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   BayObLG, 21.07.1997 - 1Z RR 558/95   

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https://dejure.org/1997,9017
BayObLG, 21.07.1997 - 1Z RR 558/95 (https://dejure.org/1997,9017)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1997 - 1Z RR 558/95 (https://dejure.org/1997,9017)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 1Z RR 558/95 (https://dejure.org/1997,9017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 505, 506, 886, 894, 1094, 1098; KommZG Art. 17, 34, 36, 37
    Nichtausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts als stillschweigende Bedingung; Umfang der Vertretungsmacht des Vorsitzenden eines kommunalen Zweckverbandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung eines von der auflösenden Bedingung der Ausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemachten, durch einen Kaufvertrag begründeten Auflassungsanspruchs; Unwirksamkeit von durch juristische Personen außerhalb deren Wirkungskreise ("ultra vires") ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 510
  • DNotZ 1998, 478
  • BayObLGZ 1997, 223
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 16.02.2006 - 4 N 05.779

    Überprüfbarkeit von Kompetenzrichtlinien

    2 Z 24/74">2 Z 24/74, a.a.O.; U.v. 21.7.1997 - 1Z RR 558/95, NVwZ-RR 1998, 510/512; BayVGH, U.v. 20.9.1950 - Nr. 3 V 58, VGH n.F. 13, 120/123; U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 ; anders für die Wirksamkeit einer Prozessvollmacht BVerwG, B.v. 28.8.1989 - 7 B 192.88).
  • LAG Nürnberg, 15.03.2004 - 9 (5) Sa 841/02

    Kündigung - Zweckverband - Kündigungszuständigkeit - Vollmacht - Genehmigung

    Der Verbandsvorsitzende hat daher Vertretungsmacht für den Verband nur, soweit er selbst entscheiden kann d.h. soweit ihm durch Gesetz (Artikel 36 Abs. 2 KommZG), die Verbandssatzung (Artikel 34 Abs. 1 KommZG) oder besonderen Beschluss der Verbandsversammlung (Artikel 36 Abs. 3 KommZG) Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen sind (vgl. hierzu BayObLG vom 21.07.1997 - 1 Z RR 558/95 - BayVBl 1998, 122).
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   BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95   

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BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95 (https://dejure.org/1997,8641)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1997 - 1Z BR 558/95 (https://dejure.org/1997,8641)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 1Z BR 558/95 (https://dejure.org/1997,8641)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung einer Auflassungsvormerkung bei stillschweigend bedingter Nichtausübung eines dinglichen Vorkaufsrechtes - Tätigwerden eines kommunalen Zweckverbandes im gesetzlicher Wirkungskreis - Vertretungsrecht und Vertretungsmacht des ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 510
  • BayObLGZ 1997, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 153/96

    Veräußerung eines Erbbaurechts durch eine kleine kommunale Gebietskörperschaft;

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Verträge sind schwebend unwirksam; einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen sind gemäß § 180 Satz 1 BGB nichtig, soweit nicht ein Ausnahmefall gemäß § 180 Sätze 2 und 3 BGB gegeben ist (vgl. zu allem BayVerfGH 25, 27, 43; BayObLGZ 1952, 271, 272 ff., 1974, 81, 84 und 374, 376, 1986, 112, 114, 1997, 37, 41 f. - MittBayNot 1997, 120 mit Anm. Grziwotz).

    sind Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Bayern bisher nicht gefolgt (so zuletzt BayObLGZ 1997, 37, 41).

  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Auch in der Erbteilsübertragung von R. auf den Kläger zu 2 am 20.12.1991 liegt kein Vorkaufsfall (vgl. § 511 BGB sowie BGH WM 1970, 321).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Diese Auslegung hat der Senat nur dahin zu überprüfen, ob sie wesentlichen Auslegungsstoff außer acht läßt, den gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Denkgesetzen und Erfahrungssätzen widerspricht oder Verfahrensvorschriften verletzt (BGH NJW 1992, 1967, 1968, BayObLGZ 1995, 186, 193, Thomas/Putzo ZPO 20. Aufl. § 550 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1956 - I ZR 84/54

    Wirkungskreis juristischer Personen des öffentlichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Daraus wird abgeleitet, daß ihre Organe nur in diesem Rahmen rechtlich wirksam Privatrechtsgeschäfte vornehmen können; Rechtsgeschäfte, die für die juristische Person außerhalb deren Wirkungskreises ("ultra vires") getätigt werden, sind unwirksam (BGHZ 20, 119, 123; Staudinger/Weick Einl. zu §§ 21 ff. Rn. 25, Wolff/Bachof/Stober Verwaltungsrecht I 10. Aufl. § 34 Rn. 7, Boujong Wirtschaft und Verwaltung 1979, 48, 56 ff.; kritisch Oldiges DÖV 1989, 873, 883).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte das Handeln des Verbandsvorsitzenden bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen Beschluß der Verbandsversammlung gedeckt sein, wird das Berufungsgericht anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 37, 147, BGH LM § 1098 BGB Nr. 2, BGH WM 1966, 893, 895, OLG Düsseldorf MDR 1967, 1014) zu prüfen haben, ob der Zweckverband wirksam auf sein Vorkaufsrecht verzichtet hat oder der Beklagte der Ausübung des Vorkaufsrechts den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegenhalten kann.
  • OLG Nürnberg, 12.01.1984 - 8 U 2267/83

    Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Kaufvertrag nach Entfallen der

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Die Vertragspartner schließen in einem solchen Fall den Vertrag im Zweifel nur im Hinblick darauf, daß das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, d.h. daß er auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertragstext durch die Ausübung des Vorkaufsrechts auflösend bedingt ist (RG JW 1922, 576, OLG Marienwerder HRR 1937 Nr. 1495; MünchKomm/Westermann Rn 2, Soergel/Huber Rn. 16 f., BGB -RGRK/Mezger Rn. 2, je zu § 439; zum Streitstand bei einem gesetzlichen oder schuldrechtlichen Vorkaufsrecht vgl. OLG Hamburg SeuffArch Bd. 56 Nr. 99, OLG Nürnberg MDR 1984, 755, Staudinger/Mader § 505 Rn. 39, Soergel/Huber § 439 Rn. 25).
  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Insoweit könnte von Bedeutung sein, ob und inwieweit sich der Zweckverband an mündlichen Erklärungen seiner Repräsentanten festhalten lassen muß (vgl. Art. 37 Abs. 1 KommZG , früher Art. 27 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V. mit Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GO ; siehe hierzu BGH NJW 1972, 940, 941 und NJW 1984, 606 , Widtmann/Grasser Art. 38 Rn. 6, Boujong Wirtschaft und Verwaltung 1979, 48, 51 ff.).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Insoweit könnte von Bedeutung sein, ob und inwieweit sich der Zweckverband an mündlichen Erklärungen seiner Repräsentanten festhalten lassen muß (vgl. Art. 37 Abs. 1 KommZG , früher Art. 27 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V. mit Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GO ; siehe hierzu BGH NJW 1972, 940, 941 und NJW 1984, 606 , Widtmann/Grasser Art. 38 Rn. 6, Boujong Wirtschaft und Verwaltung 1979, 48, 51 ff.).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Ist hingegen der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch erloschen, z.B. durch Eintritt einer auflösenden Bedingung, so erlischt wegen ihres akzessorischen Charakters auch die Vormerkung selbst (BGHZ 60, 46, 50; Staudinger/Gursky Rn. 9, MünchKomm/Wacke Rn. 6, Palandt/Bassenge Rn. 4, jeweils zu § 886 ).
  • VerfGH Bayern, 29.02.1972 - 85-V-70

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95
    Verträge sind schwebend unwirksam; einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen sind gemäß § 180 Satz 1 BGB nichtig, soweit nicht ein Ausnahmefall gemäß § 180 Sätze 2 und 3 BGB gegeben ist (vgl. zu allem BayVerfGH 25, 27, 43; BayObLGZ 1952, 271, 272 ff., 1974, 81, 84 und 374, 376, 1986, 112, 114, 1997, 37, 41 f. - MittBayNot 1997, 120 mit Anm. Grziwotz).
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61

    Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit

  • BGH, 04.01.1967 - V ZR 117/64

    Übertragung einer Parzelle zur Sicherheit für einen Abfindungsanspruch - Anspruch

  • RG, 04.06.1930 - V 45/29

    Kann gegen die unrechtmäßige Löschung einer Vormerkung ein Widerspruch im

  • OLG München, 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des

    Der Nachweis obliegt dem Antragsteller ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über den Berichtigungsanspruch (§ 894 BGB; siehe auch BayObLGZ 1997, 223/226) geführten Prozess verteilen würde (Demharter § 22 Rn. 36).
  • BayObLG, 26.09.2001 - 5Z RR 642/00
    Nichtannahme einer Revision im Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Vorsitzenden eines Wasserzweckverbandes (vgl. BayObLGZ 1997, 223; BayObLG 1Z RR 501/98, Beschluß vom 3.2.2000).
  • BayObLG, 03.02.2000 - 1Z RR 501/98
    Nichtannahme einer zweiten Revision nach Zurückverweisung durch den Senat (Ausübung des Vorkaufsrechts eines Wasserzweckverbandes, vgl. BayObLGZ 1997, 223).
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