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   VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95   

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VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95 (https://dejure.org/1995,2231)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.12.1995 - 12 TG 3096/95 (https://dejure.org/1995,2231)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 1995 - 12 TG 3096/95 (https://dejure.org/1995,2231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 19 AuslG, § 23 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG, § 97 AuslG
    (Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung im Falle des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr 2 unter Berufung auf Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes - vorläufiger Rechtsschutz; Erlöschen der Rechte aus EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1; Beschäftigung iSd EWGAssRBes 1/80 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung; Vorliegen einer Beschäftigung im Sinne von Art. 6 ARB 1/80 durch eine unselbstständige Erwerbstätigkeit von 18 Stunden wöchentlich; Voraussetzungen einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 67
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung: maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Im übrigen setzt die Hinderung der Unterbrechung der Dauer ordnungsgemäßer Beschäftigung voraus, daß der türkische Staatsangehörige mit dem Verlängerungsantrag alle erforderlichen Unterlagen für die Entscheidung über das Aufenthaltsrecht auf der Grundlage des ARB 1/80 vorlegen muß, um die Ausländerbehörde in die Lage zu versetzen, innerhalb angemessener Frist, gegebenenfalls am letzten Tag der Gültigkeit der bisherigen Aufenthaltsgenehmigung, die begehrte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen (Hess. VGH, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94 -, EZAR 025 Nr. 13 = NVwZ 1995, 470 = InfAuslR 1995, 275).

    Mithin war die Antragsgegnerin an einer Entscheidung über den Verlängerungsantrag noch am Tage des Antragseinganges aus Gründen, die die Antragstellerin zu 1) zu vertreten hat, gehindert, mit der Folge, daß diese auf eine lückenlos bestehende gefestigte aufenthaltsrechtliche Position auch nach Ablauf der früheren Aufenthaltsgenehmigung nicht verweisen kann, sondern allenfalls auf ein fiktives Bleiberecht nach § 69 Abs. 3 bzw. Abs. 2 AuslG, das als Grundlage für eine ordnungsgemäße Beschäftigung nicht ausreicht (Hess. VGH, 15.12.1993 - 12 TH 2030/94 -, EZAR 025 Nr. 8 = InfAuslR 1994, 173; 29.03.1995, a.a.O.).

    Die Beschäftigung ist ordnungsgemäß, wenn der türkische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und damit eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt inne hat und er grundsätzlich über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügt (Hess. VGH, 29.03.1995 - 12 TH 2856/94 -, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger,

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Da sie darüber hinaus in einer vorläufigen Entscheidung über die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung den Aufenthalt der Antragstellerin zu 1) als erlaubt (§ 69 Abs. 3 AuslG) angesehen hat (Bl. 156 der Behördenakten), spricht deshalb alles dafür, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugrunde zu legen, daß die Antragsgegnerin den Umstand der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Antragstellerin zu 1) im Sinne des § 97 AuslG außer Betracht gelassen hat (Hess. VGH, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94 -, InfAuslR 1995, 191 = AuAS 1995, 98 = DÖV 1995, 480).

    Stellt er diesen Antrag dann nicht innerhalb der Geltungsdauer der ursprünglichen Aufenthaltsgenehmigung, handelt es sich im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 wegen der Unterbrechung der ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht mehr um einen Verlängerungsantrag, sondern um einen neuen Antrag, bei dem die in der Vergangenheit liegende Dauer einer ordnungsgemäßen Beschäftigung keine Rolle mehr spielt, da Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 kein Recht auf Erneuerung der Erlaubnis verleiht (Hess. VGH, 06.02.1995, a.a.O.).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Der Europäische Gerichtshof hat den gemeinschaftsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers in seinen Urteilen vom 23. März 1982 (- Rs. 53/81 -, EZAR 811 Nr. 1 = NJW 1983, 1249), 3. Juli 1986 (- Rs. 66/85 -, EZAR 811 Nr. 7 = EuGRZ 1986, 558) und 26. Februar 1992 (- C-357/89 -, EZAR 811 Nr. 15 = NJW 1992, 1493) verbindlich geklärt.

