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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96   

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VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96 (https://dejure.org/1996,3427)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.1996 - 8 S 113/96 (https://dejure.org/1996,3427)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 8 S 113/96 (https://dejure.org/1996,3427)
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Anwaltspraxis außerhalb des Plangebiets

§ 18 GemO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausschluß eines Gemeinderates bei der Beschlußfassung über einen Bebauungsplan wegen Befangenheit; Straßenplanung durch Bebauungsplan - Lärmschutz für bestehende Gebäude - Vorkehrungen zum passiven Schallschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Mitwirkung eines wegen Befangenkeit aufgrund eines Sondervorteils ausgeschlossenen Gemeinderats; Nennung der Adresse und des Orts der ausgelegten Pläne als Erfüllung der Einsehungsmöglichkeit des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 183
  • NZV 1997, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1982 - 5 S 2048/81

    Rücksichtnahmegebot; Innenbereich; Gaststätte; Bekanntmachung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Zwar habe der Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 5 S 2048/81 angenommen, daß diese mangels ordnungsgemäßer öffentlicher Bekanntmachung nicht wirksam sei.

    Für das vorliegende Verfahren ist ferner ohne Belang, ob die Ortsbausatzung der Antragsgegnerin vom 13.04.1939 und der dazugehörende Bauzonenplan vom 03.03.1938 - wie der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Berufungsurteil vom 22.09.1982 - 5 S 2048/81 - entschieden hat - nicht entsprechend den damaligen Vorschriften bekannt gemacht worden ist oder - wie der Antragsteller unter Hinweis auf angeblich nach dem genannten Urteil gewonnene weitere Erkenntnisse glaubt darlegen zu können - doch rechtswirksam geworden ist.

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Ist der Bau einer öffentlichen Straße Gegenstand eines Bebauungsplans, so braucht die Gemeinde Vorkehrungen, die dem passiven Schallschutz für vorhandene bauliche Anlagen dienen, nur dann zu treffen, wenn Festsetzungen dieser Art ausnahmsweise erforderlich sind (wie BVerwG, Beschl v 17.5.1995 - 4 NB 30/94 -, UPR 1995, 311).

    Zum anderen ist auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.5.1995 (- 4 NB 30.94 -, UPR 1995, 311) zu verweisen, wonach eine Gemeinde im Bebauungsplan Vorkehrungen, die dem passiven Schallschutz dienen, nur dann zu treffen braucht, wenn Festsetzungen dieser Art ausnahmsweise erforderlich sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1993 - 1 S 570/92

    Befangenheit bei Stellungnahme zu LSG-Verordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Dabei ist davon auszugehen, daß - erstens - jeder individualisierbare materielle oder immaterielle Vorteil oder Nachteil zu einer Interessenkollision in dem hier maßgeblichen Sinn führen kann, daß es - zweitens - nicht darauf ankommt, daß die Interessenkollision tatsächlich besteht und schließlich daß - drittens - der Eintritt eines Sondervorteils oder Nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. das Urt. des erk. Gerichtshofs vom 18.3.1993 - 1 S 570/92 - ESVGH 43, 188 = DÖV 1993, 1098).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Damit spitzt sich die zu erwartende Veränderung jedoch noch nicht zu einem Sondervorteil für Rechtsanwalt B. zu (vgl. auch das Urt. des erk. Gerichtshofs v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 - UPR 1992, 388 = NVwZ-RR 1993, 97).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Es ist ferner in keiner Weise erkennbar, daß weitere Untersuchungen oder Bewertungen zu einem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis geführt hätten (vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, UPR 1996, 228 sowie die Nachweise bei Jannasch, VBlBW 1996, 163, 167 (FN 53)).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94

    Zur Wirksamkeit eines Bebauungsplans; zum Eingriff in die Natur - hier: Vorhaben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Im übrigen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Innenbereich zuzurechnen, so daß im Hinblick auf § 10 Abs. 1 Bad.-Württ. NatSchG die besonderen Anforderungen an die Abwägung gem. § 8a BNatSchG (vgl. hierzu NK-Urteil des Senats v. 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -) nicht zugrundezulegen sind (NK-Beschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1996 - 8 S 2641/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bedeutung des BNatSchG § 8a Abs 1 S 1 für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Im übrigen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Innenbereich zuzurechnen, so daß im Hinblick auf § 10 Abs. 1 Bad.-Württ. NatSchG die besonderen Anforderungen an die Abwägung gem. § 8a BNatSchG (vgl. hierzu NK-Urteil des Senats v. 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -) nicht zugrundezulegen sind (NK-Beschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 3 S 2956/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß von der Mitwirkung bei der

    Eine Befangenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 GemO (GemO BW) ist in einem solchen Fall nur dann zu verneinen, wenn eindeutig und nach jeder Betrachtungsweise ein individuelles Sonderinteresse nicht besteht (im Anschluß und in Fortführung von VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 28.06.1996 - 8 S 113/96).

    Ein individuelles Sonderinteresse ist bei der Entscheidung über den Erlaß eines Bebauungsplans grundsätzlich - bereits - dann zu bejahen, wenn die in der Befangenheitsvorschrift bezeichnete Person Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereichs des Planes ist oder - wie die frühere Ehefrau des Stadtrats X - dort als Mieter ihren Lebensmittelpunkt hat (vgl. VGH Bad.- Württ., NK-Urteil vom 28.6.1996 - 8 S 113/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

    Nicht ausreichend für ein individuelles Sonderinteresse eines Gemeinderats war dagegen, dass ein Gemeinderatsmitglied ein Grundstück in einem Bereich hatte, der vom Gemeinderat beim Beschluss eines Bebauungsplans als möglicher Alternativstandort erwogen worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1983 - 3 S 1221/83 - VBlBW 1985, 21), dass die Aussiedlung eines Betriebs dazu geführt hatte, dass die Eigentumswohnung eines Bürgermeisters wegen der nun ruhigeren Lage an Wert gewann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - a.a.O.), dass der beschlossene Bebauungsplan eine Straße festsetzte, die zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führte, in der der Gemeinderat selbst wohnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.2004 - 8 S 1374/03 - ähnlich Urt. v. 28.06.1996 - 8 S 113/96 - NVwZ-RR 1997, 183 = PBauE § 9 Abs. 1 BauGB Nr. 10) und dass ein Gemeinderat Wohnungen und gewerbliche Objekte einer im Plangebiet gelegenen Firma zur Vermietung vermakelte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - ESVGH 46, 289).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 8 S 2401/98

    Bauleitplanung: Bürgerbeteiligung - Prüfung der Anregungen; Straßenplanung:

    Eine Gemeinde kann bei der Planung einer Straße durch Bebauungsplan regelmäßig von der Festsetzung baulicher oder sonstiger technischer Vorkehrungen zum passiven Schallschutz absehen und es der Eigeninitiative der betroffenen Eigentümer überlassen, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die hierfür erbrachten Aufwendungen vom Träger der Straßenbaulast einzufordern (wie BVerwG, Beschluß v 17.5.1995 - 4 NB 30/94 -, PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 9; VGH Bad-Württ, Normenkontrollurteil v 28.6.1996 - 8 S 113/96 -, PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 10).

    Nur ausnahmsweise, wenn zutage liegt, daß es - etwa zum Schutz einer Vielzahl von Mietern oder Pächtern oder zum Schutz besonders lärmempfindlicher Nutzungen (z.B. Krankenhäuser oder Kurheime) - von vornherein verfehlt wäre, allein auf das Eigeninteresse als Triebfeder für die gebotenen Ausführungshandlungen zu bauen, hat die Gemeinde dem passiven Schallschutz durch Vorkehrungen im Bebauungsplan Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschluß v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, ZfBR 1995, 269 = DVBl. 1995, 1010 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 9; Normenkontrollurteil des Senats v. 28.6.1996 - 8 S 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 183 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 10; Uechtritz, DVBl. 1999, 198/204 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97

    Bebauungsplan; Verkehrsstraße; Straßenbauvorhaben; Lärmschutz;

    Passiven Schallschutz mußte die Antragsgegnerin schließlich auch nicht unmittelbar im Bebauungsplan festsetzen; die entsprechenden Ausführungen in der Planbegründung reichen aus (BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572; VGH Mannheim, Urt. v. 28.6.1996 - 8 S 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 183).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

    Entscheidend ist stattdessen, ob der Gemeinderat oder eine der in § 18 Abs. 1 und 2 GemO aufgeführten, mit ihm verbundenen Personen aufgrund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlußfassung ein individuelles Sonderinteresse haben, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, der betreffende Gemeinderat werde nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handeln (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.3.1993 - 1 S 570/92 -, DÖV 1993, 1098; Urt. v. 28.6.1996 - 8 S 113/96).
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