Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86, 7 C104.86, 7 C105.86, 7 C106.86, 7 C108.86, 7 C109.86, 7 C113.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,277
BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86, 7 C104.86, 7 C105.86, 7 C106.86, 7 C108.86, 7 C109.86, 7 C113.86 (https://dejure.org/1987,277)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1987 - 7 C 103.86, 7 C104.86, 7 C105.86, 7 C106.86, 7 C108.86, 7 C109.86, 7 C113.86 (https://dejure.org/1987,277)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1987 - 7 C 103.86, 7 C104.86, 7 C105.86, 7 C106.86, 7 C108.86, 7 C109.86, 7 C113.86 (https://dejure.org/1987,277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen Curricularanteile (sog. gewichteter Schwund) im Kapazitätsrecht - Anspruch auf Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Medizin - Quantifizierung des Schwundverhaltens der Studenten in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (198)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 66.83

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Kapazitätserschöpfungsgebot -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
    Die Anwendung dieser Methode sei entgegen der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 66.83 - geäußerten Rechtsauffassung aus Gründen höherrangigen Rechts erforderlich.

    Der erkennende Senat ist dieser Rechtsansicht in seinem Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 7 C 66.83 - (DVBl. 1985, 1081 = KMK-HSchR 1985, 1081) entgegengetreten.

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 62.84

    Zur Aufteilung des vorklinischen Normwerts in Eigen- und Fremdenteil

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
    Die Beklagte und die Behörde für Wissenschaft und Forschung haben die Lehrnachfrage des vorklinischen Studiengangteils wie im vorangegangenen Sommersemester 1980, dessen Zulassungszahl im Studiengang Medizin Gegenstand des mit Senatsurteil vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 62.84 - (NVwZ 1987, 690 = DVBl. 1987, 949 = KMK-HSchR 1987, 872) abgeschlossenen Streitverfahrens gewesen ist, unter Berücksichtigung des quantitativen Studienplans des Fachbereichs Medizin vom 5./25. April 1979 bestimmt.

    An dieser das Sommersemester 1980 betreffenden Beurteilung der Zulassungsverhältnisse in dem Senatsurteil vom 18. März 1987 (a.a.O.) ist auch für das Sommersemester 1981 festzuhalten.

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 15.80

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Medizin - ZVS-Beispielstudienplan

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
    Das schließt aber nicht aus, daß ihr ein besonderer, für eine Abweichung vom ZVS-Beispielstudienplan sprechender Grund zur Seite stand, der in die vom Verordnunggeber der Zulassungszahl zu treffende Abwägung der widerstreitenden Interessen von Lehre, Forschung und Krankenversorgung einzubeziehen war (BVerwGE 65, 303 ; zuletzt Senatsurteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 10.86 u.a. -).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
    Das schließt aber nicht aus, daß ihr ein besonderer, für eine Abweichung vom ZVS-Beispielstudienplan sprechender Grund zur Seite stand, der in die vom Verordnunggeber der Zulassungszahl zu treffende Abwägung der widerstreitenden Interessen von Lehre, Forschung und Krankenversorgung einzubeziehen war (BVerwGE 65, 303 ; zuletzt Senatsurteil vom 23. Juli 1987 - BVerwG 7 C 10.86 u.a. -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81

