Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1340
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95 (https://dejure.org/1995,1340)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.11.1995 - 3 O 5/95 (https://dejure.org/1995,1340)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. November 1995 - 3 O 5/95 (https://dejure.org/1995,1340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme; Prozeßkostenantrag; Beurteilungszeitpunkt; Streitwert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 98
  • NVwZ-RR 1996, 621
  • DVBl 1996, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Würde die Prozesskostenhilfegewährung vom Ergebnis einer im Hauptsacheverfahren vorzunehmenden Beweiserhebung abhängig gemacht, würde dies eine gewichtige Einschränkung der Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bewirken und das Instrument der Prozesskostenhilfe um einen Teil seiner Wirkungen bringen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

    Auf den Grund der Verzögerung kommt es dabei nicht an (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - zitiert nach JURIS - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Vorschrift bietet nur Anhaltspunkte (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, JURIS) im Sinne einer begrenzten normativen Vorprägung des Zumutbarkeitsbegriffs.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Würde die Prozesskostenhilfegewährung vom Ergebnis einer im Hauptsacheverfahren vorzunehmenden Beweiserhebung abhängig gemacht, würde dies eine gewichtige Einschränkung der Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bewirken und das Instrument der Prozesskostenhilfe um einen Teil seiner Wirkungen bringen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 30 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

    Auf den Grund der Verzögerung kommt es dabei nicht an (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - zitiert nach JURIS - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Vorschrift bietet nur Anhaltspunkte (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, JURIS) im Sinne einer begrenzten normativen Vorprägung des Zumutbarkeitsbegriffs.

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3012

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag; unzulässige

    Über einen Prozesskostenhilfeantrag ist deshalb zu entscheiden, sobald der Antrag vollständig vorliegt und der Gegner dazu gehört wurde (vgl. OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist daher nicht der Erkenntnisstand der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben war, zugrundezulegen (vgl. BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622 f.]).

    aa) Hinreichende Erfolgsaussicht über die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne von § 114 ZPO besteht stets dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss v. 1.12.1993 - 2 BvR 1584/92, Juris; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]).

    Hat das Verwaltungsgericht - wie hier - verspätet über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden, so ist deren Gewährung rückwirkend auf den Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung möglich und geboten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]).

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3099

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

    Über einen Prozesskostenhilfeantrag ist deshalb zu entscheiden, sobald der Antrag vollständig vorliegt und der Gegner dazu gehört wurde (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist daher nicht der Erkenntnisstand der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben war, zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622 f.]).

    aa) Hinreichende Erfolgsaussicht über die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne von § 114 ZPO besteht stets dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.12.1993 - 2 BvR 1584/92, Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]).

    Hat das Verwaltungsgericht - wie hier - verspätet über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden, so ist deren Gewährung rückwirkend auf den Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung möglich und geboten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

    Anhaltspunkte, die ausnahmsweise eine kostenmäßig unbeschränkte Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 1.12.2008 - 4 So 75/08 -, NJW 2009, 1433 f. (besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beteiligten und dem auswärtigen Rechtsanwalt); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621, 623 (Erfordernis einer besonders qualifizierten rechtlichen Beratung, die nicht ein im Gerichtsbezirk ansässiger, sondern nur ein auswärtiger Rechtsanwalt gewährleisten kann); Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 166 Rn. 141 m.w.N.), sind nicht gegeben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2005 - 1 O 390/04

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Entscheidungsreife;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; Beschl. des Senats v. 04.02.2005 - 1 O 388/04 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

    Trägt ein Gericht, das über einen Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden hat, dem prozesskostenhilferechtlichen Beschleunigungsgebot - aus welchen Gründen auch immer - nicht hinreichend Rechnung, so ist deshalb zwar abweichend von diesem Grundsatz auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidungs- oder Bewilligungsreife abzustellen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - und Beschl. des Senats v. 04.02.2005 - 1 O 388/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    Anhaltspunkte, die ausnahmsweise eine kostenmäßig unbeschränkte Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 1.12.2008 - 4 So 75/08 -, NJW 2009, 1433 f. - juris Rn. 6 (besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beteiligten und dem auswärtigen Rechtsanwalt); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621, 623 - juris Rn. 16 (Erfordernis einer besonders qualifizierten rechtlichen Beratung, die nicht ein im Gerichtsbezirk ansässiger, sondern nur ein auswärtiger Rechtsanwalt gewährleisten kann); Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 141 m.w.N.), sind nicht gegeben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11

    Sozialhilfe

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 7a).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Anhaltspunkte, die ausnahmsweise eine kostenmäßig unbeschränkte Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 1.12.2008 - 4 So 75/08 -, NJW 2009, 1433 f. - juris Rn. 6 (besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beteiligten und dem auswärtigen Rechtsanwalt); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621, 623 - juris Rn. 16 (Erfordernis einer besonders qualifizierten rechtlichen Beratung, die nicht ein im Gerichtsbezirk ansässiger, sondern nur ein auswärtiger Rechtsanwalt gewährleisten kann); Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 141 m.w.N.), sind nicht gegeben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach festgestelltem Amfetaminkonsum

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

  • OVG Sachsen, 24.11.2010 - 5 D 162/10

    Prozesskostenhilfe, Versterben, nachträgliche Bewilligung

  • BVerfG, 16.01.2001 - 2 BvR 902/00

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Beigeladene im

  • OVG Hamburg, 01.12.2008 - 4 So 75/08

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Schadensersatz wegen Fahrradunfall; Möglichkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender

  • OVG Sachsen, 18.01.2001 - 5 BS 272/00
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 13 PA 101/18

    Anzeigepflicht; Aufenthalt; Aufhebung; außerhalb der Unterkunft;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 20 SO 358/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
  • OLG Brandenburg, 24.08.2009 - 12 W 30/09

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Klage auf Übernahme von

  • LSG Bayern, 30.09.2008 - L 8 B 364/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - L 20 AY 36/15

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für ein angekündigtes Eilverfahren im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - L 20 AY 37/15

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - 2 O 9/12

    Prozesskostenhilfe nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2007 - L 17 B 18/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei hinreichender Aussicht auf Erfolg

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 20 AY 29/12

    Sozialhilfe

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2008 - 1 O 51/08

    Auswahlverfahren der Hochschulen: Hinweispflicht gemäß § 25 Satz 1 VwVfG M-V

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Beurteilungszeitpunkt, Zurückverweisung an

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2019 - 13 PA 231/19

    Beschäftigungserlaubnis; Ermessen; PKH-Beschwerde; Rücknahme; Widerruf

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.10.2010 - 2 Ta 134/10

    Prozesskostenhilfe - keine Unterbrechung des Prozesskostenprüfungsverfahrens bei

  • OVG Sachsen, 08.01.2001 - 5 BS 312/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15

    Verkehrsrecht-Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1998 - 13 O 2482/98

    PKH-Verfahren; Erfolgsaussicht

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Pflichtwidrige Verzögerung der Prozesskostenhilfebewilligung durch Beweisaufnahme

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 Ta 150/10

    Prozesskostenhilfe - Bewilligungsreife - Hinweispflicht des Gerichts bei

  • VGH Hessen, 29.07.2008 - 9 D 961/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2000 - 19 E 87/00
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97

    Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussichten in der Hauptsache im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2014 - 1 O 50/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Fachrichtungswechsel bei

  • OLG Dresden, 25.06.1997 - 10 WF 93/97

    Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren

  • LG Kaiserslautern, 08.09.2005 - 3 O 577/05

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht