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   BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96   

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BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96 (https://dejure.org/1997,2842)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1997 - 11 VR 20.96 (https://dejure.org/1997,2842)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1997 - 11 VR 20.96 (https://dejure.org/1997,2842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinde - Planungshoheit - Eisenbahnrechtliche Fachplanung - Enteignungsrechtliche Vorwirkung - Planfeststellungsbeschluß

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 28 GG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 20 AEG, § 5 ROG, § 7 ROG, § 7 ROG, § 2 6. BlmSchV, § 19 VorschaltG ST, § 19 VorschaltG ST, - (Vorschaltgesetz für Raumordnung und L
    Planfeststellung; Neubaustrecke Erfurt - Leipzig/Halle; Vollzugsinteresse; Erfolgsaussicht der Klage; Schallauswirkung; besonders gepflegtes Gleis/Pflegebonus; Landesplanung; Raumordnung; Untersagungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Nachhaltige Störung der Planungshoheit einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 289
  • DÖV 1998, 79
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermittelt die Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG) einer Gemeinde u.a. dann eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine bestimmte gemeindliche Planung nachhaltig stört (vgl. z.B. BVerwGE 90, 96 [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 18/91]).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96
    Bisher ist diese - im Beschluß vom 26. November 1991 - BVerwG 7 C 16.89 - (Buchholz 451.22 AbfG Nr. 45 S. 102) ausdrücklich offengelassene und unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens strittige - Rechtsfrage noch nicht abschließend entschieden worden, auch nicht in dem von der Beigeladenen zitierten Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - (BVerwGE 100, 388).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96
    Der Abzug dieses sogenannten Pflegebonus ist jedoch - anders als der "Schienenbonus" im Sinne des § 3 Satz 2 der 16. BImSchV - nicht gerechtfertigt; denn der dafür erforderliche Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung von 3 dB(A) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand des Senats noch nicht erbracht (Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - UPR 1997, 295 = DVBl 1997, 831).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 7 C 16.89

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluß - Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96
    Bisher ist diese - im Beschluß vom 26. November 1991 - BVerwG 7 C 16.89 - (Buchholz 451.22 AbfG Nr. 45 S. 102) ausdrücklich offengelassene und unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens strittige - Rechtsfrage noch nicht abschließend entschieden worden, auch nicht in dem von der Beigeladenen zitierten Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - (BVerwGE 100, 388).
  • BVerwG, 05.01.1998 - 11 A 56.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96
    Die Antragstellerin, eine Gemeinde, begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer am 18. September 1996 beim Bundesverwaltungsgericht erhobenen Klage (BVerwG 11 A 56.96) gegen den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Juli 1996 für die Neu- und Ausbauabschnitte 2.3 und 2.4 der Eisenbahnstrecke E.-L./H. (S.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Vom Bundesverwaltungsgericht bisher nicht abschließend entschieden ist die Frage, ob Gemeinden im Rahmen einer Anfechtungsklage eine Überprüfung der Planrechtfertigung beanspruchen können, wenn sie gegen das planfestgestellte Vorhaben substantiiert einwenden, durch das Vorhaben würden wesentliche Teile des Gemeindegebiets der gemeindeeigenen Planung entzogen, hinreichend gesicherte Planungen der Gemeinde unmöglich gemacht oder die Funktionsfähigkeit gemeindlicher Einrichtungen beeinträchtigt (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 3. September 1997 - BVerwG 11 VR 20.96 - NVwZ-RR 1998, 289 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Prioritätsgrundsatz nur ein wenn auch wichtiges Abwägungskriterium darstellt (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 BVerwG 9 VR 14.02 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 S. 133 m.w.N.), sodass Eingriffe in die Planungshoheit etwa durch die nachhaltige Störung einer hinreichend verfestigten gemeindlichen Planung nicht ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen, sondern durch andere, für das Vorhaben sprechende Belange im Wege der Abwägung überwunden werden können (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1997 BVerwG 11 VR 20.96 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 31 S. 154).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Der Belang der Planungshoheit kann vielmehr im Wege der Abwägung mit anderen, für das Vorhaben sprechenden Belangen überwunden werden (vgl. nur BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - NVwZ 2013, 147 Rn. 36 m.w.N.; B.v. 3.9.1997 - 11 VR 20/96 - juris Rn. 22 ).
  • VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388

