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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1988 - 18 B 1063/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1988 - 18 B 1063/88 (https://dejure.org/1988,4787)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.1988 - 18 B 1063/88 (https://dejure.org/1988,4787)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 1988 - 18 B 1063/88 (https://dejure.org/1988,4787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 104
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14

    Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1988 - 18 B 1063/88 -, NVwZ-RR 1989, 104.
  • VG München, 07.04.2016 - M 12 K 15.3847

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Ausreise aus einem nicht nur

    Ein Ausländer kann sein einmal in Deutschland erworbenes Aufenthaltsrecht nicht für den Fall in Reserve halten, dass seine im Heimatland verfolgten Pläne scheitern (OVG NW, B.v. 26.8.1988 - 18 B 1063/88 - NVwZ-RR 1989, 104).
  • VG München, 08.05.2018 - M 12 K 18.1107

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Ein Ausländer kann sein einmal in Deutschland erworbenes Aufenthaltsrecht nicht für den Fall in Reserve halten, dass seine im Heimatland verfolgten Pläne scheitern (OVG NW, B.v. 26.8.1988 - 18 B 1063/88 - NVwZ-RR 1989, 104).
  • VG Düsseldorf, 08.05.2014 - 8 K 6105/12

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts bei mehrjährigem Aufenthalt im Ausland

    Darüber hinaus wäre es mit dem Sinn und Zweck der Erlöschensregelung nicht vereinbar, dass ein Ausländer sein einmal hier erworbenes Aufenthaltsrecht gewissermaßen "in Reserve halten" kann für den Fall, dass er - aus welchen Gründen auch immer - irgendwann einmal in die Bundesrepublik zurückkehren möchte, vgl. zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1965: OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1988 - 18 B 1063/88 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 22.02.2021 - 2 K 6701/20
    vgl. zur Vorgängervorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG: OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1988 - 18 B 1063/88 - Rn. 6 (juris).
  • VG München, 24.05.2018 - M 12 K 17.1760

    Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund

    Ein Ausländer kann sein einmal in Deutschland erworbenes Aufenthaltsrecht nicht für den Fall in Reserve halten, dass seine im Heimatland verfolgten Pläne scheitern (OVG NW, B.v. 26.8.1988 - 18 B 1063/88 - NVwZ-RR 1989, 104).
  • VG Hamburg, 20.11.2012 - 10 K 2198/11

    Aufenthaltserlaubnis; Studium im Heimatstaat; Wiedereinreise stets kurz vor

    Mit dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, dem Ausländer trotz vorübergehenden Auslandsaufenthalten sein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, ist es nicht vereinbar, dass ein Ausländer sein einmal hier erworbenes Aufenthaltsrecht gewissermaßen "in Reserve halten" kann für den Fall, dass er - aus welchen Gründen auch immer - irgendwann einmal in die Bundesrepublik zurückkehren möchte (OVG Münster, Beschl. v. 24.4.2007, 18 B 2764/06, Rn. 14; Beschl. v. 25.8.2003, 18 B 978/03, Rn. 8 zu § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990; Beschl. v. 26.8.1988, 18 B 1063/88, Rn. 6 zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1965 - jeweils zitiert nach juris; Schäfer, a. a. O., Rn. 54).
  • VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05

    Abwesenheit; Abwesenheitsdauer; Abwesenheitszweck; Aufenthaltsrecht;

  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 12 TH 1938/89

    Zur fiktiven Aufenthaltserlaubnis nach AuslG § 21 Abs 3 durch einen nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2004 - 17 A 166/02

    Berücksichtigung einer familiären Lebensgemeinschaft bei der Erteilung einer

  • VG Düsseldorf, 26.09.2006 - 22 L 1296/06

    Fortbestand einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bzw.

  • VG München, 23.03.2009 - M 25 K 08.2924

    Kindernachzug; Visumszwang; gesicherter Lebensunterhalt

  • VG München, 26.07.2007 - M 4 E 07.1573

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Duldung,

  • VG Düsseldorf, 07.08.2002 - 24 L 2837/02

    Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, einstweilige Anordnung,

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