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   VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91   

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https://dejure.org/1991,1968
VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91 (https://dejure.org/1991,1968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.1991 - 8 S 1543/91 (https://dejure.org/1991,1968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - 8 S 1543/91 (https://dejure.org/1991,1968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserschutzverordnung - Ausfertigung von Textteil und Karte; Bestimmtheit; Abwägungsmangel - Einbeziehung von Privateigentum Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 234 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 296
  • VBlBW 1992, 258
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
    Wird allerdings in einer Satzung auf Pläne Bezug genommen, so genügt es, wenn diese in der Satzung so eindeutig bezeichnet sind, daß kein Zweifel an der Identität möglich ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 -- 5 S 3064/88 -- NVwZ-RR 1991, 20).

    enthält, fehlt es auch an der "gedanklichen Schnur", die es ermöglichen könnte, die nicht ausgefertigten Pläne und Karten als Bestandteil des schriftlichen Teils der Rechtsverordnung zu identifizieren (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 -- a.a.O.).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
    Danach müssen Gesetze hinreichend klar gefaßt sein, um dem Bürger zu gestatten, sich ein eigenes Bild von der Rechtslage zu machen (vgl. etwa BVerfGE 20, 150 f; 21, 79; 78, 212).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
    Nach der gefestigten Praxis des erkennenden Gerichtshofs gehört zu einer dem Rechtsstaatsprinzip entsprechenden Ausfertigung die die Authentizität des Norminhalts bestätigende Unterzeichnung der Rechtsnorm durch das zuständige Organ (vgl. Normenkontroll-Urt. v. 10.8.1984 -- 5 S 3119/83 -- NVwZ 1985, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 650/86

    Ausfertigung von Verordnungen - Beteiligung anderer Behörden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
    Sind Karten Bestandteile einer Verordnung, so sind grundsätzlich auch diese in gleicher Weise auszufertigen (Normenkontroll-Urt. v. 18.11.1986 -- 5 S 650/86 -- ZfBR 1987, 212 = NuR 1987, 179).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
    Auch diese Abwägung verlangt nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerwGE 34, 301, 47, 144) eine umfassende Zusammenstellung des für die Entscheidung in Frage kommenden Abwägungsmaterials und vor allem dessen richtige Bewertung.
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
    Welche Anforderungen an das Ausmaß der Bestimmtheit zu stellen sind, hängt von der Eigenart des geregelten Sachverhalts ab (BVerfGE 48, 210, 222).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1982 - 5 S 1359/81

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zur Sicherung der künftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Normenkontrollurteil v. 21.12.1982 -- 5 S 1359/81 -- ESVGH 22, 117, 118) bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets nicht um eine spezifisch fachplanerische Entscheidung, für die der zuständigen Behörde eine planerische Gestaltungsfreiheit (Planungsermessen) eingeräumt wäre.
  • OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit als Teilaspekt des Rechts auf

    Da aber sämtliche Einzelflurkarten, auf die im Verordnungstext Bezug genommen wird, mit einem vollständigen Ausfertigungsvermerk versehen sind, sind rechtliche Zweifel insoweit nicht veranlasst (NK-Urteil des Senats vom 23.10.2000, aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 20 Leitsatz 1).

    Eine Verordnung, die - wie die hier maßgebliche - die Nutzungsrechte der Grundstückseigentümer massiv einschränkt, muss aus sich heraus und ohne Inanspruchnahme weiterer Hilfsmittel oder gar einer Beweisaufnahme verständlich sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, aaO).

    â?¢ In der Anlage 11 (Gemarkung ) sind zeichnerische Abweichungen von der vermutlich als Orientierung gewählten nahen Flurstücksgrenze hinsichtlich der Schutzzone I auf der Mitte der Karte 1, 3 im Bereich eines nicht lesbaren Flurstücks (zusätzliche Unbestimmtheit!; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296) entlang des selbständigen Wegeflurstücks und auf der Karte 2, 3 hinsichtlich der Schutzzone III an deren Nordostgrenze im Bereich zweier ebenfalls nicht lesbarer Flurstücke (she. vor) ebenfalls entlang einer Wegefläche festzustellen.

    Darin liegt zugleich ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1991, aaO).Die dargestellten Mängel der Bestimmtheit führen dazu, dass die Verordnung im gesamten Geltungsbereich rechtswidrig und damit nichtig ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98

    Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung

    Hinsichtlich der von der Klägerin gerügten formellen Mängel ist dem Verwaltungsgericht zunächst darin zu folgen, daß die Ausfertigung der WSchVO durch die Unterschrift des Landrats unter dem Verordnungstext ordnungsgemäß erfolgt ist (durch die genaue Bezugnahme auf die zur Verordnung gehörenden Karten im Verordnungstext ist eine zusätzliche Ausfertigung der Karten nicht mehr erforderlich - vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, ZfW 1992, 496) und daß auch die Karte Nr. 3 trotz zum Teil unleserlicher Flurstücksnummern dem Bestimmtheitsgebot noch entspricht.

    Auch diese Abwägung verlangt nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen eine umfassende Zusammenstellung des für die Entscheidung in Frage kommenden Abwägungsmaterials und vor allem dessen richtige Bewertung (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, ZfW 1992, 496 und NK-Urteil vom 21.12.1982 - 5 S 1359/81 -, DVBl. 1983, 638).

    Nichtigkeitsbegründende Abwägungsfehler liegen deshalb unter folgenden Gesichtspunkten vor: Das Landratsamt hat zum einen nicht erkannt, daß nach den Regelungen der WSchVO eine weitere Bebauung in der Zone II nicht mehr - auch nicht im Wege einer Befreiung - zulässig ist, und hat deshalb die Planungshoheit der Gemeinde Schwieberdingen und die Interessen der betroffenen Eigentümer nicht mit dem entsprechenden Gewicht in die Abwägung eingestellt (zur Nichtigkeit einer Wasserschutzverordnung bei Abwägungsfehlern vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 25.10.1991, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03

    Hochwasserschutz hat Vorrang vor Bauwünschen

    Das macht eine Gegenüberstellung und Abwägung der für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets sprechenden öffentlichen Interessen und der durch sie berührten Belange erforderlich (vgl. SächsOVG, a.a.O. - zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets -), die teilweise als nachvollziehendes Abwägen bezeichnet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. Oktober 1991, NVwZ-RR 1992, 296, 297 und Urteil vom 3. August 1998, a.a.O.).
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