    Ein Bebauungsplan, der der Nachbargemeinde für ihr Gebiet eine zur Realisierung

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Antragstellerin für das Gebiet der Einfädelspur bereits eine hinreichend konkrete und verfestigte Planung entwickelt hat oder ob der Bebauungsplan zumindest konkrete Planungsabsichten zu verbauen droht (vgl. BVerwG vom 27.3.1992 BVerwGE 90, 96; vom 3.9.1997 NVwZ-RR 1998, 289).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 19 AS 462/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber durch die Regelung des § 39 Nr. 1 SGB II generell dem Vollzugsinteresse den Vorrang eingeräumt hat, auch wenn dieser Umstand das Aussetzungsinteresse insbesondere bei besonders weitreichenden Folgen für den betroffenen Leistungsempfänger durch die Vollziehung nicht grundsätzlich zurücktreten lässt (BVerwG Beschl. v. 03.09.1997 - 11 VR 20/96 = NVwZ-RR 1998, 289, 290; Finkelnburg/Dombert/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 983).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - L 19 AS 1862/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Diese sind bei der insoweit gebotenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG Beschl. v. 30.10.2010 - 1 BvR 2730/10 - BVerwG Beschl. v.03.09.1997 - 11 VR 20/96 = NVwZ-RR 1998, 289, 290) offen.
  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01

    Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in

    Eine derartige Ausweitung des Rechtsschutzes für Kommunen, der eine subjektive Rechtsverletzung entbehrlich machen würde, wird nur für Fälle diskutiert, in denen die Planungshoheit einer Gemeinde nachhaltig gestört wird (BVerwG NVwZ-RR 1998, 289, 290; VGH Kassel NVwZ 1989, 484, 486; Runkel, aaO, § 38 Rdnr. 114).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - 20 A 3955/02

    Zweck der Ausgestaltung des gemeindlichen Beteiligungsrechts im

    Selbst wenn man insoweit - ungeachtet der gegebenen Unterschiede - auf Erwägungen zum Planfeststellungsrecht zurückgreift, wonach eine in ihrer Planungshoheit beeinträchtigte Gemeinde unter Umständen auch die fehlerhafte Berücksichtigung öffentlicher Belange geltend machen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160; Beschluss vom 3. September 1997 - 11 VR 20.96 -, NVwZ-RR 1998, 289, scheidet eine Prüfung anhand derartiger öffentlicher - oder sonstiger für die Klägerin "fremder" - Belange deshalb aus, weil sie allenfalls im Falle einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Planungshoheit in Betracht kommt.
  • BVerwG, 26.02.2001 - 4 B 15.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche

    Sie weist ergänzend auf Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 118.94 - (NVwZ-RR 1998, 290), auf Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 11 VR 20.96 - (NVwZ 1998, 289) und auf Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - (DVBl 1990, 1352 = NVwZ 1991, 262) hin.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98

    Zulassung der Nassauskiesung durch die Fachbehörde; Anderslautender

    Sie ist - trotz späterer Relativierung der Reichweite dieser Ausführungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.1997 - 11 VR 20/96 -, NVwZ-RR 1998, 289) - auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen: Ebenso wenig, wie der Gesetzgeber die Gemeinden im Interesse der Wahrung ihrer gemeindlichen Planungshoheit zu gesamtverantwortlichen Wächtern des Umweltschutzes gegenüber anderen Planungsträgern gemacht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 a. a. O.), hat er ihnen Überwachungsfunktionen in den eben genannten Regelungsbereichen übertragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1998 - 20 D 124/96
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