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   BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96   

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BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96 (https://dejure.org/1996,2118)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1996 - 2 WD 10.96 (https://dejure.org/1996,2118)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 2 WD 10.96 (https://dejure.org/1996,2118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Beurteilung eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 343
  • NVwZ 1997, 579 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 238
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.11.1993 - 2 WD 31.93

    Beurteilung eines wiederholten Betruges als schweres Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Ebenso wie besondere Milderungsgründe im Einzelfall eine Maßnahme rechtfertigen können, die sein dienstliches Fortkommen nicht berühren, erfordern andererseits gewichtige Erschwerungsgründe eine reinigende Maßnahme als disziplinare Reaktion (Urteil vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261> und vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - jeweils m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.

    Vorwerfbares, insbesondere vorsätzliches Schuldenmachen, das strafrechtlich als Betrug zu werten ist, stellt daher grundsätzlich eine gravierende Dienstpflichtverletzung dar, die unter Umständen sogar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis nach sich ziehen kann, wenn die vertraglich vereinbarte Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen voraussehbar gestört wird (Urteil vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - m.w.N.) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95

    Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Verfehlung eines Soldaten in

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - und vom 6. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 25.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - und vom 6. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 25.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261> und vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - jeweils m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - m.w.N.) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 2 WD 38.84

    Dienstvergehen - Leichtfertiges Schuldenmachen - Soldat

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261> und vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - jeweils m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.
  • BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84

    Unberechtigte Teilnahme an der Truppenverpflegung - Rückstand mit der Zahlung der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261> und vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - jeweils m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.
  • BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85

    Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Ebenso wie besondere Milderungsgründe im Einzelfall aber eine das dienstliche Fortkommen des Soldaten nicht berührende Maßnahme rechtfertigen könnten, erforderten andererseits gewichtige Erschwerungsgründe eine schärfere disziplinare Reaktion, nämlich eine reinigende Maßnahme (Urteil vom 25. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 26.90 - <NZWehrr 1985, 248>).
  • BVerwG, 25.10.1990 - 2 WD 26.90

    Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
    Ebenso wie besondere Milderungsgründe im Einzelfall aber eine das dienstliche Fortkommen des Soldaten nicht berührende Maßnahme rechtfertigen könnten, erforderten andererseits gewichtige Erschwerungsgründe eine schärfere disziplinare Reaktion, nämlich eine reinigende Maßnahme (Urteil vom 25. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 26.90 - <NZWehrr 1985, 248>).
  • BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91

    Ernennung eines Soldaten unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 09.1161

    Unterbliebene Verwendung von Erstattungszahlungen der Beihilfestelle und einer

    Im Zusammenhang mit seiner privaten Lebens- und Wirtschaftsführung kann sich ein Beamter sowohl bei der Eingehung als auch bei der Abwicklung von Verbindlichkeiten eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens schuldig machen (vgl. zu den insoweit in Betracht kommenden Pflichtenverstößen BVerwG vom 14.8.1969 BVerwGE 33, 327/329 f.; vom 12.5.1971 BVerwGE 43, 227/228 f.; vom 12.3.1985 BVerwGE 76, 350/351 f.; vom 22.4.1991 BVerwGE 93, 78/84 f.; vom 18.6.1996 BVerwGE 103, 343/345 f.).

    a) Schwer dienstpflichtwidrig handelt vor allem der Beamte, der sich in Zusammenhang mit der Eingehung von Verbindlichkeiten einer Straftat schuldig macht, was insbesondere dann der Fall ist, wenn er hierbei einen Betrug begeht (vgl. BVerwG vom 14.8.1969, a.a.O., S. 330; vom 12.3.1985, a.a.O., S. 352; vom 22.4.1991, a.a.O., S. 85; vom 18.6.1996, a.a.O., S. 346).

    Disziplinarrechtlich bedeutsam wird ein solches Verhalten erst dann, wenn die vertraglich vereinbarte Abwicklung nach den Umständen voraussehbar gestört wird (BVerwG vom 12.3.1985, a.a.O., S. 351; vom 22.4.1991, a.a.O., S. 84 f.; vom 18.6.1996, a.a.O., S. 345).

