Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.03.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1502
BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92 (https://dejure.org/1993,1502)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 6 C 28.92 (https://dejure.org/1993,1502)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 (https://dejure.org/1993,1502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAppO § 11 Abs. 1 S. 2, 3, 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsunfähigkeit - Neue ärztliche Diagnose und Unverzüglichkeit der Rücktrittserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 442
  • DVBl 1994, 651
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Ein Rücktritt wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann, wenn diese erst während der Prüfung in Erscheinung tritt, auch nachträglich, d.h. nach Ablegung der Prüfung, erfolgen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167 m.w. Nachw.).

    Die unverzügliche Geltendmachung des Rücktritts ist aber nicht nur aus Gründen der Beweissicherung geboten, vielmehr soll mit dieser Verpflichtung auch verhindert werden, daß ein Prüfling zunächst abwartet, wie das Prüfungsergebnis ausfällt, und er sich somit unter Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit ungerechtfertigte Vorteile verschafft (Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.1993 - 6 B 36.93

    Erneute Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Prüfungsunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Wenn dem Prüfling erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind, muß er sich unverzüglich um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes selbst bemühen (Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 6 B 36.93 - Buchholz 421.0 Prüfungsverfahren Nr. 318).
  • BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Zwar hat nach dem Wortlaut dieser Bestimmung der Prüfling nur die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Landesprüfungsamt mitzuteilen, doch bezieht sich diese Pflicht nach der ständigen Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in gleicher Weise auf die Rücktrittserklärung selbst (Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
  • BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Dazu gehört, daß sich der Prüfling im Krankheitsfall selbst um die Frage seiner Prüfungsfähigkeit und eines eventuell erforderlichen Rücktritts kümmert, und daß diese Frage bei auftauchenden Zweifeln sofort geklärt wird (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 198.84 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 206).
  • BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Die von ihm beantragte Erhebung eines Sachverständigenbeweises und die Hinzuziehung der Krankheitsunterlagen der Klägerin wären nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der fachlichen Aussagen von Dr. R. bestanden hätten (zur Aufklärungs- und Beweiserhebungspflicht des Gerichts vgl. Beschluß vom 20. Februar 1962 - BVerwG 8 B 190.61 - DÖV 1962, 555).
  • BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20

    Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung

    Zum anderen soll vermieden werden, dass die Berufung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich missbräuchlich erfolgt, um sich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1969 - 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 , vom 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; ebenso im Falle der Geltendmachung einer nicht für ausreichend erachteten Ausgleichsmaßnahme: Quapp, DVBl 2018, 80 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2071/16

    Rücktritt eines Prüflings von mehreren erbrachten Prüfungsleistungen; Bezeichnung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, juris, Rn. 32.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 28.92 -, juris, Rn. 32.

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist eine solche Regelung unter dem Blickwinkel des bundesrechtlichen Gebots der Chancengleichheit durch zwei selbständig nebeneinanderstehende Gesichtspunkte gerechtfertigt: Zum einen soll verhindert werden, daß der betroffene Prüfling, indem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich eine ihm nicht zustehende weitere Prüfungschance verschafft, was im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; aus jüngster Zeit Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 323).

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 68 und 72/73 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 317), und zwar auch dies zum Zweck der Wahrung der Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 323, Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315, und zwar speziell zu § 19 Abs. 2 BayJAPO, sowie Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 6 B 12.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 328).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 8.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4557
BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 8.94 (https://dejure.org/1994,4557)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1994 - 1 B 8.94 (https://dejure.org/1994,4557)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1994 - 1 B 8.94 (https://dejure.org/1994,4557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Waffenbesitzverbot wegen missbräuchlicher Verwendung einer Waffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 442
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80

    Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 8.94
    (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 144.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 35 S. 35 m.w.N.).

    Unbeschadet der vom Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offengelassenen Frage, ob § 40 Abs. 1 WaffG für eine Befristung des Verbots überhaupt Raum läßt, kommt diese nur in Betracht, wenn sich übersehen läßt, daß der Grund, der zum Erlaß des Waffenbesitzverbots geführt hat, zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt wieder entfallen sein wird (vgl. Urteil vom 18. Februar 1983, a.a.O. S. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 1 S 995/93

    Zur mißbräuchlichen Verwendung einer Waffe

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 8.94
    Zu Unrecht hält der Kläger sinngemäß für klärungsbedürftig, ob bei der vom Berufungsgericht (VBlBW 1994, 107) vorgenommenen Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Waffenbesitzverbots der Einsatz der Waffe als Abschreckungsinstrument im Rahmen des strafrechtlichen Notwehrrechts die Annahme mißbräuchlicher Verwendung der Waffe begründen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 20 A 1399/96
    Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 (S. 43 f.); Urteil vom 18. Februar 1983 - 1 C 144.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 35 (S. 35); Beschluß vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69. Eine derartige zukunftsgerichtete Aussage muß sich, soll sie vor dem Gesetz Bestand haben, auf Tatsachen stützen können, die den Schluß zulassen, der Waffeninhaber verdiene künftig nicht mehr das nach dem Waffengesetz zu fordernde Vertrauen, er werde mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewußt umgehen.

    Unabhängig von der Frage, ob § 40 Abs. 1 WaffG für eine Befristung des Waffenbesitzverbots überhaupt Raum läßt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69; Urteil vom 18. Februar 1983 - 1 C 144.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 35 (S. 36), besteht hierfür jedenfalls im Falle des Klägers kein Anlaß.

  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    Weiter ist davon auszugehen, dass § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 BJagdG und § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG die durch Tatsachen gerechtfertigte allgemeine Besorgnis umfassen, der Waffen- bzw. Munitionsbesitzer werde mit seinen Waffen bzw. seiner Munition nicht so umgehen, dass andere Personen nicht zu Schaden kommen können.(vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1978 - I C 94.76-, DÖV 1979, 567, sowie Beschluss vom 03.03.1994 - 1 B 8.94-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997 - 20 A 1399/96 -, sowie Beschluss vom 02.06.2003 - 20 B 847/03 - (jeweils zu § 40 Abs. 1 WaffG a.F.); VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 16) Gefordert ist eine zukunftsbezogene Beurteilung unter Einbeziehung und Bewertung aller Tatsachen, die in diesem Zusammenhang bedeutsam sind.
  • OLG Jena, 21.03.2005 - Lw U 964/00

    Abfindungsanspruch; Erben; Vermächtnis

    Sie hat deshalb grundsätzlich den vollen Anspruch nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu beanspruchen, wobei für die Ermittlung der Verzinsung für die Nutzung der Inventarbeiträge und den gleichstehenden Leistungen sowie für die Berechnung der Mindestvergütung für die Bodennutzung die Mitgliedszeiten von Erblasserin und Mitgliedserbin zusammenzurechnen sind (vgl. BGH AgrarR 1995, 251; Wenzel AgrarR 1995, 1, 5).
  • VG Düsseldorf, 23.07.2003 - 18 K 7801/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines angeordneten Waffenbesitzverbots;

    Das ist dann der Fall, wenn Tatsachen die Besorgnis rechtfertigen, der Waffenbesitzer werde mit seinen Waffen so umgehen, dass andere Personen zu Schaden kommen, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 1 C 144.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 35, S. 35 m.w.N.; Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8/94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69.
  • VG Münster, 26.09.2006 - 1 K 593/04

    Untersagung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen und Munition;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 94.76 -, DÖV 1979, 567 = NJW 1979, 1564, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69; OVG NRW, Urteil vom 14. August 1997 - 20 A 1399/96 -, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 20 B 847/03 - (jeweils zu § 40 Abs. 1 WaffG a.F.).
  • VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter

    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass der Beklagte zugunsten des Klägers die Waffenbesitzverbote jeweils auf zehn Jahre befristet hat, obwohl das Waffengesetz grundsätzlich von einem unbefristeten Waffenbesitzverbot ausgeht und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Befristung des Waffenbesitzverbotes nur dann Raum ist, wenn sich absehen lässt, dass der Grund, der zum Erlass des Waffenbesitzverbotes geführt hat, zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt wieder entfallen sein wird (BVerwG, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8/94 -, Rn. 5; Bay VGH, Beschluss vom 22. August 2019 - 21 CS 18.2518 -, Rn. 22, jeweils juris).
  • VG Aachen, 27.05.2013 - 6 K 117/11

    Erforderlichkeit der Zuverlässigkeit eines Waffeninhabers i.R.d. Besitzes von

    Eine Befristung des Verbotes kam als milderes Mittel nicht in Betracht, weil sich aus den dargelegten Gründen nicht mit der erforderlichen Sicherheit voraussagen lässt, dass der Kläger zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit möglicherweise wiedererlangen wird, vgl. hierzu: Steindorf , a.a.O., § 41 Rdnr. 1 und 6; BVerwG, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, .
  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 22 L 1877/11

    Widerruf; Unzuverlässigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 94.76 -, DÖV 1979, 567 = NJW 1979, 1564, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69; OVG NRW, Urteil vom 14. August 1997 - 20 A 1399/96 -, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 20 B 847/03 - (jeweils zu § 40 Abs. 1 WaffG a.F.); VG Münster, Urteil vom 26. September 2006 - 1 K 972/04 -, juris.
  • VG Saarlouis, 10.09.2013 - 1 L 1011/13

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    BVerwG, Urteil vom 06.12.1978 - I C 94.76 -, DÖV 1979, 567 = NJW 1979, 1564; Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69; OVG NRW, Urteil vom 14.08.1997 - 20 A 1399/96 -, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 20 B 847/03 -.
  • VG Münster, 26.09.2006 - 1 K 972/04

    Ungültigkeit eines Jagdscheines und Einziehung; Missbräuchliche Verwendung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 94.76 -, DÖV 1979, 567 = NJW 1979, 1564, Beschluss vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69; OVG NRW, Urteil vom 14. August 1997 - 20 A 1399/96 -, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 20 B 847/03 - (jeweils zu § 40 Abs. 1 WaffG a.F.).
  • OLG Jena, 30.04.1998 - Lw U 677/97

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen; Ansprüche auf Zahlung eines

  • VG München, 24.05.2012 - M 7 E 12.1564
  • VG Gera, 12.09.2002 - 1 E 355/02

    Waffenrecht; Waffenrecht; Waffenrechtliche Unzulässigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 26.08.2002 - 17 L 1179/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Waffenverbots und Munitionsverbots;

  • VG Karlsruhe, 21.07.1999 - 10 K 59/99
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