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   BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97   

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https://dejure.org/1997,2251
BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97 (https://dejure.org/1997,2251)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1997 - 4 B 6.97 (https://dejure.org/1997,2251)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1997 - 4 B 6.97 (https://dejure.org/1997,2251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Funktionsloswerden eines Bebauungsplans - Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 10
    Bauplanungsrecht - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 513
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97
    Die Rüge, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30 - NVwZ 1994, 281) ab, greift nicht durch.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht zwar in seinem Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 A 19.94 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 8 = NVwZ 1996, 394/395) es für denkbar gehalten, dem Begriff der Funktionslosigkeit auch Konstellationen zuzuordnen, in denen eine Wiederaufnahme einer seit Jahrzehnten unterbrochenen Nutzung angesichts der politischen Verhältnisse auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist, und mit Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - (DVBl 1977, 41) entschieden, daß ein Fall des Außerkrafttretens infolge Funktionslosigkeit auch vorliegt, wenn ein Bebauungsplan nach kommunaler Neugliederung unter den veränderten Umständen einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar ist.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97
    In dieser Entscheidung wiederholt der Senat die Voraussetzungen, unter denen nach seiner Rechtsprechung ein Bebauungsplan funktionslos werden kann (s. hierzu Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5/11), und führt ergänzend aus, es müsse sich somit um nachträgliche tatsächliche Veränderungen handeln, die der Planverwirklichung objektiv entgegenstünden.
  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97
    Der vom Kläger angeführte Beschluß vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 4 NB 29.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1991, 1074) betrifft nicht die Voraussetzungen, unter denen ein Bebauungsplan funktionslos werden kann, sondern einen Bebauungsplan, der bereits bei seinem Erlaß aus Rechtsgründen vollzugsunfähig und infolge dieses Mangels nichtig ist.
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht zwar in seinem Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 A 19.94 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 8 = NVwZ 1996, 394/395) es für denkbar gehalten, dem Begriff der Funktionslosigkeit auch Konstellationen zuzuordnen, in denen eine Wiederaufnahme einer seit Jahrzehnten unterbrochenen Nutzung angesichts der politischen Verhältnisse auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist, und mit Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - (DVBl 1977, 41) entschieden, daß ein Fall des Außerkrafttretens infolge Funktionslosigkeit auch vorliegt, wenn ein Bebauungsplan nach kommunaler Neugliederung unter den veränderten Umständen einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar ist.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Freilich können die Verhältnisse, auf die sich bauplanerische Festsetzungen beziehen, nicht bloß aufgrund der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Planverwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; Beschluss vom 7. Februar 1997 - BVerwG 4 B 6.97 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 33).
  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Auch eine bloße Änderung der Planungskonzeption der Gemeinde in Teilbereichen des Bebauungsplans genügt nicht (BVerwG, B.v. 7.2.1997 - 4 B 6/97 - juris Rn. 2, 5).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwGE 54, 5 ; vgl. zuletzt BVerwG vom 23.1.2003 NVwZ 2003, 749 und vom 9.10.2003 Az. 4 B 85/03 >Juris-Recherche<) tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwGE 54, 5 , LS; vgl. auch BVerwG vom 17.6.1993 NVwZ 1994, 281; vom 7.2.1997 NVwZ-RR 1997, 513; vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512 ).
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