Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89   

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https://dejure.org/1990,2588
BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89 (https://dejure.org/1990,2588)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1990 - 8 C 66.89 (https://dejure.org/1990,2588)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1990 - 8 C 66.89 (https://dejure.org/1990,2588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tauglichkeitsprüfungsbescheid - Erledigung - Verwaltungsstreitverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung bei gerichtlich angefochtenem Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 307
  • DÖV 1991, 75
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 58.79

    Musterungsverfahren - Musterungskammer - Widerspruchsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89
    Angesichts dessen unterliegt dieser Bescheid trotz dessen Überprüfung durch die Beklagte während des Verwaltungsstreitverfahrens im Fall seiner Rechtswidrigkeit der gerichtlichen Aufhebung (vgl. Urteile vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 23.78 - Buchholz 448.5 § 15 a MustV Nr. 1 S. 1 und vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 ff.).

    In seinem einen Musterungsstreit betreffenden Urteil vom 16. Oktober 1980 (a.a.O. S. 26 f.) hat der Senat betont, daß die Widerspruchsbehörde jedenfalls dann zur Abänderung ihres Widerspruchsbescheides befugt ist, wenn dies auf Anfechtung des betroffenen Wehrpflichtigen hin - wie hier - zu dessen Gunsten mit dem Ziel zumindest teilweiser Klaglosstellung geschieht.

  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 12.83

    Anfechtungsklage - Wehrpflichtiger - Kreiswehrersatzamt - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89
    Dieser Grundsatz gilt auch in dem hier vorliegenden Fall einer Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung, die eine materielle Musterungsentscheidung darstellt (vgl. etwa Urteil vom 27. Januar 1984 - EVerwG 8 C 12.83 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 24 S. 7 ).
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen durch Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89
    Angesichts dessen unterliegt dieser Bescheid trotz dessen Überprüfung durch die Beklagte während des Verwaltungsstreitverfahrens im Fall seiner Rechtswidrigkeit der gerichtlichen Aufhebung (vgl. Urteile vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 23.78 - Buchholz 448.5 § 15 a MustV Nr. 1 S. 1 und vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 ff.).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 78.87

    Ausmusterungsbescheid - Wehrdienstunfähigkeit - Erneute Tauglichkeitsüberprüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89
    Zwar wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid durch eine nachfolgende (ärztliche) Tauglichkeitsüberprüfung, aufgrund deren eine erneute Tauglichkeitsfeststellung geboten ist, grundsätzlich im Sinne der §§ 43 Abs. 2 VwVfG und 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - amtl. Umdruck S. 4 f. m.weit.Nachw.).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 AY 4468/16

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung -

    Selbst wenn der Bescheid als Widerspruchsbescheid (§ 85 SGG) auszulegen sein sollte, ist die Widerspruchsbehörde, die hier identisch mit der Ausgangsbehörde ist (vgl. § 85 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 219 SGG, § 2 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4 Satz 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes des Landes Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2013 - FlüAG - sowie § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Landesverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg - VwG BW - ), vorliegend ausnahmsweise zur Erteilung eines zweiten Widerspruchsbescheids kompetenziell befugt gewesen, weil der Widerspruchsbescheid, der auf die richterlichen Hinweise in der Verfügung vom 4. Juli 2016 ergangen war, das Ziel einer teilweisen Klaglosstellung des Klägers hatte (vgl. hierzu auch Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Oktober 1980 - 8 C 58779 - ; BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 66/89 - ).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 24.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Heranziehung nach Zurückstellung nur

    Etwaige frühere Tauglichkeitsfeststellungen sind bereits durch die zur Vergabe dieses Tauglichkeitsgrades führende ärztliche Tauglichkeitsüberprüfung obsolet geworden (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 14 S. 6 [7] m.w.N., vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 66.89 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 52 S. 24 [25] m.w.N. und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - amtl. Umdruck S. 8).
  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem

    Für die fortbestehende Sachbefugnis des Antragsgegners zu 2. spricht zudem, dass er die Antragstellerin durch die nachträgliche Behebung des Zuständigkeitsmangels - jedenfalls teilweise - klaglos stellte (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1990 - 8 C 66/89, NVwZ-RR 1991, 307; vom 16. Oktober 1980 - 8 C 58/79, juris Rn. 14; aA insoweit VGH Mannheim, Urteil vom 23. Dezember 1994 - 9 S 653/93, NVwZ-RR 1995, 476, 477 mwN).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.96

    Recht der Soldaten: Heranziehung zum Grundwehrdienst eines bereits über 25 Jahre

    Etwaige frühere Tauglichkeitsfeststellungen sind durch die Tauglichkeitsüberprüfung obsolet geworden (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 14 S. 6 [7] m.w.N. und vom. 24. August 1990 - BVerwG 8 C 66.89 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 52 S. 24 [25] m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 45.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beweiswürdigung, Tauglichkeitskatalog des BMVg; Recht

    Die Widerspruchsbehörde darf im Tauglichkeitsstreit ihren Widerspruchsbescheid abändern, wenn dies auf die Anfechtung des betroffenen Wehrpflichtigen hin zu dessen Gunsten mit dem Ziel einer zumindest teilweisen Klaglosstellung geschieht (vgl. Urteil vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 66.89 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 52 S. 24 (26) m.w.N.).
  • SG Osnabrück, 17.04.2007 - S 16 AS 32/07
    aa) Zwar fehlt der Widerspruchsstelle nach Erlass des Widerspruchbescheides grund-sätzlich die Zuständigkeit für eine Abänderung (vgl.: BVerwG, Urteil vom 19.06.2000, Az. 8/00; Urteil vom 11.05.1979, Az.: 6 C 70/78; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.12.1994, Az.: 9 S 653/93), dies gilt jedoch nicht für eine Änderung zugunsten des Wi-derspruchsführers bzw. Klägers (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.08.1990, Az.: 8 C 66/89).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90   

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https://dejure.org/1990,4858
OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90 (https://dejure.org/1990,4858)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.1990 - 2 B 12027/90 (https://dejure.org/1990,4858)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 (https://dejure.org/1990,4858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 307
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    In diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung erkennbar auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus denen die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21

    Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte

    Je nach Fallgestaltung kann sich das besondere öffentliche Vollziehungsinteresse aber bereits aus denselben tatsächlichen Umständen ergeben, die auch den Erlass des Verwaltungsakts als solchen rechtfertigen; in diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 28. Januar 2021, a.a.O., sowie vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 06.01.2023 - 2 L 2572/22

    Untersagung Nebentätigkeit; Begründung der Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 13 B 1423/19 -, juris, Rn. 7 f. m.w.N., Beschluss vom 15. Mai 2018 - 13 B 141/18 -, juris, Rn. 3 m.w.N. und Beschluss vom 22. November 2013 - 5 B 592/13 -, juris, Rn. 6; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 (308), abrufbar bei beck-online; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 16. September 2011 - 3 L 792/11.NW -, juris, Rn. 33.

    vgl. zu der ähnlichen Konstellation der Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen durch eine Tätigkeit eines ehemaligen Soldaten: OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 (308), abrufbar bei beck-online.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 1 L 557/21 -, juris, Rn. 31; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 (308), abrufbar bei beck-online.

  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Ebenso ausreichend ist es, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht, und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1991, 307) .
  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung erkennbar auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20

    Fahrerlaubnisentziehung bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter

    So muss, um dem Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO Genüge zu tun, aus der Begründung des Verwaltungsaktes hinreichend deutlich hervorgehen, dass diese auch die Begründung für den angeordneten Sofortvollzug enthalten soll (OVG RP, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21

    Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung erkennbar auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18

    Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    In diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20

    Entzug der Fahrerlaubnis führt auch während der Corona-Pandemie regelmäßig nicht

  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 6 CS 10.2697

    Sofortvollzug; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung einer nachdienstlichen

  • SG Mainz, 07.09.2005 - S 6 ER 126/05

    Vertragsarzt - Entzug der Zulassung - Anordnung des Sofortvollzugs bei

  • VG Sigmaringen, 23.12.2009 - 4 K 2673/09

    Eilrechtsschutz; Zurückstellung eines Baugesuches; Rechtsschutzbedürfnis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2011 - 2 B 10912/11

    Schulrecht: dauerhafter Schulausschluss wegen außerhalb der Schule begangener

  • VG Kassel, 16.10.2009 - 1 L 1108/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Lehrer

  • VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung;

  • VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare

  • VG Koblenz, 04.11.2020 - 1 L 819/20

    Zelte am Nürburgring bedürfen der Genehmigung

  • VG Hannover, 15.03.2006 - 13 B 982/06

    Verbot anwaltlicher Betätigung gegenüber früherem Dienstherrn für ehemaligen

  • VG Sigmaringen, 28.01.1999 - 4 K 1373/98

    Rechtmäßigkeit der Zurückstellung eines Baugesuchs; Voraussetzungen einer

  • VG Hannover, 14.06.2023 - 3 B 2960/23

    Ausschluss; einstweiliger Rechtschutz; Ermessensfehler; Kindertagesstätte;

  • VG Neustadt, 11.03.2019 - 5 L 179/19

    Adressat, Androhung, Auswahlermessen, Baurecht, Eigentum, Eigentümer, Ermessen,

  • VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 1 S 08.01871

    Untersagung anwaltlichen Tätigwerdens vor dem Gericht, dem der Richter im

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