Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.10.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97   

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https://dejure.org/1997,349
BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97 (https://dejure.org/1997,349)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 (https://dejure.org/1997,349)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 B 195.97 (https://dejure.org/1997,349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mangelhafte Sachaufklärung wegen Nichtvornahme einer Ortsbesichtigung durch das Gericht - Nachbarschutz bei Beeinträchtigung des Ortsbildes - Wertminderung anderer Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1 § 130a
    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, Anhörung vor Entscheidung durch Beschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 540
  • ZfBR 1998, 166
 
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Wird zitiert von ... (272)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn die Grundflächenzahl überschritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277), und schon gar nicht, wenn das Vorhaben das Ortsbild beeinträchtigt.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, mit seiner Klage nur dann durchdringen kann, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - BauR 1986, 542).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Die für überplante Gebiete entwickelten Grundsätze lassen sich dagegen nicht auf den unbeplanten Innenbereich übertragen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Je weniger der Nachbar in dieser Hinsicht an Rücksichtnahme verlangen kann, mit desto geringerem Gewicht schlägt der Gesichtspunkt von Wertminderungen bei der gebotenen Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu Buche (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Daß sich ein Nachbar im Geltungsbereich eines Bebauungsplans unabhängig davon, ob er im Sinne des Rücksichtnahmegebots unzumutbar betroffen wird, gegen Maßnahmen zur Wehr setzen kann, die geeignet sind, den Gebietscharakter zu verändern, beruht darauf, daß Gebietsfestsetzungen als solche bundesrechtlich nachbarschützend ausgestaltet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Ein Vortrag, der zu Beweisfragen keine neuen Elemente enthält, löst nicht die Pflicht zu einer erneuten Anhörung aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Für einen solchen Verstoß reicht es nicht aus, daß ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Der vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 BauGB verwandte Zulässigkeitsmaßstab bringt es zwangsläufig mit sich, daß sich der Beurteilungsrahmen für künftige Vorhaben durch bauliche Veränderungen in der Umgebung verschieben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, mit seiner Klage nur dann durchdringen kann, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - BauR 1986, 542).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage nur durchdringen, wenn eine angefochtene Baugenehmigung oder ein planungsrechtlicher Vorbescheid gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (stRspr, Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 189 S. 59; Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 114 S. 64).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß für ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück ein höherer Marktpreis erzielt werden kann, wenn es sich in einer nur locker bebauten Umgebung befindet und die jeweils benachbarten Flächen der Nachbargrundstücke unbebaut sind; für die Zulässigkeit ihrer Bebauung lassen sich allein aus dem eintretenden Wertverlust keine Erkenntnisse gewinnen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 189 - ZfBR 1998, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Nur soweit, wie ein Nachbar aus städtebaulichen oder bauordnungsrechtlichen Gründen Rücksichtnahme verlangen kann, schlägt auch der Gesichtspunkt der Wertminderung zu Buche (zum Städtebaurecht: BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 - juris Rn. 6; Senatsurteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 - juris Rn. 37).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97   

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https://dejure.org/1997,2048
BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97 (https://dejure.org/1997,2048)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 4 B 8.97 (https://dejure.org/1997,2048)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8.97 (https://dejure.org/1997,2048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nutzung eines Wohnhauses im unbeplanten Innenbereich als Bordellbetrieb - Abgrenzung der Wohnungsprostitution von einem bordellartigen Betrieb - Ausübung der Prostitution im Rahmen einer Vergnügungsstätte - Anforderungen an das Merkmal "einfügen" im Sinne des § 34 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1
    Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich, Nutzung eines Wohnhauses als Bordellbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 540
  • NZM 1998, 247
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
    Bei der Frage, ob sich ein Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung im Rahmen der Umgebungsbebauung hält, ist auf typisierte Nutzungsarten abzustellen; dabei kann grundsätzlich an die Typisierung der Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung angeknüpft werden (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 - DVBl 1995, 515).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
    Ist die erste Frage dagegen zu verneinen, so fügt sich das Vorhaben im Regelfall nicht ein, sofern es nicht ausnahmsweise weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher sogar offengelassen, ob Bordellbetriebe überhaupt Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung sind; jedenfalls sind sie (nur) eine atypische Art der von der Baunutzungsverordnung gemeinten Vergnügungsstätten (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
    Auch eine solche an sich zulässige Nutzung fügt sich jedoch dann nicht im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ein, wenn sie die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, vor allem auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen läßt (BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 41.84 - DVBl 1987, 903).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
    Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen ist seine Beurteilung aber auch dann zutreffend, wenn man die im Hause des Klägers ausgeübte Prostitution bauplanungsrechtlich nicht dem Begriff der Vergnügungsstätte zuordnet, sondern sie - auch in der Form der Wohnungsprostitution (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1995 - BVerwG 4 B 137.95 - ZfBR 1995, 331) - als eine gewerbliche Nutzung ansieht.
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
    Die Rüge, daß der Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt worden sei, kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche ein Beteiligter selbst zumutbarerweise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2012 - 5 S 3239/11

