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   BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93   

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BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93 (https://dejure.org/1993,2262)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1993 - 1 B 105.93 (https://dejure.org/1993,2262)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 1 B 105.93 (https://dejure.org/1993,2262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberecht - Unzuverlässigkeit - Vermutung - Straftat in längerer Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis führen (IBR 1994, 172)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 19
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93
    Erst nach einem Zeitraum von zehn Jahren seit der Straftat lasse sich möglicherweise annehmen, die Regelvermutung greife nicht mehr Platz (urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - und Beschluß vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 und 65).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93
    Erst nach einem Zeitraum von zehn Jahren seit der Straftat lasse sich möglicherweise annehmen, die Regelvermutung greife nicht mehr Platz (urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - und Beschluß vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 und 65).
  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    34 Die Beantwortung der Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, hat deshalb auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu erfolgen, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (so mit Blickrichtung auf die gleichgelagerte Problemstellung im Rahmen des § 35 Abs. 6 GewO NdsOVG, B.v. 29.1.2008 - 7 PA 190/07 - NVwZ-RR 2008, 464; vgl. ferner zur gebotenen Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles und zur fehlenden Maßgeblichkeit fester Zeiträume BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19 mit Blickrichtung auf die im Rahmen der Vermutungsregelung des § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO anzustellende Prüfung).
  • VGH Bayern, 08.09.2014 - 22 ZB 13.1049

    Rechtskräftige Verurteilung des Inhabers einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

    Fällt nur die rechtskräftige Verurteilung, nicht aber die ihr zugrunde liegende Tat in den vom Gesetz genannten Zeitraum, kann die Vermutung der Unzuverlässigkeit allenfalls dann als widerlegt angesehen werden, wenn der Zeitpunkt der Begehung der Straftat "sehr lange" bzw. "sehr weit" zurückliegt und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56.89 - DVBl 1990, 1043/1044 zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.3.1976 [WaffG a.F.], BGBl I S. 433; B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19 zu § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO).

    Feste Zeiträume dafür, wie groß dieser zeitliche Abstand sein muss, lassen sich nicht angeben; vielmehr kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (BVerwG, U.v. 24.4.1990 a.a.O. S. 1044; B.v. 24.6.1992 - 1 B 105.92 - BayVBl 1993, 89; B.v. 9.7.1993 a.a.O. S. 19).

    Die in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG a.F. und in § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO aufgestellte Regelvermutung lässt sich möglicherweise jedoch dann nicht mehr anwenden, wenn die Tat in dem Zeitpunkt, auf den bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines auf die Regelvermutung gestützten Verwaltungsakts abzustellen ist, zehn oder mehr Jahre zurückliegt (BVerwG, U.v. 24.4.1990 a.a.O. S. 1044; B.v. 24.6.1992 a.a.O. S. 89; B.v. 9.7.1993 a.a.O. S. 19).

    Dahingehende Darlegungen erübrigten sich umso weniger, als sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. April 1990 (1 C 56.89 - DVBl 1990, 1043) sowie in den Beschlüssen vom 24. Juni 1992 (1 B 105/92 - BayVBl 1993, 89) und vom 9. Juli 1993 (1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19) bereits eingehend zur Tragweite und den Grenzen von mit § 34d Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 GewO vergleichbaren Vorschriften geäußert hat; aus der Begründung des Zulassungsantrags geht nicht hervor, dass ein darüber hinausgehender Klärungsbedarf besteht.

    Da es für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen auf Regelvermutungen von der Art, wie sie sich u. a. in der letztgenannten Vorschrift finden, nicht mehr zurückgegriffen werden darf, "auf die besonderen Umstände des Einzelfalls" ankommt (BVerwG, U.v. 24.4.1990 a.a.O. S. 1044; B.v. 9.7.1993 a.a.O. S. 19), und das Bundesverwaltungsgericht im letztgenannten Beschluss (a.a.O. S. 20) eine "fallübergreifende Bedeutung" der Frage, wann die Regelvermutung des § 34c Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 GewO als widerlegt angesehen werden kann, ausdrücklich verneint hat, hätte der Kläger zudem nicht von Darlegungen absehen dürfen, dass die in der Begründung des Zulassungsantrags formulierten Fragen dessen ungeachtet im Sinne des vierten vorgenannten Kriteriums in verallgemeinerungsfähiger Weise beantwortbar sind.

