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   BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96   

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https://dejure.org/1996,2742
BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96 (https://dejure.org/1996,2742)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1996 - 1 B 113.96 (https://dejure.org/1996,2742)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 (https://dejure.org/1996,2742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Verhältnis der Fiktion erlaubten Aufenthalts und dem Besitz einer Aufenthaltsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaubter Aufenthalt - Besitz einer Aufenthaltsbewilligung - Ausländer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 319
  • DÖV 1997, 379
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96
    Der Ausländer ist darauf verwiesen, den Rechtsweg zu beschreiten (vgl. auch zu § 24 AuslG Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 (319 ff.) = Buchholz 402.240 § 24 AuslG 1990 Nr. 1 S. 6 ff.).

    Die Beschwerde dringt auch nicht mit ihrem Vorbringen durch, die Berufungsentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - (a.a.O.) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ).

    Die Beschwerde beanstandet unter dem Gesichtspunkt der Abweichung die folgenden Ausführungen des Berufungsurteils (S. 8): "Insoweit gilt nichts anderes als im Rahmen solcher Vorschriften des Ausländergesetzes, die als Voraussetzung für die Gewährung eines weitergehend qualifizierten Aufenthaltstitels eine Mindestdauer des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis voraussetzen: Auch in diesem Rahmen kommen Zeiten des bloß fiktiv erlaubten Aufenthalts grundsätzlich nicht in Betracht, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 -.".

  • BVerwG, 07.09.1990 - 1 A 65.90

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96
    Die Erteilung des Sichtvermerks kann jedenfalls im Ermessenswege abgelehnt werden, solange nicht gesichert erscheint, daß der tatsächliche Reisezweck dem angegebenen entspricht und der Ausländer fristgemäß wieder aus dem Bundesgebiet ausreisen wird (vgl. Beschluß vom 7. September 1990 - BVerwG 1 A 65.90 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 109 = InfAuslR 1990, 326 ).
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73

    Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96
    Die Rüge kann deswegen nur von ihm erhoben werden (vgl. BGHZ 63, 78).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 1 A 10.85

    Verweisung einer Sache - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96
    Der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie verlangt grundsätzlich nicht die Zulassung eines Besuchsaufenthalts, wenn Tatsachen eine unter Berücksichtigung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG hinreichende Besorgnis begründen, der Ausländer wolle ein Besuchsvisum benutzen, um einen ihm an sich verschlossenen längeren oder dauernden Aufenthalt zu erwirken (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1985 - BVerwG 1 A 10.85 - s. auch Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 99.84 - BVerwGE 70, 54 = Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 61).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96
    Verfahrensfehler, die nicht unter § 138 VwGO fallen, führen nur dann zur Aufhebung des Berufungsurteils, wenn sie sich im Hinblick auf den Zweck, den die entsprechende Verfahrensvorschrift verfolgt, auf das Berufungsurteil auswirken können und es damit fehlerhaft machen (vgl. BVerwGE 74, 19 (22)).
  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96
    Der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie verlangt grundsätzlich nicht die Zulassung eines Besuchsaufenthalts, wenn Tatsachen eine unter Berücksichtigung des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG hinreichende Besorgnis begründen, der Ausländer wolle ein Besuchsvisum benutzen, um einen ihm an sich verschlossenen längeren oder dauernden Aufenthalt zu erwirken (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1985 - BVerwG 1 A 10.85 - s. auch Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 99.84 - BVerwGE 70, 54 = Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 61).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Namentlich können sie den in § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG vorausgesetzten Aufenthaltstitel oder gerichtlich festgestellten Rechtsanspruch hierauf nicht ersetzen (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 113.96 - Buchholz 402.240 § 29 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09

    Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113/96 -) gebiete auch Art. 6 Abs. 1 GG nicht die Erteilung eines Visums für einen Besuchsaufenthalt, wenn aufgrund einschlägiger Tatsachen die begründete Besorgnis bestehe, der Ausländer wolle das Visum nutzen, um einen ihm an sich verschlossenen längeren oder dauernden Aufenthalt zu erwirken.

    Unterhalb dieser Schwelle verbleibende Rückkehrzweifel sind im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung bei der Abwägung zwischen den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und dem Gewicht des Besuchswunsches zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 319; OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003, a.a.O.).

    Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 319).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17

    Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der

    In diesem Zusammenhang ist bei zweckgebundenen und befristeten Aufenthaltstiteln u.a. die Rückkehrbereitschaft eines Ausländers in den Blick zu nehmen (vgl. zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AusIG: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, juris Rdn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LB 301/11 -, juris Rdn. 47; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2018 - L 31 AS 1194/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Den Ausführungen des Beigeladenen konnte zwar bei der gebotenen summarischen Prüfung insoweit nicht gefolgt werden, dass die Antragstellerin bereits nach § 1 Abs. 2 AsylbLG von Leistungen nach diesem Gesetz ausgeschlossen sei, weil es sich bei der genannten Fiktionsbescheinigung nicht um einen Aufenthaltstitel handelt, den diese Norm aber voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2002, Az. 1 C 6/01, Rn 21 mwN, Beschluss vom 21. Oktober 1996, Az. 1 B 113/96, jeweils zitiert nach juris, Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 81 Rn 6, mwN.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    An die zur alten Rechtslage ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach Zweifel an der Rückkehrbereitschaft einer Visumserteilung auf der Tatbestandsebene nur dann entgegenstehen, wenn die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538.92 -, NVwZ-RR 1996, 608, zum Regelversagungsgrund in § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG [jetzt: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG] und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2009, a.a.O. Rn. 41 m.w.N. zu Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e SGK), kann bereits deshalb nicht angeknüpft werden, weil diese eine auf der Rechtsfolgeseite nachgeschaltete Ermessensentscheidung voraussetzt, in deren Rahmen eine Abwägung des Risikos zweckfremder Nutzung des Visums mit dem Gewicht des angegebenen kurzfristigen Aufenthaltszwecks erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, NVwZ-RR 1997, 319).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 7 B 10282/07

    Ausländerrechtliche Bedeutung des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrags

    Allerdings stehen die Rechtmäßigkeit eines visumfreien Aufenthaltes und auch das vorläufige fiktive Aufenthaltsrecht aus § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nicht gleich (vgl. schon BVerwG InfAuslR 1997, 67 ff. zu § 69 Abs. 3 AuslG 1990).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2004 - 2 LA 1231/04

    Alleinige Benennung des Berufungszulassungsgrundes nach § 125 Abs. 2 Nr. 5

    Dieses sich auf den Verfahrensmangel des § 124 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 138 Nr. 4 VwGO beziehende Vorbringen kann schon deshalb nicht zu einer Berufungszulassung führen, weil eine etwaige nicht ordnungsgemäße Vertretung des Beklagten nicht von dem Kläger, sondern allenfalls von dem Beklagten selbst als Verfahrensmangel gerügt werden könnte, weil es sich bei der Bestimmung des § 138 Nr. 4 VwGO nur um eine Vorschrift handelt, die dem Schutz desjenigen Beteiligten dient, der nicht vorschriftsmäßig vertreten gewesen ist (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1996 - BVerwG 1 B 113.96 -, NVwZ-RR 1997, 319(321)).
  • VG Berlin, 22.04.2010 - 4 K 132.09

    Visum; Peru; Besuchsvisum; Besuch; Kind; Zulässigkeit; Verpflichtungsklage;

    Doch zeigt der Verweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 113.96 -, NVwZ-RR 1997, 319 [320], dass das nur dann ausreicht, wenn eine hinreichende Besorgnis besteht, der Ausländer wolle ein Besuchsvisum nutzen, um einen längeren Aufenthalt zu erwirken.
  • VG Berlin, 27.04.2009 - 24 K 44.09

    Ablehnung eines Besuchsvisums für ukrainische Staatangehörige

    Der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie verlangt grundsätzlich nicht die Zulassung eines Besuchsaufenthaltes, wenn Tatsachen eine unter Berücksichtigung des Schutzgebotes des Artikels 6 Abs. 1 GG hinreichende Besorgnis begründen, der Ausländer wolle ein Besuchsvisum nutzen, um einen ihm an sich verschlossenen längeren oder dauerhaften Aufenthalt zu erwirken (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 1 B 113/96, InfAuslR 1997, S. 67; dass., BVerwGE 70, 54).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 1 B 32.98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren

    Dabei steht naturgemäß die Frage im Vordergrund, ob der Ausländer über den geltend gemachten Zweck hinaus nicht in Wirklichkeit einen Daueraufenthalt in Deutschland anstrebt, für den das Ausländergesetz keine Rechtsgrundlage bietet (vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 113.96 - Buchholz 402.240 § 29 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 2 ZB 21.31397

    Keine Zulassung der Berufung eines aserbaitschanischen Asylbewerbers mangels

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13

    Visumversagung bei Rückkehrzweifeln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2007 - 17 A 169/06

    Zumutbarkeit einer Verfahrensverzögerung bei Verbleiben eines Ausländers im

  • VG Augsburg, 29.04.2011 - Au 1 E 11.491

    Abschiebungsschutz; Statthafter Eilrechtsbehelf nach Ablehnung eines Antrags auf

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