Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1907
OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94 (https://dejure.org/1994,1907)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94 (https://dejure.org/1994,1907)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 (https://dejure.org/1994,1907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 411
  • DVBl 1995, 937 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.1987 - 7 B 16/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Die Beteiligungsfähigkeit eines Einwohnerantrags in entsprechender Anwendung des § 61 Nr. 2 VwGO ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Beschluß vom 06. April 1987 = NVwZ 1988, 468).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 06. April 1987 - 7 B 16/87 = NVwZ 1988, 468) muß es deshalb möglich sein, dies durch eine das Recht des Einwohnerantrages sichernde einstweilige Anordnung grundsätzlich zu verhindern.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1989 - 15 A 2422/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Anzuerkennen sind indessen je nach Fallgestaltung zur Sicherung der Kompetenzen auch Unterlassungsansprüche dahingehend, daß etwa das zur Beschlußfassung legitimierte Gremium in Fällen fehlender Beschlußgrundlage - um seine Mitwirkung zu sichern - von dem Ausführungsorgan einstweilige Unterlassung der Ausführung verlangen kann (vgl. OVG Münster NVwZ-RR. 1990, 101; vgl. zum Personalvertretungsrecht auch Albera, Anmerkung in ZBR 1990, 356 zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990; vgl. insoweit auch Bay. VGH PersR 1991, 420; OVG Berlin PersR 1992, 459 zu dieser sogenannten "verfahrensrechtlichen Lösung", wie sie nur innerorganschaftlichen Streitigkeiten eigen ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91

    Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Zumindest ist anerkannt, daß solche Unterlassungsansprüche als Sicherungsmittel des Eilrechtschutzes erforderlich sein können, wenn anders effektiver Rechtsschutz (Art. 20 Abs. 3 GG) zur Sicherung einer verfahrensrechtlichen Kompetenz nicht möglich ist, und für das Hauptsacheverfahren überwiegend wahrscheinlich ist, daß die Kompetenz durch den Antragsteller zu Recht beansprucht wird (vgl. Beschluß OVG Rheinland- Pfalz 2 B 10005/91.OVG vom 27. Februar 1991, DVBl. 1991, 719, 720).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93

    Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Der Senat folgt deshalb nicht der Ansicht, die darauf abstellt, der Bürgermeister sei solange zur Ausführung von Beschlüssen des Rates befugt, als nicht ein actus contarius vorliegt (VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1994, 397; vgl. auch Haager, NVwZ 1994, 766, der eine ausdrückliche gesetzliche Regelung einer etwaigen aufschiebenden Wirkung einer Initiative verlangt, ohne die die Vollzugsfähigkeit nicht gehindert sei).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93

    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Die unmittelbaren Mitwirkungsrechte der Bürger wurden nicht gestärkt, sondern es würde zu zusätzlicher Enttäuschung führen, wenn nicht einmal ein Minimum eines fairen Verfahrens garantiert wäre, das die Rechte nicht von vornherein zum Leerlaufen verdammt (vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 26. Oktober 1993 NVwZ 1994, 396).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 01. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - NVwZ-RR 1995, S. 411, 412) sind Beteiligte im Falle des Streits um die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags - entsprechendes gilt hier für das Bürgerbegehren - kommunale Organe, die um die Abgrenzung innerorganschaftlicher Zuständigkeiten und Rechte streiten, im Falle von Einwohnerantrag und Bürgerbegehren auf der Aktivseite diese Institutionen selbst als gemeindliche Quasi-Organe, auf der Passivseite das entsprechende Kontrastorgan, hier der die Zulässigkeit verneinende Gemeinderat (vgl. zu der Kontraststellung des Gemeinderats und insbesondere dessen besonderen Rollenkonflikt, weil er sich als Repräsentativorgan durch die Akte unmittelbarer Demokratie auf Gemeindeebene in seinen Kompetenzen in Frage gestellt sehen kann, von Arnim, DÖV 1990, 85 f.; von Danwitz, DVBl 1996, 134, 136).