    Dabei kann eine maßgebliche Rolle spielen, ob es sich um unregelmäßige Gelegenheitsarbeiten von beschränkter Dauer handelt und tatsächlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur sehr wenige Stunden gearbeitet wurde oder ob der Betreffende im Rahmen eines auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses kontinuierlich tätig war (EuGH, 26.02.1992 - C-357/89 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93

    ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Mithin war die Antragsgegnerin an einer Entscheidung über den Verlängerungsantrag noch am Tage des Antragseinganges aus Gründen, die die Antragstellerin zu 1) zu vertreten hat, gehindert, mit der Folge, daß diese auf eine lückenlos bestehende gefestigte aufenthaltsrechtliche Position auch nach Ablauf der früheren Aufenthaltsgenehmigung nicht verweisen kann, sondern allenfalls auf ein fiktives Bleiberecht nach § 69 Abs. 3 bzw. Abs. 2 AuslG, das als Grundlage für eine ordnungsgemäße Beschäftigung nicht ausreicht (Hess. VGH, 15.12.1993 - 12 TH 2030/94 -, EZAR 025 Nr. 8 = InfAuslR 1994, 173; 29.03.1995, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 L 175/92
    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Im übrigen dürfte nach der im vorliegenden Verfahren nur möglichen summarischen Prüfung davon auszugehen sein, daß bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitnehmer" in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ebenfalls der oben dargelegte gemeinschaftsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zugrunde zu legen ist (so auch OVG Schleswig- Holstein, 09.03.1993 - 4 L 175/92 -, InfAuslR 1993, 164; offengelassen in BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, InfAuslR 1995, 223, 225).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Die Versagung der von der Antragstellerin zu 1) beantragten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die zeitliche Beschränkung des Aufenthalts des Antragstellers zu 2) und die Abschiebungsandrohungen sind offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Die Versagung der von der Antragstellerin zu 1) beantragten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die zeitliche Beschränkung des Aufenthalts des Antragstellers zu 2) und die Abschiebungsandrohungen sind offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Der Europäische Gerichtshof hat den gemeinschaftsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers in seinen Urteilen vom 23. März 1982 (- Rs. 53/81 -, EZAR 811 Nr. 1 = NJW 1983, 1249), 3. Juli 1986 (- Rs. 66/85 -, EZAR 811 Nr. 7 = EuGRZ 1986, 558) und 26. Februar 1992 (- C-357/89 -, EZAR 811 Nr. 15 = NJW 1992, 1493) verbindlich geklärt.
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Im übrigen dürfte nach der im vorliegenden Verfahren nur möglichen summarischen Prüfung davon auszugehen sein, daß bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitnehmer" in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ebenfalls der oben dargelegte gemeinschaftsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zugrunde zu legen ist (so auch OVG Schleswig- Holstein, 09.03.1993 - 4 L 175/92 -, InfAuslR 1993, 164; offengelassen in BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94 -, InfAuslR 1995, 223, 225).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95
    Ein Schritt in diese Richtung ist der vom Assoziationsrat erlassene Beschluß Nr. 1/80 - ARB 1/80 -, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einen integrierenden Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung bildet (EuGH, 10.09.1990 - C-192/89 -, InfAuslR 1991, 2 = EZAR 811 Nr. 11) und dessen Art. 6 Abs. 1 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung hat (EuGH, 20.09.1990, a.a.O.; 16.12.1992 - C-237/91 -, InfAuslR 1993, 41 = NVwZ 1993, 258 = EZAR 810 Nr. 7; 05.10.1994 - C-355/93 -, InfAuslR 1994, 385 = NVwZ 1995, 53 = EZAR 814 Nr. 4).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

  • VGH Hessen, 08.04.2009 - 11 A 2264/08

    Ausländerrechtliche Nebenbestimmung; zeitlich beschränkte Erwerbstätigkeit;

    Diese verlangen jedoch weder eine bestimmte Mindestdauer der Arbeitszeit noch ein Mindesteinkommen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 4. Dezember 1995 - 12 TG 3096/95 -, InfAuslR 1996, 133).

    Sie führen insbesondere nicht dazu, dass es sich bei der Tätigkeit um eine unregelmäßige Gelegenheitsarbeit von beschränkter Dauer handelt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 4. Dezember 1995 - 12 TG 3096/95 -, InfAuslR 1996, 133).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    OVG NRW, Beschlüsse vom 1.6.1994 - 18 B 438/93 - und vom 6.6.1994 - 17 B 1010/94 - a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 4.12.1995 - 12 TG 3096/95 -, InfAuslR 1996, 133.
  • VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden

    Für die Bejahung der vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit komme es daher - in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30. Mai 1997 (8 C 27/96, NVwZ-RR 1997, 67) - darauf an, ob die anderen Betragspflichtigen schutzwürdig die Einbeziehung des fraglichen Grundstücks in die Verteilung des Um- und Aufbauaufwands der Y...straße erwarten könnten.
  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Es muss nämlich, da die Ausländerbehörde dem Ast. die verspätete Antragstellung weder mit der angegriffenen Verfügung vom 13. Juni 2003 noch sonst entgegengehalten hat, zugrunde gelegt werden, dass die Ausländerbehörde die Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts um wenige Tage gemäß § 97 AuslG außer Betracht gelassen hat (Hess. VGH, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95 -, EZAR 025 Nr. 16 = NVwZ-RR 1997, 67 = InfAuslR 1996, 133).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07

    Versagung eines Schengenvisums

    Dass im Rahmen einer solchen Ermessensentscheidung die Erteilung eines Visums abgelehnt werden kann, weil nicht gesichert erscheint, dass der tatsächliche Reise- und Aufenthaltszweck dem angegebenen entspricht und der Ausländer fristgerecht wieder aus dem Bundesgebiet ausreisen wird, ist höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 , NVwZ-RR 1997, 67).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2001 - 11 M 4041/00

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung;

    Entsprechend werden in der Rechtsprechung und Literatur (VGH Kassel, Beschl. v. 4.12.1995 - 12 TG 3096/95 -, InfAuslR 1996, 133 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 21.10.1998 - 18 B 2762/97 -, AuAS 1999, 38 ff.; Hailbronner, a. a. O. Rn. 18; GK-AuslR, a. a. O., Rn. 45) zu Recht auch geringfügig und sozialversicherungsfrei Beschäftigte zu den Arbeitnehmern im assoziationsrechtlichen Sinne gezählt.
  • VG Aachen, 10.04.2007 - 8 K 1769/05

    D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken,

    Dementsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass grundsätzlich auch geringfügige Beschäftigungen - im Rahmen sozialversicherungsfreier Arbeitsverhältnisse - die Arbeitnehmereigenschaft und damit auch aufenthaltsrechtliche Ansprüche aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 vermitteln können, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 70/97 R -, InfAuslR 1999, 136 (Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft mit 20 Stunden/Woche); Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), Beschluss vom 4. Dezember 1995 - 12 TG 3096/95 -, InfAuslR 1996, 133 (geringfügige Beschäftigung mit 18 Wochenstunden); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 18 B 2762/97 -, InfAuslR 1999, 38 (Teilzeitbeschäftigung von monatlich 55 = wöchentlich 12, 69 Stunden bei einem Verdienst von monatlich 550,- DM); OVG Berlin, Beschluss vom 25. September 1996 - OVG 8 S 35.96 -, InfAuslR 1997, 189 (geringfügige Beschäftigung mit 7, 5 Wochenstunden); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. April 2001 - 11 M 4041/00 -, InfAuslR 2001, 317 (geringfügige Beschäftigung); VG Freiburg, Urteil vom 24. Juni 2003 - 6 K 245/02 -, InfAuslR 2003, 365 (geringfügige Beschäftigung mit 9 Wochenstunden); VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750 -, InfAuslR 1999, 223 (Nebentätigkeit eines Studenten zwischen 7, 5 und 15, 2 Stunden/Woche im Semester und 35, 5 Stunden/Woche während der Semesterferien); Gutmann in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz (GK-AufenthG), Stand: Februar 2007, Band 5, Art. 6 ARB 1/80, Rdnr. 45 mit weiteren Nachweisen; Huber in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand: Mai 2006, Band 2, B 402, Art. 6 ARB 1/80, Rdnr. 11, 16 f.
  • OVG Hamburg, 24.08.1999 - 3 Bf 400/98

    Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer erteilten

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  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96

    Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der ordnungsgemäßen Beschäftigung ist im Falle der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 grundsätzlich der letzte Tag der Geltungsdauer der bisher erteilten Aufenthaltsgenehmigung, sofern der Ausländer rechtzeitig den Verlängerungsantrag gestellt hat (Hess. VGH, 29.04.1996 - 12 TG 1188/96 - 29.03.1995 - 12 TH 2856/94 -, EZAR 025 Nr. 13 = NVwZ-RR 1995, 470; 12.04.1995 - 12 TH 3317/94 -, InfAuslR 1995, 228; Hess. VGH, 04.12.1995 - 12 TG 3096/95 -, EZAR 025 Nr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - 18 B 2762/97

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltsrecht; Geringfügige monatliche Beschäftigung

    vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluß vom 25. September 1996 - OVG 8 S 35.96 -, InfAuslR 1997, 189; Hess. VGH, Beschluß vom 4. Dezember 1995 - 12 TG 3096/95 -, InfAuslR 1996, 133; Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand 1. Oktober 1995, B 402 Rn. 11 zu Art. 6 ARB 1/80; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, München 1998, § 27 Rn. 171; kritisch: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Mai 1998, D 5.4 Rn. 17 d ff.
  • VG Berlin, 13.06.2008 - 23 V 5.07

    Versagung eines Besuchsvisums wegen fehlender Rückkehrbereitschaft

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