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   BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00, 4 B 65.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3429
BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00, 4 B 65.00 (https://dejure.org/2000,3429)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00, 4 B 65.00 (https://dejure.org/2000,3429)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 4 KSt 2.00, 4 B 65.00 (https://dejure.org/2000,3429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen - Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Billigkeit

  • Judicialis

    VwGO § 162 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VWGO § 162 Abs. 3
    Verwaltungsprozessrecht; Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Billigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 276
  • DVBl 2001, 318 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95

    Beigeladener - Anwaltlicher Schriftsatz - Beschwerdeschrift - Revision

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00
    Es entspricht grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Oberverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 -, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 Nrn. 28, 30 und 31).

    Das hat er in der Vergangenheit bereits wiederholt bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 28 und 30; ebenso Beschluss des 7. Senats vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).

  • BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96

    Gebühren und Kosten: Erstattung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00
    Es entspricht grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Oberverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 -, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 Nrn. 28, 30 und 31).

    Das hat er in der Vergangenheit bereits wiederholt bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 28 und 30; ebenso Beschluss des 7. Senats vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).

  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 B 176.93

    Verteilung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - Hinzuziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00
    Es entspricht grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Oberverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 -, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 Nrn. 28, 30 und 31).

    Das hat er in der Vergangenheit bereits wiederholt bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 28 und 30; ebenso Beschluss des 7. Senats vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 65.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00
    BVerwG 4 KSt 2.00 (4 B 65.00) OVG 1 L 132/98.
  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Zudem hatte sie der Senat auch noch nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 4 KSt 2.00 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

    Es entspricht in der Regel nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 4 KSt 2.00 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Umgekehrt kann sie trotz eigener Antragstellung auch ausscheiden, etwa bei unnötiger vorbeugender Rechtsverteidigung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 - NJW 1995, 2867 und vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00, 4 B 65.00 - NVwZ-RR 2001, 276), wenn in einem Schriftsatz ohne Begründung nur die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.1993 - 4 C 16.92 - juris) oder wenn mit einem Sachantrag ausnahmsweise kein Kostenrisiko i. S. des § 154 Abs. 3 VwGO einhergeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - NVwZ-RR 2002, 786).
  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 15 C 17.2522

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung auf Beklagtenseite für ein

    Ob es für die erstinstanzlich obsiegende Partei im Allgemeinen eine angemessene Rechtsverfolgung i.S. von § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellt, sich bereits in einem frühzeitigen Stadium des Berufungszulassungsverfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen, dürfte sich nach denselben Kriterien richten wie im Fall der Geltendmachung von "frühzeitigen" Anwaltskosten des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision (hierzu vgl. BVerwG, B.v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 = juris Rn. 9; im Anschluss hieran: BVerwG, B.v. 7.6.2006 - 4 B 41.06 - juris Rn. 4; B.v. 24.2.2003 - 4 BN 14.03 - NuR 2004, 310 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 19.1.2012 - 15 M 09.2165; juris Rn. 13, 14; VGH BW, B.v. 16.12.1999 - 8 S 2652/98 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 22.12.2006 - 1 KN 109/05 - juris Rn. 5; für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten auf der Beigeladenenseite vgl. auch BVerwG, B.v. 26.1.1994 - 4 B 176/93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28 = juris Rn. 4 f.; B.v. 7.6.1995 - 4 B 26.95 - NJW 1995, 2867; B.v. 31.10.2000 - 4 KSt 2/00 u.a. - NVwZ-RR 2001, 276 = juris Rn. 3; B.v. 10.10.2003 - 4 B 83.03 - NVwZ 2004, 97 = juris Rn. 12).
  • VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein

    Damit ist aber noch nicht zugleich gesagt, dass - wenn dies anwaltlich vertreten geschieht - die dabei entstehenden außergerichtlichen Kosten im Verhältnis zum Prozessgegner auch erstattungsfähig sind (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276).

    Damit ist das Verhalten der Antragsgegnerin im hier zu beurteilenden Einzelfall bei einer Gesamtbetrachtung ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich anzusehen, es verstößt gegen den Grundsatz, unnötige Kostenlasten zu vermeiden (vgl. dazu jüngst auch unter Hinweis auf die Obliegenheiten der beteiligten Prozessbevollmächtigten in ihrer Eigenschaft als Organe der Rechtspflege VG Halle, Beschluss vom 07.04.2008 - 3 C 325/07 HAL -) und von der Sache her nicht veranlasste Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. dazu im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 162 Abs. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 und Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276, jeweils m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 19.04.2006 - NC 6 K 715/05

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - zur Erstattungsfähigkeit von

    Das Gericht lässt sich bei seinen in der Eingangsverfügung mitgeteilten Hinweisen von der Erwägung leiten, von der Sache her nicht veranlasste Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. dazu im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 162 Abs. 3 VwGO in einer vergleichbaren Konstellation: BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 und Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276, jeweils m.w.N.), was in - für den jeweiligen Kläger bundesweiten und kostenintensiven - Massenverfahren der Mangelverwaltung von Studierkapazitäten auch aus fürsorglichen Gesichtspunkten in Anbetracht des Justizgewährungsanspruchs erforderlich erscheint (zum verfassungsrechtlichen Rahmen vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12.02.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 346-350).

    Aus der Entstehung dieser Kosten kann nicht zugleich auf deren Erstattungsfähigkeit im Verhältnis zum Prozessgegner geschlossen werden (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276 ) .

  • BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05

    Frage der Auferlegung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen -

    Zwar entspricht es grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder vor dem Nichtabhilfebeschluss das Berufungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 31. Oktober 2000 BVerwG 4 KSt 2.00 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36 S. 3 f. m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 7/21

    Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar durch Erfüllen der allgemeinen und der

    Es entspricht der Billigkeit, die Kosten der Beigeladenen, die am Zulassungsverfahren durch Zustellung der Antragsbegründung und Gelegenheit zur Stellungnahme, die sie wahrgenommen hat, beteiligt worden ist, dem unterlegenen Kläger aufzuerlegen (vgl. dazu zB BVerwG, NVwZ-RR 2001, 276).
  • BVerwG, 17.01.2019 - 6 B 137.18

    Anspruch eines in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Schülers auf Erstattung seiner

    Der Beigeladene, dessen Beteiligung vom Bundesverwaltungsgericht durch Übersendung der Beschwerdeschrift mit der Bitte um Stellungnahme veranlasst worden ist, hat einen Zurückweisungsantrag gestellt und diesen begründet, sodass es der Billigkeit entspricht, dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2006 - 6 B 81.05 - juris Rn. 2 und vom 31. Oktober 2000 - 4 KSt 2.00 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 1 KN 109/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das

    Danach stellt es auch für Hauptverfahrensbeteiligte regelmäßig keine naheliegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung dar, sich bereits in einem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen, in dem das Bundesverwaltungsgericht die Beteiligten nicht in einer von ihm selbst veranlassten Anhörung zu der Nichtzulassungsbeschwerde zu einer Äußerung aufgefordert hat (dazu - im Wesentlichen mit weitgehend identischen Begründungen - BVerwG, Beschl. v. 26.1.1994 - 4 B 176.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28; Beschl. v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29; Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 = MDR 1995, 1266; Beschl. v. 12.6.1995 - 4 B 131.95 - V.n.b.; Beschl. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 und letztlich Beschl. v. 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 (4 B 65.00) -, NVwZ-RR 2001, 276 = DVBl 2001, 318 (Ls) = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 17.01.2019 - 6 B 138.18

    Erstattung von Schülerfahrkosten aufgrund des sog. "Pendler-Erlasses" bei Besuch

  • BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2003 - VfGBbg 110/02

    Zur Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im

  • BVerwG, 17.07.2002 - 8 B 102.02

    Vermögensrechtlicher Streit um "Stolpe-Villa" rechtskräftig abgeschlossen

  • BVerwG, 23.07.2001 - 8 B 77.01

    Begriff der unlauteren Machenschaft bei dem Verkauf eines Grundstücks durch den

  • BVerwG, 04.07.2001 - 8 B 118.01

    Streit um die Rückübertragung eines Grundstücks - Voraussetzungen der

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 1 ZB 17.1068

    Bebauungsplanänderung in Folge einer Erbauseinandersetzung - kein

  • BVerwG, 19.06.2002 - 4 BN 22.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • OVG Saarland, 14.04.2003 - 1 Q 16/03

    Sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht; Plankonformität; Nutzungsänderung

  • BVerwG, 13.08.2002 - 8 B 81.02

    Hinreichende Darlegung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur

  • BVerwG, 24.04.2001 - 8 B 71.01

    Angriff des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Kostenverfahren

  • BVerwG, 15.08.2002 - 8 B 122.02

    Rückübertragung von Vermögenswerten (Flurstück) - Verstoß gegen die Pflicht zur

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11288
BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00 (https://dejure.org/2000,11288)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2000 - 1 AV 2.00 (https://dejure.org/2000,11288)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2000 - 1 AV 2.00 (https://dejure.org/2000,11288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichtes - Amtssitz des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 276
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00
    Aus dem Rechtsgedanken des § 52 Nr. 2 VwGO folgt, daß bei Klagen gegen den Staat auf die Behörde abzustellen ist, die für den Staat gehandelt hat oder handeln soll (vgl. BVerwGE 71, 183 ).
  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    Wird der Antrag gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, ist auf den Sitz der Behörde abzustellen, die gehandelt hat oder handeln soll (BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 und Beschluss vom 9. März 2000 - 1 AV 2.00 - juris Rn. 2).
  • VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18

    Aufenthaltstitel für Mitglieder von Schiffsbesatzungen

    Aus der für die Anfechtungsklage in § 52 Nr. 2 VwGO getroffenen Regelung lässt sich entnehmen, dass die VwGO bei Klagen gegen den Staat grundsätzlich auf die Behörde abstellt, die für den Staat gehandelt hat oder handeln soll, unabhängig davon, ob dieser Behörde die Vertretung im Verwaltungsrechtsstreit obliegt (BVerwG, Beschluss vom 09.03.2000 - 1 AV 2/00 -,Rn. 2, juris; mwN: Urteil vom 18.04.1985 - 3 C 34/84 -,Rn. 33, juris).
  • BVerwG, 10.02.2020 - 1 AV 1.20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Asylverfahren

    Wird der Antrag gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, ist auf den Sitz der Behörde abzustellen, die gehandelt hat oder handeln soll (BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 und Beschluss vom 9. März 2000 - 1 AV 2.00 - juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 20.11.2000 - 2 L 25.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12979
OVG Berlin, 20.11.2000 - 2 L 25.00 (https://dejure.org/2000,12979)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20.11.2000 - 2 L 25.00 (https://dejure.org/2000,12979)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20. November 2000 - 2 L 25.00 (https://dejure.org/2000,12979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung zur Fassadeninstandsetzung an einem Gebäude; Festsetzung eines Streitwerts

  • rechtsportal.de

    Bewertung der Zwangsmittelandrohung bei Anfechtung einer Instandsetzungsanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 276
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 24.04.1997 - 2 L 1.97
    Auszug aus OVG Berlin, 20.11.2000 - 2 L 25.00
    Die angedrohten Ersatzvornahmekosten bieten in erster Linie einen Anhaltspunkt für die wirtschaftliche Bedeutung des gegen die Instandsetzungsverfügung und die Androhung der Ersatzvornahme geführten vorläufigen Rechtsschutzbegehrens (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 1991 - OVG 2 L 12.90 -, vom 19. Mai 1993 - OVG 2 L 3.93 - und vom 24. April 1997, MDR 1997, 1168).
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