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zum Einwohnerantrag (aaO, NVwZ-RR 1995, 411, 413) die Auffassung vertreten, daß es nach dem Gesetz in erster Linie darauf ankomme, daß die Unterstützer das sachliche Begehren der Initiative tragen, und daß im Hinblick darauf der auslegungsbedürftige Wortlaut des Gesetzes wohl keine ausreichenden Hinweise enthält, dem Gesetzgeber komme es zudem darauf an, daß jeder Unterzeichner mit seiner Unterschrift auch die Person des Vertreters legitimiere.

    Im Hinblick auf die Rechtsentwicklung zum Einwohnerantrag hat der Senat in diesem Zusammenhang ausgeführt (vgl. Beschluß vom 01. Dezember 1994, aaO, S. 412):.

  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

    Seine Vertrauensleute nehmen insoweit eine organschaftliche Funktion wahr (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 2. März 2004 - 1 B 79/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 54 , zu Art. 87 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und dem Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 -, juris, Rn. 2, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.; Urteil vom 15. Februar 2011 - 10 LB 79/10 -, juris, Rn. 30, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.; OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, juris, zu § 26 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 -, juris, Rn. 32; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03 -, juris, Rn. 8 ; OVG Saarland, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, juris, Rn. 77, zu § 21a Abs. 2 Satz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz ; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 253 , zu § 24 f. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen a.F.).
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Nach allem kann wegen der Außenwirkung der Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde bzw. deren zuständigen Stellen und den Vertrauensleuten der Streit um die Zulassung eines Bürgerbegehrens nicht als Kommunalverfassungsstreit gewertet werden (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Juli 1996 -- 1 M 43/46 -- NVwZ 1997, 306 ff., 307, linke Spalte; Fischer, DÖV 1996, 181 ff., 184/185; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 -- 7 B 12954/94 -- NVwZ-RR 1995, 411 f., und Urteil vom 6. Februar 1996 -- 7 A 12861/95 -- NVwZ-RR 1997, 241).
  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 4 B 406/09

    Gemeinderat; Kommunalverfassungsrecht; ordnungsgemäße Einberufung; einstweilige

    Mit Blick auf die Besonderheiten kommunalverfassungsrechtlicher Streitverfahren kommt der Erlass einer einstweiligen Sicherungsanordnung gegenüber dem Bürgermeister als gemeindlichem Vollzugsorgan (§ 52 Abs. 1 SächsGemO) auch dann in Betracht, wenn drohende Vollzugshandlungen einen irreversiblen Rechtsverlust zum Nachteil eines gemeindlichen Organs oder Teilorgans besorgen lassen (so bereits SächsOVG [3. Senat], Beschl. v. 6.2.1997, SächsVBl. 1997, 215, 216 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 1.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411, 413 f.; HessVGH, Beschl. v. 26.10.1993, NVwZ 1994, 396; anders Hager, NVwZ 1994, 766 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.1996 - 1 M 43/96

    Bürgerbegehren; Bestimmtheit; Gemeindevertreterbeschluß; Aussetzung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung,

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - NVwZ 1995, 411 = AS 25, 79) kann das Recht auf Durchführung eines Einwohnerantrags - entsprechendes muss hier auch für die Durchführung eines Bürgerbegehrens gelten - dadurch gesichert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung dem Vollzugsorgan der Gemeinde aufgegeben wird, einstweilen die Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen zu unterlassen, um die Durchführung des eingeleiteten Verfahrens nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen obsolet werden zu lassen.
  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 1 A 3/08

    Bürgerbegehren zur Erhaltung eines Freibades

    Mit Blick auf die - anders als in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern und möglicherweise auch in Berlin (s. o.) und Baden-Württemberg hier könnte § 8 Abs. 3 Satz 2 KomWG (BW) einen gesetzlichen Hinweis auf die Vorgreiflichkeit eines Vorverfahrens geben, denn diese Norm bestimmt: "Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde"; jedenfalls geht die Praxis und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Baden-Württemberg von der Notwendigkeit eines Vorverfahrens aus, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110, vom saarländischen Gesetzgeber offen gelassene Frage, in welcher Form Rechtsschutz gegen negative Zulässigkeitsentscheidungen des Gemeinderats nach § 21a Abs. 5 S. 1 KSVG zu gewähren ist, erscheint die Annahme einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit der sinnvollere Lösungsweg vgl. zur Begründung, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 411 = AS RP-SL 25, 79, sowie Urteil vom 06.02.1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241 = AS RP-SL 25, 285, wo abschließend hervorgehoben wird, dass das rheinland-pfälzische Recht eine ausdrückliche anderslautende gesetzliche Bestimmung, die eine Entscheidung in der Form eines Verwaltungsaktes und die dagegen gerichtete Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage mit der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vorsehen würde, nicht kenne; ebenfalls von einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit bei einer der saarländischen Regelung vergleichbaren Gesetzeslage gehen aus: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, dokumentiert bei juris, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.02.1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253; der VGH Hessen geht bei einer der saarländischen Gesetzeslage ebenfalls vergleichbaren Regelung - "über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindevertretung" (§ 8b Abs. 4 S. 2 HGO) - von einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO aus, die sich - ohne Vorverfahren - jedoch gegen die Gemeinde und nicht gegen die Gemeindevertretung richte, vgl. Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451 = DVBl. 2000, 929; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), Vorb.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

    Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 95 f.; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 40 Rdnr. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, DÖV 1997, 693 f.; Beschluss vom 27.10.1977 - IX 2682/77 -, DVBl. 1978, 274 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.1999, NVwZ-RR 2000, 375 f.; Beschluss vom 01.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 20.02.1989, NVwZ 1990, 174 f.; Martensen, JuS 1995, S. 989; Herbert, DÖV 1994, 108 ff.; Schoch, JuS 1987, S. 786).
  • VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17

    Entscheidung im Lampadener Haushaltsstreit

    Hierbei ist der mit der Beschlussfassung über die Entlastung betraute Gemeinderat Klagegegner, da im Kommunalverfassungsstreit die innerorganisatorische Kompetenz- und Pflichtenzuordnung über die Frage der Passivlegitimation entscheidet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, Rn. 16, juris; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017, a. a. O., Rn. 25).
  • OVG Bremen, 02.03.2004 - 1 B 79/04

    Bürgerantrag; Kommunalverfassungsstreit; Unterlassungsanspruch; Deputation

    Diese - organschaftlichen Kompetenzen vergleichbare - Rechtsstellung verteidigen die Unterzeichner des Bürgerantrags gegenüber einem "Kontrastorgan" der Stadtgemeinde, durch deren Handeln sie das ihnen eingeräumte Recht, eine Sachentscheidung der Stadtbürgerschaft über den Bürgerantrag herbeizuführen, vereitelt sehen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz NVwZ-RR 1995, 411 ).
  • VerfG Hamburg, 30.11.2005 - HVerfG 16/04

    Entspricht ein Beschluss der Bürgerschaft dem Anliegen eines Volksbegehrens? -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 552/97

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

  • VG Cottbus, 19.05.2017 - 1 K 1626/14

    Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht - vgl. Ord. Nr. 110000 ff.)

  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 1019/14

    Ausschluss eines NPD-Stadtratsmitglieds aus Ratssitzung der Stadt Pirmasens war

  • VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12

    Erfolglose Klage gegen Bürgerentscheid über Gemeindefusion

  • VG Trier, 19.12.2006 - 1 L 930/06

    Bürgerbegehren "In der Träf" und "Auf der Buhs" unzulässig

  • VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Freiburg, 13.09.2023 - 3 K 2809/23

    Kommunales Organstreitverfahren auf Zulassung zur Teilnahme als Gemeinderat an

  • VG Trier, 19.01.2020 - 7 K 3207/20

    Entscheidung im Streit um Sitzungsausschluss in Lampaden

  • VG Gießen, 08.08.1997 - 8 G 1178/97

    Bürgerbegehren - keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich Umsetzung anderer

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 2 A 20.07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (hier: Fehlende Geburtsdatenangabe bei der

  • VG Neustadt, 19.02.2010 - 1 K 756/09

    Einwohnerantrag; ablehnender Ratsbeschluss; Verletzung des Anhörungsrechts

  • VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20

    Stattgebender Eilbeschluss im Streit um Teilnahme an der Sitzung des

  • VG Münster, 28.04.2003 - 1 L 622/03

    Bürgerbegehren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht