige Unzulässigkeitsentscheidung in Betracht zu ziehen gewesen wäre (zu den möglichen Grenzen der Umdeutung bei vor dem 20. Juli 2015 gestellten Asylanträgen s. indes BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - juris), die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsentscheidungen nach den für die in Rechtskraft erwachsene Behördenentscheidung geltenden Bestimmungen oder nach jenen richtet, die für die umgedeutete Entscheidung anzuwenden sind.

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
    Ist der Rechtsstreit somit zur erneuten Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung und über den Verpflichtungsantrag an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, gilt gleiches auch für die unter Ziffer 3 des angefochtenen Bescheides ausgesprochene Befristung des "gesetzlichen" (§ 11 Abs. 1 AufenthG) Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 75 Nr. 12 AsylG, die nach aktueller Rechtsprechung des Senats unionsrechtskonform als behördliche Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Rn. 72).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
    Die in § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG bei Unzulässigkeitsentscheidungen vorgegebene Feststellung durch das Bundesamt führt nicht - wie in den Fällen der Unzulässigkeitsentscheidung selbst - zu einem mehrstufigen Behördenverfahren, das klar zwischen der Zulässigkeitsentscheidung und der nachfolgenden Sachprüfung und -entscheidung unterscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 9.17 -).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17

    Klärungsbedürftigkeit der Pflicht zur Prüfung nationaler Abschiebungsverbote auf

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
    Allein der Umstand, dass eine solche Feststellung nicht (ausdrücklich) getroffen worden ist, bedeutet aber nicht, dass - positiv - die Voraussetzungen für nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 B 6.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
    Die Gerichte haben bei der Überprüfung der Abschiebungsanordnung bzw. -drohung alle einschlägigen Rechtsnormen und - nach Maßgabe der Sachaufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO - alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, gleichgültig, ob die Normen und Tatsachen von der erlassenen Behörde zur Begründung des Verwaltungsakts angeführt worden sind oder nicht (BVerwG, Urteil von 16. November 2015 - 1 C 4.15 - BVerwGE 153, 234 Rn. 28).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Denn Rechtsänderungen, die nach der Entscheidung der Vorinstanz eintreten, berücksichtigt das Revisionsgericht nur, wenn die Vorinstanz - entschiede sie anstelle des Revisionsgerichts -sie ebenfalls zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteile vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19, vom 23. Februar 2011 - 6 C 22.10 - BVerwGE 139, 42 Rn. 14 und vom 25. Juli 2017 - 1 C 10.17 - NVwZ-RR 2017, 887 Rn. 12).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Denn Rechtsänderungen, die nach der Entscheidung der Vorinstanz eintreten, berücksichtigt das Revisionsgericht nur, wenn die Vorinstanz - entschiede sie anstelle des Revisionsgerichts - sie ebenfalls zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteile vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19, vom 23. Februar 2011 - 6 C 22.10 - BVerwGE 139, 42 Rn. 14 und vom 25. Juli 2017 - 1 C 10.17 - NVwZ-RR 2017, 887 Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2019 - A 9 S 1566/18

    Wesen des nationalen Abschiebungsschutzes; Vorliegen eines nationalen

    In der Konsequenz sind auch die auf §§ 34 und 38 Abs. 1 AsylG, 59 AufenthG beruhende Abschiebungsandrohung in Ziffer 4 und die auf § 11 Abs. 1 bis 3 AufenthG (vgl. zur gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften, wonach eine nach der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG geforderte Einzelfallentscheidung über die Verhängung eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer regelmäßig in - der hier vorliegenden - behördlichen Befristungsentscheidung gesehen werden kann, nur BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531 Rn. 72; Urteile vom 25.07.2017 - 1 C 10.17 -, NVwZ-RR 2017, 887 Rn. 23 und vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, NVwZ 2019, 483 Rn. 25 f.) beruhende Befristungsentscheidung in Ziffer 5 des angegriffenen Bescheids rechtmäßig ergangen.
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