    Bordell im Gewerbegebiet

    Unter der Geltung der BauNVO 1990, mit der erstmals Vergnügungsstätten als selbständige Nutzungsart eingeführt und ihre Zulässigkeit in den einzelnen Baugebieten abschließend geregelt wurde, hat es das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen, ob Bordellbetriebe als Vergnügungsstätten i.S. der BauNVO einzustufen sind (vgl. Beschl. v. 29.10.1997 - 4 B 8.97 -, juris).
  • VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07

    "Salon Prestige" darf weiter betrieben werden

    In späteren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Zuordnung, ob Bordellbetriebe Vergnügungsstätten sind, weiter offen gelassen, aber auf die Atypik gegenüber dem in der Baunutzungsverordnung gemeinten Begriff der Vergnügungsstätten verwiesen (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8/97 -, NVwZ-RR 1998, 540) und an anderer Stelle ein Bordell grundsätzlich als gewerbliche Nutzung qualifiziert, und zwar auch dann, wenn die Prostitution mit einer Wohnnutzung in denselben Räumen verbunden ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137/95 -, NVwZ-RR 1996, 84).
  • VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14

    Keine Wohnungsprostitution in Trier

    Denn bei der insoweit gebotenen, den Regelungen der Baunutzungsverordnung generell zugrunde liegenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1971 - IV C 76.68 - und vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. September 2013 - 8 B 10884/13.OVG -) gehen von der Nutzung bestimmter Räumlichkeiten zu Prostitutionszwecken Beeinträchtigungen der Wohnruhe - etwa ein verstärkter Kraftfahrzeugverkehr, daneben aber insbesondere auch sog. "milieubedingte" Störungen wie z.B. Belästigungen der Anwohner durch das Klingeln von Freiern an falschen Haus- oder Wohnungstüren, Ruhestörungen durch mehr oder weniger lautstarke Meinungsbekundungen unzufriedener und/oder alkoholisierter Freier u. ä., - aus, die sich negativ auf das Wohnumfeld auswirken und mit dem Charakter eines vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebietes nicht vereinbar sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8/97 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 2252/13

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Untersagung der Nutzung

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung gehen von der Nutzung zur Prostitution oder zu prostitutionsähnlichen Zwecken Beeinträchtigungen der Wohnruhe aus, welche die Grenzen der Gebietsverträglichkeit überschreiten und allgemein Belästigungen befürchten lassen, die das Wohnumfeld erheblich beeinträchtigen und zu Spannungen führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 29.10.1997 - 4 B 8.97, Rdnr. 8; Beschluss vom 28.06.1995 - 4 B 137.95, Rdnr. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 11; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 04.08.1995 - 5 S 846/95; Rdnr. 21 ; Stühler , BauR 2010, S. 1013, 1033).
  • VG Hamburg, 04.06.2009 - 11 E 929/09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bzgl. einer Genehmigung der

    Bordelle sind entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht als typische Vergnügungsstätten (s. BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997, 4 B 8/97) im Sinne der BauNVO einzuordnen.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsauffassung auch nach Erlass der BauNVO 1990 in der Entscheidung vom 28.6.1995 (a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997 a.a.O.) bestätigt.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (s. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997 a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen, ob Bordelle als Vergnügungsstätten eigener Art angesehen werden könnten.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2003 - 3 S 2298/02

    Einfügen in Umgebungsbebauung

    Überschreitet das Vorhaben den vorgegebenen Rahmen, so ist es aber nur ausnahmsweise zulässig, wenn es nicht selbst oder infolge seiner Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB, Nr. 1 und vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, Buchholz 406.11, § 34 BauGB, Nr. 173 = PBauE, § 34 Abs. 1 BauGB, Nr. 28 sowie Beschluss vom 29.10.1997 - 4 B 8.97 -, Buchholz 406.11, § 34 BauGB, Nr. 187 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 08.06.2010 - M 1 K 09.4224

    Nachbarklage gegen Hotelbauvorhaben

    In die so vorzufindende nähere Umgebung fügt sich das Vorhaben seiner Art nach objektiv-rechtlich ein, da eine noch fortwirkende Beherbergungsnutzung auf dem Baugrundstück ausgeübt wurde und damit rahmengebend ist aber auch weil der Blick auf die Typisierung der Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung (vgl. BVerwG v. 15.12.1994 DVBl 1995, 515; BVerwG v. 29.10.1997 NVwZ-RR 1998, 540) zeigt, dass Beherbergungsbetriebe sowohl in Wohngebieten, als auch in Mischgebieten zulässig sind oder zugelassen werden können, § 3 Abs. 3 Nr. 1, § 4 Abs. 3 Nr. 1, § 4a Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO.

