Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94   

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BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6
    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der Konfliktbewältigung auf ein künftiges Planfeststellungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bebauungsplan - Verkehrsprobleme - Ausbau vorhandener Landstraße - Planfeststellungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Industriegebiet ohne entsprechenden Straßenausbau? (IBR 1995, 126)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 130
  • DVBl 1994, 1152
  • DÖV 1995, 33
  • ZfBR 1994, 286
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indes überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, daß sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Davon ist bei einer straßenrechtlichen Planfeststellung regelmäßig auszugehen, sobald die Planunterlagen im Anhörungsverfahren ausgelegt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 ).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Berechtigten Anlaß zu einer solchen Zurückhaltung hat sie jedenfalls dann, wenn eine parallele Planung bereits so weit fortgeschritten ist, daß an ihrer Verwirklichung und damit an der Lösung der durch den Bebauungsplan aufgeworfenen Probleme sinnvoll nicht mehr zu zweifeln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 32.84 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indes überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, daß sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ).
  • BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Jedoch sind Umstände denkbar, die auch in einem früheren Verfahrensstadium den Schluß auf eine hinreichend verfestigte Planung zu rechtfertigen geeignet sein können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 188.92 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Den Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, daß jeder Bebauungsplan grundsätzlich die von ihm geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Antragsgegnerin räumt selbst ein, daß das Normenkontrollgericht die Entscheidung des Senats vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - (DVBl 1987, 1273 ), von der es abgewichen sein soll, ausdrücklich herangezogen hat, um damit die Richtigkeit seines eigenen Standpunktes zu untermauern.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Nach allgemeinen planungsrechtlichen Grundsätzen dürfen freilich Konflikte, die durch ein Planvorhaben ausgelöst oder verschärft werden, in ein anderes Verfahren dann nicht verlagert werden, wenn bereits absehbar ist, dass sie sich dort nicht werden lösen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 30; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307, 311, vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 161 f. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, 201; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Dahinstehen kann, ob die Grundsätze, nach denen bei Planungsentscheidungen die Bewältigung noch offener Konflikte unter bestimmten Voraussetzungen einem hierfür geeigneten späteren Verfahren vorbehalten werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschlüsse vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29, und vom 14. Juli 1994 BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75), auch für baurechtliche Zulassungsentscheidungen fruchtbar gemacht werden können.
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Eine Verweisung auf die Luftreinhalteplanung ist allerdings dann nicht zulässig, wenn im Planungsverfahren absehbar ist, dass sich die Probleme in dem anderen Verfahren nicht werden lösen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 30; Beschluss vom 14. Juli 1994 - 4 NB 25.94 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 2037/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4890
VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 2037/94 (https://dejure.org/1994,4890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.1994 - 5 S 2037/94 (https://dejure.org/1994,4890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 1994 - 5 S 2037/94 (https://dejure.org/1994,4890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauzaun in Form von Großplakatanschlagtafeln: getrennte Sondernutzungsgebühr für die Einrichtung der Baustelle und für Werbeanlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 120 BWVPr 1995, 260 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 130 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 521
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 2037/94
    In ständiger Rechtsprechung hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit entschieden, daß eine Abgabensatzung in der Regel rückwirkend geändert werden darf, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (vgl. z.B. BVerwG Urt. v. 28.11.1975 - IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01

    Aufstellen von Baugeräten im öffentlichen Verkehrsraum durch Anlieger

    Dementsprechend hat der Senat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -) die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Einrichtung einer Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich gebilligt und damit eine derartige Straßenbenutzung durch den Anlieger nicht mehr als "gesteigerten Gemeingebrauch" eingestuft (so auch Lorenz, a.a.O., § 13 RdNr. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96

    Sondernutzungsgebühr für Werbetafeln auf Seitenstreifen einer Straße

    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Sondernutzung ist darüber hinaus, daß diese Nutzung den Gemeingebrauch beeinträchtigt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 23.10.1972 - 1 S 1107/71 - ESVGH 23, 34/36; Urt. des Sen. v. 20.11.1989 - 5 S 2058/88 - NVwZ-RR 1991, 393 und vom 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -, sowie Lorenz, Straßengesetz, 1992, § 16 RdNr. 2).

    Allein die optischen und psychischen Ausstrahlungswirkungen einer Plakatanschlagtafel auf die Benutzer des Verkehrsraums hat der Senat im übrigen auch in seinem Urteil vom 01.09.1994 (5 S 2037/94) nicht zur Begründung der Sondernutzung genügen lassen; in jenem Fall befanden sich die als Bauzaun errichteten Plakatanschlagtafeln auf dem dem Gemeingebrauch gewidmeten öffentlichen Straßengrund.

  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 5 N 3469/94

    Normenkontrolle einer Sondernutzungsgebührenregelung - Plakatanschlag an Bauzaun

    Der Antragstellerin dürfte zwar insofern zuzustimmen sein, als allein die nichtgegenständliche "psychische Ausstrahlung" derartiger Werbeplakate auf eventuelle Passanten nicht zur Begründung einer Sondernutzung der öffentlichen Straße genügen dürfte, denn sie allein greift nicht in den öffentlichen Verkehr ein (insofern mißverständlich: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1994 - 5 S 2037/94 -, S. 7 des Amtlichen Abdrucks).
  • VG Düsseldorf, 30.09.2003 - 16 K 7323/02
    Das von der Klägerin vorgenommene Anbringen der Spanntücher zu Werbezwecken an diesem sich bereits im öffentlichen Straßenraum befindlichen Baugerüst verwirklicht einen zusätzlichen Sondernutzungsgebührentatbestand, der von dem Beklagten mit einer weiteren Sondernutzungsgebühr belegt werden kann, so für das Anbringen von Werbeplakaten auf im öffentlichen Straßenraum befindlichen Bauzäunen Hess VGH, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 -, GewArch 1998, 437 ff.; VGH BW, Urteil vom 1. September 1994 - 5 S 2037/94 - OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 1991 - 23 B 1718/90 -.

    Zum einen besteht die (straßenrechtlich betrachtet negative) Auswirkung von Werbeanlagen regelmäßig nur in untergeordnetem Umfang in der Benutzung der Fläche oder des Luftraumes öffentlicher Verkehrsanlagen, sondern vielmehr in der optischen und damit psychischen Einwirkung auf die Benutzer des Verkehrsraumes, vgl. VGH BW, Urteil vom 1. September 1994 - 5 S 2037/94 - , Juris-Abdruck, S. 3.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94

    Zur Bestimmtheit einer Sondernutzungsgebührensatzung hinsichtlich des Begriffs

    Der infolge Fehlens einer gültigen Gebührensatzung zunächst rechtswidrige Gebührenbescheid der Beklagten vom 27.12.1990 konnte mithin nachträglich dadurch geheilt werden, daß die Satzung mit einer Rückwirkung in Kraft trat, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. zum Ganzen schon: Senatsurteil v. 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -).
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