    Regellehrverpflichtung - Habilitierte wissenschaftliche Assistenten -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
    Das Urteil des erkennenden Senats zur Dienstleistungsberechnung bei Doppelstudenten vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 99, 102 und 103.81 - (DVBl. 1983, 842 = KMK-HSchR 1983, 371), gibt entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nichts für eine verfassungsrechtlich begründete Pflicht her, die Schwundquote im Studiengang Medizin gewichtet zu berechnen.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
    Danach erweist sich eine Vernachlässigung der Doppelstudenten als unvereinbar mit einer an der Zielsetzung der Ausschöpfung von Ausbildungsressourcen orientierten willkürfreien Normierung (BVerwGE 70, 318 ).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. - Buchholz Hochschulzulassungsrecht 421.21 Nr. 35; Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 7 CB 64.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 38) müssen die kapazitätsbestimmenden Stellen den der Bestimmung der Aufnahmekapazität zugrunde zu legenden Ausbildungsaufwand der vorklinischen Lehreinheit grundsätzlich an der im ZVS-Beispielstudienplan quantifizierten Unterrichtsmenge ausrichten, um zu einer kapazitätserschöpfenden Zulassungszahl zu gelangen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. - (Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 35) entschieden, daß das Kapazitätserschöpfungsgebot eine derartige Berechnungsweise nicht gebietet; vielmehr ist die vom Verordnunggeber angewendete Berechnungsweise nach dem "Hamburger Modell" nicht zu beanstanden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 1.10

    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Lehrangebot;

    Der damit verbundene Versuch, das sog. "Hamburger Modell" des linearen Schwundes durch ein Alternativmodell des sog. gewichteten Schwundes zu ersetzen (vgl. entsprechend OVG Hamburg, a.a.O., Rn. 168), ist bereits in den achtziger Jahren vom Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 66.83 -, Juris Rn. 8 ff. und vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. -, Juris Rn. 10 ff.) für verfassungsrechtlich und auch einfachrechtlich nicht geboten erachtet worden.

    Die Bezugnahme des Senats in seinem Beschluss vom 29. Januar 2007 (- OVG 5 NC 128.06 -, [Zahnmedizin Sommersemester 2006], BA S. 4) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1987 (- BVerwG 7 C 103.86 -, Juris) ist entgegen der Beschwerde nicht zu beanstanden.

    Eine Einschränkung ist auch nicht geboten, soweit der Senat in den Beschlüssen vom 18. Juli 2008 (- OVG 5 NC 86.07 - [Zahnmedizin Sommersemester 2007], BA S. 5) bzw. 15. Februar 2008 (- OVG 5 NC 89.07 - [Zahnmedizin Sommersemester 2007], BA S. 5 f.) unter Bezugnahme auf weitere Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 20. November 1987 (a.a.O., Rn. 14) darauf hingewiesen hat, dass das geltende Recht der Hochschulzulassung vom Grundsatz pauschalierender und abstrahierender Ermittlung der Ausbildungskapazitäten beherrscht wird.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 5 NC 25.14

    "Zukunftsvertrag II"; 1. Fachsemester; Ansatz eines Sicherheitszuschlages von 30

    Der damit verbundene Versuch, das sog. "Hamburger Modell" des linearen Schwundes durch ein Alternativmodell des sog. gewichteten Schwundes zu ersetzen (vgl. entsprechend OVG Hamburg, a.a.O., Rn. 168), ist bereits in den achtziger Jahren vom Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 66.83 -, Juris Rn. 8 ff. und vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. -, Juris Rn. 10 ff.) für verfassungsrechtlich und auch einfachrechtlich nicht geboten erachtet worden.

    Die Bezugnahme des Senats in seinem Beschluss vom 29. Januar 2007 (- OVG 5 NC 128.06 -, [Zahnmedizin Sommersemester 2006], BA S. 4) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1987 (- BVerwG 7 C 103.86 -, Juris) ist entgegen der Beschwerde nicht zu beanstanden.

    Eine Einschränkung ist auch nicht geboten, soweit der Senat in den Beschlüssen vom 18. Juli 2008 (- OVG 5 NC 86.07 - [Zahnmedizin Sommersemester 2007], BA S. 5) bzw. 15. Februar 2008 (- OVG 5 NC 89.07 - [Zahnmedizin Sommersemester 2007], BA S. 5 f.) unter Bezugnahme auf weitere Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 20. November 1987 (a.a.O., Rn. 14) darauf hingewiesen hat, dass das geltende Recht der Hochschulzulassung vom Grundsatz pauschalierender und abstrahierender Ermittlung der Ausbildungskapazitäten beherrscht wird.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht