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   OLG Saarbrücken, 25.03.1999 - 3 U 863/98 - 86, 2 U 863/98   

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https://dejure.org/1999,5938
OLG Saarbrücken, 25.03.1999 - 3 U 863/98 - 86, 2 U 863/98 (https://dejure.org/1999,5938)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.03.1999 - 3 U 863/98 - 86, 2 U 863/98 (https://dejure.org/1999,5938)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. März 1999 - 3 U 863/98 - 86, 2 U 863/98 (https://dejure.org/1999,5938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu einem Amtshaftungsanspruch wegen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs; Rechtliche Einordnung von Maßnahmen des Straßenbaulastträger zur Verkehrsberuhigung; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Aufstellung von Blumenkübeln

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; StVO § 32
    Anforderungen an Aufstellen von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Blumenkübel am Straßenrand und Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gefährdung durch Aufstellen von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1440
  • NVwZ-RR 2000, 199
  • VersR 2000, 644 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 11 CE 21.335

    Teilung einer Ortsstraße aus fiskalischen Gründen

    Damit kann dahinstehen, ob das Verbot, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann (§ 32 Abs. 1 Satz 1 StVO), auch für Maßnahmen des Straßenbaulastträgers zur baulichen Gestaltung oder zur Verkehrsberuhigung gilt (vgl. einerseits VGH BW, U.v. 26.9.1991 - 5 S 1944/90 - NJW 1992, 3187 = juris Rn. 25; OLG Saarl, U.v. 25.3.1999 - 3 U 863/98-86 u.a. - NVwZ-RR 2000, 199 = juris Rn. 16 ff.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, Rn. 1300 m.w.N.; andererseits OLG Frankfurt, U.v. 10.9.1991 - 14 U 244/89 - NJW 1992, 318 = juris Rn. 21 ff.).
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