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   VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92   

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VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92 (https://dejure.org/1993,1350)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 (https://dejure.org/1993,1350)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. April 1993 - 1 S 1076/92 (https://dejure.org/1993,1350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bürgerbegehren gegen wiederholenden Grundsatzbeschluß des Gemeinderats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 110
  • VBlBW 1993, 381
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 1 S 333/92

    Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens; dreijährige Sperrfrist;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92
    Beschlüsse des Gemeinderats, die eine wichtige Gemeindeangelegenheit betreffen, sind nur dann einem innerhalb von vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe eingereichten Bürgerbegehren entzogen, wenn sie bereits innerhalb der letzten drei Jahre Gegenstand eines Bürgerentscheids gewesen sind (§ 21 Abs. 3 Satz 2 GemO) oder wenn es sich um Gemeinderatsbeschlüsse handelt, die sich allein mit dem Bau oder den Folgekosten einer neu zu errichtenden öffentlichen Einrichtung befassen, insgesamt also um reine Vollzugsbeschlüsse einer grundsätzlich getroffenen Entscheidung (vgl. Urt. d. Senats v. 6.4.1992 - 1 S 333/92 -, VBlBW 1992, 421).

    Diese Regelung soll verhindern, daß durch wiederholte Anträge gleichen Inhalts eine unnötige Beunruhigung in die Gemeinde getragen und die Effektivität und Sparsamkeit des Handelns der Gemeinde in Frage gestellt wird (vgl. Urt. d. Senats v. 6.4.1992, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81

    Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92
    Das der Gemeindeordnung zugrundeliegende System der repräsentativen Demokratie wird mit dem Rechtsinstitut des Bürgerentscheids, auf den das Bürgerbegehren gerichtet ist, zugunsten einer aktiven Einbeziehung der Bürger im Sinne einer unmittelbaren Demokratie bei solchen Angelegenheiten durchbrochen, die für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind (vgl. Urt. d. Senats v. 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, ESVGH 33, 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1988 - 1 S 1919/87

    Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92
    Das Verwaltungsgericht hätte der zulässigen Verpflichtungsklage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.2.1988 - 1 S 1919/87 -, DÖV 1988, 476) stattgeben und die Bescheide der Beklagten vom 17.5.1991 und des Regierungspräsidiums vom 13.11.1991 aufheben müssen, da das Bürgerbegehren zulässig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90

    Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Errichtung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 18.6.1990 - 1 S 657/90 -, VBlBW 1990, 460) ist jeder "weichenstellende" Grundsatzbeschluß, der eine Planung einleitet oder eine Planungsstufe abschließt, "bürgerbegehrensfähig".
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1988 - 1 S 1493/87

    Auslegung eines Bürgerbegehrens; öffentliche Einrichtung der Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92
    Maßgebend für die Auslegung ist der objektive Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung des Antrags zum Ausdruck gebracht und von den Unterzeichnern verstanden werden konnte und mußte (Urt. d. Senats v. 28.3.1988 - 1 S 1493/87 -, EKBW GemO § 21 E 16, S. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von

    Recht, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch

    Zwar können nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110) auch wiederholende Grundsatzentscheidungen, die aufgrund einer nochmaligen Sachdiskussion im Gemeinderat gefasst wurden, innerhalb der gesetzlichen Sechswochenfrist zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden.
  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2019 - 15 K 2349/19

    Bürgerbegehren, Verwaltungsakt, Scheinverwaltungsakt, Klagegegner,

    vgl. zu dem bis auf Abweichungen in den Fristen insoweit vergleichbaren § 21 Abs. 3 Satz 3 GemO-BaWü, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 1993- 1 S 1076/92 -, juris, Rn. 29.

    Aus der von den Beteiligten herangezogenen Rechtsprechung des Verwaltungs-gerichtshofs Baden-Württemberg, wonach bei Großprojekten und Planungs-verfahren, hinsichtlich derer mehrere aufeinander folgende Beschlüsse getroffen werden, jeder weichenstellende Ratsbeschluss, der ein Verfahren einleitet oder eine Planungsstufe abschließt, bürgerentscheidsfähig ist und eine neue Frist in Gang setzt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2011 - 1 S 303/11 -, juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 1993 - 1 S 1076/92 -, juris, Rn. 26; Lange, Kommunalrecht, 2. Auflage, 2013, Teil 2, Kapitel 9, Rn. 57, wohingegen reine Vollzugsbeschlüsse einer grundsätzlich getroffenen Entscheidung einem Bürgerbegehren entzogen sind, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. April 1993- 1 S 1076/92 -, juris, Rn. 27, folgt nichts anderes.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11

    Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist jeder "weichenstellende" Grundsatzbeschluss, der eine Planung einleitet oder eine Planungsstufe abschließt, "bürgerbegehrensfähig" (vgl. Senatsurt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 -, juris, Urt. v. 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, juris; Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 -, VBlBW 2010, 311 f. und Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 -, VBlBW 2011, 26 f.).

    Sie sperren jedoch nicht ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtet, mit dem der Gemeinderat schließlich nach abschließender Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen aus dem sog. Eckpunktebeschluss grünes Licht für die Verwirklichung des Vorhabens gibt und damit für die Bevölkerung erkennbar die mit der Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs begonnene Planung abschließt (vgl. Urteil des Senats vom 18.06.1990 - 1 S 657/90 -, BWGZ 1992, 599 ff.; Senatsurteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, juris; Senatsbeschluss vom 30.09.2010 - 1 S 1722/10 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Gemeinderatsbeschlüsse sind grundsätzlich jederzeit durch den Gemeinderat abänderbar; der Gemeinderat als Kollegium ist in der Regel nicht an frühere Gemeinderatsbeschlüsse gebunden, so daß sowohl wiederholende als auch abändernde Gemeinderatsbeschlüsse unbedenklich zulässig sind, sofern dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. zu Letzterem § 24 Abs. 7 GemO; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, VBlBW 1993, 381).
  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.10.2007 einen Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, einen erneuten Grundsatzbeschluss über das Projekt Stuttgart 21 zu fassen, mehrheitlich ausdrücklich abgelehnt (zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren gegen wiederholende Grundsatzbeschlüsse, die aufgrund einer nochmaligen Sachdiskussion im Gemeinderat gefasst wurden, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110 f.).
  • VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96

    Antragsbefugnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks Durchführung

    Nach der einschlägigen kommunalrechtlichen Rechtsprechung können zwar nicht nur erstmalige, sondern unter Umständen auch wiederholende Grundsatzbeschlüsse einer Gemeindevertretung über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde einem fristgerecht eingereichten Bürgerbegehren zugänglich sein, wenn sie aufgrund einer nochmaligen Sachdiskussion in der Gemeindevertretung gefaßt wurden (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 6 TG 1554/95 - Seite 13 des amtlichen Umdrucks, unter Bezugnahme auf den Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 13. April 1993 - 1 S 1076/92 - VBlBW 1993, 381).
  • VGH Hessen, 13.07.2004 - 8 TG 1067/04

    Ausschlussfrist für auf Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten

    In diesem Zusammenhang ist weiter zu erwägen, ob durch eine solche Änderung der Sach- und Rechtslage ein Bürgerbegehren ohne Weiteres wieder zulässig wird, diese Frage also nach einer gemäß § 8 b Abs. 4 Satz 2 HGO ablehnenden Entscheidung der Gemeindevertretung gerichtlich voll überprüfbar ist, oder ob die Einschätzung des Erfordernisses einer Neubefassung dem repräsentativ-demokratischen Gemeindevertretungsorgan in eigener Verantwortlichkeit mit der Folge zusteht, dass der Weg für ein neues Bürgerbegehren nur wieder eröffnet wird, wenn nach erneuter Sachberatung ein neuer, wiederholender Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung ergeht (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13. April 1993 - 1 S 1076/92 - NVwZ-RR 1994 S. 110; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 6 TG 2264/96 - NVwZ 1997 S. 310; OVG NW, Urteil vom 28. Januar 2003 a.a.O. S. 585).
  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 1 A 3/08

    Bürgerbegehren zur Erhaltung eines Freibades

    Mit Blick auf die - anders als in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern und möglicherweise auch in Berlin (s. o.) und Baden-Württemberg hier könnte § 8 Abs. 3 Satz 2 KomWG (BW) einen gesetzlichen Hinweis auf die Vorgreiflichkeit eines Vorverfahrens geben, denn diese Norm bestimmt: "Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde"; jedenfalls geht die Praxis und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Baden-Württemberg von der Notwendigkeit eines Vorverfahrens aus, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110, vom saarländischen Gesetzgeber offen gelassene Frage, in welcher Form Rechtsschutz gegen negative Zulässigkeitsentscheidungen des Gemeinderats nach § 21a Abs. 5 S. 1 KSVG zu gewähren ist, erscheint die Annahme einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit der sinnvollere Lösungsweg vgl. zur Begründung, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 411 = AS RP-SL 25, 79, sowie Urteil vom 06.02.1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241 = AS RP-SL 25, 285, wo abschließend hervorgehoben wird, dass das rheinland-pfälzische Recht eine ausdrückliche anderslautende gesetzliche Bestimmung, die eine Entscheidung in der Form eines Verwaltungsaktes und die dagegen gerichtete Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage mit der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vorsehen würde, nicht kenne; ebenfalls von einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit bei einer der saarländischen Regelung vergleichbaren Gesetzeslage gehen aus: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, dokumentiert bei juris, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.02.1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253; der VGH Hessen geht bei einer der saarländischen Gesetzeslage ebenfalls vergleichbaren Regelung - "über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindevertretung" (§ 8b Abs. 4 S. 2 HGO) - von einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO aus, die sich - ohne Vorverfahren - jedoch gegen die Gemeinde und nicht gegen die Gemeindevertretung richte, vgl. Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451 = DVBl. 2000, 929; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), Vorb.
  • VGH Hessen, 02.04.2004 - 8 UE 2529/03

    Bürgerbegehren; Zulässigkeit; Ausschlussfrist; Beschleunigungsmaxime

    Schließlich dient die Vorschrift auch der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. November 1983 - 1 S 1204/83 - NVwZ 1985, 288 f., Urteil vom 13. April 1993 - 1 S 1076/92 - NVwZ-RR 1994, 110 f.; OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Juli 1996 - 1 M 43/46 - NVwZ 1997, 306 ff., 308; Spies, Bürgerversammlung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, 1999, S. 179 f.).
  • VG Darmstadt, 16.07.2003 - 3 E 1935/02

    Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens - Nichteinhaltung der

  • VG Stuttgart, 17.07.2002 - 7 K 1220/02

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder eines beschließenden

  • VG Stuttgart, 23.11.2021 - 7 K 4080/20

    Veränderung der Größe einer Gemeinderatsfraktion; Einleitung eines Verfahrens zur

  • VG Gießen, 26.09.2008 - 8 K 1365/08

    Bürgerbegehren; Klageart; Zukunftswirkung; Begründungserfordernis

  • VG Karlsruhe, 07.07.2010 - 8 K 1363/10

    Kommunalrecht - gegen einen Grundsatzbeschluss gerichtetes "korrigierendes"

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93

    Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer

  • VG Darmstadt, 11.05.2009 - 3 K 2471/06

    Statthafte Klagearbeit bei Bürgerbegehren; Abgrenzung zwischen kassatorischem und

  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 423/01

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Trier, 26.06.2018 - 7 K 1010/18

    Bürgerbegehren gegen Ausbau der Ortsdurchfahrt Kordel (B422) ist unzulässig

  • VG Darmstadt, 24.07.2007 - 3 G 1073/07

    Bürgerbegehren

  • VG Koblenz, 10.07.2001 - 2 K 216/01

    Bürgerbegehren gegen Mobilfunkstation

  • VG Köln, 19.11.1999 - 4 K 7263/97

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 2 A 20.07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (hier: Fehlende Geburtsdatenangabe bei der

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
  • VG Düsseldorf, 28.11.2003 - 1 K 8398/01

    Bürgerbegehren gegen den anteiligen Verkauf der Stadtwerke Solingen GmbH

  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2003 - 7 G 5463/02

    Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens

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