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   BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17   

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BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17 (https://dejure.org/2018,28575)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2018 - 1 WB 31.17 (https://dejure.org/2018,28575)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 (https://dejure.org/2018,28575)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SLV § 2 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Voreingenommenheit; Widerspruchsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Plausibilisierung der jeweiligen Bewertungen als Verpflichtung des Dienstherrn aus dem Erfordernis der "nachvollziehbaren Darstellung" der Leistungen in einer dienstlichen Beurteilung; Obliegenheit des Soldaten zur Darlegung von Einwände gegen die Richtigkeit oder ...

  • rewis.io

    Beurteilung für Reservedienstleistende; Plausibilisierung; Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SLV § 2 Abs. 2
    Dienstliche Beurteilung; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Besorgnis der Befangenheit; Voreingenommenheit; Widerspruchsfreiheit; Plausibilisierung

  • rechtsportal.de

    Plausibilisierung der jeweiligen Bewertungen als Verpflichtung des Dienstherrn aus dem Erfordernis der "nachvollziehbaren Darstellung" der Leistungen in einer dienstlichen Beurteilung; Obliegenheit des Soldaten zur Darlegung von Einwände gegen die Richtigkeit oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 54
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Die Besorgnis der Befangenheit aus der subjektiven Sicht des zu beurteilenden Beamten oder Soldaten genügt insoweit allerdings nicht, vielmehr ist die tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers aus der Sicht eines objektiven Dritten festzustellen (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 ).

    Dienstliche Beurteilungen werden nach ihrem Sinn und Zweck anders als Entscheidungen im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess grundsätzlich durch Vorgesetzte und/oder Dienstvorgesetzte des Beamten erstellt, mithin in aller Regel aufgrund unmittelbarer dienstlicher Zusammenarbeit (vgl. für das Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 ).

    Ständige dienstliche Zusammenarbeit und die Führungsaufgaben eines Vorgesetzten bringen naturgemäß auch die Möglichkeit von Konflikten mit sich (vgl. zum Folgenden für das Beamtenrecht und Soldatenrecht - übereinstimmend - BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 und Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 8.11 - juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    b) Dienstliche Beurteilungen im Sinne des § 2 SLV i.V.m. Nr. 201 der Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv A-1340/50, früher ZDv 20/6) stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats dienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, die vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 18).

    c) Die Beurteilung durch den Disziplinarvorgesetzten, die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten und ggf. die Stellungnahme eines weiteren höheren Vorgesetzten bilden jeweils selbstständig anfechtbare Maßnahmen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 22 m.w.N.).

    Dienstliche Beurteilungen und hierzu abgegebene Stellungnahmen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38 und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung oder eine hierzu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m.w.N.).

    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert, kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 30).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 8.11

    Anforderung einer Sonderbeurteilung eines Berufssoldaten vom Personalamt der

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Ständige dienstliche Zusammenarbeit und die Führungsaufgaben eines Vorgesetzten bringen naturgemäß auch die Möglichkeit von Konflikten mit sich (vgl. zum Folgenden für das Beamtenrecht und Soldatenrecht - übereinstimmend - BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 und Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 8.11 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Auch die Tatsache, dass sich die Bewertung der Antragstellerin gegenüber einer früheren Beurteilung für eine besondere Auslandsverwendung beim Deutschen Einsatzkontingent ... in ... verschlechtert hat (dortige Bewertung: "7"), rechtfertigt nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 8.11 - juris Rn. 30 sowie Nr. 305 Buchst. c Satz 2 ZDv A-1340/50).

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13

    Bewertung einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten eines Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    d) Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei nicht nur der Anfechtungsantrag zulässig, sondern auch der zusätzlich gestellte Verpflichtungsantrag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 18).

    Dienstliche Beurteilungen und hierzu abgegebene Stellungnahmen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38 und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    (1) Nach der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats besteht eine Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Wertungen in einer dienstlichen Beurteilung, die ihrerseits in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten steht, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie zuletzt vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris LS 1 und Rn. 32 und 37).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    (1) Nach der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats besteht eine Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Wertungen in einer dienstlichen Beurteilung, die ihrerseits in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten steht, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie zuletzt vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris LS 1 und Rn. 32 und 37).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    (1) Nach der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats besteht eine Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der Wertungen in einer dienstlichen Beurteilung, die ihrerseits in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten steht, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie zuletzt vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris LS 1 und Rn. 32 und 37).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Die Voreingenommenheit eines Beurteilers unterliegt der (uneingeschränkten) gerichtlichen Überprüfung (vgl. - auch zum Folgenden - BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 33.08

    Dienstliche Beurteilung; Befangenheit des Beurteilenden; Widerspruchsfreiheit der

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17
    Dies gilt auch für Beurteilungen von Reservedienst Leistenden im Sinne von Nr. 201 Buchst. a Satz 1 (5) i.V.m. Nr. 212 bis 216 ZDv A-1340/50 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2009 - 1 WB 33.08 - Rn. 17 m.w.N.), wie hier die Beurteilung der Antragstellerin als Reservedienst Leistende im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung beim ... Deutschen Einsatzkontingent ... in ... (Nr. 212 Satz 2 Punkt 3 ZDv A-1340/50).
  • BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 2.79

    Bindung an frühere Beurteilungen - Erstbeurteilender - Bewertung der

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe;

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 34.12

    Rechtmäßigkeit einer Stellungnahme der nächsthöheren Vorgesetzten zu einer

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17

    Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    Zwar ist die Rechtsprechung zu dem bis zum Ablauf des 30. Juli 2021 geltenden System der Beurteilungen von Soldatinnen und Soldaten davon ausgegangen, dass sowohl eine dienstliche Beurteilung als auch die dazu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten selbstständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 22 m. w. N. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 21).

    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m. w. N. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 23).

    cc) Die Regelbeurteilung war aber deshalb rechtswidrig, weil die Bewertung seiner Leistung im Beurteilungszeitraum nicht nachvollziehbar erläutert worden und der Dienstherr damit seiner Verpflichtung zur Plausibilitätssicherung nicht nachgekommen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 47).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Soldaten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 46).

  • VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20

    Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst

    Die von der Einstellungsbehörde vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist dabei ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018, - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40 zur Eignungsbewertung in dienstlichen Beurteilungen; Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2020, - 1 B 2155/19 -, juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Eine - der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegende - tatsächliche Voreingenommenheit kann sich aus der Beurteilung selbst, aber auch aus dem Verhalten des Beurteilers in Angelegenheiten des zu Beurteilenden oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens ergeben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, juris Rn. 32; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 -, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

    Die Verpflichtung zur Plausibilisierung der Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung steht in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 37 und Leitsatz 1; Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 24 Rn. 46 und Leitsatz).
  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 -, juris Rn. 40, zur Eignungsbewertung in dienstlicher Beurteilung).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung;

    Sowohl eine dienstliche Beurteilung als auch die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu dieser stellen selbstständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 22 m.w.N. - und vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - juris Rn. 22) und können mit einem Verpflichtungsantrag angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 18 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 22).

    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung oder eine hierzu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m.w.N. - und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - juris Rn. 23).

    Dienstliche Beurteilungen und hierzu abgegebene Stellungnahmen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38, vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 23, vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - Rn. 26 - und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - juris Rn. 40).

    Die Beurteilung durch einen voreingenommenen Vorgesetzten stellt einen Verfahrensfehler dar (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit - Beförderung - Vorsitzender Richter am Kammergericht -

    Er hält sie, wie schon im Verfahren OVG 4 S 20/22, für weder willens noch in der Lage, ihn sachlich und gerecht zu beurteilen, und verweist insoweit auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - (juris Rn. 31).

    Abgesehen von Umständen, die gerichtlich oder allgemein bekannt sind, obliegt es dem Beurteilten, die ihm bedeutsam erscheinenden Gründe für die Voreingenommenheit des Beurteilers geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 31 f.; in Bezug genommen von BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - juris Rn. 31).

  • VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen

    Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40; diese Maßstäbe auch für Langzeitbeurteilungen von Lehrern heranziehend VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 59).

    Dies würde außer Acht lassen, dass die einem Werturteil zugrunde liegenden einzelnen tatsächlichen Vorgänge in der - zusammenfassenden und wertenden - persönlichen Beobachtung des Urteilenden verschmolzen und als solche nicht mehr feststellbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46).

