Rechtsprechung
VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 1 AuslG, § 7 Abs 2 AuslG, § 8 Abs 1 AuslG, § 20 AuslG, § 62 Abs 1 Nr 2 VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes - Weiterbestehen eines entstandenen fiktiven Aufenthaltsrechtes - Anwendung der Nachzugsvorschriften neuen Rechts auf legal eingereiste minderjährige ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz hinsichtlich der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung; Erlöschen einer fiktiven Aufenthaltsgenehmigung oder einer fiktiven Duldung; Fortgeltung des durch Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis entstandenen fiktiven Aufenthaltsrechts nach ...
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 04.05.1990 - IV/2 H 187/90
- VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 426
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung mit Verfügung der Antragsgegnerin vom 31. Januar 1990 sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1-642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1). - BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83
Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im …
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Ein derartiger Härtefall wäre zwar anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben im Bundesgebiet erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Vaters oder seines Bruders angewiesen wäre (vgl. zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft insbesondere BVerfG - Kammer -, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6, u. 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 08.02.1990 - 12 TH 4308/88 -, 20.12.1990 - 12 TH 2806/89 - u. 28.12.1990 - 12 TH 2522/90 -), etwa weil eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278). - BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Ein derartiger Härtefall wäre zwar anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben im Bundesgebiet erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Vaters oder seines Bruders angewiesen wäre (vgl. zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft insbesondere BVerfG - Kammer -, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6, u. 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 08.02.1990 - 12 TH 4308/88 -, 20.12.1990 - 12 TH 2806/89 - u. 28.12.1990 - 12 TH 2522/90 -), etwa weil eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
- VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; …
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Für die rechtliche Beurteilung der Beschwerde ist allerdings, zumal ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, die derzeitige Sach- und Rechtslage maßgebend (Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7 m.w.N.), also insbesondere das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 einschließlich der darin enthaltenen Übergangsvorschriften zugrundezulegen. - BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82
Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Ist demnach bei summarischer Überprüfung von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Abschiebungsandrohung auszugehen, so besteht grundsätzlich auch ein besonderes, die sofortige Vollziehung rechtfertigendes öffentliches Interesse (vgl. BVerfG - Richterausschuß -, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241, u. 15.04.1982 - 2 BvR 1492/81 -, DÖV 1982, 451). - VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89
Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Auch diese Mängel sind aber durch die inzwischen eingetretene Handlungs- und Prozeßfähigkeit des Antragstellers als geheilt anzusehen, zumal er sich auf die betreffenden Verfahrensfehler zu keiner Zeit berufen hat (vgl. BVerwG, 31.09.1984 - 9 C 156.83 -, EZAR 600 Nr. 6 = NJW 1985, 576, sowie Hess. VGH, 21.11.1989 - 12 TH 2401/89 - u. 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 -). - BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Ist demnach bei summarischer Überprüfung von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Abschiebungsandrohung auszugehen, so besteht grundsätzlich auch ein besonderes, die sofortige Vollziehung rechtfertigendes öffentliches Interesse (vgl. BVerfG - Richterausschuß -, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241, u. 15.04.1982 - 2 BvR 1492/81 -, DÖV 1982, 451). - BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Ein derartiger Härtefall wäre zwar anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben im Bundesgebiet erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Vaters oder seines Bruders angewiesen wäre (vgl. zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft insbesondere BVerfG - Kammer -, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6, u. 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 08.02.1990 - 12 TH 4308/88 -, 20.12.1990 - 12 TH 2806/89 - u. 28.12.1990 - 12 TH 2522/90 -), etwa weil eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83
Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender - …
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Auch diese Mängel sind aber durch die inzwischen eingetretene Handlungs- und Prozeßfähigkeit des Antragstellers als geheilt anzusehen, zumal er sich auf die betreffenden Verfahrensfehler zu keiner Zeit berufen hat (vgl. BVerwG, 31.09.1984 - 9 C 156.83 -, EZAR 600 Nr. 6 = NJW 1985, 576, sowie Hess. VGH, 21.11.1989 - 12 TH 2401/89 - u. 08.06.1990 - 12 TH 2430/89 -). - BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Ein derartiger Härtefall wäre zwar anzunehmen, wenn der Antragsteller in einer das Zusammenleben im Bundesgebiet erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe seines Vaters oder seines Bruders angewiesen wäre (vgl. zum Kriterium der familiären Beistandsgemeinschaft insbesondere BVerfG - Kammer -, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363; BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6, u. 10.07.1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 4; Hess. VGH, 08.02.1990 - 12 TH 4308/88 -, 20.12.1990 - 12 TH 2806/89 - u. 28.12.1990 - 12 TH 2522/90 -), etwa weil eine dem Wohl des Antragstellers entsprechende Erziehung in der Türkei nicht mehr gewährleistet werden könnte (vgl. BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83 -, EZAR 105 Nr. 8 = NJW 1983, 1278).
- VGH Hessen, 15.05.1992 - 7 UE 2131/85
Zurückweisung der Berufung durch den Einzelrichter; Aufenthaltserlaubnis für …
Für die rechtliche Beurteilung des von der Klägerin außerdem verfolgten Anfechtungsbegehrens gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis - dem neben dem Verpflichtungsbegehren deshalb selbständige Bedeutung zukommt, weil mit der Antragsablehnung über die bloße Versagung einer Begünstigung hinaus zusätzlich das mit der Antragstellung entstandene fiktive Aufenthaltsrecht zum Erlöschen gebracht wurde (vgl. Hess. VGH, B. v. 14. Februar 1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426) - sowie gegen die Abschiebungsandrohung kommt es demgegenüber auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an, mithin auf das seinerzeit noch geltende Ausländergesetz vom 28. April 1965 - AuslG 1965 - (BGBl. I S. 353).Diese Vorschrift findet auch dann (mindestens entsprechende) Anwendung, wenn ein sich bereits im Bundesgebiet legal aufhaltender Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis für sein hiesiges Verbleiben beantragt, da der Wortlaut - einmal abgesehen von der Überschrift - eine problemlose Subsumtion auch derartiger Fallgestaltungen zuläßt und deren Besonderheiten im Rahmen der Härteklausel sowie bei der konkreten Ermessensausübung ausreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. Hess. VGH, B. v. 14. Februar 1991 - 12 TH 1568/90 -, a.a.O., zu §§ 20 i.V.m. 17 AuslG 1990).
Ein solcher Härtefall wäre anzunehmen, wenn der Vater der Klägerin in einer das Zusammenleben im Bundesgebiet erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe gerade der Klägerin angewiesen wäre (vgl. Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl. 1992, § 22 AuslG, Rdnrn. 6 und 9, u. Hess. VGH, B. v. 14. Februar 1991 - 12 TH 1568/90 -, a.a.O.; ferner BVerfG - Kammer -, B. v. 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 -, EZAR 105 Nr. 27 = FamRZ 1990, 363, u. BVerwG, Ue. v. 26. März 1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 = EZAR 105 Nr. 6, u. v. 10. Juli 1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = EZAR 105 Nr. 14).
- VGH Hessen, 16.03.2005 - 12 TG 298/05
Einreise ohne erforderliches Visum; Auslösung der Fiktionswirkung; …
Gemäß der nunmehr anwendbaren Bestimmung des § 81 Abs. 4 AufenthG ist festzustellen, dass mit der Stellung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung ein fiktives Bleibe- oder Aufenthaltsrecht in Deutschland zunächst begründet, aber durch die Ablehnung des Antrags beendet wurde (zu § 69 AuslG vgl. Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67). - VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95
Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet …
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ist grundsätzlich nur zulässig, soweit durch die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Bleibe- oder Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet beendet wird (Hess. VGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 12 TH 1568/90 - NVwZ-RR 1991, 426).Ein vorläufiges Bleiberecht sowohl in der Form eines als erlaubt geltenden Aufenthalts als auch in der Form einer vorläufig geltenden Duldung entfällt nämlich nicht nur im Fall einer unerlaubten Einreise, einer Ausweisung oder einer sonst bestehenden Ausreisepflicht aufgrund eines Verwaltungsaktes sowie im Fall eines wiederholten Aufenthaltsgenehmigungsantrags (§ 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 AuslG), sondern auch dann, wenn § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG von vornherein nicht eingreift (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 12 TH 1568/90 - a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei …
Die Erlaubnisfiktion des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. beruhte aber nicht auf einer ausländerbehördlichen Maßnahme, sondern unmittelbar auf dem Gesetz (ebenso: Hess. VGH, Beschluß vom 14.2.1991 - 12 TH 1568/90 - NVwZ-RR 1991, 426/427; Beschl. v. 15.2.1991 - 13 TH 2288/90 - OVG NW, Beschluß vom 12.3.1991 - 18 B 333/91 - NVwZ 1991, 910).Im Falle des § 69 Abs. 2 S. 1 AuslG n.F. bewirkt ein erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittel lediglich die Fortgeltung der darin näher geregelten Duldungsfiktion (ebenso: Hess.VGH, Beschluß vom 14.2.1991, NVwZ-RR 1991, 426; OVG Rhld.Pf., Beschluß vom 18.2.1991, InfAuslR 1991, 186, OVG NW, Beschluß vom 12.3.1991, NVwZ 1991, 910).
- VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96
Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein …
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht statthaft, weil diese nicht zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67; Hess. VGH, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349).Denn nicht nur in den dort geregelten Fällen entfällt die Fiktionswirkung, sondern bereits schon dann, wenn der Tatbestand des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG nicht eingreift (vgl. Hess. VGH - 12 TH 1568/90 - a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92
Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion; …
Mithin ist vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 erste Alternative VwGO zu gewähren (VGH Baden-Württemberg…, Beschluß vom 28.11.1991, aaO, 42; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15.03.1991 - 18 B 3239/90 - InfAuslR 1991, 232; HessVGH, Beschluß vom 12.02.1991 - 12 TH 1568/90 - NVwZ-RR 1991, 426 (426 f.);… Kanein/ Renner, aaO., § 69 AuslG Rdn. 14 f.;… im Ergebnis genauso GK-AuslG § 69 Rdn. 55). - VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer - …
Der gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Ablehnung der Aufenthaltsbefugnis (§ 72 Abs. 1 AuslG) gerichtete Rechtsschutzantrag ist unzulässig, weil mit dem angegriffenen Bescheid in kein Aufenthaltsrecht oder Bleiberecht des Antragstellers eingegriffen wurde, dessen Wiederherstellung er mit dem Stoppantrag erreichen könnte (vgl. dazu grundlegend Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 14.02.1991 - 13 TH 2280/90 -, EZAR 622 Nr. 9 = InfAuslR 1991, 272; ebenso zB VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/89 -, EZAR 622 Nr. 13; OVG Hamburg, 04.06.1991 - Bs V 93/91 -, EZAR 622 Nr. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1992 - 18 B 628/93 -, EZAR 622 Nr. 21 = InfAuslR 1994, 138). - VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96
Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem …
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versagung der begehrten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist statthaft, weil durch die Ablehnung dieses Antrages ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Bleibe- oder Aufenthaltsrecht beendet wird (vgl. dazu Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426 = InfAuslR 1991, 114). - VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11
Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung …
Das vorläufige Aufenthaltsrecht im Falle einer Erstbeantragung einer Aufenthaltserlaubnis trat auch nach illegaler Einreise (ohne das erforderliche Visum) ein (Hess. VGH, Beschl. v. 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426 [427]; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 18.02.1991 - 13 B 10914/90 -, InfAuslR 1991, 186 [187]). - VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz …
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches ist hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht statthaft, weil die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat, dessen Fortbestand im Falle des Erfolges des Eilantrages erreicht werden könnte (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67). - VGH Hessen, 16.03.1993 - 12 TH 2542/92
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell …
- VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92
Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften - …
- VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94
Unerlaubte Einreise eines sogenannten "Negativstaaters" bei von vornherein …
- VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92
Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1 …
- VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92
Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des …
- VG Gießen, 24.07.2003 - 7 G 1796/03
Härtefall - gewachsene Bindungen, Integrationsleistungen
- VGH Hessen, 19.06.1997 - 12 TG 4151/96
Entstehen der Duldungsfiktion des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - abgelehnt bei …
- VGH Hessen, 23.09.1993 - 12 TH 776/93
Zum Aufenthaltstitel für einen türkischen Staatsangehörigen - Zuzugsrecht …
- VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92
Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Eintritt der Erlaubnisfiktion bei fehlerhaft …
- VGH Hessen, 04.04.1991 - 12 TH 2694/90
Keine Weitergeltung der Fiktion nach AuslG § 21 Abs 3 bei unerlaubt eingereistem …
- VGH Hessen, 07.02.1996 - 12 TG 2525/95
Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer unter 16 …
- VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1250/92
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG
- VG Frankfurt/Main, 07.10.2009 - 1 L 2543/09
Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 21 A 3756/99
Anerkennung als Asylberechtigter und auf Feststellung des Vorliegens der …
- VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93
Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters trotz Besuchsvisums bei von vornherein …
- VGH Hessen, 11.12.1992 - 12 TH 2254/92
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine …
- VG Gießen, 23.04.2003 - 7 G 68/03
Erlaubnisfiktion nach Einreise mit Visum
- VG Gießen, 11.09.2001 - 7 G 2285/01
Aufenthaltserlaubnis für Berufssportler
- VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom …
- VG Gießen, 23.01.1997 - 7 G 634/96
Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 § …
- VGH Hessen, 05.10.1995 - 12 TG 3176/95
Verbindung einer Untätigkeitsklage mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz …
- VG Stuttgart, 13.02.2004 - 11 K 222/04
Anspruch eines Ausreispflichtigen auf Herausgabe seines in Verwahrung genommenen …
- VG Frankfurt/Main, 04.04.2003 - 1 G 531/03
Eine diagnostizierte paranoid-halluzinatorische Psychose stellt kein zwingendes …
- VG Sigmaringen, 07.07.1998 - A 7 K 11153/98
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines …
- VG Gießen, 06.12.1996 - 7 G 1347/96
Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde: Bleiberecht aufgrund …
- VG Frankfurt/Main, 04.03.2003 - 1 G 514/03
Wirkungen einer Ausweisung
- VG Wiesbaden, 23.03.1998 - 4 G 1137/97
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Versagung des Antrags auf …