    Eine derart schlechte private Wirtschaftsführung lässt nämlich Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Beamten zu, berührt seine dienstlichen Verwendungsmöglichkeiten und macht ihn in vielfältiger Weise zum Sicherheitsrisiko (BVerwG vom 12.3.1985, a.a.O., S. 351; vom 18.6.1996, a.a.O., S. 345).

  • BVerwG, 13.11.2007 - 2 WD 20.06

    Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB; Vortäuschen einer

    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - BVerwGE 103, 343 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15 und vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 19 = NZWehrr 2003, 127 m.w.N.) ohnehin nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 27.01.2000 - 2 WD 28.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufnahme eines Darlehens von einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [345] > m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.

    Vorwerfbares, insbesondere vorsätzliches Schuldenmachen, das strafrechtlich als Betrug zu werten ist, stellt daher grundsätzlich eine gravierende Dienstpflichtverletzung dar, die unter Umständen sogar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis nach sich ziehen kann, wenn die vertraglich vereinbarte Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen voraussehbar gestört wird (Urteile vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - und vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - ).

    Ebenso wie besondere Milderungsgründe im Einzelfall eine Maßnahme rechtfertigen können, die sein dienstliches Fortkommen nicht berühren, können gewichtige Erschwerungsgründe eine reinigende Maßnahme als disziplinare Reaktion erfordern (Urteile vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - und vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - ).

    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewohnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15 = NVwZ-RR 1997, 238> m.w.N., vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212, insoweit nicht veröffentlicht> und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind unter anderem ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer sonstigen körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - <BVerwGE 113, 128 [129 f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83, insoweit nicht veröffentlicht> und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. März 1995 BVerwG 2 WD 1.95 m. w. N.; vom 24. Januar 1996 BVerwG 2 WD 26.95, vom 18. Juni 1996 BVerwG 2 WD 10.96 - m. w. N., vom 18. März 1997 BVerwG 2 WD 29.95 und vom 17. Oktober 2002 BVerwG 2 WD 14.02) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - BVerwGE 103, 343 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 13. Juni 2006 - BVerwG 2 WD 1.06 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der betreffende Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - BVerwGE 103, 343 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15 m.w.N., vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212 und vom 6. Mai 2003 a.a.O. m.w.N.) ohnehin nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde;

    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15> m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre

    Milderungsgründe in der Tat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 61> m.w.N.; vom 24. Januar 1996 - 2 WD 26.95 - <NZWehrr 1996, 126>, vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 15 = NVwZ-RR 1997, 238> m.w.N. und vom 18. März 1997 - 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212>) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] > m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 WD 13.03

    Stabsarzt; Personalratsvorsitzender; Befehl; Zeitpunkt der Ausführung des

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 17/16

    Disziplinarklage gegen einen Polizeivollzugsbeamten wegen inner- und

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02

    Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden

  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 47.02

    Wachdienst; Wachverfehlung; Auslandseinsatz; außergewöhnliche situationsgebundene

  • BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06

    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt;

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes;

  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 6.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund;

  • BVerwG, 11.01.2005 - 2 WDB 1.05
  • BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99

    Unerlaubtes Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als vorsätzlicher Verstoß

  • BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
  • BVerwG, 23.11.2005 - 2 WD 35.04

    Hehlerei; Verhängungsverbot; Einstellung des Verfahrens; Persönlichkeitsprognose;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 2 WD 14.06

    Kameradschaft; "Griff in die Kameradenkasse"; Dienstgradherabsetzung um zwei

  • VG Magdeburg, 03.12.2012 - 8 A 19/12

    Disziplinarrecht: Vorwerfbares Schuldenmachen

  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • BVerwG, 08.05.2003 - 2 WD 45.02

    Eidliche Falschaussage; Dienstgradherabsetzung.

  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 WD 39.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Unfallflucht - Verletzung der

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2003 - 1 NDH L 1/02

    Beihilfe; Betrug; Entfernung aus dem Dienst; Verschuldung; zweckwidrige

  • BVerwG, 25.06.2002 - 2 WD 1.02

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Angemessenheit der disziplinarischen

  • BVerwG, 09.07.2009 - 2 WD 25.08
  • BVerwG, 26.07.2006 - 2 WD 14.05
  • BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
  • BVerwG, 06.12.2007 - 2 WD 25.06
  • VG Lüneburg, 06.06.2005 - 1 B 15/05

    Amtsführungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung; dienstlicher Grund;

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