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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1995 - 18 B 3183/93   

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https://dejure.org/1995,2598
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1995 - 18 B 3183/93 (https://dejure.org/1995,2598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.1995 - 18 B 3183/93 (https://dejure.org/1995,2598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 1995 - 18 B 3183/93 (https://dejure.org/1995,2598)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisungsgrund ; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schutz des Ausländers; Spezialpräventive Gründe; Generalpräventive Gründe; Sofortvollzug einer Ausweisungsverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 173
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1995 - 18 B 3183/93
    Ein Ausweisungsgrund ist im Sinne von § 48 Abs. 1 AuslG 1990 nur dann schwerwiegend, wenn das Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 B 153.94 - Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 18 B 1260/04

    Ausweisung Beurteilungszeitpunkt Bestandskraft Bindungswirkung Bundesamt

    Das folgt zum einen aus der insoweit eindeutigen Regelung des § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG, dem der jetzige § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG entspricht, wonach Widerspruch und Klage unbeschadet ihrer aufschiebenden Wirkung die Wirksamkeit der Ausweisung unberührt lassen, - vgl. zu § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG Senatsbeschlüsse vom 25. April 1995 - 18 B 3183/93 -, NWVBl.

    1995, 438 = EZAR 030 Nr. 2 = NVwZ-RR 1996, 173 und vom 11. März 2002 - 18 B 849/01 -, AuAS 2002, 148 - und zum anderen aus der Übergangsregelung des eine Bestandskraft nicht voraussetzenden § 102 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, - vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 1 B 157.91 -, InfAuslR 1992, 37, zu der gleichlautenden Regelung in § 95 Abs. 1 AuslG - nach dem - wie ausgeführt - eine vor dem 1. Januar 2005 erfolgte Ausweisung wirksam bleibt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 18 B 191/08

    Unionsbürger Familienangehörige doppelte Staatsangehörigkeit

    So schon zu der wortgleichen Regelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG OVG NRW, Beschluss vom 25.4.1995 - 18 B 3183/93 -, NWVBl.

    1995, 438 = EZAR 030 Nr. 2 = NVwZ-RR 1996, 173; vgl. zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 7.3.2008 - 18 B 149/08 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    Schwerwiegende Gründe in diesem Sinne liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats - vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 B 153.94 -, InfAuslR 1995, 194 und Beschluß des Senats vom 25. April 1995 - 18 B 3183/93 -, NWVBl. 1995, 438 - dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat.
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