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BVerwG, 12.06.2018 - 9 B 4.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 57 Abs. 2, § 125 Abs. 2, § 130a, § 133 Abs. 3, § 153; ZPO §§ 224 f., 582, 584, 585, 588
Ablehnungsgesuch; Abweisung durch Beschluss; Anhörung; Berufungsgericht; Berufungsurteil; Berufungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit; Wiederaufnahmeklage; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; unbegründet; unzulässig; vereinfachtes Berufungsverfahren - Wolters Kluwer
Abweisung einer beim Berufungsgericht anhängigen Wiederaufnahmeklage nach ordnungsgemäßer Anhörung der Beteiligten bei Unzulässigkeit und einstimmiger Annahme der Unbegründetheit durch Beschluss; Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit
- rewis.io
Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung einer beim Berufungsgericht anhängigen Wiederaufnahmeklage nach ordnungsgemäßer Anhörung der Beteiligten bei Unzulässigkeit und einstimmiger Annahme der Unbegründetheit durch Beschluss; Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de
Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 30.11.2017 - 5 C 1714/17
- BVerwG, 12.06.2018 - 9 B 4.18
- BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18
- BVerwG, 05.12.2018 - 9 B 26.18
- BVerwG, 10.12.2018 - 9 B 26.18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 787
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18
Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am …
Der Senat hat mit Beschluss vom 12. Juni 2018 (9 B 4.18) ein Ablehnungsgesuch des Klägers verworfen sowie seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2017 zurückgewiesen.a) Weder die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs und die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Beschluss vom 12. Juni 2018 (9 B 4.18) noch die Verfahrensleitung durch den Berichterstatter rechtfertigen dessen Ablehnung.
aa) Soweit der Kläger sein Ablehnungsgesuch mit Einwänden gegen den Senatsbeschluss vom 12. Juni 2018 (9 B 4.18) begründet, folgt hieraus schon deshalb keine Besorgnis der Befangenheit, weil der abgelehnte Richter an dem vorgenannten Beschluss nicht mitgewirkt hat.
Das bloße Vorliegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen stellt - ohne das Hinzutreten weiterer, auf eine Parteilichkeit hindeutender Umstände - grundsätzlich keinen tauglichen Ablehnungsgrund dar (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - BVerfGK 11, 62 Rn. 61; BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18 - NVwZ-RR 2018, 787 Rn. 1).
Darin hat der Berichterstatter die Zusammensetzung des Senats in dessen Beschluss vom 12. Juni 2018 (9 B 4.18) erläutert und die Vermutung geäußert, damit habe sich die Übersendung der für das Jahr 2018 getroffenen Geschäftsverteilungsbeschlüsse des Senats erübrigt; andernfalls wurde der Kläger um eine kurze Mitteilung gebeten, die jedoch erst unter dem 29. August 2018 erfolgte.
- BVerwG, 10.12.2018 - 9 B 26.18
Anforderungen an die Geltendmachung einer Gehörsverletzung im …
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18 - wird zurückgewiesen. - BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 4/20
Vorliegen eines Restitutionsgrundes i.R.e. Restitutionsklage wegen endgültiger …
Der Senat entscheidet über die Restitutionsklage nach entsprechender Anhörung der Beteiligten durch Beschluss, da er sie, auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Klägers, einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (§ 130a VwGO analog i.V.m. § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, vgl. Beschluss des BVerwG vom 12. Juni 2018 - 9 B 4/18, NVwZ-RR 2018, 787).
- BVerwG, 08.09.2020 - 4 BN 17.20
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Sachentscheidung ohne vorherige Bescheidung …
Abweichendes mag in Fällen rechtsmissbräuchlicher Verlängerungsanträge gelten (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 89 Rn. 11). - BVerwG, 05.12.2018 - 9 B 26.18
Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht wegen Besorgnis …
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18 - wird zurückgewiesen. - BGH, 22.06.2022 - RiZ 2/16
Besorgnis der Befangenheit der Richter; Zulassung der Tatbestandsberichtigung mit …
Die Verweisung in § 585 ZPO auf die "allgemeinen Vorschriften" des Zivilprozessrechts bezieht sich schon im direkten Anwendungsbereich des § 153 VwGO nicht auf die Form der Entscheidung, die sich schon dort allein aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18, NVwZ-RR 2018, 787 Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 19 A 3023/19 OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Oktober 2019 - 8 A 3309/17 -, juris, Rn. 5, vom 5. März 2019 - 1 A 998/17 -, juris, Rn. 8 m. w. N., vom 3. Januar 2017 - 19 A 1970/14 -, juris, Rn. 1; BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 14 ZB 18.663 -, juris, Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 S 583/18 -, juris, Rn. 20; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 133; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18 -, NVwZ-RR 2018, 787, juris, Rn. 7 (zur Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO).
- BVerwG, 22.01.2019 - 9 B 6.19
Unstatthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Anhörungsrüge …
Dies gilt zunächst für die Rüge gegen den Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2018, der die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18 - betraf. - OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2019 - 2 KS 1/19
Wiederaufnahme eines Berufungszulassungsverfahrens
Der Senat ist dementsprechend befugt, im Beschlussverfahren zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 9 B 4.18 -, Rn. 4, juris;… Beschluss vom 26. März 1997 - 5 A 1.97 -, Rn. 2, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 21 A 4534/02 -, Rn. 11, juris). - VG München, 20.08.2019 - M 5 K 19.305
Auslegung als Klageerhebung
Denn der Wiederaufnahmegrund nach § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 159 der Ziviprozessordnung (ZPO) ist als Zulässigkeitsvoraussetzung der Wiederaufnahmeklage substantiiert und schlüssig darzulegen (…Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 153 Rn. 17; BVerwG, B.v. 12.4.2018 - 9 B 4/18 - NVwZ-RR 2018, 787, juris Rn. 5 ff.;… VG Augsburg, B.v. 18.3.2014 - 1 K 14.356 - juris Rn. 12 ff.).