Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1990

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1990 - 12 A 11303/90   

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OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1990 - 12 A 11303/90 (https://dejure.org/1990,5657)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.1990 - 12 A 11303/90 (https://dejure.org/1990,5657)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - 12 A 11303/90 (https://dejure.org/1990,5657)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilung eines Grundstücks; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Zahlungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 138/15

    Aufwandsspaltungsbeschluss; Beweislast; Gestaltungsmöglichkeiten; Missbrauch;

    Die Grundstücksübertragung ist nicht wegen eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beitragsrechtlich unbeachtlich (vgl. hierzu Hess. VGH, Urt. v. 05.12.2007 - 5 UE 1371/07 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.02.2000 - 9 M 4526/99 -, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Urt. v. 11.10.1990 - 12 A 11303/90 -, NVwZ-RR 1991, 321 [322]; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 102).

    Eine Unangemessenheit ist vielmehr dann anzunehmen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (Nds. FG, Urt. v. 01.11.2012 - 6 K 382/10 -, juris Rn. 39 m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 11.10.1990 - 12 A 11303/90 -, NVwZ-RR 1991, 321 [322] m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Anliegeranteil von 25 %;

    Deshalb kann, obwohl in der Übereignung das Umgehungsgeschäft zu sehen ist, die Übereignung als solche nicht "hinweg gedacht" werde (so aber OVG Koblenz, Urt. v. 11.10.1990 - 12 A 1130390 -, NVwZ-RR 1991, 321 zum Rh.-Pf. KAG), sondern ist der Beitrag gegen die Klägerin als Grundstückseigentümerin festzusetzen (so auch Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 42 Textziffer 50 und 53 unter Berufung auf BFH, Urt. v. 12.12.1996 - II R 6193 -, BFHE 181, 520 = Bundessteuerblatt III 1997, 299).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

    Ein wirtschaftlich sinnvoller Grund für die Übertragung des Flurstücks - vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 18. Januar 1994 - 3 B 2615/91 -, Rechtsprechungssammlung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht (OVG RSE) § 131 BBauG/BauGB, Erschlossensein; OVG Rhld.- Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 1990 - 12 A 11303/90 -, KStZ 1991, 136 - ist demgegenüber nicht ersichtlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1991 - 12 A 11618/90

    Entfestigungsregelung; Ausschluß durch Satzung

    Danach erhebt die Beklagte zur Deckung der im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung stehenden festen Vorhaltekosten der öffentlichen Entwässerungseinrichtung wiederkehrende Beiträge, wobei eine Beitragspflicht für alle an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen oder anschließbaren Grundstücke besteht, die einer baulichen oder damit vergleichbaren Nutzung zugeführt sind oder zugeführt werden können (vgl. u. a. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 16. August 1990 - 12 A 11163/90 - und vom 11. Oktober 1990 - 12 A 11303/90 - sowie Beschlüsse vom 01. Juli 1988 - 12 B 46/88 - und vom 23. Januar 1990 - 12 B 117/89 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2001 - 3 B 1371/00
    Mit Blick auf die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen ist eine in diesem Sinne missbräuchliche Grundstücksaufteilung beispielsweise anzunehmen, wenn ein Baugrundstück hierdurch in eine insgesamt unbebaubare Fläche umgewandelt wird, weil das Anliegergrundstück durch den gewählten Zuschnitt und das Hinterliegergrundstück durch die Trennung von der Erschließungsanlage die Bebaubarkeit verliert, vgl. den vom OVG Koblenz entschiedenen Fall (Urteil vom 11. Oktober 1990 - 12 A 11303/90 -, KStZ 1991, 136), oder wenn von einem Wohnhausgrundstück eine nur 39 qm große dreieckige Parzelle abgeteilt wird, deren Grenze den Garagenbau schneidet und die deshalb einer anderweitigen Überbauung faktisch entzogen ist, vgl. das Urteil des Senats vom 21. April 1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584, oder wenn beachtliche Gründe für eine Grundstücksteilung nicht ersichtlich sind, weil das auf den Sohn übertragene Anliegergrundstück wegen Belastung mit einem Wegerecht auf einem 8 m breiten Streifen in der Grundstücksmitte wirtschaftlich nicht sinnvoll genutzt werden kann, vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 19. September 1996 - OVG 2 L 126/95 - (referiert im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1997 - 8 B 247.96 -, ZMR 1997, 203).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1990 - 12 A 10196/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5579
OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1990 - 12 A 10196/90 (https://dejure.org/1990,5579)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.06.1990 - 12 A 10196/90 (https://dejure.org/1990,5579)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 12 A 10196/90 (https://dejure.org/1990,5579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstücke; Unterwertige Nutzungsmöglichkeit; Wasserversorgungseinrichtung ; Beitragsrelevanter Vorteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 321
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2013 - 6 A 10034/13

    Kein Wasserversorgungsbeitrag für Handtuchgrundstück

    Einschränkend ist das Bestehen einer Beitragspflicht an die Voraussetzung geknüpft worden, man müsse bei einer solchen Nutzung die Frage des Vorliegens eines Vorteils nach der konkreten örtlichen Situation beurteilen, da die Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung einer derartigen Nutzung wesentlich geringer sei als die Verwirklichung einer vollwertigen baulichen Nutzungsmöglichkeit (Urteile vom 21. Juni 1990 - 12 A 10196/90.OVG -, ESOVGRP, und vom 3. April 1996, a.a.O.; Beschluss vom 1. August 1989 - 12 B 77/89 -).
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