    Die Begründung des Zulassungsantrags sieht einen solchen Widerspruch darin, dass das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil davon ausgegangen sei, dem Kläger müsse die Erlaubnis nach § 34d GewO zwingend entzogen werden, während das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 9. Juli 1993 (1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19) von der Widerlegbarkeit der in § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO aufgestellten Vermutung auch dann ausgegangen sei, wenn die dort genannte Fünfjahresfrist noch nicht abgelaufen sei, die Straftat jedoch weit zurückliege und sich der Betroffene seither straffrei geführt habe.

    In Übereinstimmung mit der Aussage, die sich im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1993 (1 B 105.93, a.a.O. S. 19) unmittelbar an die vom Kläger in Bezug genommene Textstelle anschließt, hat das Verwaltungsgericht zur Begründung des von ihm gefundenen Ergebnisses, dass es vorliegend bei der Maßgeblichkeit der Regelvermutung des § 34d Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 GewO verbleibt, auf die Besonderheiten des konkreten Einzelfalles abgestellt und in den Gründen seiner Entscheidung eingehend aufgezeigt, warum den vom Kläger begangenen Straftaten auch hier die Rechtswirkung zukommt, die sich aus der letztgenannten Vorschrift ergibt.

  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist auch beim Widerruf einer Immobilienmakler- bzw. Bauträger/Baubetreuererlaubnis nach § 34c GewO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VGH München, B.v. 1.3.2006 - 22 ZB 06.234 - juris unter Verweis auf BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen

    Der Antragsteller hatte in dem für die Beurteilung seiner Zuverlässigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung als letzter behördlicher Entscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.7.1993 - 1 B 105.93 -, GewArch 1993, 414 = juris, Rn. 4, Steuerrückstände gegenüber dem Finanzamt N. in Höhe von über 30.000,00 EUR.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 4 B 1590/20

    Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters

    Aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) RDG a. F., wonach die Zuverlässigkeit in der Regel unter anderem fehlt, wenn in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung nach § 14 RDG a. F. widerrufen worden ist, wird aber deutlich, dass der Gesetzgeber - wie auch in anderen berufs- oder gewerberechtlichen Zulassungsverfahren -, vgl. etwa zu § 20 Abs. 2, 4 WPO: BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110 = juris, Rn. 20 f.; zu § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO: BVerwG, Beschluss vom 9.7.1993 - 1 B 105/93 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 13.1.2022 - 4 A 2700/20 -, juris, Rn. 8 f., m. w. N., das Widerrufsverfahren deutlich trennen wollte von dem Verfahren auf erneute Registrierung.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei

    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert vor diesem Hintergrund eine Gesamtwürdigung, in die namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers einzubeziehen sind (BVerwG, Beschl. v. 23.05.1995, aaO; Beschl. v. 09.07.1993 - 1 B 105.93 -, GewArch 1993, 414; Landmann/Rohmer, aaO, Rn. 41).
  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    Ein solcher kann sich unabhängig von den Umständen der abgeurteilten Straftat aus den Besonderheiten des Einzelfalles ergeben (vgl. OVG NW, B.v. 17.1.2019 -4 E 779.18 - juris Rn. 34 ff.; OVG LSA, B.v. 1.11.2018 - 1 M 102.18 - juris Rn. 10, 18; BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4).

    Insbesondere liegt hier auch nicht die Straftat selbst schon (deutlich) länger als fünf Jahre zurück, wie es bei lang dauernden Strafverfahren der Fall sein kann (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes Fehlverhalten die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigt, ist wiederum eine Problematik des Einzelfalles (vgl. auch Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 B 105.93 - Buchholz 451.20 § 34 c GewO Nr. 6 = GewArch 1993, 414).
  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Denn mit der Möglichkeit, die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit zu widerlegen, kann atypischen Fallgestaltungen hinreichend Rechnung getragen und dadurch verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt werden (BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - GewArch 1993, 414, juris Rn. 4, unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss v. 25.2.1991 - 1 BvR 1180/90).

    Die bei der Prüfung der Unzuverlässigkeit nach § 34c Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 GewO zu beachtenden Maßstäbe und Ermittlungsanforderungen haben das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 B 105.93 - GewArch 1993, 414 und der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. September 2014 - 22 ZB 13.1049 - Rn. 14 dargelegt.

  • VG Münster, 21.04.2010 - 9 K 494/09

    Erforderliche Zuverlässigkeit für einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis

    Grundsätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1993 - 1 B 105.93 - in Gewerbearchiv 1993, 414 aber klargestellt, dass sich dafür, dass die gesetzliche Vermutung der Unzuverlässigkeit als widerlegt anzusehen ist, keine festen Zeiträume angeben lassen, sondern es vielmehr auf die besonderen Umstände des Einzelfalles ankomme.

    vgl., BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1993 a. a. O., OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2009 - 4 B 1422/09 -.

  • VG Köln, 25.08.2016 - 1 K 589/16

    Rechtmäßigkeit eines Beschäftigungsverbots als Türsteher aufgrund fehlender

  • VGH Bayern, 27.05.2008 - 22 ZB 07.3428

    Sofort vollziehbares gaststättenrechtliches Beschäftigungs- und Zutrittsverbot

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14

    Verallgemeinerung der spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne

  • VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789

    Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten,

  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen

  • VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 ZB 17.2358

    Widerruf einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit

  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein,

  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 21.2109

    Widerruf der Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - 4 B 1485/18

    Prüfungspflicht eines Rechtsanwalts bezüglich der Rechtsbehelfsfrist;

  • VG Berlin, 07.10.2015 - 21 K 146.15

    Ausschluss der gewerblichen Grabpflege auf einem kirchlichen Friedhof

  • VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit mangels Einhaltung der

  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

  • VG Köln, 04.08.2011 - 1 K 1572/11

    Vorliegen der Unzuverlässigkeit eines Versicherungsvertreters nach § 34 d Abs. 2

  • VG Gießen, 18.01.2008 - 8 E 314/07

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Handel mit Drogen eines

  • VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96

    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder

  • VG Schwerin, 08.06.2018 - 7 B 971/18

    Ausnahmefall trotz Straffälligkeit anzunehmender personenbeförderungsrechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 4 A 2700/20

    Berufung gegen Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen erheblicher Steuerrückstände

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - 4 A 4862/18

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen erheblicher Rückstände in den

  • VG Köln, 25.03.2022 - 18 K 382/20
  • VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung

  • VG Stuttgart, 21.07.2011 - 4 K 2033/11

    Gewerbeuntersagung - Juristische Person; Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer;

  • VG Ansbach, 14.09.2016 - AN 4 K 15.01587

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Immobilienmaklers wegen Steuerschulden

  • VGH Bayern, 13.09.2011 - 22 ZB 11.1793

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; angebliche "Aufrechnung" von Steuerschulden

  • VG Hamburg, 04.08.2022 - 17 E 2680/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen Steuerschulden erfolgten Widerruf einer

  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 4 K 14.00288

    Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsvermittler tätig zu sein; Regelfall der

  • VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1123

    Sofortvollzug, Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen

  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 ZB 07.3147

    Widerruf der Bauträgererlaubnis; Beginn der Jahresfrist; Leben in ungeordneten

  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 106.93
  • VG Regensburg, 11.08.2011 - RN 5 S 11.1124

    Sofortvollzug, Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen

  • VG Köln, 12.01.2006 - 1 K 8522/03

    Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit des

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