    Jedoch muss der Beurteilende seine Wertungen im weiteren Verfahren auf Verlangen durch Erläuterungen (z.B. Angabe einzelner tatsächlicher Vorgänge, Konkretisierungen der Werturteile) rechtlich nachvollziehbar machen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25).

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 K 180.17
    Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40; diese Maßstäbe auch für Langzeitbeurteilungen von Lehrern heranziehend VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 59).

    Dies würde außer Acht lassen, dass die einem Werturteil zugrunde liegenden einzelnen tatsächlichen Vorgänge in der - zusammenfassenden und wertenden - persönlichen Beobachtung des Urteilenden verschmolzen und als solche nicht mehr feststellbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46).

    Jedoch muss der Beurteilende seine Wertungen im weiteren Verfahren auf Verlangen durch Erläuterungen (z.B. Angabe einzelner tatsächlicher Vorgänge, Konkretisierungen der Werturteile) rechtlich nachvollziehbar machen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25).

  • VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 40; diese Maßstäbe auch für Langzeitbeurteilungen von Lehrern heranziehend VG Köln, Urteil vom 28. August 2019 - 10 K 1319/18 -, juris, Rn. 59).

    Dies würde außer Acht lassen, dass die einem Werturteil zugrunde liegenden einzelnen tatsächlichen Vorgänge in der - zusammenfassenden und wertenden - persönlichen Beobachtung des Urteilenden verschmolzen und als solche nicht mehr feststellbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46).

    Jedoch muss der Beurteilende seine Wertungen im weiteren Verfahren auf Verlangen durch Erläuterungen (z.B. Angabe einzelner tatsächlicher Vorgänge, Konkretisierungen der Werturteile) rechtlich nachvollziehbar machen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31/17 -, juris, Rn. 46; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25).

  • VG Freiburg, 30.04.2020 - 3 K 688/19

    Beförderungsauswahlverfahren; Mindestanforderungen ordnungsgemäßer Aktenführung;

  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22

    Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Zweifel an der

  • VGH Hessen, 18.12.2019 - 1 B 443/19

    Kontakte zum Drogenmilieu bei jugendlichem Polizeibewerber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2024 - 6 B 95/24

    Konkurrentenstreit potentielle Kausalität Chancenlosigkeit

  • VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Konkurrenz um die Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem

  • VG München, 09.01.2024 - M 5 E 23.576

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilungen,

  • VG München, 12.12.2023 - M 5 E 23.575

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung,

  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1683

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1684

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2022 - 6 A 1015/21

    Maßstab für die gerichtliche Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

  • VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18

    Schriftliche Beurteilungsbeiträge

  • VG Saarlouis, 20.04.2021 - 2 L 993/20

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags aufr Erlass einer e.A. in Bezug auf eine

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1730

    Einstweilige Anordnung wegen Konkurrentenverhältnis in

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2020 - 4 S 3207/19

    Entlassung eines Lehramtsanwärters wegen Nichtverantwortbarkeit der Übernahme

  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 WDS-VR 4.19

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3108/22

    Dienstliche Beurteilung eines Sozialrichter; Auslassungen der Widergabe eines

  • VG München, 09.10.2019 - M 5 K 18.6141

    Entlassung eines Beamten auf Probe mangels fachlicher Bewährung

  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.463

    Änderung einer dienstlichen Regelbeurteilung

  • VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19

    Zur Beurteilung eines Datenschutzbeauftragten

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger

  • VG Köln, 26.11.2020 - 19 K 6016/18
  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 3 ZB 18.1131

    Zur Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Bremen, 06.10.2023 - 2 B 278/23

    Anhörung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Beurteilungsfehler; charakterliche

  • VG München, 13.08.2021 - M 5 E 21.1475

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle einer Vorsitzenden Richterin am

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung;

  • VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23

    Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen

  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 38.21

    Anfechtbarkeit des Beurteilungsbeitrags als reine Vorbereitungsmaßnahme für die

  • VG Köln, 27.09.2021 - 19 L 1658/21
  • VG Köln, 08.02.2021 - 19 L 2321/20
  • VG Berlin, 24.01.2023 - 12 K 211.20
  • VG Berlin, 30.09.2020 - 3 L 281.20

    Begründung einer Prüfungsentscheidung

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