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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17   

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https://dejure.org/2017,44792
OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17 (https://dejure.org/2017,44792)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.08.2017 - 3 O 161/17 (https://dejure.org/2017,44792)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. August 2017 - 3 O 161/17 (https://dejure.org/2017,44792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 17a GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
    Rechtsweg bei Hausverbot für eine Fachhochschule der Polizei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; GVG § 17a Abs. 2 S. 1
    Zurechnen eines von einem Träger öffentlicher Verwaltung ausgesprochenen Hausverbots zum öffentlichen Recht; Rechtsnatur des Hausrechts; Zweck der hausrechtlichen Maßnahme in der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Amtsbetriebes zur Erfüllung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurechnen eines von einem Träger öffentlicher Verwaltung ausgesprochenen Hausverbots zum öffentlichen Recht; Rechtsnatur des Hausrechts; Zweck der hausrechtlichen Maßnahme in der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Amtsbetriebes zur Erfüllung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 134
  • NVwZ-RR 2018, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17
    Soweit das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. März 1970 - BVerwG 7 C 80.67 -, juris RdNr. 30-37) die Auffassung vertritt, maßgeblich für den Charakter des Hausverbots sei der Zweck, zu dem der Adressat des Hausverbots das Amtsgebäude betreten habe, ergibt sich ein solcher Rechtssatz aus der zitierten Entscheidung nicht.

    Vielmehr stellt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung fest, dass die Frage, ob ein an einen Bürger gerichtetes Verbot, ein Dienstgebäude zu betreten, öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und des Zwecks des Hausverbots bestimmt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1970 - BVerwG 7 C 80.67 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10. Juli 1986 - BVerwG 7 B 27.86 -, juris; OVG NW, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 4 C 15.2471

    Kostentragung bei erfolgreicher Rechtswegbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17
    Das Erfordernis einer Kostenentscheidung besteht im Falle eines erfolgreichen Rechtmittels aber nur, soweit eine Gegenpartei vorhanden ist, der Kosten auferlegt werden können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 C 15.2471 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 B 189.90

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17
    Auch sind die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens aufgrund des fehlerhaften Verweisungsbeschlusses und der damit verbundenen unrichtigen Sachbehandlung nicht analog § 21 GKG, §§ 155 Abs. 4, 162 Abs. 3 VwGO der Staatskasse aufzuerlegen; denn für eine unbeabsichtigte Regelungslücke ist in diesem Zusammenhang nichts erkennbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 B 189.90 -, juris Rn. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2014 - 7 D 10039/14

    Befristetes Hausverbot für "Tag der offenen Tür" im Polizeipräsidium - Rechtsweg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17
    Für die Rechtsnatur des Hausrechts, auf dem das Hausverbot beruht, kommt es insbesondere nicht darauf an, ob die Störung anlässlich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgänge erfolgt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14 -, juris Rn. 4; OVG NW, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 15 A 188/86 -, juris Rn. 4 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17
    Zwar ist grundsätzlich über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 4 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 GVG und §§ 146 ff. VwGO nach §§ 154 ff. VwGO zu befinden, wobei § 17b Abs. 2 GVG nicht anwendbar ist, weil diese Vorschrift nur die Kosten in Verfahren vor dem "angegangenen", also dem erstinstanzlichen Gericht erfasst und keine Regelung zu den Kosten des zwischengeschalteten Beschwerdeverfahrens trifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - BVerwG 1 DB 34.92 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1988 - 15 A 188/86
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17
    Für die Rechtsnatur des Hausrechts, auf dem das Hausverbot beruht, kommt es insbesondere nicht darauf an, ob die Störung anlässlich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgänge erfolgt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14 -, juris Rn. 4; OVG NW, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 15 A 188/86 -, juris Rn. 4 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 7 B 27.86

    Rechtsweg - Hausverbot - Kirchlicher Kindergarten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2017 - 3 O 161/17
    Vielmehr stellt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung fest, dass die Frage, ob ein an einen Bürger gerichtetes Verbot, ein Dienstgebäude zu betreten, öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und des Zwecks des Hausverbots bestimmt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1970 - BVerwG 7 C 80.67 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10. Juli 1986 - BVerwG 7 B 27.86 -, juris; OVG NW, a.a.O.).
  • VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17

    Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen

    Ein von einem Träger öffentlicher Verwaltung - im realen, nicht virtuellen Raum - verhängtes Hausverbot dient nämlich im Regelfall der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung und ist daher als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14.3.2014 - 7 D 10039/14 -, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8); darauf, ob die Störung, die Anlass für das Hausverbot gewesen ist, anlässlich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgänge erfolgt ist, kommt es dagegen nicht an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 28.06.2018 - 15 L 1022/18

    Virtuelles Haurecht des AStA als Organ der Studierendenschaft beim Betrieb einer

    vgl. zum allgemeinen Hausrecht etwa: BVerwG, Urteil vom 13. März 1970, 7 C 80/67, juris Rdnr. 36; OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 1988, 15 A 188/86, juris Rdnr. 4. f.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29 August 2017, 3 O 161/17, juris, Rdnr. 8.
  • BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers für einen Medizinischen

    Dass die Gegenseite der weiteren Beschwerde entgegentritt, ist dazu nicht erforderlich (str, wie hier Schleswig-Holsteinisches OLG vom 9.6.2009 - 16 W 61/09 - juris RdNr 12; OLG Rostock vom 11.12.2008 - 1 W 68/08 - juris RdNr 6; Brandenburgisches OLG vom 21.6.2001 - 6 W 36/01; Ehlers in Schoch/Schneider, VwGO, Stand 1.7.2020, § 17a GVG RdNr 35; aA OVG Sachsen-Anhalt vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 - juris RdNr 10; Bayerischer VGH vom 8.12.2015 - 4 C 15.2471 - juris RdNr 9; Steinfatt in Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl 2018, § 17b GVG RdNr 3 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18

    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der

    Zur Wahrung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung und insbesondere zur Abwehr von Störungen des Dienstbetriebes kann die Behörde über den Aufenthalt von Personen in den Räumen der Einrichtung bestimmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2017 - 3 O 161/17 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2014 - 15 B 69/14 -, juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 28.03.2018 - 2 E 120/18

    Rechtsweg: Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung

    Damit ist eine Gegenpartei in dem zwischengeschalteten Beschwerdeverfahren vorhanden, der Kosten auferlegt werden können.(vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 - ; und VGH München, Beschluss vom 8.12.2015 - 4 C 15.2471 -, jeweils bei juris; Bitz/Steinfatt in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Auflage; 17b GVG Rn 3, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 20.07.2022 - 2 E 129/22

    Beschwerde gegen teilweise Verweisung (Kostenerstattung)

    [Vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29.8.2017 - 3 O 161/17 - ; und VGH München, Beschluss vom 8.12.2015 - 4 C 15.2471 -, jeweils bei juris; Bitz/Steinfatt in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Auflage; 17b GVG Rn 3, m.w.N.].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - 3 O 141/20

    Verweisung eines isolierten Prozesskostenhilfeantrages; Rechtsweg bei

    Auch sind die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens aufgrund des fehlerhaften Verweisungsbeschlusses und der damit verbundenen unrichtigen Sachbehandlung nicht analog § 21 GKG, §§ 155 Abs. 4, 162 Abs. 3 VwGO der Staatskasse aufzuerlegen; denn für eine unbeabsichtigte Regelungslücke ist in diesem Zusammenhang nichts erkennbar (zu Ganzen: vgl. Beschluss des Senates vom 29. August 2017 - 3 O 161/17 - juris Rn. 10 f.).
  • VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 22.944

    Erhöhtes Unfallruhegehalt, qualifizierter Dienstunfall, mit Dienstausübung

    Die Gerichtsakte des Landgerichts Wiesbaden Az. 3 O 161/17 wurde beigezogen.
  • VG Bayreuth, 16.12.2021 - B 9 K 20.1510

    Hausverbot durch den Bürgermeister anlässlich einer Bürgerversammlung

    Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts maßgeblich darauf abzustellen, welchen Zweck die hausrechtliche Maßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls verfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1970 - 7 C 80.67 - juris Rn. 36; OVG LSA, B.v. 29.8.2017 - 3 O 161/17 - juris Rn. 8).
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