Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wasserschutzverordnung - Ausfertigung von Textteil und Karte; Bestimmtheit; Abwägungsmangel - Einbeziehung von Privateigentum Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 42, 234 (Ls.)
- NVwZ-RR 1992, 296
- VBlBW 1992, 258
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Wird allerdings in einer Satzung auf Pläne Bezug genommen, so genügt es, wenn diese in der Satzung so eindeutig bezeichnet sind, daß kein Zweifel an der Identität möglich ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 -- 5 S 3064/88 -- NVwZ-RR 1991, 20).enthält, fehlt es auch an der "gedanklichen Schnur", die es ermöglichen könnte, die nicht ausgefertigten Pläne und Karten als Bestandteil des schriftlichen Teils der Rechtsverordnung zu identifizieren (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 -- a.a.O.).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Danach müssen Gesetze hinreichend klar gefaßt sein, um dem Bürger zu gestatten, sich ein eigenes Bild von der Rechtslage zu machen (vgl. etwa BVerfGE 20, 150 f; 21, 79; 78, 212). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83
Ausfertigung von Bebauungsplänen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Nach der gefestigten Praxis des erkennenden Gerichtshofs gehört zu einer dem Rechtsstaatsprinzip entsprechenden Ausfertigung die die Authentizität des Norminhalts bestätigende Unterzeichnung der Rechtsnorm durch das zuständige Organ (vgl. Normenkontroll-Urt. v. 10.8.1984 -- 5 S 3119/83 -- NVwZ 1985, 206).
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 650/86
Ausfertigung von Verordnungen - Beteiligung anderer Behörden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Sind Karten Bestandteile einer Verordnung, so sind grundsätzlich auch diese in gleicher Weise auszufertigen (Normenkontroll-Urt. v. 18.11.1986 -- 5 S 650/86 -- ZfBR 1987, 212 = NuR 1987, 179). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Auch diese Abwägung verlangt nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerwGE 34, 301, 47, 144) eine umfassende Zusammenstellung des für die Entscheidung in Frage kommenden Abwägungsmaterials und vor allem dessen richtige Bewertung. - BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Welche Anforderungen an das Ausmaß der Bestimmtheit zu stellen sind, hängt von der Eigenart des geregelten Sachverhalts ab (BVerfGE 48, 210, 222). - VGH Baden-Württemberg, 21.12.1982 - 5 S 1359/81
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zur Sicherung der künftigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Normenkontrollurteil v. 21.12.1982 -- 5 S 1359/81 -- ESVGH 22, 117, 118) bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets nicht um eine spezifisch fachplanerische Entscheidung, für die der zuständigen Behörde eine planerische Gestaltungsfreiheit (Planungsermessen) eingeräumt wäre.
- OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit als Teilaspekt des Rechts auf …
Da aber sämtliche Einzelflurkarten, auf die im Verordnungstext Bezug genommen wird, mit einem vollständigen Ausfertigungsvermerk versehen sind, sind rechtliche Zweifel insoweit nicht veranlasst (…NK-Urteil des Senats vom 23.10.2000, aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296;… vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 20 Leitsatz 1).Eine Verordnung, die - wie die hier maßgebliche - die Nutzungsrechte der Grundstückseigentümer massiv einschränkt, muss aus sich heraus und ohne Inanspruchnahme weiterer Hilfsmittel oder gar einer Beweisaufnahme verständlich sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, aaO).
â?¢ In der Anlage 11 (Gemarkung ) sind zeichnerische Abweichungen von der vermutlich als Orientierung gewählten nahen Flurstücksgrenze hinsichtlich der Schutzzone I auf der Mitte der Karte 1, 3 im Bereich eines nicht lesbaren Flurstücks (zusätzliche Unbestimmtheit!; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296) entlang des selbständigen Wegeflurstücks und auf der Karte 2, 3 hinsichtlich der Schutzzone III an deren Nordostgrenze im Bereich zweier ebenfalls nicht lesbarer Flurstücke (she. vor) ebenfalls entlang einer Wegefläche festzustellen.
Darin liegt zugleich ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1991, aaO).Die dargestellten Mängel der Bestimmtheit führen dazu, dass die Verordnung im gesamten Geltungsbereich rechtswidrig und damit nichtig ist.
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98
Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung …
Hinsichtlich der von der Klägerin gerügten formellen Mängel ist dem Verwaltungsgericht zunächst darin zu folgen, daß die Ausfertigung der WSchVO durch die Unterschrift des Landrats unter dem Verordnungstext ordnungsgemäß erfolgt ist (durch die genaue Bezugnahme auf die zur Verordnung gehörenden Karten im Verordnungstext ist eine zusätzliche Ausfertigung der Karten nicht mehr erforderlich - vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, ZfW 1992, 496) und daß auch die Karte Nr. 3 trotz zum Teil unleserlicher Flurstücksnummern dem Bestimmtheitsgebot noch entspricht.Auch diese Abwägung verlangt nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen eine umfassende Zusammenstellung des für die Entscheidung in Frage kommenden Abwägungsmaterials und vor allem dessen richtige Bewertung (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, ZfW 1992, 496 und NK-Urteil vom 21.12.1982 - 5 S 1359/81 -, DVBl. 1983, 638).
Nichtigkeitsbegründende Abwägungsfehler liegen deshalb unter folgenden Gesichtspunkten vor: Das Landratsamt hat zum einen nicht erkannt, daß nach den Regelungen der WSchVO eine weitere Bebauung in der Zone II nicht mehr - auch nicht im Wege einer Befreiung - zulässig ist, und hat deshalb die Planungshoheit der Gemeinde Schwieberdingen und die Interessen der betroffenen Eigentümer nicht mit dem entsprechenden Gewicht in die Abwägung eingestellt (zur Nichtigkeit einer Wasserschutzverordnung bei Abwägungsfehlern vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 25.10.1991, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03
Hochwasserschutz hat Vorrang vor Bauwünschen
Das macht eine Gegenüberstellung und Abwägung der für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets sprechenden öffentlichen Interessen und der durch sie berührten Belange erforderlich (…vgl. SächsOVG, a.a.O. - zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets -), die teilweise als nachvollziehendes Abwägen bezeichnet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. Oktober 1991, NVwZ-RR 1992, 296, 297 …und Urteil vom 3. August 1998, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00 Das ist insbesondere dann der Fall, wenn auf einen bestimmten genau bezeichneten Plan Bezug genommen wird (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 20; Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296;… Urt. v. 24.3.1993, VBlBW 1994, 101;… Urt. v. 30.7.1996, NOR 1998, 143;… OVG Lüneburg, Urt. v. 14.7.1993, NVwZ-RR 1994, 248; BVerwG, Beschl. v. 24.5.1989, NVwZ 1990, 258; Beschl. v. 16.5.1991, NVwZ 1992, 371; Schenk, VBlBW 1999, 161 [164]).
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch …
Außerdem wurden nach damaliger Gepflogenheit Sitzungsprotokolle ausgefertigt und unterschrieben, so daß auch den heute gestellten Anforderungen genügt worden ist (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs v. 8.5.1990 -- 5 S 3064/88 --, VBlBW 1991, 19; v. 25.10.1991 -- 8 S 1543/91 --; s. auch OLG Stuttgart (Baulandsenat), VBlBW 1991, 193). - VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 8 S 269/96
Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach …
Damit ist den Anforderungen an die Authentizität von Text und Lageplan, die durch die Ausfertigung gewährleistet werden soll, genügt (vgl.: VGH Bad- Württ, NK-Beschluß v 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, VBlBW 1992, 258; Urt v 24.9.1993 - 5 S 800/92 -, VBlBW 1994, 101; Urt v 15.12.1994 - 8 S 1948/94 -, VBlBW 1995, 207). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 8 C 10349/20
Normenkontrollverfahren gegen Landschaftsschutzgebiet in Mainz-Ebersheim …
Was die Einbeziehung solcher Pläne angeht, so genügt es allerdings, wenn auf diese im Verordnungstext so eindeutig Bezug genommen wird, dass kein Zweifel an der Identität möglich ist und die Identität des vom Normgeber gewollten und des verkündeten Inhalts damit hinreichend gewährleistet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. August 1993 - 7 NB 7.93 -, NVwZ-RR 1994, 201 und juris, Rn. 2; OVG RP, Urteil vom 26. August 1992 - 10 C 11217/91.OVG -, Bl. 9 des Urteilsumdrucks; VGH BW, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 8 S 1543/91 -, NVwZ-RR 1992, 296 und juris, Rn. 23). - BVerwG, 26.08.1993 - 7 NB 1.93
Kollision zwischen einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 Gesetz zur …
Nach Ansicht der Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht seine Vorlagepflicht deshalb verletzt, weil es mit seinen Ausführungen zur ordnungsgemäßen Ausfertigung der angegriffenen Rechtsverordnung von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. Oktober 1991 - 8 S 1543/91 - (NVwZ-RR 1992, 296) abgewichen ist (§ 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VwGO). - VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1486/95
Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: Ausfertigung - "gedankliche …
Diesen Anforderungen ist allerdings nur genügt, wenn der ausgefertigte Textteil der Norm durch eindeutige Bezeichnung der in Bezug genommenen Karten deren Identifizierung ohne weiteres ermöglicht; das setzt voraus, daß die Karten durch individualisierende Merkmale näher gekennzeichnet sind, etwa durch die Nennung des Planverfassers und der jeweiligen Fassung der Karten (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, VBlBW 1992, 258; Urt d Senats v 30.03.1993 - 5 S 3056/94 -, BWGZ 1993, 417; v 24.09.1993 - 5 S 800/92 -, VBlBW 1991, 101). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 K 78/05
Erforderlichkeit der gesonderten Ausfertigung von Anlagen zum Satzungstext
Zu einer dem Rechtsstaatsprinzip entsprechenden Ausfertigung gehört die die Authentizität des Norminhalts bestätigende handschriftliche Unterzeichnung der Rechtsnorm durch das zuständige Organ (VGH BW, Beschl. v. 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, NVwZ-RR 1992, 296). - VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92
Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
Festsetzung von privaten Grünflächen (Streuobstwiese) und Ausweisung eines …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2012 - 4 K 16/09
Wirksamkeit einer Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets
- VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20
Ausfertigung eines Bebauungsplans
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2008 - 4 K 7/05
Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zur Sicherung der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90
Kurtaxe - Satzung: Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs unterschiedlicher …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1992 - 10 C 11067/91
- VG Saarlouis, 09.09.2009 - 5 K 278/09
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung gegen die Ablagerung von Pferdemist in …