    Je weniger der Nachbar in dieser Hinsicht an Rücksichtnahme verlangen kann, mit desto geringerem Gewicht schlägt der Gesichtspunkt von Wertminderungen bei der gebotenen Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu Buche (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG v. 13.11.1997 NVwZ-RR 1998, 540).

    Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu werden, gibt es nicht (BVerwG v. 13.11.1997 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung gehen von der Nutzung zur Prostitution oder zu prostitutionsähnlichen Zwecken Beeinträchtigungen der Wohnruhe aus, welche die Grenzen der Gebietsverträglichkeit überschreiten und allgemein Belästigungen befürchten lassen, die das Wohnumfeld erheblich beeinträchtigen und zu Spannungen führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 29.10.1997 - 4 B 8.97, Rdnr. 8; Beschluss vom 28.06.1995 - 4 B 137.95, Rdnr. 3; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 11; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 04.08.1995 - 5 S 846/95; Rdnr. 21 ; Stühler , BauR 2010, S. 1013, 1033).
  • VG Arnsberg, 18.08.2008 - 14 K 2180/07

    Wohnungsprostitution als Störfaktor

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8.97 - in: BRS 59, Nr. 62; Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137.95 -, in: BRS 57, Nr. 69; OVG NRW, Beschluss vom 19. Juni 2007 E 623/07; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2002, a.a.O..

    Ist die erste Frage dagegen zu verneinen, so fügt sich das Vorhaben im Regelfall nicht ein, sofern es nicht ausnahmsweise weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8.97 -, in: BRS 59, Nr. 62 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1998, 540 f.; Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 -, in: NVwZ 1995, 698 ff=BRS 56 Nr. 61Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, in: Amtliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 55, 369 (385f.).

  • VG Ansbach, 09.10.2014 - AN 9 K 14.00830

    Baurecht; rfolgreiche Nachbarklage gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Das Vorhaben füge sich auch sonst nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, da es geeignet sei, rechtlich beachtliche oder erst noch ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu verschlechtern oder zu erhöhen (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.1977, Az. 4 C 37/75; U.v. 29.10.1997, Az. 4 B 8/97).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 8 K 10075/16
  • VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16

    Untersagung der Wohnungsprostitution im Wohngebiet

  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 1 B 15.886

    Bordellbetriebe, Industriegebiet, Gewerbebetrieb, Vergnügungsstätte,

  • VG Freiburg, 24.10.2000 - 4 K 1178/99

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit eines Appartementhauses nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2010 - 10 A 471/09

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung i.R.e.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2005 - 10 S 3.05

    Genehmigungsfähigkeit eines bordellartigen Betriebes; Formelle Illegalität als

  • VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12

    Kein nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Köln, 14.04.2020 - 2 K 15946/17
  • VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10

    Prostitutionsausübung in Allgemeinen Wohngebieten generell unzulässig -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2007 - 7 E 623/07

    Zulässigkeit eines bordellartigen Betriebs in einem Mischgebiet; Bewilligung von

  • OVG Sachsen, 05.03.2015 - 1 A 420/14

    Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, Sadomaso-Studio, bordellartiger Betrieb

  • VG Köln, 10.02.2022 - 8 K 98/19
  • VG Freiburg, 14.06.2013 - 4 K 529/13

    Rechtmäßigkeit einer Kündigungsauflage und einer Nutzungsuntersagung hinsichtlich

  • VG Osnabrück, 07.04.2005 - 2 B 14/05

    Allgemeines Wohngebiet; Freiberufliche Tätigkeit; Milieubedingte Störung;

  • OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99

    Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige

  • VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819

    Versagung der Baugenehmigung; Nutzungsuntersagung; Bordell, bordellartiger

  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2019 - 6 K 12406/17

    Spielhalle Bordell Vergnügungsstätte Gewerbebetrieb Gemengelage

  • VG Sigmaringen, 08.06.2005 - 9 K 302/04

    Wohnungsprostitution im Mischgebiet; Störungen der Nachbarschaft

  • VG Würzburg, 14.12.2012 - W 5 K 12.300

    Bordellartiger Betrieb; Vergnügungsstätte; Baugrenze; GRZ; Befreiung;

  • VG Augsburg, 14.07.2008 - Au 5 K 07.1781

    Nutzungsuntersagung; Wohnungsprostitution in faktischen WA; Unterschriftenliste;

  • VG Berlin, 28.09.2007 - 13 A 115.07
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